2 Fragen wegen abschleppen!
Wenn man ein AUto abschleppt muss das abzuschleppende auto angemeldet sein (mit kennzeichen usw)?
Und wie alt muss der fahrer des abzuschleppenden autos sein.
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Nein. In "geschleppten, führerscheinfreien Anhängern" braucht man KEINEN Führerschein.
Irgendwie logisch, daß man für einen führerscheinfreien Anhänger keinen Führerschein braucht. Danke Günther! 😁
Ne, wieder ernsthafter: vermutlich hast Du recht, rational gesehen blieb halt bei mir die Frage über, ob ein fahrtüchtiges Fahrzeug noch einen führerscheinfreien Anhänger darstellt. Und irgendwo sagte mir die Logik da nein.
Aber stimmt, Gesetze und Logik... *g*
Zweite Frage, die zu klären wäre, wäre denn natürlich, ob ein solcher Anhänger dann auch anmeldefrei wäre... ein abgeschlepptes Fahrzeug braucht ja laut StVo/StVZO keine Zulassung (Versicherung, Schild, Steuer, etc.) - wie sieht's bei einem geschlepptem Fahrzeug aus?
Vermutlich anders, weil ich wüsste nicht, warum man ein solches Gespann einem "normalen" Gespann gegenüber bevorzugen sollte.
In Kurzform: 🙂
Zitat:
Original geschrieben von OrcaDesign
Ne, wieder ernsthafter: vermutlich hast Du recht, rational gesehen blieb halt bei mir die Frage über, ob ein fahrtüchtiges Fahrzeug noch einen führerscheinfreien Anhänger darstellt. Und irgendwo sagte mir die Logik da nein.
Aber stimmt, Gesetze und Logik... *g*
Nein. Wenn das abzuschleppende Fzg. fahrbereit (=betriebsfähig) ist, liegt kein ABSCHLEPPEN - und damit kein "führerscheinfreier Hänger" 😉 - mehr vor.
In Frage kommt dann SCHLEPPEN (dies entweder mit oder ohne Genehmigung). Beim nicht genehmigten braucht der Lenker des gezogenen Fzg. keine FE (lediglich "Kenntnisse"😉, beim genehmigten Schleppen die FE des gez. Fzg.
Zitat:
Original geschrieben von OrcaDesign
Zweite Frage, die zu klären wäre, wäre denn natürlich, ob ein solcher Anhänger dann auch anmeldefrei wäre... ein abgeschlepptes Fahrzeug braucht ja laut StVo/StVZO keine Zulassung (Versicherung, Schild, Steuer, etc.) - wie sieht's bei einem geschlepptem Fahrzeug aus?
Vermutlich anders, weil ich wüsste nicht, warum man ein solches Gespann einem "normalen" Gespann gegenüber bevorzugen sollte.
Beim Schleppen ohne Genehm. sind beide zulassungs, steuer und vers.pfltg., beim genehmigten nur das Zugfahrzeug...
Gruß
Chris 😉
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
🙂"Abgeschleppt im Sinne des § 18 I StVZO wird ein betriebsunfähiges Fahrzeug auch dann, wenn es von seinem Standort zu einem nahegelegenen geeigneten Kraftfahrzeugverwertungsbetrieb zum Zwecke des Ausschlachten oder Verschrottens geschleppt wird............1969, ..........Wegschaffen des betriebsunfähigen Fahrzeugs vom Pannen- oder Standort und die Verbringung in eine relativ nahe Werkstatt, OLG Düsseldorf VM 77 93, OLG Hamm VRS 30 137, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 65 304, nicht zu einem entfernteren Standort, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 11 308, aber z.B. von einem Abstellplatz zum Verschrotten, OLG Frankfurt/M VR 166 179, ohne Rücksicht darauf, wo das Fahrzeug betriebsunfähig geworden ist[...]
OLG Koblenz NZV 98 257
.....................Ich sehe da eigentlich keine Probleme mit den Ordnungsbehörden.
Dein Antiquariat ist ja recht aufgeräumt. Aber wo steht "ohne Motor"? Ein PKW ohne Motor ist kein Kraftfahrzeug mehr (zum Zwecke der eigenständigen Fortbewegung, wenn der Motor intakt wäre), sondern allenfalls ein merkwürdiger Anhänger (mit 2 Achsen).
Wenn der Motor (nachweisbar) infolge Unfall/Motorschaden aus dem Fahrzeug entfernt wurde (Notfall), um das KFZ abschleppfähig zu bekommen, bezweifle ich den Nachweis, das dieses Fahrzeug ob des immensen Aufwandes nicht auch Schleppfähig gewesen wäre.
Danke für Deine Tipps. Morgen hole ich mir einen defekten PKW ohne Motor vom Schrottplatz, und nutze ihn als (2-Achsigen) Anhänger (natürlich bin ich bei Kontrollen immer auf dem Weg zu irgend einem Schrottplatz).
