2mal innerhalb eines Monats geblitzt - Wiederholungstäter? Fahrverbot?

Hallo zusammen,

Ich wurde vor ca. 4 Wochen außerorts in einer 70er-Zone mit Tempo 100 geblitzt - heute kam der Anhörungsbogen - exakt 30 kmh drüber.

Leider wurde ich gestern an anderer Stelle ebenfalls außerorts in einer 70er-Zone geblitzt. Tempo kann ich nicht genau sagen, es besteht aber die Möglichkeit, dass es knapp >26 kmh sein könnte - weiß es aber nicht genau.

Mit zweimal innerhalb eines Jahres außerorts geblitzt mit 26-30 kmh drüber bin ich laut Bußgeldkatalog Wiederholungstäter und erhalte einen Monat Fahrverbot (neben den Punkten und den jeweiligen Geldstrafen).

Meine Fragen:
1. Beim zweiten Blitzer gestern war mir der erste Fall noch gar nicht bekannt (zumindest die genaue Höhe der Überschreitung), der Anhörungsbogen kam ja erst heute mit der Post, einen Bußgeldbescheid habe ich hierzu noch nicht. Gelte ich dennoch als Wiederholungstäter oder muss das erste Vergehen bereits rechtskräftig sein? Was ist hier maßgeblich, der Zugang des ersten Bußgeldbescheids?

2. Kann ich jetzt schon irgendetwas tun, um den ersten Bußgeldbescheid hinauszuzögern? Z.B. Rückfragen stellen? Gesamten Fotoausschnitt anfordern? Widerspruch einlegen?

3. Ist es jetzt schon ratsam einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen oder sollte ich warten, bis mir die Überschreitung des zweitens Vergehens mitgeteilt wird?

Vielen Dank schonmal vorab.

21 Antworten

MT-mäßig auch eher ein Vorsatztäter 😛.

Ist aber immer wieder erstaunlich, wo alles Blitzer (Unfallschwerpunkte?) stehen - zwei Meter vorher waren gar noch 100 erlaubt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. März 2020 um 13:15:42 Uhr:


Ist aber immer wieder erstaunlich, wo alles Blitzer (Unfallschwerpunkte?) stehen - zwei Meter vorher waren gar noch 100 erlaubt.

Das hat in dem Fall nichts mit der Lokalisierung des Unfallschwerpunktes zu tun, sondern mit der Auslegung der StVO. Darin ist nun mal festgelegt, daß ein Limit ab dem Schild gilt, auf dem es angezeigt wird.

Formal natürlich richtig, aber glaubst du dort an einen Unfallschwerpunkt? Oder eher an einen Zahlungsschwerpunkt?

Wenn ich mir hier im Landkreis die Blitzer (Geschwindigkeit/Rotlicht) so anschaue und dazu die Stellen, wo z.B. regelmäßig trotz Rotlicht die Kreuzung passiert wird (mit entsprechenden Unfällen) - sind selten bis nie identisch.

Zitat:

@CalgaryHitmen schrieb am 7. März 2020 um 11:37:58 Uhr:



Vielen Dank, diese Antwort wollte ich hören 😉
Steht das irgendwo schwarz auf weiß?

Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung

Ähnliche Themen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. März 2020 um 13:34:51 Uhr:


Formal natürlich richtig, aber glaubst du dort an einen Unfallschwerpunkt? Oder eher an einen Zahlungsschwerpunkt?

Vielleicht liefert der TE noch Details zur Messstelle, aber Tempo 70 außerorts gibt es ja oft an Einmündungen von Landstraßen. Oft werden die 70 kurz nach der Einmündung auch schon wieder aufgehoben, sodass man den Blitzer letztlich gar nicht so weit vom Schild entfernt aufstellen kann.

Wichtig ist es dennoch, denn solche Stellen sind in der Tat oft Unfallschwerpunkte.
Und na ja – leider oft auch Zahlungsschwerpunkte, weil sich eben viele denken: "Ach, wegen der 300 Meter brems ich jetzt auf nicht 70 runter."

Zitat:

@CalgaryHitmen schrieb am 7. März 2020 um 10:45:11 Uhr:


Ich wurde vor ca. 4 Wochen außerorts in einer 70er-Zone mit Tempo 100 geblitzt - heute kam der Anhörungsbogen - exakt 30 kmh drüber.

Kann es sein, daß es sich dabei um einen auf 70 km/h limitierten

Streckenabschnitt

einer Landstraße handelte?

Geschwindigkeitslimitierte Zonen werden in Deutschland nämlich nur bis maximal 30 km/h eingerichtet.

Das FV kommt, wenn der zweite Verstoß bereits rechtskräftig und eingetragen ist, wenn der zweite Bescheid erstellt wird. Das lässt sich aber verhindern, indem man die Rechtskraft des ersten Bescheides durch einen taktischen Einspruch so lange verhindert, bis man den zweiten Bescheid in Händen hält. Dann den Einspruch zurückziehen und Bußgeld für beide Verstöße bezahlen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen