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2 verschiedene Rabattklassen bei einer Person

Themenstarteram 24. November 2016 um 17:09

Hallo,

folgende Situation:

Familienangehöriger ist verstorben. Auf diesen war bisher ein Fahrzeug versichert mit der Schadensfreiheitsklasse 24 je für Haftpflicht und Vollkasko.

Diese Schadensfreiheitsklasse soll nun auf die Tochter übertragen werden, welche jedoch bereits ein Auto versichert hat mit der SF Klasse 16 je für Haftpflicht und Vollkasko.

Wie verhält sich das hier nun?

Ist es möglich das Auto des Verstorbenen inkl. der SF-Klasse zu übernehmen ohne dass die eigene SF-Klasse verloren geht? Sozusagen beide Fahrzeuge auf als "Erstwagen" zu behandeln?

Danke

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14 Antworten

Klar geht das, sofern die Tochter 24 Jahre den Führerschein hat.

Einfach Auto auf sie zulassen und Rabattübertragungsformular ausfüllen (bei der Versicherung wo Sie es versichern will)

Sie hat dann 2 Kfz- Versicherungsverträge

Sie kann sich auch den SF auf ihr jetziges Fahrzeug übertragen lassen, der schlechtere SF verbleibt dann im Hintergrund bestehen und kann jederzeit wieder benutzt werden für ein zweites Fahrzeug

Jederzeit??? Kommt ein wenig auf die Versicherung an. Manche haben eine Frist, nach deren Ablauf man bei SFR 0 beginnt.

Glaube nach 5 Jahren oder 10 Jahren verfällt die SFR.

Themenstarteram 24. November 2016 um 18:32

Naja, ist noch keine 4 Wochen her, muss halt nur alles geregelt werden.

Mir ging es mehr darum ob es möglich ist zwei verschiedene Fahrzeuge mit zwei verschieden SF-Klassen auf ein und die selbe Person zu versichern, da ein "Zweitwagen" hier deutlich ungünstiger wäre und die SF-Klassen somit nicht verfallen.

Da dies möglich ist, bin ich zufrieden.

Danke für die Antworten.

Wer den SF-Rabatt übernehmen möchte muss bestätigen, dass er das Fahrzeug überwiegend gefahren hat.

Zudem wäre zu klären, ob die übernehmende Person im Fahrerkreis eingeschlossen war.

Rabatttausch macht zudem nicht jede Versicherung, sofern das beabsichtigt sein sollte.

Themenstarteram 24. November 2016 um 19:09

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. November 2016 um 19:53:06 Uhr:

Wer den SF-Rabatt übernehmen möchte muss bestätigen, dass er das Fahrzeug überwiegend gefahren hat.

Zudem wäre zu klären, ob die übernehmende Person im Fahrerkreis eingeschlossen war.

Rabatttausch macht zudem nicht jede Versicherung, sofern das beabsichtigt sein sollte.

Rabatttausch ist nicht vorgesehen, ihr Fahrzeug bleibt in der alten Klasse und das Fahrzeug des verstorbenen soll einfach nur einschließlich der Rabatte übernommen werden.

Es sollte an sich kein Problem darstellen, da Sie bereits bei dem Fahrzeug des verstorben und dessen Versicherung als Hauptnutzer angegeben war.

Das ist dann IMO kein Problem, zumindest wenn das nicht erst seit Kurzem so eingetragen war.

Vielleicht vorsichtshalber beim Halterwechsel auch die Versicherung wechseln.

Zitat:

@Qnkel schrieb am 24. November 2016 um 19:27:00 Uhr:

Glaube nach 5 Jahren oder 10 Jahren verfällt die SFR.

Generell nach 7 Jahren, aber bei einigen Versicherern im Premium-Tarif erst nach 10 Jahren.

Bei anderen Versicherern geben sie auch nach 15 Jahren den SFR weiter.

Zitat:

@Bimoon schrieb am 24. November 2016 um 19:32:07 Uhr:

Naja, ist noch keine 4 Wochen her, muss halt nur alles geregelt werden.

