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2Punkte durch alkohol am steuer und 1 Punkt für Geschwindigkeitsüberschreitung

Themenstarteram 19. März 2008 um 15:38

Hallo; hab ne frage und zwar.

Im Dezember 2007 wurde ich mit 0,17 Promille erwischt nach ungefähr einen Monat habe ich Post bekommen, ich bekamm 150 Euro strafe mit Gebühren zusammen gerechnet und 2 punkte aber ein verbot oder was von Probezeit verlängerung hab ich nie was von gehört also sprich habe nie Post bekommen wo das drin stand. Jetzt ist mir im März 2008 ein dummer fehler passiert habe nicht aufgepasst und wurde mit 56 kmh inner 30ger Zone geblitzt jetzt meine Frage was wird auf mich zu kommen? Wäre cool wenn mir einer schnellstens helfen kann und mir meine frage beantworten kann. MFG Marcel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von aerox killer

Danke schonmal im vorraus. Also ich wurde geblitzt und bin direkt hin gefahren und habe nach gefragt es waren 56kmh ohne abzüge so nur mein problem ist das ich halz für das mit dem alkohol am steuer ja post gekriegt habe im januar und da stand ich muss ein bußgeld von 150 euro zahlen und habe 2 punkte dafür bekommen so aber bis heute ist noch nichts gekommen wo drin steht das ich nachschulung machen muss oder so. jetzt ist mir ja am 19.3 das mit dem blitzen passiert so dann hab ich ja gefragt wie teuer das wird der bulle meinte 50 euro 1 punkt bekomme ich und halt diese gebühren nur jetzt habe ich angst das ich mein lappen neu machen muss oder so weil halt diese 2 sachen passiert sind und ich hab halt noch nicht bescheid gekriegt wegen nachschulung für das mit den alkohol habe schiss das sich das irgendwie sammelt und die dann sagen der soll neuen führerschein machen oder so. bitte um antwort und danke nochmal gruss Marcel

1. Heißt es Führerschein , nicht Lappen.

2. Heißt es Polizei , nicht Bullen.

3. Hoffentlich musst Du eine Nachschulung machen ,noch besser,prüfen ob Du überhaupt geeignet bist, im Strassenverkehr teilzunehmen.

Dein Posting nach bestehen hier erhebliche Zweifel.

37 weitere Antworten
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37 Antworten
am 22. März 2008 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Mit "Ordnungwidrigkeit die mal passieren kann" meinte ich die 26 km/h zu schnell. Denn wie schnell hat man ein 30er-Schild übersehen?

Alkohol am Steuer? 0,17 Promille liegen außerhalb der Probezeit deutlich unter den erlaubten 0,5 Promille - also kein Grund, sich hier künstlich aufzuregen...

Ja, die 26 zu schnell sind mir auch schon passiert (so'n 30km/h über 200m Schild) aber Alkohol ist Alkohol - egal wieviel.

Und wenn Du nach der Probezeit mit 0.17 auffällst (z.B. Unfall), ist es auch ein harter Verstoß der mit Punkten geahndet wird.

Und bei Alkohol kann man sich nicht rausreden, habe übersehen, dass ich zwei Bier getrunken habe UND da Alkohol drin war. Das macht man bewusst und einem Fahranfänger sollte die 0.00 Grenze durchaus bekannt sein. Das heißt nicht, dass man automatisch nach einem Bier fahruntüchtig ist, aber man geht das Risiko halt bewusst ein, oder?!

Gruß

milliway42

am 22. März 2008 um 18:15

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Und wenn Du nach der Probezeit mit 0.17 auffällst (z.B. Unfall), ist es auch ein harter Verstoß der mit Punkten geahndet wird.

Falsch. Konsequenzen gibt es erst bei ab 0,5 Promille bzw. ab 0,3 Promille bei Auffälligkeit.

