20% erweiterte HU gebühren bei ueberzogener HU vs. Auslandsaufenehtlat
Hai.
Eine Frage habe ich, dessen Antwort ich trotz google nicht finden konnte....
Ich fahre im Dezember mit meinem KFZ ins Ausland.
Ich komme im April wieder.
Die HU läuft ab im Januar.
So weit, so klar. Ich muss unmittelbar nach Wiedereinreise nach Deutschland zur HU.
Ich habe die HU dann um mehr als 2 Monate überschritten. Damit muss ich 20% Aufpreis für eine erweiterte Prüfung zahlen?
Ich denke, die HU wird für mich nur fällig ab Wiedereinreise?
Muss ich dann die 20% mehr zahlen, obwohl die HU Frist erst auf "unmittelbar nach Wiedereinreise" geändert ist, oder nicht?
Lg, Mark
Beste Antwort im Thema
Dein Auto ist doch in Deutschland angemeldet, also gelten für Dich die Deutschen Gesetze. Wäre das gleiche wenn Du sagst ich bin da in Urlaub nutze es dann eh nicht, aber Termin Vorgaben sind für alle
Verbindlich, egal wo Du oder Dein Fahrzeug sich befindet.
Andererseits finde ich es einen Witz, wegen einer 20% höheren Gebühr also etwa 20 € überhaupt einen Thread auf zu machen und da zu fragen, also kapier ich ja ganz und gar nicht.
56 Antworten
Aus meiner vorsichtigen Sicht, sind das nur irre viele Worte, die eine eigentliche Antwort nicht enthalten.
Aber keine Zeit für die HU vor der Abfahrt 🙄 ... Wem willst Du das denn verkaufen? 😁
Eigentliche Antwort steht im letzten Absatz. Der Rest ist Blödsinn. Wer schon mal die normale HU mit der mit "erhöhtem Prüfaufwand" verglichen hat, sieht nur bei der Rechnungshöhe einen Unterschied.
Hab u.a. mal meinen ungebremsten Anhänger fast ein Jahr überzogen (der stand hier nur rum). Erhöhter Aufwand nicht zu erkennen. Beim Motorrad nicht anders.
Ja, was sollen die auch bei nem überzogenen Auto mehr prüfen als bei nem nicht überzogenem? Sollen sie normale Autos nur halb prüfen??? Alles Blödsinn...
Bzgl. Zeit:
Unsere hiesige TÜV Prüfstelle und die in den Nachbarstädten können keine LKWs mehr prüfen, das heist, ich müsste nach Essen oder Gelsenkirchen fahren, dass wäre dann alles in allem mindestens ein halber kaputter Tag.
Lustig wird es, wenn du nur ein Kurzzeitkennzeichen hast, da du dann mit einem LKW ausschließlich nach Gelsenkirchen fahren kannst. Muss der LKW zur Abnahme gewogen werden, ist die nächste geeichte TÜV Wage in Essen. Da darfst du aber mit einem alten LKW ohne Umweltplakette nicht hin fahren. Sprich, im Geltungsbereich des Kurzzeitkennzeichens ist für mich keine Prüfstation erreichbar, die binnen Luftlinie 25km (gesetz) die Abnahme machen darf. Bzgl. auch keine TÜV Station die im Kurzzeitkennzeichengeltungsbereich eine entsprechende Abnahme machen darf. Mit einer Kennzeichenzuteilung hingegen dürfte man auch zu einer entsprechend ausgerüsteten Prüfstation weiter weg fahren, aber Kennzeichenzuteilungen (Bundesgesetz) macht dass Straßenverkehrsamt Marl "Grundsätzlich nicht" (Aussage stellvert. Leiter STVA Marl).
Soviel zum Thema "Recht und Gesetz"...
Und ich möchte die HU eh lieber Richtung Sommer schieben, statt im Januar hin zu fahren. Ist mir im Winter zu kalt. Davon ab, ist es natürlich real so, dass wer mit nem 40 Jahre alten 12 Tonner in Kriesengebieten incl. Reisewarnung Urlaub macht, für das Thema "TÜV Überzogen" doch nicht so ganz das Verständnis hat...
Mach ich beim Cabrio, dem Anhänger und dem Motorrad auch so. In die Zeit verschieben, wo das Wetter besser ist. Beim Motorrad hat der Prüfer Anfang Februar ganz schön gezittert, hatte nicht einmal einen Helm zur Verfügung. Dem ist eine Prüfung im Sommer auch lieber.
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Wenn du noch lange hin und her fragst und laberst, wird dein Karren eher Stillgelegt wegen TÜV Überschreitung von mehreren Jahren.
Fahr einfach zum TÜV und fertig.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 26. Oktober 2016 um 22:26:06 Uhr:
Wenn du noch lange hin und her fragst und laberst, wird dein Karren eher Stillgelegt wegen TÜV Überschreitung von mehreren Jahren.
Fahr einfach zum TÜV und fertig.
Ich fahr mit nem 40 Jahre alten LKW nach Afrika in Gebiete wo ich wahrscheinlich 2 Wochen lang und ueber tausende von KM keinen Menschen treffe, mitten durch die Wüste.
Damit mir nicht langweilig wird, nehme ich eine Frau mit die ich nicht einmal kenne...
Ob dabei irgend eine Plakette abläuft, interessiert mich dabei in der Praxis genau so wenig wie die Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt...
Das einzige Wichtige ist, dass die Karre läuft und im Sand unter 32,5 Liter Diesel verbraucht, weil, sonst muss ich den Rest laufen... Und laufen im Sand ist doof.
Und dann machst Du dir Sorgen wegen dem TÜV?
Deine Sorgen möchte ich haben!
Schönen Urlaub wünsche ich noch.
Da wäre eine Plakette am Kennzeichen auch mein geringstes Problem.
Und Zeit zum Kennenlernen habt ihr Zwei dann doch genug. Nimm vorsichtshalber auch Babynahrung und Windeln mit.
Ein klein wenig "älter" wird sie schon sein. 😁
Da geh ich von aus. Ich dachte eher an etwaige Folgen des Kennenlernen. Fahrt soll rund ein Jahr dauern.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Oktober 2016 um 23:10:16 Uhr:
Ein klein wenig "älter" wird sie schon sein. 😁
Jap :d
Ach soooo. So alt schon, dass nichts mehr zu befürchten ist.