Mir ging es mehr darum ob es möglich ist zwei verschiedene Fahrzeuge mit zwei verschieden SF-Klassen auf ein und die selbe Person zu versichern, da ein "Zweitwagen" hier deutlich ungünstiger wäre und die SF-Klassen somit nicht verfallen.

Da dies möglich ist, bin ich zufrieden.

Danke für die Antworten.

Der SFR von Verstorbenen gilt i.d.R. (unterschiedlich) 6 Monate, bei manchen Versicherern auch 12 Monate nach Todesdatum.

Der, der übernehmen will, muß eine FS-Kopie vorlegen, damit entsprechend die schadenfreien Jahre übertragen werden können. Bei manchen Versicherern geht nur Verwandtschaft 1. Grades, bei anderen auch auf Enkel. Andere VS übertragen gar nicht.

In diesem Fall wäre z.B. ein weiteres Fahrzeug nötig, um den SFR des vorhanden Fahrzeuges zu erhalten, ein weiteres Fahrzeug (z.B. günstiger PKW mit 2 Jahren TÜV).

Wohl gemerkt, um des SFR vom Verstorbenen zu übertragen, den alten SFR behalten.

Wie dann später (nächstes Jahr oder so) etwas anderes gemacht wird, spielt dann keine Rolle, es nur nur darum, den SFR vom Verstorbenen übertragen zu bekommen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. November 2016 um 19:53:06 Uhr:

Wer den SF-Rabatt übernehmen möchte muss bestätigen, dass er das Fahrzeug überwiegend gefahren hat.

Zudem wäre zu klären, ob die übernehmende Person im Fahrerkreis eingeschlossen war.

Rabatttausch macht zudem nicht jede Versicherung, sofern das beabsichtigt sein sollte.

Bei den meisten Versicherern ist das nicht mehr wichtig, ist nur eine Formalie (war es immer schon, auch zu Zeiten, wo die Rabatte regelrecht an Fremde verkauft wurden, aber das wurde in der Neuzeit ja schon eingeschränkt auf die Verwandtschaft).

 

Zitat:

@Bimoon schrieb am 24. November 2016 um 20:09:41 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. November 2016 um 19:53:06 Uhr:

Wer den SF-Rabatt übernehmen möchte muss bestätigen, dass er das Fahrzeug überwiegend gefahren hat.

Zudem wäre zu klären, ob die übernehmende Person im Fahrerkreis eingeschlossen war.

Rabatttausch macht zudem nicht jede Versicherung, sofern das beabsichtigt sein sollte.

Rabatttausch ist nicht vorgesehen, ihr Fahrzeug bleibt in der alten Klasse und das Fahrzeug des verstorbenen soll einfach nur einschließlich der Rabatte übernommen werden.

Es sollte an sich kein Problem darstellen, da Sie bereits bei dem Fahrzeug des verstorben und dessen Versicherung als Hauptnutzer angegeben war.

Ah, sorry, erst jetzt gelesen, dann gibt es keine Probleme.

Nur die Unterschrift der abgebenden Person :-)))

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. November 2016 um 19:53:06 Uhr:

Zudem wäre zu klären, ob die übernehmende Person im Fahrerkreis eingeschlossen war.

Fahrerkreis wird nicht abgefragt...

Die Tochter kann nur die Jahre übernehmen die sie selber erfahren hat.

Wenn sie 16 Jahre den Führerschein hat kann sie keinen SF von 24 übernehmen.

Der SF wird dann entsprechend neu eingestuft.Vermutlich auch auf SF 16

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. November 2016 um 19:53:06 Uhr:

Wer den SF-Rabatt übernehmen möchte muss bestätigen, dass er das Fahrzeug überwiegend gefahren hat.

Zudem wäre zu klären, ob die übernehmende Person im Fahrerkreis eingeschlossen war.

Rabatttausch macht zudem nicht jede Versicherung, sofern das beabsichtigt sein sollte.

Sorry, stimmt so nicht.

Zumindest wurde das bei mir noch nie gefordert.

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