Ist jedenfalls lächerlich, wegen 0,17 Promille (das kann auch Restalkohol sein, da ist das mit dem vorsätzlich vor Fahrtantritt ein Bier getrunken dann auch eher fraglich) eine Grundsatzdiskussion loszutreten, wenn dieser Wert für Fahrer außerhalb der Probezeit völlig bedenken- und konsequenzlos ist.

am 23. März 2008 um 16:31

Auch Restalkohol kann man wohl nicht mit einem "Augenblicksversagen" erklären. Aber lassen wir das...

Gruß

milliway42

am 23. März 2008 um 17:53

0.1 promille erreicht man locker ohne alkohol zu trinken, z.b. durch das mischen von kefir und fruchtsaft.

Das kann man so nicht pauschalisieren, da es von verschiedenen Faktoren (Körpergewicht etc.) abhängt.

am 23. März 2008 um 22:16

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Auch Restalkohol kann man wohl nicht mit einem "Augenblicksversagen" erklären. Aber lassen wir das...

Man muss seine Moralvorstellung (tatsächliche Regelungen mal außen vor) aber auch nicht daran fest machen, ob sich jemand in der Probezeit befindet oder nicht. Das ist der eigentliche Punkt, der mich bei Diskussionen dieser Art stört.

Um ein Augenblicksversagen handelt es sich selbstverständlich nicht, aber eben auch nicht zwangsläufig um Vorsatz. Und eine Null-Toleranz-Strategie in dem Sinne gibt es bei der 0,0-Promille-Regelung eben nicht - wie gesagt, was mit Ablauf der Probezeit voll im grünen Bereich liegt, kann für Fahranfänger kaum ein K.O.-Kriterium sein.

Original geschrieben von razor23

Zitat:

kann für Fahranfänger kaum ein K.O.-Kriterium sein.

Kann es sehr wohl und ist es auch.......zum einen handelt es sich nur "wörtlich" um einen 0,00 o/oo-Regelung. Zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit gibt es im 24 c StVG allerdings mehrere Alternativen. Die hier angesprochene findet erst dann Anwendung, wenn der Probant 0,1 o/oo (oder mehr - bis eben 0,49) hat.

Diese Regel für Fahranfänger macht Sinn. Und darum geht es in keinster Linie um das Alter - sondern eben auch um Fahranfänger. Unabhängig davon, wie alt sie sind.

Und zwar hat man die Regel aus dem Grunde geschaffen, weil Fahranfänger normalerweise ja eh schon ein wenig unsicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Haut mir jetzt keinen auf die Mütze - ich will das auch nicht verallgemeinern, aber es ist zumindest oft so.

Und um zu verhindern, dass diese Unsicherheit nun auch noch mit "Alkoholbeeinflussung" einhergeht, schuf man eben diese Regel.

Und ich finde sie gut!

Übrigens, echte Verkehrs- und Gesundheitsexperten auch! Aber lasst euch auch noch sagen, dass der Teil derer, die eine derartige OWi begehen, irre gering ist. Die Masse (auch der jungen Autofahrer) hat weit mehr als 1,5 o/oo, wenn sie denn alkoholisiert ins Auto steigen.

Glaubt mir - ich weiß, wovon ich rede. Die Masse ist vernünftig. Aber die Unvernünftigen sind dann auch tüchtig unvernünftig!

am 24. März 2008 um 16:53

@winjen66:

Das mag ja alles richtig sein. Trotzdem finde ich nicht, dass man den Fall mit den 0,17 Promille hier so hinstellen muss, als ob sich jemand volltrunken ans Steuer gesetzt hat. Und medizinisch finde ich es schon fragwürdig zu sagen "Fahranfänger sind selbst mit sehr geringen Mengen an Alkohol im Blut nicht fahrtauglich".

