50/50 Regelung

Hi.
Nach 2,5 Jahren hat meine KFZ Versicherung endlich auf meine Anfragen reagiert und wegen eines Bagatellschadens erst Ende Juli diesen Jahres die 50% an den Unfallgegner gezahlt.
Wie geht es weiter ? Fordert nun meine Versicherung meine 50% vom Unfallgegner oder muß ich da was tun?
Habe alle Verträge dort gekündigt, jetzt bekomme ich gar keine Antworten mehr ??

29 Antworten

Hi ,
Gegnerische Seite . Ich habe keine Daten von denen. Der hst damals Anwalt eingeschaltet. Ich mache das jetzt über die Roland Verkehrsrechtschutzversicherung.
Es wurden 50/50 angewiesen.
Der hat jetzt wohl seine 50% bekommen.
Meine SF direkt auf 1/2 . ??

Zitat:

@hydrou schrieb am 11. August 2024 um 18:02:49 Uhr:


Dann wird es aber Zeit, nur muss er die schon selbst von der gegnerischen Versicherung einfordern.

Nochmal: Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun!

Deine Ansprüche richten sich an die gegnerische Versicherung und sind vollkommen unabhängig von der Regulierungsquote deiner Versicherung. I.d.R. übernimmt die andere Versicherung die Quote, aber verpflichtend ist das nicht, da es zwei unabhängige Vorgänge sind.

Ich weiß auch nicht, warum du deine RSV dafür brauchst. Bisher hast du doch noch gar keine Ansprüche gestellt und die gegnerische Versicherung hat doch noch gar nicht abgelehnt. Daher als erstes mit dem Gutachten deine Ansprüche an die gegnerische Versicherung stellen.

Ob der Unfallgegner einen Anwalt hatte oder nicht, ist ebenfalls für deine Regulierung vollkommen egal. Falls die gegnerische Versicherung nicht bekannt ist, kann man diese über den Zentralruf der Versicherer und das Kennzeichen des Unfallsgegners herausfinden.

Hi

Also kann ich einfach einen Brief aufsetzen mit der Forderung der Reparaturkosten ?
Den Kostenvoranschlag habe ich noch.
Die Adresse des Unfallgegners habe ich auch.

quote]
@hydrou schrieb am 12. August 2024 um 12:37:36 Uhr:
Nochmal: Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun!

Deine Ansprüche richten sich an die gegnerische Versicherung und sind vollkommen unabhängig von der Regulierungsquote deiner Versicherung. I.d.R. übernimmt die andere Versicherung die Quote, aber verpflichtend ist das nicht, da es zwei unabhängige Vorgänge sind.

Ich weiß auch nicht, warum du deine RSV dafür brauchst. Bisher hast du doch noch gar keine Ansprüche gestellt und die gegnerische Versicherung hat doch noch gar nicht abgelehnt. Daher als erstes mit dem Gutachten deine Ansprüche an die gegnerische Versicherung stellen.

Ob der Unfallgegner einen Anwalt hatte oder nicht, ist ebenfalls für deine Regulierung vollkommen egal. Falls die gegnerische Versicherung nicht bekannt ist, kann man diese über den Zentralruf der Versicherer und das Kennzeichen des Unfallsgegners herausfinden.

Du rufst die gegnerische Versicherung an und sagst du möchtest den Schaden ersetzt haben. Du bekommst eine Email oder Link mit der Bitte den kVA denen zu zu kommen zu lassen . Das wars

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Bin ich denn dafür berechtigt? Siehe Bild

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 12. August 2024 um 12:57:16 Uhr:


Du rufst die gegnerische Versicherung an und sagst du möchtest den Schaden ersetzt haben. Du bekommst eine Email oder Link mit der Bitte den kVA denen zu zu kommen zu lassen . Das wars

Und er muss seinen Anspruch nicht einmal begründen? 😕

Zitat:

@MB6767 schrieb am 12. Aug. 2024 um 09:16:51 Uhr:


.......
Meine Anwältin der Rechtschutzversicherung hat damals schon alles bekommen was benötigt wurde.......

Offensichtlich hattest du ja schon mal eine Anwältin eingeschaltet, dann sollte die generische Versicherung bekannt sein, lass dir von ihr die Daten inkl. der Schadennummer geben.

Ich verstehe nicht, was die die ganze Zeit auf dem Zentralruf der Versicherer rumreitest, den brauchst du doch gar nicht.

Noch besser, lass die Anwältin deine Forderungen bei der generischen Versicherung stellen, dann geht das vielleicht auch positiv für dich aus.

Ja ich lasse das jetzt von der Anwältin der Roland machen.
Hoffe dass noch dieses Jahr endlich abgeschlossen werden kann.

Danke

quote]

@remarque4711 schrieb am 12. August 2024 um 13:09:56 Uhr:

Zitat:

@MB6767 schrieb am 12. Aug. 2024 um 09:16:51 Uhr:


.......
Meine Anwältin der Rechtschutzversicherung hat damals schon alles bekommen was benötigt wurde.......

Offensichtlich hattest du ja schon mal eine Anwältin eingeschaltet, dann sollte die generische Versicherung bekannt sein, lass dir von ihr die Daten inkl. der Schadennummer geben.

Ich verstehe nicht, was die die ganze Zeit auf dem Zentralruf der Versicherer rumreitest, den brauchst du doch gar nicht.

Noch besser, lass die Anwältin deine Forderungen bei der generischen Versicherung stellen, dann geht das vielleicht auch positiv für dich aus.

Ja, das habe ich gelesen 🙂

Warum dann weiter die Fragen zum weiteren Vorgehen und dem Text des Zentralrufs? 🙄

Irgendwie denke ich mir, dass der TE das mit der 50/50-Regelung nicht verstanden hat.

Null Plan......und damit stiftet er hier Verwirrung.

Ja sorry für die Verwirrung
Mein Thread kann geschlossen werden.
Für Fragen wende ich mich nur noch an die Anwältin.
Alles gute

Zitat:

@MB6767 schrieb am 12. August 2024 um 13:02:02 Uhr:


Bin ich denn dafür berechtigt? Siehe Bild

Wenn nicht du wer sonst.

Zitat:

@germania47 schrieb am 12. August 2024 um 13:04:20 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 12. August 2024 um 12:57:16 Uhr:


Du rufst die gegnerische Versicherung an und sagst du möchtest den Schaden ersetzt haben. Du bekommst eine Email oder Link mit der Bitte den kVA denen zu zu kommen zu lassen . Das wars

Und er muss seinen Anspruch nicht einmal begründen? 😕

Da muss nichts begründet werden, du rufst an sagst Kennzeichen XYZ ist in einen Unfall mit dir verwickelt gewesen und du stellst Ansprüche . Dann gibt es meist n Link den man ausfüllt bzw ergänzt, fertig

Zitat:

Ja ich lasse das jetzt von der Anwältin der Roland machen.

Das ist ja schon mal der größte Fehler (außer, sich gar keinen RA zu nehmen). Die RSV ist dafür da, dass man sich einen Fachanwalt bei sich vor Ort nimmt. Und nicht "die Anwältin der RSV".

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