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205-55 auf T5 Felge?

Volvo 850 LS/LW, Volvo
Themenstarteram 26. Februar 2009 um 22:06

Moin,

also mein Bruder fährt einen 96 855 mit Sportfahrwerk (original) als 2,5 10v. Hat allerdings die T5 Felgen drauf, und ist anscheinend dazu laut Fhzg Schein gezwungen, 215-40 oder 205-45 draufzumachen...

Hat da jemand eine günstige Bezugsquelle dafür, sonst wird er 205-55 eintragen lassen...

Und falls jemand einen Satz Sommerreifen hat (oder 2 Reifen), kann er mir eine PN schicken, und ich werde dann brav weiterleiten...

Gruss, und schon mal im Vorraus danke aus dem sommerlichen Südspanien!

Beste Antwort im Thema

Nein,unter dem Faltenbalg auf den Spurstangen des Lenkgetriebes.

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140 Euro für eine Einzelabnahme?

Respekt!

Ja, ist wohl in jedem Bundesland etwas anders...in Hessen kostet es insgesamt 140€...ist ja nicht nur die Abnahme, sondern auch noch das Eintragen und Ausstellen der neuen Papiere. Die Kosten teilen sich quasi in drei Blöcke auf, soweit ich mich erinnere...

Eine Einzelabnahme,je nach Aufwand,kostet hier in NRW und Niedersachen zwischen 42 und 60 Euro.

Die Papiere müssen ja nicht automatisch und sofort erneuert werden,im Allgemeinen hält man den Halter dazu an,bei der nächsten Korrektur (Umzug/Ab-Anmeldung) die Papiere berichtigen zu lassen.

Kann gut sein, hier in Hessen ist es halt so wie es ist.... :)

Grundpreis in Hessen ist meine ich 82€, dazu kommen noch 39,50€ für die Genehmigungsbehörde in Marburg (größte Schwachsinnsregelung überhaupt...) und einen neuen Schein.

Nicht ohne Grund ist der TÜV in Diez seit Jahrzehnten sehr beliebt, seit dieser Reglung 2009 nur noch umso stärker. :D

Genau, nach Marburg musste ich das ganze dann schicken und dann kam es auf dem Postweg zu mir zurück... :) Bezahlen konnte man übrigens mit "paypal", was mich sehr gewundert hat, da ja Behörde... :)

Einen neuen Schein und Brief(?) gab es dann bei meiner Zulassungsstelle.... :)

Du hast trotzdem zu viel bezahlt.

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=697000

Da steht drin:

Abnahme nach §19.3 = 40-54€ je nach Aufwandsstufe. Papiere können auch erstmal die alten bleiben - und das beste:

Zitat:

Auf Antrag wird

für Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis auf der Grundlage eines Gutachtens gem. § 21 StVZO (oder § 19 Abs. 2 StVZO),

für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens

gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erteilt.

Eine Änderung nach §19.3 braucht also nichtmal diese Erlaubnis von der Bündelungsbehörde.

Habe ich nicht... :) Für meinen Volvo gab es dieses Gutachten nicht. Der Prüfer hat das sehr genau nachgesehen...

Was ist denn das bitte für eine Einstellung?

Erklär mir mal, warum du deiner Meinung nach die "richtige" Summe bezahlt hast. Die Rechtslage sagt in Verbindung mit dem oben vorliegenden Gutachten etwas anderes.

Dass es dich ärgert, ist mir völlig klar. Aber man sollte soviel Anstand haben, das auch zuzugeben und damit Leuten, die hier später mal in diesem Thema etwas nachlesen, die Möglichkeit zu geben zum niedrigen Preis an diese Eintragung zu kommen und nicht mit Vermutungen und Eventualitäten zur Rechtmäßigkeit und Standhaftigkeit dieser Eintragungzu verunsichern.

Das ist keine Einstellung. Aus den Papiern, die damals vorlagen, gab es keine Freigabe. Es gab keine Freigabe für genau meinen Volvo. Der TÜH Prüfer hat sich auch wirklich sehr bemüht, aber es gab dieses Papier nicht für mich. Für höher motorisierte Elche gab es so ein Schreiben, aber nicht für meinen Elch.

Zitat:

@Vritten schrieb am 16. Februar 2016 um 11:20:37 Uhr:

Was ist denn das bitte für eine Einstellung?

Erklär mir mal, warum du deiner Meinung nach die "richtige" Summe bezahlt hast. Die Rechtslage sagt in Verbindung mit dem oben vorliegenden Gutachten etwas anderes.

Dass es dich ärgert, ist mir völlig klar. Aber man sollte soviel Anstand haben, das auch zuzugeben und damit Leuten, die hier später mal in diesem Thema etwas nachlesen, die Möglichkeit zu geben zum niedrigen Preis an diese Eintragung zu kommen und nicht mit Vermutungen und Eventualitäten zur Rechtmäßigkeit und Standhaftigkeit dieser Eintragungzu verunsichern.

Mich würde es auch nicht ärgern, da ich einfach froh bin, dass ich jetzt die Reifen fahren darf.

Ich verunsichere auch niemanden, da ich nur über das erzähle, was mir "passiert" ist. Der TÜH in Darmstadt hat sich wirklich bemüht, aber es gab keine Freigabe für genau meinen Volvo. Er hat mir das sogar sehr genau erklärt und auch gesagt, dass es bei einer anderen Motorisierung auch schon wieder ganz anders ist.

Die korrekten Antworten zu technischen Fragen zu deinem Autos findest du nicht unbedingt bei der technsichen Prüfstelle in deinem Ort, sondern bei der Homologationsabteilung des Herstellers.

Die Freigabe für 205/55R16 exisitiert schon deutlich länger als die Bündelungsbehörde z.B.

 

Wahrscheinlich lag dem Tüv nur dieses Dokument vor:

http://www.motor-talk.de/.../img015-i203127077.html

Längere Version mit allen möglichen Felgentypen:

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=689747

Aus keinem der beiden Dokumente geht eine Freigabe für genau meinen Elch hervor. Leider :( ! Ich hatte vorher Volvo in Köln kontaktiert, die mir auch nicht mehr Unterlagen, als das große oben, zur Verfügung stellen konnten.

Ja aber da ist nur der

B5234T4 freigegeben mit M58 Getriebe also die L*50*3 oder

B5234T6 Kombis LW52*8

LW62*8 (keine Ahnung was das für ein Motor ist)

Für alle anderen ist die Größe nicht freigegeben und kann nur über eine Einzelabnahme eingetragen werden.

In dem ersten Link, den ich knapp 10 Posts höher drin habe, steht nur etwas von Typ LS / LW / L mit Spezifikation zu den ABEs.

Das sollte eigentlich motorunabhängig sein.

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