2. geblitzt werden innerhalb von 400m -> in tateinheit?
moin
NEIN ich bin nicht geblitzt worden 😉 aber ich frag mich was passiert wen man innerhalb von ca 400m von 2 blitzern erwischt werden. gibts z.b. an der b10 in karlsruhe auf der rheinbrücke. wen ich jetzt mit 200 ankomme, erwischt werden, bremse und dann beim 2. immernoch zu schnell bin...2 mal zahlen?
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Zitat aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:
Grobformel zur Unterscheidung von Tateinheit und Tatmehrheit bei nacheinander begangenen Verkehrsverstößen
Bei nacheinander begangenen Verkehrsverstößen ist Tateinheit dann gegeben, wenn
- eine Dauerordnungswidrigkeit vorliegt (z. B. ununterbrochene Überschreitung einer einzigen bestimmten Geschwindigkeitsbegrenzung);
- oder die Handlungen aufgrund natürlicher Handlungseinheit zu einer einzigen Handlung im Rechtssinn miteinander verbunden sind.
Mehrere natürliche Handlungen bilden danach eine natürliche Handlungseinheit, wenn es sich (1) um rechtlich gleichartige Tätigkeitsdelikte handelt, die (2) in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, (3) von einem einheitlichen Willen getragen sind und außerdem (4) nach der Lebensauffassung (bzw. aus der Perspektive eines unbefangenen Drittbeobachters) als ein einheitliches Geschehen erscheinen (BGH NStZ 1990, 490).
Beispiele für Tateinheit:
- Durchfahren eines Geschwindigkeitstrichters mit einheitlich zu hoher Geschwindigkeit (OLG Zweibrücken DAR 2003, 281; Thüringer OLG VRS 108, 270; a. M. Brandenburgisches OLG NStZ 2005, 709);
- Übergang einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom Außerorts- in den Innerortsbereich (BayObLG VM 1976, 26);
- Verletzung aufeinander folgender Geschwindigkeitsbegrenzungen (OLG Düsseldorf NZV 1994, 42).
Mehrere Handlungen und damit Tatmehrheit sind dagegen gegeben,
- wenn zwischen den tatbestandlichen Handlungen ein Abschnitt tatbestandslosen Handelns liegt oder
- wenn sich die den Kraftfahrer umgebenden verkehrlichen Verhältnisse so geändert haben, dass ein neuer Verkehrsvorgang vorliegt.
Beispiele für Tatmehrheit:
- mehrere Überschreitungen derselben Höchstgeschwindigkeit, wenn der Kraftfahrer dazwischen nicht nur verkehrsbedingt die Geschwindigkeit auf das zulässige Maß oder auf einen unterhalb dessen liegenden Wert reduziert hat (BayObLG DAR 2002, 78; VRS 93, 141; NStZ – RR 1997, 279; Göhler, OWiG, Rn. 17 vor § 19 OWiG. Schleswig-Holsteinisches OLG v. 14.09.1981 (1 Ss OWi 506/81) und vom 26.04.1984 (1 Ss OWi 199/84)
- kontinuierliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf unterschiedlichen Straßen (OLG Celle NZV 1995, 197).
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Nö, eine Meßanlage kann doch wohl schwerlich einen Vorsatz begründen, da sie weder Ge- noch Verbot ausdrückt, geschweige denn anordnet.
Das habe ich auch nicht behauptet. Das Gebot wird durch die vor Ort installierten ZHG-Schilder ausgedrückt bzw. angeordnet.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das habe ich auch nicht behauptet. Das Gebot wird durch die vor Ort installierten ZHG-Schilder ausgedrückt bzw. angeordnet.
Eben, und ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, ist es doch etwas weit hergeholt von Vorsatz zu sprechen.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Eben, und ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, ist es doch etwas weit hergeholt von Vorsatz zu sprechen.
Die Alternative dazu wäre, daß der Fahrer die Schilder nicht gesehen hat, was dann aber u. U. Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges wecken würde. Aber gerade das wäre mir dann wirklich zu weit hergeholt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Alternative dazu wäre, daß der Fahrer die Schilder nicht gesehen hat, was dann aber u. U. Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges wecken würde. Aber gerade das wäre mir dann wirklich zu weit hergeholt.
Und eine weitere wäre stinknormale Fahrlässigkeit, meinetwegen auch Schusseligkeit, Blödheit oder Verpeiltheit. Man muß ja nicht alles gleich dramatisieren…
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Hallo,
in Salzgitter Bad auf der B6 Richtung Baddeckenstedt steht ein fest installierter Blitzer. Manchmal wird wenige Hundert Meter dahinter ein weiterer, mobiler Blitzer aufgestellt. Wer dort geblitzt wird, bekommt automatisch eine verdoppelung der Strafe wegen Vorsatz. Wurde sogar in der Zeitung so angekündigt.
Daher gehe ich davon aus, dass es in diesem Fall ebenso wäre - zurecht.
Der Vorsatz wäre gegeben, wenn man an der stationären Anlage nicht geblitzt werden würde und anschließend beschleunigt, und von der mobilen Anlage erwischt wird.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Der Vorsatz wäre gegeben, wenn man an der stationären Anlage nicht geblitzt werden würde und anschließend beschleunigt, und von der mobilen Anlage erwischt wird.
Den Denksansatz, der als Begründung hinter dieser Konstellation steht, kann ich nicht rekonstruieren.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Den Denksansatz, der als Begründung hinter dieser Konstellation steht, kann ich nicht rekonstruieren.Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Der Vorsatz wäre gegeben, wenn man an der stationären Anlage nicht geblitzt werden würde und anschließend beschleunigt, und von der mobilen Anlage erwischt wird.
Es wird angenommen, dass der Fahrer ob seiner Kenntnis über die stationäre Anlage seine Geschwindigkeit erst nach dieser erhöht, um nicht geblitzdingst zu werden.