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3 Freiunfälle inkl.?

Ein bekannter Direktversicherer - der sich ungern auf dem ersten Platz ausruht - bietet nun einen Comfort-Tarif an, in dem 3 Unfälle, die zu einer Rückstufung führen würden zu keiner Änderung der SF führen.

Verleitet das nicht zu Versicherungsbetrug? Sinnvoller wäre doch eher eine schadensabhängige Höherstufung oder?

EDIT: Gilt für Haftpflicht und Vollkasko.

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29 Antworten

Wie hoch ist denn die Preisdifferenz (in Prozent) des "Komfort-Tarifs" zum "Normal-Tarif"?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wie hoch ist denn die Preisdifferenz (in Prozent) des "Komfort-Tarifs" zum "Normal-Tarif"?

Bei mir - Haftpflicht und TK - liegt die Preisdifferenz bei ca. 11%. Der Comfort-Tarif bietet aber noch andere Leistungen an, die im Basistarif nicht enthalten sind.

Re: 3 Freiunfälle inkl.?

 

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Sinnvoller wäre doch eher eine schadensabhängige Höherstufung oder?

Meinst du damit jetzt eine Höherstufung, die von der SchadensHÖHE abhängig ist?

Hi,

dazu nur eins - die Rückstufungstabelle besagter Versicherung ist der Hammer - bei einem Schaden (normal gesehen ohne diese Rabattschutzmätzchen) gehts aus der 25 zurück in die 11.

Dafür gibts auch stolze 36 SFKs in der Tabelle. ;) So ne Rückstufung gibts woanders nur in den abgespeckten Tarifen - und hier nennt sich das schon "Comfort"

Was mich bissl stutzig macht ist der Abschnitt 29 der TB -

Zitat:

29. Versichererwechselbescheinigung

Das Versicherungsunternehmen ist berechtigt, bei Beendigung

eines Versicherungsvertrags in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-

oder Fahrzeugversicherung jeweils eine Bescheinigung

über folgende Daten auszustellen und diese dem Nachversicherer

auf dessen Anfrage zu übermitteln:

1. die Fahrzeugart und den Verwendungszweck

2. den Beginn und das Ende des Vertrags

3. den erreichten Schadenfreiheitsrabattstatus, ausgedrückt

durch das Rabattgrundjahr

3a. die Anzahl der Schäden, die auf Grund eines eventuell

vereinbarten Rabattschutzes gemäß TB Nr. 23 Abs. 4

zu keiner Rückstufung im Schadenfall geführt haben

4. die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen, die sich

noch nicht auf den Schadenfreiheitsrabattstatus ausgewirkt

haben

5. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, falls vom

Nachversicherer gefordert, auch die übrigen in § 5 Abs.

7 PflVersG genannten Daten

6. ob dem Versicherungsnehmer und gegebenenfalls welchem

Nachversicherer bereits eine Bescheinigung

--> das entscheidende steht im neuen Punkt 3a - bezieht sich auf den "Rabattschutz-Absatz".

--> bei Versichererwechsel gibts also alle Schäden mit - und dann viel Spaß.... ;)

Alles in allem mal ne neue Aktion à la "Zweitwagen wie Erstwagen" und was sie sich nicht noch alles einfallen lassen *gg*

Es mag teilweise günstiger sein (was ich aber bezweifel) - aber im Schadenfalls bereuhen es sicher wieder die Sparfüchse ;)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

--> bei Versichererwechsel gibts also alle Schäden mit - und dann viel Spaß.... ;)

Auch eine Art der Kundenbindung.

Und wer wirklich jedes Jahr Schäden verursacht, bekommt vermutlich von der Versicherung die Kündigung.

Übrigens haben schon viele Versicherer (nicht nur Direktversicherer) so ein Rabattschutzangebot im Programm.

Themenstarteram 20. November 2005 um 8:35

Re: Re: 3 Freiunfälle inkl.?

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Meinst du damit jetzt eine Höherstufung, die von der SchadensHÖHE abhängig ist?

Ja, das meine ich.

z.B. bis 1000€ keine Höherstufung

bis XXXX € 2 SF höher

bis XXXX € 5 SF höher

usw.

