2 Strafen für die selbe Tateinheit?! Bekomm ich 2x Punkte und 2 mal Bußgeld?

Hi Leute,

ich hatte vor 2 Wochen ein Unfall mit einem Wild, daraufhin ist die Stoßstange kaputt gegangen ergo ich habs Sie abgebaut. Am nächsten Tag bin ich zum Lackierer gefahren und wurde angehalten von der Rennleitung! Ok der meinte ich bekomme dafür Punkte. Letzte Woche kam der erste Brief 4Punkte 50€ weil die Stoßstange fehlte. Ein paar Tage später bekomme ich noch ein Brief 40€ und 1Punkt weil das Nummerschild fehlte. Es lag auf dem Beifahrersitz, habe es ganz vergessen auf die Windschutzscheibe zu legen. Es war vom gleichen Polizist! aber die können mir doch nicht 2 mal für etwas bestarfen es ist doch eine Art Tateinheit sprich ich bekomm die härteste Strafe also 50€ 3Punkte und nicht eimal 50€ 3P +40€ 1P. Wie gesagt es war die selbe Kontrolle ein zweites mal wurde ich nicht angehalten!

Gruß

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Zitat:

Was ich mich allerdings Frage:

Wie freundlich warst du denn zur Rennleitung?

Zitat:

Aber bei dem Bullen im Protokoll steht...

noch Fragen?

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Hier gibt es einen Denkfehler: nicht logisch denken. Sicher ist es logisch, dass das Nummernschild fehlt, wenn auch die Stoßstange nicht da ist. Das Recht ist aber nicht logisch.
Und es stimmt, es ist Tatmehrheit. Beides kann geahndet werden, muss aber nicht.
Das bringt mich zum nächsten Punkt. Irgendwas ist in der Kommunikation schief gelaufen, ansonsten hätte es nicht gleich 2 Anzeigen gehagelt. Scheinbar hat es der TE verdient, ohne die Sache jetzt bewerten zu wollen. Das kann man sehen wie man will.

Zum Nummernschild: Es ist klar geregelt (Absatz 5, damit keiner suchen muss), dass die Nummernschilder vorne und hinten fest angebracht sein müssen. Hiervon gibt es keine Ausnahme und somit ist auch klar, dass einfach hinter die Windschutzscheibe nicht genügt. Es geht schließlich um die Lesbarkeit. Und zwar nicht nur wenn man vor dem stehenden Auto steht, sondern auch mit Abstand.

@TE
Könnte es sein, dass du den Rennleiter irgendwie angemacht hast oder gibts vielleicht schon eine Vorgeschichte (andere Verstöße)? Die Rennleitung kennt schließlich ihre Pappenheimer 😉

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Jau, ich bin der Experte. Da arbeite ich nämlich mit, jeden Tag und jeden Tag und jeden Tag..... Und ernannt worden bin ich auch dazu, das war 1977 , mit Urkunde und Händedruck.😛

Na ja, ich bin jetzt zwar kein Experte, aber irgendwie muß es ja wohl auch einen Zusammanhang geben der zur Tateinheit führt.

Sonst könnte ich ja mit der kaputten Stoßstange dauertelefonierend und mit permanent erhöhter Geschwindigkeit fahren.

Und da kommt dann wohl das Thema "Ermessensspielraum" ins Spiel ...

Siehe § 19 OWIG .

Im übrigen ist es völlig egal, ob da nun ein Stoßfänger dran ist oder nicht, solange keine scharfkantigen Teile herausragen. Schätze mal, der Schaden war wohl größer und das Verhalten des TE dementsprechend. Dann heißt es nämlich : Heut bin ich Schwein, heut will ich es sein.😉

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Siehe § 19 OWIG .

Im übrigen ist es völlig egal, ob da nun ein Stoßfänger dran ist oder nicht, solange keine scharfkantigen Teile herausragen. Schätze mal, der Schaden war wohl größer und das Verhalten des TE dementsprechend. Dann heißt es nämlich : Heut bin ich Schwein, heut will ich es sein.😉

wir reden aber hier von §20

es ist eine tatmehrheit und keine tateinheit.

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Meine Äußerungen bezogen sich auf das Handy und gleichzeitigen Geschwindkeitsverstoß. Das in dem Fall vom TE der 20er gilt weiß ich selber. Da haben wir schön aneinander vorbeigeschrieben......😁 🙄

§ 19 OWiG
Tateinheit

(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.

(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

Also,

ich seh Telefonieren am Steuer und zu schnelles Fahren nicht als dieselbe Handlung.

ist aber jetzt auch egal.
beim TE ist es eindeutig Tatmehrheit, daher wird er nix machen können.

Nicht dieselbe Handlung aber das selbe Gesetz, nämlich die STVO. Hier spielen STVO und STVZO hinein, aber ohne nähere Erklärung ist das hier eh sinnlose Spekulation.

Junge Junge Junge. Ich weiss warum ich E-Technik studiere und kein Jura. Ich komm mit den ganzen Paragraphen echt nicht klar. Der eine ist für dies, der andere für das, dann wiederum aber auch nicht. Geht ja garnicht!🙁

Gruss Zyclon

Eben. Auf dem Bußgeldbescheid stehen genau diese §§ und ohne deren Angabe ist das hier eine Luftdiskussion.🙄

Stimmt, ohne den genauen Vorwurf zu wissen kann man nicht richtig darauf eingehen. Nur müsste in diesem Fall nicht StVO/StVZO, sondern StVZO/FZV stehen (siehe mein Post weiter oben). Außerdem geht es nicht um einen Verstoß, der in mehreren Gesetzen geahndet wird, sondern um mehrere Verstöße, die jeweils in einem anderen Gesetz geahndet werden. Also Tatmehrheit. 😁
Aber egal. Ich denke der TE wird schon verstanden haben, was Sache ist.

trotzdem find ich es manchmal doch lustig wie die rennleitung sich hier muckiert...

gesetzt dem fall er lässt schürze (scheinbar demoliert) und kennzeichen am auto, die schürze löst sich bei, sagen wir, tempo 70, und er fährt drüber buw die rutscht sonstwo hin... was is dann?

selbes spiel beim abschleppen lassen, wie sillst nen abschlepphaken anbringen wenn alles krumm is?

PS: mir is mal ne heckschürze auf der bahn entgegengekommen... das war geil... leider shcon ohne kennzeichen

EDIT: im o.g. genannten beispiel bin ich von astra g bzw polo 6N ibiza 6K ausgegangen

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco


gesetzt dem fall er lässt schürze (scheinbar demoliert) ... was is dann?

Tja, wenn dir das vor Antritt der Fahrt schon klar war (und das dürfte es wohl gewesen sein), dass das passieren

kann

, dann hättest du die Fahrt gar nicht erst antreten dürfen! Dann war das Auto in einem nicht verkehrssicheren Zustand.

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