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45 km/h statt 25 km/h

Themenstarteram 25. August 2009 um 15:09

Schönen guten Tag,

folgende hypothetische Frage.

Person A ist im Besitz des Führerscheins. Darf Roller mit 45 km/h

fahren (und Autos).

Roller von Person A ist auch auf 45 km/h versichert (wie auch immer).

Dummerweise wurde der Roller mal auf 25 km/h gedrosselt (tÜV Gutachten) und dieses Gutachten ist das einzige was an Papieren noch vorhanden ist. Auch der Hersteller hat hier keine 45 km/h Papiere mehr.

der Roller läuft allerdings 45 km/h. Was könnte A passieren, wenn sie erwischt wird?

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10 Antworten

Die notwendige Fahrerlaubnis ist eh vorhanden.

Das TÜV-Gutachten kann veraltet sein, es wäre durchaus möglich, daß danach noch mal (mit neuem, doch ebenfalls verlorenen Gutachten) eine Betriebserlaubnis auf 45km/h ausgestellt wurde.

Wenn der Roller nun ziemlich genau 45km/h läuft, ist diese Rückdrosselung sogar recht wahrscheinlich.

Da die BE aber nicht vorgezeigt werden kann, kann man (imho) 10 Euro Verwarnungsgeld kassieren. Bin jetzt zu faul, genau nachzuschauen.

Mag der Hersteller auch nicht mehr existieren, der TÜV existiert noch, der hat Unterlagen.

Natürlich muß eine neue BE ausgestellt werden. Und nur dieses letztere würde ich persönlich anmeckern.

Ich seh es ein bißchen anders,

offensichtlich existiert keine gültige BE für den Roller. TüV-Gutachten geben normalerweise nur Auskunft über die Art der Drosselung und ersetzen keine BE.

Insofern schon mal mindestens fahren ohne BE. 50,- Euro + Verwaltungsgebühren und 3 Punkte.

Sollte ein Polizist es darauf anlegen und den Roller überprüfen lassen und dabei festgestellt werden das dieser nicht per Einzelabnahme als 50ccm Roller mit max. 45km/h zulassungsfähig ist, kommt -Fahren ohne- dazu.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

offensichtlich existiert keine gültige BE für den Roller.

Offensichtlich ist nur, daß das Dokument nicht vorgelegt wird. Mehr halte ich für Spekulation.

Passiert ja öfters, daß jemand die Papiere nicht dabei hat. Prinzipiell immer schwere Geschütze auffahren, erweist sich oft genug als überzogen.

Personalien feststellen, Aufforderung die Papiere innerhalb einer Woche vorzulegen, sich eine Aktennotiz machen -> klärt sich meist ganz von allein.

Macht einem selbst auch weniger Arbeit. ;)

Zitat:

Insofern schon mal mindestens fahren ohne BE. 50,- Euro + Verwaltungsgebühren und 3 Punkte.

Erlöschen BE, das muß man aber am Fahrzeug feststellen, kostet diesen Tarif.

Ich finde im Ursprungsposting keinen Hinweis darauf, daß das Fahrzeug sich nicht in einem legalen Zustand befinden würde.

Zitat:

Sollte ein Polizist es darauf anlegen und den Roller überprüfen lassen ...

Klar, bei entsprechendem Verdacht. Aber das Ergebnis dieser potentiellen Überprüfung wäre in diesem Thread auch nur Spekulation.

Übrigens ist die bloße Veränderung von Mofa auf Moped (oder umgekehrt) kein Erlöschen der Betriebserlaubnis, da nach EU-Regeln und Fahrzeugzulassungsverordnung beide in die gleiche Klasse "Kleinkraftrad" gehören.

Hi tomS,

zuerst noch mal den Ausgangspunkt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Daxus

Schönen guten Tag,

folgende hypothetische Frage.

Person A ist im Besitz des Führerscheins. Darf Roller mit 45 km/h

fahren (und Autos).

Roller von Person A ist auch auf 45 km/h versichert (wie auch immer).

Dummerweise wurde der Roller mal auf 25 km/h gedrosselt (tÜV Gutachten) und dieses Gutachten ist das einzige was an Papieren noch vorhanden ist. Auch der Hersteller hat hier keine 45 km/h Papiere mehr.

der Roller läuft allerdings 45 km/h. Was könnte A passieren, wenn sie erwischt wird?

Dann betrachten wir doch zuerst mal das:

Zitat:

Dummerweise wurde der Roller mal auf 25 km/h gedrosselt (tÜV Gutachten) und dieses Gutachten ist das einzige was an Papieren noch vorhanden ist

.

Und danach das:

 

Zitat:

Auch der Hersteller hat hier keine 45 km/h Papiere mehr.

Insofern keine Papiere für eine Überprüfung und zum vorlegen. Man kann versuchen, über das KBA an die Papiere zu kommen. Wenn jedoch der Hersteller keine Papiere mehr hat die er eigentlich aufheben und dokumentieren müsste, dann glaube ich nicht das dies von Erfolg gekrönt ist.

 

Zum erlöschen der BE:

Mich würde interessieren wie du einen legalen Zustand ohne vorhandene Papiere überprüfst.

Bleibt noch die Frage, wie soll er Papiere vorlegen, die scheinbar zu beschaffen nicht möglich ist.