Natürlich spielt da die fehlende Erfahrung mit rein, ich will die gesetzliche Regelung auch nicht schlechtreden, es ist nur immer das gleiche hier, wenn ein Fahranfänger eine Frage zu Bußgeldern etc. stellt: Da kommt gleich ein "erfahrener Führerscheinbesitzer" und legt Maßstäbe an, die im Vergleich dazu, was bei Fahrern außerhalb der Probezeit so gesellschaftlich akzeptiert oder toleriert wird, wirklich lächerlich sind.

Und einen Promillewert, der in fast keiner Straßenverkehrsordnung dieser Welt mit Fahruntüchtigkeit in Zusammenhang gebracht wird, in D nur eben eine OWi in der Probezeit darstellen, als Zeichen für fehlende Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu werten, ist so ein Beispiel.

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Original geschrieben von razor23

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Zitat:

kann für Fahranfänger kaum ein K.O.-Kriterium sein.

Kann es sehr wohl und ist es auch.......zum einen handelt es sich nur "wörtlich" um einen 0,00 o/oo-Regelung. Zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit gibt es im 24 c StVG allerdings mehrere Alternativen. Die hier angesprochene findet erst dann Anwendung, wenn der Probant 0,1 o/oo (oder mehr - bis eben 0,49) hat.

Diese Regel für Fahranfänger macht Sinn. Und darum geht es in keinster Linie um das Alter - sondern eben auch um Fahranfänger. Unabhängig davon, wie alt sie sind.

Und zwar hat man die Regel aus dem Grunde geschaffen, weil Fahranfänger normalerweise ja eh schon ein wenig unsicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Haut mir jetzt keinen auf die Mütze - ich will das auch nicht verallgemeinern, aber es ist zumindest oft so.

Und um zu verhindern, dass diese Unsicherheit nun auch noch mit "Alkoholbeeinflussung" einhergeht, schuf man eben diese Regel.

Und ich finde sie gut!

Übrigens, echte Verkehrs- und Gesundheitsexperten auch! Aber lasst euch auch noch sagen, dass der Teil derer, die eine derartige OWi begehen, irre gering ist. Die Masse (auch der jungen Autofahrer) hat weit mehr als 1,5 o/oo, wenn sie denn alkoholisiert ins Auto steigen.

Glaubt mir - ich weiß, wovon ich rede. Die Masse ist vernünftig. Aber die Unvernünftigen sind dann auch tüchtig unvernünftig!

das wäre mir neu, dass das nicht nach dem alter geht. ich bin 20, habe 2 1/2 jahre meine fe, probezeit rum und darf trozdem nix trinken meinswissens. erst ab 21!?!

hab ich das richtig verstanden, dass da schnell ne straftat draus werden kann und einem die fs entzogen wird mit allem drum und dran, wenn man mit unter 21 jahren oder vor ende der probezeit mit 0,1 o/oo in einen unfall verwickelt ist???

auch wenn ich noch nicht 21 bin, würde ich trozdem von mir behaupten, schon etwas erfahrung und damit sicherheit beim autofahren im straßenverkehr gesammelt zu haben.

weiterhin bezweifle ich, dass die beeinträchtigung der fahrtüchtigkeit durch 0,17 o/oo messbar ist. ich glaube, die reaktionszeit, die man dabei verliert, macht wesentlich weniger aus als z. b. der längere bremsweg, den man braucht, um zum stehen zu kommen, wenn man 140 statt 130 fährt und das würde 10€ kosten ohne punkte...das andere 125€ und 2 punkte oder sowas...

gruß

karl

Zitat:

Original geschrieben von razor23

@winjen66:

Das mag ja alles richtig sein. Trotzdem finde ich nicht, dass man den Fall mit den 0,17 Promille hier so hinstellen muss, als ob sich jemand volltrunken ans Steuer gesetzt hat. Und medizinisch finde ich es schon fragwürdig zu sagen "Fahranfänger sind selbst mit sehr geringen Mengen an Alkohol im Blut nicht fahrtauglich".

