3 Freiunfälle inkl.?

Ein bekannter Direktversicherer - der sich ungern auf dem ersten Platz ausruht - bietet nun einen Comfort-Tarif an, in dem 3 Unfälle, die zu einer Rückstufung führen würden zu keiner Änderung der SF führen.

Verleitet das nicht zu Versicherungsbetrug? Sinnvoller wäre doch eher eine schadensabhängige Höherstufung oder?

EDIT: Gilt für Haftpflicht und Vollkasko.

29 Antworten

Hi,

jeeeeah - gimme five *hochhalt*, genau so wars gemeint 😉

Grüße
Schreddi

Wie ich schon sagte, muß man den Retter nicht nehmen und das mit den Prämien ist bei jeder Gesellschaft so, das die Jahr für Jahr angepaßt werden.Man hat aber immer die möglichkeit, seinen Tarif neu rechnen zu lassen. Wenn man die Versicherung wechselt, sollte man es nicht machen, wenn man den Retter hat und im Jahr 2005 ein oder mehrere Schäden hatte, dann im Jahr 2006 zu einer Anderen Gesellschaft zu wechseln, das ist doch logisch. Außerdem wird immer nach der SF-Klasse gefragt.Der Schadensverlauf ist dann wichtig, wenn ich 2005 nen Schaden hatte und 2006 zu einer anderen Gesellschaft wechsel.Dann geh ich mit meinen Prozenten natürlich rauf,das ist bei jeder Gesellschaft so.Wenn ich 2005 keinen Schaden hatte, komm ich natürlich in die nächste SF-Klasse. Das weiß ich so genau, weil ich das seit 2001 Hauptberulich mache. Und dieser Rabatt-Schut mit 3 Unfällen frei, bezieht sich auf die Vertragslaufzeit, die immer 1 Jahr ist,denn bei der Kfz-Versicherung sind es IMMER Jahresverträge. Das ist bei Hausrat und den anderen anders.
Aber wie schon gesagt, sollte man es sich immer ausrechnen lassen und gut überlegen, ob man den Retter braucht und in welcher SF-Klasse man ist. Man kann den besten Berater haben, der kann einem aber diese Endscheidung NICHT abnehmen! ;-)

Gruß Maik

Ich glaub ihr lest alle nicht richtig. wenn man den Retter hat und baut ein oder mehrere Unfälle im Jahr 2006 und Ihr dann im Folgejahr wechselt zu einer anderen Gesellschaft,geht Ihr natürlich mit den Prozenten rauf. Bleibt Ihr aber bei der Gesellschaft, behaltet Ihr eure SF-Klasse. Denn die SF-Klasse ist ausschlaggebend für die Versicherung!!! Ich glaub es wurde euch von eurem Berater falsch oder nicht richtig erklärt oder ihr habt es falsch nachgelesen. Ich mache diesen job jetzt seit mehr als 4 Jahren und möchte in diesem Forum euch gern helfen wenn Fragen offen sind.
Geht mal zu den einzelnen Versicherungen die den Retter anbieten und laßt es euch mal von denen erklären. Es wird beim wechsel die SF-Klasse erfragt und natürlich ob ein Unfall gebaut wurde, aber wenn ein Unfall gebaut wurde und man den Retter hat, solte man nicht wechseln,sonst gehen die Prozente flöten...
Und das mit den Prämien kann man sich ebenfalls jeder Zeit bei seiner Versicherung berechnen lassen und Angebote bei anderen einholen.

Ich hoffe das es jetzt verstanden wurde??? :-)

Gruß Maik

Ich glaube eher, dass Du nicht richtig liest.

Genau das, was Du hier beschreibst, hatte ich in meinem Posting vom 21.11.2005 beschrieben - vielleicht einfach nochmal langsam durchlesen, bevor man hier solche Sprüche ablässt.

Ferner hatte ich auch darauf hingewiesen, dass ein Wechsel zu einer anderen Versicherung auch unfreiwillig erfolgen kann, dann nämlich, wenn Du bei deiner bisherigen Gesellschaft aufgrund der drei gemeldeten Schäden wg. schlechtem Schadenverlauf gekündigt wirst.

Also halt hier mal den Ball etwas flach.

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Ich halte den Ball schon flach... :-)

Zu Deiner Frage mit den Prämienanpassung:
JEDE Gesellschaft paßt ihre Tarife zum 01.07. jeden Jahres ihre Tarife an. Leider meißtens um 5-15%.