@Schreddi

Die Rückstufung von SF 25 in die SF 11 gab es auch schon in den letzten TB vor Einführung des Comfort-Tarifes. Den Unterschied, den ich festellen konnte, ist dass jetzt auch ab SF30 in die SF 11(vorher in SF 16) rückgestuft wird. Welche Rückstufung wäre denn normal/durchschnittlich bei einem Schaden in der SF25?

Rabattschutzmätzchen

 

Hallo Schreddi,

wieso Rabattschutzmätchen?

Bei Erreichen des SFR 25 in KH und VK führt ein vom Versicherer zu regulierender Schaden im Folgejahr zu keiner Beitragssatzerhöhung.

SF 25 = 30% Beitragssatz schadenbedingte Rückstufung nach SF 22 = 30% Beitragssatz

Versicherer teilen sich per Versichererwechselbescheinigung gegenseitig den Vertragsstatus mit.

U. a. Beginn des Vertrages (Rabattgrundjahr) + die regulierten Schäden.

Wie dann der Nachversicherer einstuft ist seinen gültigen Tarifbestimmungen zu entnehmen - von vielen Leuten ist dieser Sachverhalt unverständlicherweise ohne Interesse. Hauptsache die "Tüte" ist billig, der Inhalt wird schon gut sein.

Grüße

Beukeod

Re: Rabattschutzmätzchen

 

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Hallo Schreddi,

Tach und willkommen im Versicherungsforum :)

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

wieso Rabattschutzmätchen?

Bei Erreichen des SFR 25 in KH und VK führt ein vom Versicherer zu regulierender Schaden im Folgejahr zu keiner Beitragssatzerhöhung.

SF 25 = 30% Beitragssatz schadenbedingte Rückstufung nach SF 22 = 30% Beitragssatz

Diese Art des Rabattschutzes gibts nun schon länger - das ist auch kein Prob.

Einen Vertrag aber mit 3 Schäden belastet noch "freizustellen" - das sind Mätzchen - so meinte ich das.

Die von dir aufgeführte Regelung ist mir durchaus bekannt - wobei ich jedoch die Einschränkung treffen möchte, dass ein VK-Schaden bei SF25 nicht überall bei einem Schaden keine Beitragssatzerhöhung zur Folge hat...

Bei meiner Versicherung etwa fürhrt er zur Rückstufung in SF20 mit 35 %.

Oder worauf bezog sich das da?

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Versicherer teilen sich per Versichererwechselbescheinigung gegenseitig den Vertragsstatus mit.

U. a. Beginn des Vertrages (Rabattgrundjahr) + die regulierten Schäden.

So isses...

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Wie dann der Nachversicherer einstuft ist seinen gültigen Tarifbestimmungen zu entnehmen - von vielen Leuten ist dieser Sachverhalt unverständlicherweise ohne Interesse. Hauptsache die "Tüte" ist billig, der Inhalt wird schon gut sein.

Grüße

Beukeod

Und genau so isses auch - nur wer glaubt denn hier ernsthaft, dass ein Versicherer einen 3fach belasteten Vertrag nicht danach kündigt? Wer sitzt dann mit eienr entsprechenenden Rückstufung dsa? Richtig....

Der, der wieder mal "sparen" wollte - oftmals au Unwissenheit. Die schützt zwar vor Strafe nich und es ist jeder für sich verantwortlich aber dennoch find ich es nicht ganz koscher.

Lieber die gute alte SF25= Rabattschutz-Regelung - reicht doch zu.

Grüße

Schreddi

Re: Rabattschutzmätzchen

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Hauptsache die "Tüte" ist billig, der Inhalt wird schon gut sein.

Zu dieser Denkweise finden etliche Zeitgenossen nicht ganz freiwillig in Anbetracht der ständig steigenden finanziellen Belastungen...

Welche Versicherer bieten den nun diesen "Rabattschutz" an? Bisher waren mir nur zwei bekannt, die von vorn herein so teuer sind, dass sich der Rabattschutz selbst mit einem Schaden noch nicht lohnt ;)

Hallo,

Schreddi, ich denke uns ist der Sachverhalt eh klar.

Der Vorversicherer bestätigt dem Nachversicherer -und der ist die Wahl des VN- den Vertragsstand, dieser geht mit der Rückstufung entsprechend seiner TB`en vor.