Und zur Spekulation, natürlich ist vieles was wir hier schreiben Spekulation. Und da bist du voll dabei oder wie würdest du folgende Aussage von dir werten:

Zitat:

es wäre durchaus möglich, daß danach noch mal (mit neuem, doch ebenfalls verlorenen Gutachten) eine Betriebserlaubnis auf 45km/h ausgestellt wurde.

Ich nenne das Spekulation.

Gruß Frank

 

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Zum erlöschen der BE:

Mich würde interessieren wie du einen legalen Zustand ohne vorhandene Papiere überprüfst.

Wenn der Roller 45km/h (siehe Eröffnungsposting) fährt, entspricht das der Kategorie Kleinkraftrad.

Sonstige Ungereimtheiten wie z.B. kaputte Bremse oder Licht sind in diesem Thread auch nicht ersichtlich.

Somit sehe ich keinen Grund für Sofortmaßnahmen wie z.B. Sicherstellung des Fahrzeugs.

Was also vergibt man sich mit Personalienfeststellung und der Aufforderung, die Papiere demnächst vorzulegen?

Von den geeigneten Maßnahmen ist bekanntlich die mildeste zu wählen.

Zitat:

Ich nenne das Spekulation.

Wenn wohl begründet zum Vorteil des Betroffenen spekuliert werden kann (meistens argumentiert der sowieso entsprechend), kann man ihm doch die Chance geben das auch nachzuweisen.

Was würdest Du machen, wenn bei einem stinknormalen Verkehrsunfall jemand seinen Personalausweis nicht dabei hat. Muß man ja auch nicht am Mann mitführen.

Der (mitgeführte) Führerschein ist kein amtliches Ausweisdokument. Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung natürlich auch nicht.

Jetzt wären aber 35 Euro Verwarnungsgeld für den Unfall verursachenden Fahrer fällig.

Nimmst Du wohlwollend an, der Fahrer wäre derjenige, der er nach Führerschein und Fahrzeugschein zu sein scheint, oder gäbe es das volle Programm auf der Wache mit ED?

Hi Thomas,

gehen wir doch mal zum Ausgangspost, und fassen da mal die Tatsachen zusammen.

1. Roller fährt 45km/h

2. Fahrerlaubnis Klasse B

3. Keine Papiere zum Roller

4. Einziges amtliches Papier ist die Eintragung der Drosselung auf 25km/h

5. Originalpapiere sind offensichtlich nicht mehr zu bekommen

6. Roller ist auf 45km/h versichert

Ich fange mit 6 an, unerheblich

2 erst mal in Ordnung

jetzt 4, 25km/h maximal

danach 1, offensichtlich getuned, somit Anfangsverdacht auf Ordnungswidrigkeit, übergehst du das ohne Beweissicherung? Tunen bedeutet keinerlei Toleranzen, somit eventuell Fahren ohne, dann Straftat, nicht Verfolgt ist gleich Strafvereitelung im Amt und somit eigenen Straftat, viel Spass wenn der Fahrer 100m weiter einen Unfall verursacht und der Gutachter etwas feststellt.

Gehen wir dann noch zu 3 und 5, wenn das jetzt schon bekannt ist, wie soll er eine Woche später Papiere haben?

Insofern bist du mir mit deinen ganzen Spekulationen zu weit von dem hier Hypotetisch angenommenen Fall weg.

Gruß Frank

 

Themenstarteram 28. August 2009 um 9:30

Was könnte man in diesem hypothetischen Fall denn A raten.

Vom Hersteller wurde die ungültige Kopie einer

TÜV bescheinigung über einen baugleichen Roller geschickt, welcher

50 km/h fahren darf. Könnte man dies irgendwie nutzen um beim TÜV

eine neue BE zu bekommen? Was kostet sowas?

Als erstes würd ich mal versuchen über das Netz eine Kopie von Originalpapieren zu bekommen. Dann zur Polizei und eine Bestätigung einholen, das der Roller nicht gestohlen ist und letztendlich mit dem ganzen Kram zur Zulassungsstelle und neue Papiere beantragen.

Alternativ hab ich oben schon mal das KBA erwähnt. Sollte der Roller national zugelassen gewesen sein sollten da Papiere der Erstzulassung liegen.

Jetzt red aber mal Klartext! Ist das alles hypotetisch oder echt.

Gruß Frank

Themenstarteram 28. August 2009 um 16:53

Ich weiß ja nich wo der unterschied sein soll. Aber diese Person A gibt es tatsächlich (ich bin es nicht).

Der Roller ist schon durch einige Hände gegangen und zumindest die Mutter von A, welche den Roller zuletzt hatte, hat sonst keine Papiere mehr (finden können).

Zwischen hypotetisch und echt liegt ein ganz kleiner aber entscheidender Unterschied. Nicht alles was man hier schreibt hat man immer im Kopf. Manche Dinge muss man noch mal nachlesen oder auch mal im Netz suchen.

Grundsätzlich helfe ich ja gerne, aber irgend wann ist da eine Grenze erreicht, wo man bei echten Fällen noch weitermacht, bei hypotetischen aber aufhört. Genauso wenn etwas anfängt nach Fake zu riechen. Zumindest gilt das für mich.

 

Gruß Frank

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