5 tage Versicherung für Wohnwagen.

Hi, ich war heute morgen auf dem Straßenverkehrsamt.
eine Kurzzeitversicherung um meinen Wohnwagen zu überführen soll 70 € kosten. Diese gilt dann 5 Tage.
Der WoWa soll nur an einen neuen Stellplatz gebracht werden.
Geht es nicht preiswerter ? Vielen Dank im voraus.

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sporty-Driver


Der Mitarbeiter am telefon sagte mir :
Ich brauche keine Versicherung !!!
Der WoWa wäre automatisch Haftpflichtversichert über das

Der sollte schleunigst den Beruf wechseln!

Es ist zwar richtig, daß der Wohnwagen über das Zugfahrzeug versichert ist (würdest Du z.B. mit dem angehängten Wohnwagen ein anderes Auto streifen, würde die Kfz-Haftpflicht eintreten und der Rabatt vom Zugfahrzeug würde hochgestuft), dennoch dürfen auch Anhänger auf öffentlichen Straßen nur bewegt werden, wenn Sie zugelassen (Kurzzeitkennzeichen geht auch) und versichert sind! Bei Verstoß drohen saftige Strafen.

Falls Du sonstwo noch Versicherungen hast (Hausrat, Lebensvers. o.Ä.) mal dort nachfragen. Vielleicht kann dort jemand für einen Kudnen einen vernünftigen Preis anbieten.

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2


Der sollte schleunigst den Beruf wechseln!

Es ist zwar richtig, daß der Wohnwagen über das Zugfahrzeug versichert ist (würdest Du z.B. mit dem angehängten Wohnwagen ein anderes Auto streifen, würde die Kfz-Haftpflicht eintreten und der Rabatt vom Zugfahrzeug würde hochgestuft), dennoch dürfen auch Anhänger auf öffentlichen Straßen nur bewegt werden, wenn Sie zugelassen (Kurzzeitkennzeichen geht auch) und versichert sind! Bei Verstoß drohen saftige Strafen.

Falls Du sonstwo noch Versicherungen hast (Hausrat, Lebensvers. o.Ä.) mal dort nachfragen. Vielleicht kann dort jemand für einen Kudnen einen vernünftigen Preis anbieten.

Langsam!

Der Mitarbeiter sagte er brauche keine seperate Versicherung für den WoWa, nicht daß er ihn nicht zulassen müsse 😉

Bei Sonder-KFZ (z.b. Pferdeanhänger) ist tatsächlich keine VB notwendig zur Zulassung. Bei WoWa´s bin ich mir jetzt nicht ganz sicher.

Ob es sinvoll ist, die 20.-€ im Jahr zu sparen steht auf einem anderen Blatt 😉

Zitat:

Original geschrieben von ChaosB99


Langsam!
Der Mitarbeiter sagte er brauche keine seperate Versicherung für den WoWa, nicht daß er ihn nicht zulassen müsse 😉
Bei Sonder-KFZ (z.b. Pferdeanhänger) ist tatsächlich keine VB notwendig zur Zulassung. Bei WoWa´s bin ich mir jetzt nicht ganz sicher.

Ob es sinvoll ist, die 20.-€ im Jahr zu sparen steht auf einem anderen Blatt 😉

Der Wohnwagen muss trotzdem versichert werden! Der hat mit nur kennzeichnungspflichtigen Sportanhängern gar nix zu tun!

Das Problem sollte wohl doch allmählich geklärt sein.
Warum soviel Aufhebens?

Ich habe das"Problemchen" so verstanden. Der abgemeldete Wohnwagen ohne gültige HU soll versetzt, d.h. zu einem anderen Stellplatz verbracht werden. Die kostengünstigste Lösung dafür ist, dieses mit der Verwendung Kurzzeitkennzeichen zu erledigen.

Stammkunden bei Versicherungen, das ist nicht außergewöhnlich, erhalten dafür schon mal eine Versicherungsbestätigungskarte zum Nulltarif.

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