SF 25 u. 1 KH Schaden kann XY sein. So isses.

Spannend könnte es auch bei der werbewirksamen Aussage: ...Sie haben XY Schäden frei... sein, wie die vertragliche Konsequenz beim VR aussieht, wenn er z. B. verschuldensunhabhängig haften muss, wenn er bei offenen Schäden (z.B. bis zum Fallabschluss beim Rechtsstreit) lediglich Rückstellungen gebildet hat oder wenn er auf Grund von Abkommen mit anderen, z. B. Krankenversicherungen, eine Teilung des Schadens vornehmen muss.

Also umsonst gibt es da garnix. Wie jedes andere Unternehmen hat auch ein VR die Gewinnerzielungsabsicht und braucht einen kostendeckenden Beitrag. Umsonst ist anders.

Und am 24.12. ist wieder Weihnachten, da kann es dann tatsächlich ganz viele Geschenke vom Weihnachtsmann geben.

Grüße

Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Welche Versicherer bieten den nun diesen "Rabattschutz" an? Bisher waren mir nur zwei bekannt, die von vorn herein so teuer sind, dass sich der Rabattschutz selbst mit einem Schaden noch nicht lohnt ;)

Schaust du so wenig Fernsehen, dass dir dieser Wink nichts sagt?

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Ein bekannter Direktversicherer - der sich ungern auf dem ersten Platz ausruht - [...]

Wenn es dir trotzdem nichts sagt, schick mir eine PN, dann sagt ich es dir. ;)

Also das mit dem Rabatt-Retter ist so:

Man kann den Retter erst bekommen, wenn man in SF 4 ist.

Kalenderjahr ohne Rabatt mit Rabatt

2006 (1 KH-Schaden) SF 15 (40%) SF 15 (40%)

2007 (schadenfrei) SF 6 (55%) SF 15 (40%)

2008 (2 KH-Schäden) SF 7 (55 %) SF 16 (35%)

2009 (schadenfrei) SF 1/2 (140%) SF 16 (35%)

2010 SF 1 (100%) SF 17 (35%)

 

So ist das zumindest ein einer bestimmten Gesellschaft.

Und Preislich ist das ein mehraufwand von ca 15% mehr im jahr. D.H. bei normalem jährlichen Beitrag von 500 Euro zahlt man dann rund 575 Euro järlich.

Das hat auch nichts mit Versicherungsbetrug zu tun, denn man zahlt ja mehr Beitrag für die Leistung. Das zahl jeder, der den Schutz haben möchte. Außerdem wird bei einem Schaden der merkwürdig vorkommt der Fall eh geprüft, ob das mit rechten Dingen zugegangen ist. Also schlecht ist dieser Rabatt-Retter NICHT.

 

Gruß Maik

@ MB1975: Deine Rechnung ist ja schön und gut sie hat aber zwei Haken:

Solange Du auf ewig bei dieser Gesellschaft bleibst, dann geht diese Rechnung eventuell auf allerdings:

Wenn diese Gesellschaft nun die Prämien Jahr für Jahr nach oben "anpasst", so dass Dein Tarif irre teuer wird und Du deshalb zu einer anderen Versicherung wechseln willst?

Oder aber wenn Du nach den von Dir beschriebenen drei Schäden von dieser Gesellschaft den blauen Brief, sprich die Kündigung des Vertrages erhältst, was ist dann?

Schreddi hat es schon beschrieben: Dann werden dem neuen Versicherer Deine bisherigen Schäden mitgeteilt, und weisst Du, wo Du dann dort eingestuft wirst? - Genau: Dort nämlich, wo Du auch gewesen wärst, wenn Du von Anfang an bei einer Gesellschaft mit "normaler" Rückstufungstabelle gewesen wärst zu günstigeren Prämien wohlgemerkt.

Und dann ist sie dahin, die gesamte vermeintliche Ersparnis.

Oder anders: Hast Du keine Schäden, gibt es billigere Alternativen, hast Du Schäden, bist Du dieser Versicherung mehr oder weniger ausgeliefert denn bei einem Wechsel.....siehe oben.

Und da man in den seltensten Fällen weiss, ob man im kommenden Jahr Schäden haben wird oder nicht, ziehe ich persönlich einen Vertrag mit "normaler" Rückstufungstabelle vor.

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