Natürlich spielt da die fehlende Erfahrung mit rein, ich will die gesetzliche Regelung auch nicht schlechtreden, es ist nur immer das gleiche hier, wenn ein Fahranfänger eine Frage zu Bußgeldern etc. stellt: Da kommt gleich ein "erfahrener Führerscheinbesitzer" und legt Maßstäbe an, die im Vergleich dazu, was bei Fahrern außerhalb der Probezeit so gesellschaftlich akzeptiert oder toleriert wird, wirklich lächerlich sind.

Und einen Promillewert, der in fast keiner Straßenverkehrsordnung dieser Welt mit Fahruntüchtigkeit in Zusammenhang gebracht wird, in D nur eben eine OWi in der Probezeit darstellen, als Zeichen für fehlende Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu werten, ist so ein Beispiel.

..gut das Dein tolerierender Mist in der Rechtsprechung nicht akzeptiert wird.

In der 30er Zone fast doppelte Geschwindigkeit ,ne klar,was solls.

Diese inakzeptanz gilt auch für "erfahrene FE".

Jetzt kommt die böse Behörde und nun wird hier im Forum gejammert und Rat gesucht.

...Ätzend...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz

Jetzt kommt die böse Behörde

exakt

am 24. März 2008 um 17:56

Grundsätzlich würde ich es ersteinmal für richtig empfinden wenn es in D eine 0,0 Promille Grenze für alle Verkehrsteilnehmer wie zb in anderen Ländern es üblich ist gibt.

 

Eine gesonderte Regelung für Fahranfänger ( Probezeit) ist vollkommen ok, es gibt schon zuviele Verkehrsunfälle durch Allkoholeinfluß . Ich denke mal das diese Regelung einfach dazu dient das sich der Gesetzgeber absichert und hierbei dann seine Fürsorgepflicht gerecht geworden ist. Trinkt nun ein Fahranfänger dennoch so macht er es Vorsätzlich und wenn er dann ein KFZ führt

 

Hierbei geht es nicht darum ob er noch fahrtüchtig ist sonden eher darum das er lernen sollte sich an Regeln zu halten, gerade dieses missachten von Regeln ob nu Alk, rote Ampeln,oder  zu schnelles fahren führt doch zu gefährlichen Situationen oder Unfällen die aufgrund der kurzen Erfahrung besonders gefährlich sind.

 

Gleiches gilt für Rentner mit Hut!!! * scherz*

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Eine gesonderte Regelung für Fahranfänger ( Probezeit) ist vollkommen ok, es gibt schon zuviele Verkehrsunfälle durch Allkoholeinfluß . Ich denke mal das diese Regelung einfach dazu dient das sich der Gesetzgeber absichert und hierbei dann seine Fürsorgepflicht gerecht geworden ist. Trinkt nun ein Fahranfänger dennoch so macht er es Vorsätzlich und wenn er dann ein KFZ führt

Hierbei geht es nicht darum ob er noch fahrtüchtig ist sonden eher darum das er lernen sollte sich an Regeln zu halten, gerade dieses missachten von Regeln ob nu Alk, rote Ampeln,oder zu schnelles fahren.

ich denke, die zahl der unfälle, die durch alkohl, mit 0,17 o/oo oder weniger, passien, strebt gegen 0.

wenn jemand fahrtüchtig ist, dann braucht man nicht irgendwelche regeln aufstellen, die dazu da sind, sie zu befolgen und sonst keinen weiteren sinn erfüllen als jemanden zum gehorsam zu erziehen....sonst bekomm ich demnächst vllt noch ein bußgeld, weil ich mit ner mütze auf dem kopf durch die gegend fahr oder oder oder...

gruß

karl

am 24. März 2008 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz

..gut das Dein tolerierender Mist in der Rechtsprechung nicht akzeptiert wird.

In der 30er Zone fast doppelte Geschwindigkeit ,ne klar,was solls.

Diese inakzeptanz gilt auch für "erfahrene FE".

Jetzt kommt die böse Behörde und nun wird hier im Forum gejammert und Rat gesucht.

