195/65 R15 auf 420 SE

Mercedes CL C215

Hi!

Hab noch einen guten Satz 195er WR im Keller, in den neuen EU-Dreckspapieren steht ja nur noch eine Reifengöße drin. Wisst Ihr ob man auch die 195er raufpacken darf?

Gruss Axel

19 Antworten

müll schreib ich ungern😉
nun,die felgen vom W124 passen womöglich schon von der anderen einpresstiefe her nicht.aber ob 195 oder 205,wegen der kleinen differenz muß man sich nicht wegen des abrollumfangs sorgen,der ja eh je nach reifenverschleiss variiert.sicher sollte man solche kompromisse nur im notfall amchen,aber es spräche nix dagegen,sich 195 als ersatzrad in den kofferraum zu legen^^

Zitat:

Original geschrieben von schiff140


müll schreib ich ungern😉
nun,die felgen vom W124 passen womöglich schon von der anderen einpresstiefe her nicht.aber ob 195 oder 205,wegen der kleinen differenz muß man sich nicht wegen des abrollumfangs sorgen,der ja eh je nach reifenverschleiss variiert.sicher sollte man solche kompromisse nur im notfall amchen,aber es spräche nix dagegen,sich 195 als ersatzrad in den kofferraum zu legen^^

Nein, außer das bei Montage dein ABS+ESP nimmer geht und du es nicht mal als Ersatzrad fahren darfst, spricht nichts dagegen...

Zitat:

Original geschrieben von Mark-RE


Nein, außer das bei Montage dein ABS+ESP nimmer geht und du es nicht mal als Ersatzrad fahren darfst, spricht nichts dagegen...

Wenn man die ESP Funktion im W126 vermisst liegt es daran, dass es kein ESP im W126 gab und gibt. Wegen diesen 2% Differenz im Abrollumfang schaltet auch nicht automatisch das ABS ab. 1,5% Differenz gilt zwar als pauschaler Richtwert mit Reserve, in der Praxis funktioniert das aber auch noch mit 3% Differenz.

@schiff140

Wenn du das als Reserverad betrachtest, besser noch als Notrad, bist du rechtlich auf der unsicheren Seite. Wenn du auf der Autobahn einen Platten hast und du wechselst auf dieses Notrad und verlässt die Autobahn bei der nächsten Abfahrt und begibst dich direkt auf die Suche nach dem nächsten Reifenhändler, bist du wegen der Gefahrenabwehr noch im vertretbaren Bereich, zumal wenn man nicht Erstbeitzer ist und somit dieses Notrad auch vom Vorbesitzer stammen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von Feinbestäuber


Wenn man die ESP Funktion im W126 vermisst liegt es daran, dass es kein ESP im W126 gab und gibt. Wegen diesen 2% Differenz im Abrollumfang schaltet auch nicht automatisch das ABS ab. 1,5% Differenz gilt zwar als pauschaler Richtwert mit Reserve, in der Praxis funktioniert das aber auch noch mit 3% Differenz.

@schiff140

Wenn du das als Reserverad betrachtest, besser noch als Notrad, bist du rechtlich auf der unsicheren Seite. Wenn du auf der Autobahn einen Platten hast und du wechselst auf dieses Notrad und verlässt die Autobahn bei der nächsten Abfahrt und begibst dich direkt auf die Suche nach dem nächsten Reifenhändler, bist du wegen der Gefahrenabwehr noch im vertretbaren Bereich, zumal wenn man nicht Erstbeitzer ist und somit dieses Notrad auch vom Vorbesitzer stammen könnte.

a) Du hast nicht expliziert geschrieben, dass man sich das Notrad in einen W126 legen könnte, sondern nur allgemein. Das es im W126 kein ESP gab, weis ich auch.

b) Wenn du ein falsches Rad als Notrad in den Kofferraum legst, dann hast du auch vor es im Notfall zu verwenden. Damit handelst du schon vorsätzlich.

Weiterhin ist für die Sicherheit des Fahreuges der Fahrer und Halter verantwortlich und nicht er Erstbesitzer.
Wenn du ein Schrotgeweht am Himmel hängen hast, kannst du dich auch nicht darauf berufen dass dies vom Vorbesitzer ist. Rechtlich bewegst du dich da auf ganz ganz dünnem Eis.

Und dazu, was soll er sich von 4 Rädern 1 als Notrad weglegen? Dann sind die anderen 3 erst recht wertlos.

Passt die kleine 15er Stahlfelge überhaupt über die 126er Bremse?

Mfg, Mark

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Zitat:

Original geschrieben von Mark-RE


a) Du hast nicht expliziert geschrieben, dass man sich das Notrad in einen W126 legen könnte, sondern nur allgemein. Das es im W126 kein ESP gab, weis ich auch.

1. siehe threadtitel, ein 420SE ist ein W126

2.

Zitat:

Wenn du das als Reserverad betrachtest, besser noch als Notrad, bist du rechtlich auf der unsicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-RE


b) Wenn du ein falsches Rad als Notrad in den Kofferraum legst, dann hast du auch vor es im Notfall zu verwenden. Damit handelst du schon vorsätzlich.

wie gesagt...

Zitat:

...zumal wenn man nicht Erstbeitzer ist und somit dieses Notrad auch vom Vorbesitzer stammen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-RE


Weiterhin ist für die Sicherheit des Fahreuges der Fahrer und Halter verantwortlich und nicht er Erstbesitzer.

Das Fahrzeug wird durch das Mitführen eines Notrades nicht automatisch unsicher, desweiteren

Zitat:

Wenn du auf der Autobahn einen Platten hast und du wechselst auf dieses Notrad und verlässt die Autobahn bei der nächsten Abfahrt und begibst dich direkt auf die Suche nach dem nächsten Reifenhändler, bist du wegen der Gefahrenabwehr noch im vertretbaren Bereich

Zitat:

Original geschrieben von Mark-RE


Wenn du ein Schrotgeweht am Himmel hängen hast, kannst du dich auch nicht darauf berufen dass dies vom Vorbesitzer ist.

Dieser "Mangel" ist ja auch offensichtlich. Gibt genügend Leute die mit den Aufschriften auf den Reifen nichts anfangen können. Darum ist die Kontrolle das Reserverades auch ein Prüfpunkt bei der Hauptuntersuchung und wenn das dabei von Fachleuten übersehen oder nicht geprüft wurde kann man sich als unkundige Privatperson darauf berufen.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-RE


Passt die kleine 15er Stahlfelge überhaupt über die 126er Bremse?

Beim W126 sind 15" Felgen ab Werk montiert.

btw.

einen W126 auf 4x 195er Stelzen zu stellen ist sowieso abwegig, das ist was für die W124 Taxidroschken. Entweder man bleibt bei den originalen 205/65 bzw. 215/65 oder man nimmt die gängigeren 225/60 auf die "Gullideckel"-Felgen, Freigabebescheinigung gibts bei DB.

Schönen Tag noch, ich fahr jetzt mit 18" Felgen und Pannenset ab Werk ins Grüne 😉

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