Dann zu Deiner Frage mit der Kündigung NACH den 3 Unfällen:

Im Vertrag ist vereinbart: Der Rabattschutz bewahrt Sie während der Vertragslaufzeit für max. 3 Schäden vor einer Vertragsrückstufung. Was danach passiert kann keiner sagen,hängt immer von der Gesellschaft ab.

Aber ich sag mal, wer in einem Jahr 3 Unfälle baut, sollte mal darüber nachdenken, den Lappen abzugeben oder mal ein Fahrtraining zu machen. Denn wenn man bei 3 Unfällen keinen Retter hat, zahlt darauf im Jahr auf jeden Fall eine ganze menge mehr!!! z.B. SF 15 35% nach 3 Unfällen auf SF 1/2 120%-140%
Also wenn ich den Retter habe, bleib ich in SF 15 35% und zahle nicht mehr, außer wenn die Prämie angepaßt wird wie eigentlich in jedem Jahr.

Aber wie schon gesagt, brauch ja keiner den Retter nehmen. Natürlich weiß man auch nicht, ob man den Retter irgendwann mal braucht? :-)

Also nicht alles falsch verstehen, einfach mal ausführlich beraten und berechnen lassen....!

Ich will euch allen keine Vorwürfe oder so machen, nur euch mal ein paar tips geben, wenn ich sie mal braucht, denn ich habe in diesem job 2002 eine Prüfung gemacht und bestanden. Es kann ja bei Versicherungen immer mal was schief laufen, aber wenn Ihr nen guten Berater habt, dann haltet euch an den und nimmt den seine Hilfe ruihg mal öfters in Anspruch. Denn dafür wird er oder sie bezahlt!! ;-))

Gruß Maik

Zitat:

Original geschrieben von MB1975



JEDE Gesellschaft paßt ihre Tarife zum 01.07. jeden Jahres ihre Tarife an. Leider meißtens um 5-15%.

Nö du, nicht jede... Da liegst du falsch.

Zum ursprünglichen Thema.

Ich denke das Problem löst sich von selbst. In einigen Jahren werden die Versicherer, die sich jetzt mit dem Rabattschutz die schlechten Risiken an Land ziehen, vollkommen den Anschluss verlieren - im Bezug auf die Beiträge.

Dann verliert man die Kunden mit gutem Schadenverlauf auch noch und es bleiben nur die, deren Verträge schadenbelastet sind und beim Wechsel zurückgestuft würden.

Alles in allem ist der Rabattschutz genau das, was ein kluger Tarifentwickler nicht in Erwägung ziehen sollte. Aber das Marketing ist eben manchmal stärker...

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von MB1975


(...)
Ich will euch allen keine Vorwürfe oder so machen, nur euch mal ein paar tips geben, wenn ich sie mal braucht, denn ich habe in diesem job 2002 eine Prüfung gemacht und bestanden.(...)

uuuuuuuih, super, endlich mal einer, der auch im Metier arbeitet....

Schade - dabei waren wir Metzger hier unter uns, gelle Madcruiser? 😉

Grüße
Schreddi

Zitat:

Wie ich schon sagte, muß man den Retter nicht nehmen

Im Jahr 2006 sollen ja Zug um Zug die EU-Vermittlerrichtlinien in Deutschland eingeführt werden. U. a. müssen dann wohl die Beratungsgespräche vor der Versicherungsantragsaufnahme protokolliert werden.

MB1975, darf man dann deine Protokolle abonnieren?

Es ist nur eine EU-Richtlinie für die Versicherungsvermittlung und die war bis zum 15.1.2005 in nationales Recht umzusetzen.
Was in D nicht geschehen ist.

Daneben steht die Reform des VVG an und daraus werden sich ebenfalls Veränderungen ergeben.

Insgesamt wird die Versicherungswirtschaft sich wahrscheinlich immer noch dahingehend durchsetzen können, das wie bisher jeder Ahnungslose Versicherungen verkaufen kann und nicht nur entsprechend ausgebildete Personen.

Dazu kein Widerspruch meinerseits.

Allerdings wird in 2006 mit der Umsetzung der genannten Richtlinien schrittweise begonnen.

Lobby, BVK, GvD u. a. und der Arbeitskreis der Bundestagsabgeordneten arbeiten schon längst intensiv an der Umsetzung. Der Eu-Termin in 2005 konnte allerdings nicht, wegen nicht bedachter Problematiken eingehalten werden. Dafür aber die Ankündigung, dieses schrittweise in 2006 nachzuholen.