...Ätzend...

Dann hoffe ich mal für dich, dass du nie ein 30-Schild übersiehst. Das reicht nämlich bei 90% der Verkehrsteilnehmer aus, um "mit fast doppelter Geschwindigkeit durch die 30er-Zone zu rasen". Menschliche Fehler dürfen einem Fahranfänger wohl nicht unterlaufen, was? Und selbst wenn es Absicht war reiht er sich mit dem Verhalten wunderbar ein zwischen all den langjährigen Autofahrer, die Tempo-30-Zonen bekanntermassen ebenso gerne mal ignorieren. Das ist zwar keine Rechtfertigung (sollte es auch nie sein, wenn du mal aufmerksam lesen würdest), aber so eine Flut von Erhobenen-Zeigefinger-Postings gibt es hier seltsamerweise fast ausschließlich, wenn das Schlagwort "Probezeit" gefallen ist.

Und auch bei der Geschwindigkeit gilt mal wieder: Nach der Probezeit werden die 26 km/h mehr innerorts so gering geahndet, dass die Aufregung über solch ein Vergehen in der Probezeit hier mal wieder einen derart faden Beigeschmack bekommt...

Ja, deine Auftritte hier sind wirklich nur noch ätzend. :mad:

Zitat:

Original geschrieben von 200D

wenn jemand fahrtüchtig ist, dann braucht man nicht irgendwelche regeln aufstellen, die dazu da sind, sie zu befolgen und sonst keinen weiteren sinn erfüllen.

Die 0-Promille-Regelung trägt meiner Meinung nach mit dazu bei, dass die Probezeit ad absurdum geführt wird und nicht mehr die Eignung, sondern nur noch die Fähigkeit zum blinden Gehorsam auf die Probe gestellt wird. Wie soll man es sich sonst erklären, dass eine nicht unbedeutende Anzahl Autofahrer erst nach der Probezeit ihr wahres Gesicht zeigen und überall die Sau rauslassen müssen? Die konnten sich dann einfach gut zurücknehmen während dieser zwei Jahre, eine wirkliche Eignung oder Nicht-Eignung erkennt man meistens erst, wenn die Behörden schon relativ machtlos sind und eben abwarten müssen, bis jemand seine 18 Punkte zusammen hat.

am 24. März 2008 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von razor23

 

Die 0-Promille-Regelung trägt meiner Meinung nach mit dazu bei, dass die Probezeit ad absurdum geführt wird und nicht mehr die Eignung, sondern nur noch die Fähigkeit zum blinden Gehorsam auf die Probe gestellt wird. Wie soll man es sich sonst erklären, dass eine nicht unbedeutende Anzahl Autofahrer erst nach der Probezeit ihr wahres Gesicht zeigen und überall die Sau rauslassen müssen? Die konnten sich dann einfach gut zurücknehmen während dieser zwei Jahre, eine wirkliche Eignung oder Nicht-Eignung erkennt man meistens erst, wenn die Behörden schon relativ machtlos sind und eben abwarten müssen, bis jemand seine 18 Punkte zusammen hat.

Die 0,5 Promille Grenze ist in der Regel schnell erreicht das wären ca 2 Bier oder 2 Glas Wein  ich nenne das jetzt mal nicht die Sau rauslassen.

 

Gebe dir aber Recht das du richtig gedeutet hast das es wohl vieleicht auch etwas mit Gehorsam zu tun hat, ich nenne es einfach mal Gesetzestreu., denn in dieser Welt muss es auch Grenzen geben die eben von vielen nicht erlernt oder vermittelt worden sind und deshalb sollten WIR ( der Staat)  diese Regeln für die Allgemeinheit vorschreiben damit ein "Lerneffekt" eintritt.

 

Dazu sei  angemerkt es wird niemand gezwungen einen Führerschein zu machen und Auto  zu fahren, dann haltet euch doch auch freiwillig an diese Regeln.

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