Und bei Strafanzeigen von "übereifrigen Polizeibeamten" berufe ich mich auf Dich.
Gruß, Günther.
PS. Ich habe FSK 2 (A/B/C/D/E, etc. PP), und bräuchte nur die die Genehmigung nach § 33.
Zitat:
Und bei Strafanzeigen von "übereifrigen Polizeibeamten" berufe ich mich auf Dich.
Was dir aber nicht helfen würde 😛 😉.
Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung; diese noch weiter zu untermauern stellt einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zu dieser Uhrzeit dar - deshalb lasse ich es 🙂.
@ Bertie86: Damit wenigstens du auf der sicheren Seite bist, ruf´ morgen die örtliche Pol.dienststelle an und frag konkret nach, ob du deinen Golf von A zum Schrottplatz bringen darfst. Wenn nicht, besorg dir vom Schrotti nen Hänger.
Gruß
Christian 😉
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Na ja... auch ohne Motor bleibt das Teil ein Fahrzeug, da es ja auch als ein solches zugelassen ist. Allein die Tatsache, dass der defekte Motor nicht mehr im Fahrzeug verweilt, macht aus dem Fahrzeug nicht ein "Nichtfahrzeug", oder wie man es nennen möchte. Und die Betriebsunfähigkeit ist ja nicht einmal herbeigeführt worden, sondern trat ja schon durch den Defekt am Motor ein. Den Motor auszubauen um dann den ganzen Rest zu entsorgen erscheint mir legitim.
Um es kurz zu machen: ich empfehle Berti, in das Zugfahrzeug jemanden mit FSK CE zu setzen und sich selber in den Golf. Und schleppt am besten mit Stange, falls die Bremsen an Druck verlieren oder so. Ist eh viel sicherer. Ich denke, damit wäre er auf der sicheren Seite und gegen alle Eventualitäten gewappnet.
Zitat:
Original geschrieben von Der Tazmedic
Na ja... auch ohne Motor bleibt das Teil ein Fahrzeug, da es ja auch als ein solches zugelassen ist. Allein die Tatsache, dass der defekte Motor nicht mehr im Fahrzeug verweilt, macht aus dem Fahrzeug nicht ein "Nichtfahrzeug", oder wie man es nennen möchte. ..............
Na ja. Dein Vergleich zwischen
Kraftfahrzeug und Fahrzeug ist genauso unpassend wie z.B. der Vergleich zwischen defibrinieren und Fibrin. Zu Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Gruß, Günther.
Zitat:
Original geschrieben von Bertie86
Was ist z.b. wenn der abzuschleppende einen unfall verursacht also der fahrer??
Dann wird sicherlich die Versicherung des Abschleppenden bezahlen, da es sich ja um eine Art Gespann handelt, ähnlich wie ein Pkw mit Hänger.
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Bertie86
Was ist z.b. wenn der abzuschleppende einen unfall verursacht also der fahrer??
die versicherungsrechtliche Deckung besteht durch das ziehende Fahrzeug, da der "Anhänger" von der Zulassungspflicht ausgenommen ist (-> keine Pflichtvers.).
Gruß
Christian 😉
/edit
da war mal wieder einer schneller...😉
Verdammt muss das ganze Post noch mal schreiben 🙁
egal:
will mich nicht einmischen, aber ich würde vorschlagen mal bei diversen Schrottern anzurufen. Ich hab das gemacht und dabei hat sich herausgestellt, dass ich 50,- Euro bekomme und der Wagen abgeholt wird.
Hätte ich den Wagen gebracht, hätte ich auch nicht mehr bekommen.
PS: Wenn bei meinem nicht die Bremse defekt gewesen wäre, hätte ich auch keine Skrupel gehabt den zu schleppen. Sind bei mir nämlich nur 5km bis zum Schrott
Zitat:
Original geschrieben von querys
.........will mich nicht einmischen, aber ich würde vorschlagen mal bei diversen Schrottern anzurufen. Ich hab das gemacht und dabei hat sich herausgestellt, dass ich 50,- Euro bekomme und der Wagen abgeholt wird..........
Das wäre natürlich die vernünftigtste Lösung, um Strafverfahren- und Punktefrei ein Auto zum Schrottplatz zu bekommen.
Aber um die beste Möglichkeit ging es in der Fragestellung von Bertie86 ja nicht.
Und wer direkt Fragt, bekommt direkte (wenn auch differierende) Antworten. Es geht eben darum ob man (ab)schleppen darf oder nicht.
Das Thema "Wie kommt meine alte Grotte am besten zum Schrotti" wäre einen eigenen Tread wert. Denn auch da kann man mit den Schrottis (beam mich hoch) eine Menge erleben.
Gruß, Günther.
PS. Postings neu schreiben? Immer VOR dem abschicken sichern und nach einem “Absturz” wieder einfügen. Das spart Nerven.