Die Novellierung des VVG, soll neben der Stärkung der Verbraucherrechte, diese Massnahme flankieren.

Der Handlungsbedarf hierzu ist nicht übersehbar.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Lobby, BVK, GvD u. a. und der Arbeitskreis der Bundestagsabgeordneten arbeiten schon längst intensiv an der Umsetzung. Der Eu-Termin in 2005 konnte allerdings nicht, wegen nicht bedachter Problematiken eingehalten werden. Dafür aber die Ankündigung, dieses schrittweise in 2006 nachzuholen.

Der Gesetzgeber hatte Jahre! Zeit um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Der verantwortliche Ministerialreferent kommt aus einer Handwerkskammer und ist bei Übernahme der Aufgabe sicherlich nicht als Kenner der Materie zu bezeichnen gewesen.

Wer sich die bekannt gewordenen Entwürfe anschaut wir feststellen, dass die kleinen und mittleren Maklerbetriebe mit Vorschriften und Kosten nur so zugepflastert werden, und bei den Versicherungen und Banken alles beim Alten bleiben kann.
Man schwächt dadurch erneut die unabhängige Beratung und damit den Verbraucher.

Ich würde die Vorgänge insgesamt als skandalös bezeichnen.
Anders als der EU geht es in D nicht um Verbraucherschutz.

Der Entwurf des VVG ist da schon verbraucherfreundlicher.

Die EU-Vermittlerrichtlinien sollten wirklich zum 15.01.2005 eingeführt werden. Dann hieß es Juni oder Juli, aber da ist nicht die Versicherung schuld, sondern unser Staat, der das immer noch nicht genehmigt und definiert hat. Es ist auch besser, wenn nicht jeder Hans und Franz Versicherungen verkauft, wovon er eigentlich keine Ahnung hat, was leider immer noch so läuft. Dafür sollen die EU-Richtlinien sorgen. Protokolle werden aber schon geführt, nur ist noch nicht definiert, was da drin stehen soll?! :-)
Wichtig sind die persönlichen Angaben, die Wünsche und Ziele und die vorhandene Absicherung.
Zu meiner Person, bin ich geprüfter Versicherungsfachmann (BWV) und nicht Versicherungskaufmann. An erster Stelle muß die Beratung stehen und nicht wie ich viel Geld dem Kunden aus der Tasche ziehen kann. Ich muß erfragen was der Kunde möchte, was er hat und wie und wann er was will. Und natürlich wie kann ich dem Kunden möglichst viele Steuervorteile verschaffen!!! z.B. Betriebliche Altersvorsorge oder Riester-Rente, oder,oder,oder.....
Naja ich will euch da aber nicht zulabern, sondern einfach mal helfen, wenn ich kann. Wenn ihr mal fragen habt, dann könnt ihr das auch über die PN machen???

Also bis dann.....

Gruß Maik

Eu Vermittlerrichtlinien

Hallo Maik,

so isses.

madcruiser, Handwerkskammer???
Bei IHK wäre mir weniger aufgefallen.

Grüße
Beukeod

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Der Entwurf

http://dmerce.bvk.de/document/upload/content/bvk/VorschaltGReferentenentwurf-09-12-2004.pdf#search='bvk.de'

Bereits im April 2004 war klar warum das zum 15.1.2005 nicht klappen kann und wie man das begründet ...

BWV ist wie mit einem Gabelstaplerschein Gefahrentransporter fahren.
Traurig, aber wahr.

Ja, Handwerkskammer.

Sorry, wenn ich euch dann nicht helfen kann. Aber mir macht der Beruf Spaß und ich arbeite suber. Denn wenn ich nicht sauber arbeiten würde, werde ich gekündigt, wie es schon einigen anderen in unserem Unternehmen passiert ist. BWV ist ja so, das in der Prüfung nur von jedem Fach (Hausrat, Rente, usw) min. 50% RICHTIG sein muß. Und die Prüfungen werden jahr für Jahr schwieriger. Früher hatte jeder den Schein bekommen, aber das hat sich zum Glück geändert.
Aber ich glaub das ihr einfach schlechte erfahrungen mit Versicherungen gesammelt habt und ihr jetzt schlecht drauf zu sprechen seid. Ich kann mich da auch gern zurück halten wenn ihr das möchtet?! Ansonsten eben über PN

Gruß Maik

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