18 zoll AMG felgen ohne sportpaket fahren dürfen ?

Mercedes E-Klasse C207

guten Abend zusammen

kann ich AMG Felgen 225/40 R18 für VA und HA , auf meinem E250 CDI Bj. 12/2009 ohne Sportpaket fahren?

Oder musst ich eintragen lassen ? Umbauen bei mercedes ?

lg

Miss Bond

Beste Antwort im Thema

Aufgrund Eurer positiven Berichte, war ich gestern nochmal beim TÜV und habe mir erläutern lassen, wie man es denn nun anstellen muss die Original-Felgen doch legal fahren zu dürfen.

Leider sind die Begrifflichkeiten, die der TÜV verwendet nicht immer selbsterklärend. Also starte ich hier den Versuch, das gestern gehörte wiederzugeben:
- Felgen ganz ohne Papiere können nicht legal verwendet werden;
- Die erste Stufe der Legalisierung (wenn man es denn so nennen will ;-) ) ist ein sog. „Gutachten über die Dauerfestigkeit“. Hier hat schon mal jemand nachgewiesen, dass die Felge stabil genug ist, Euer Auto zu tragen. Wenn man dieses hat, muss der sachverständige TÜV-Prüfer aber immer noch selber ermitteln, ob das Rad denn an Eurem Auto freigängig passt. Erst dann kann er es eintragen.
- Die nächstbessere Stufe wäre dann ein „Teilegutachten“. Hier hat jemand schon die Dauerfestigkeit bescheinigt, geprüft dass das Rad am Auto freigängig ist und dies entsprechend im Gutachten niedergeschrieben. Mit dem Teilegutachten kann der sachverständige TÜV-Prüfer das Rad dann ohne weiteres eintragen. Er muss halt nur noch nachschauen, ob Du die genannten Bedingungen erfüllt hast.
- Die folgende Stufe ist dann die „allgemeine Betriebserlaubnis (=ABE)“. Hier hat jemand die Dauerfestigkeit und die Freigängigkeit geprüft. Weiterhin hat dieser jemand der Prüforganisation nachgewiesen, dass er nach Din-ISO zertifiziert und mithin in der Lage ist, diese Bedingungen dauerhaft zu erfüllen. Was dann auch „irgendwo mitgeprüft worden ist“ (O-Ton TÜV-Mann). Somit wird dem Hersteller das Recht eingeräumt, eine ABE zu erteilen aufgrund derer Du berechtigt bist, das Rad ohne weitere Prüfungen und Eintragungen beim TÜV zu fahren.

Um nun zurückzukommen zu den OEM Rädern des TE zu kommen:
Das was man bei Mercedes herunterladen kann, ist eine ABE. Diese ist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. bei mir: Ohne Fahrdynamikpaket müssen die Spurstangen umgerüstet werden, wenn man 18“ fahren möchte). Wenn man diese Bedingung nicht erfüllt, dann heisst das zwar nicht, dass die Räder nicht passen. Die ABE gilt dann aber nicht und ich darf die Räder trotzdem nicht fahren.

Über einen Umweg geht es dann aber trotzdem: Man muss dem TÜV-Sachverständigen klar machen ,dass es für die Original-Felgen mal ein Dauerfestigkeitsgutachten gegeben haben muss, sonst hätte Mercedes keine ABE dafür bekommen. Punkt 1 ist somit erfüllt.
Dann recherchiert man im Internet eine Zubehörfelge in derselben Dimension (hier bei 8x18 ET45 tut es z.B. die Platin P65) für die es ein Teilegutachten gibt. Das druckt man aus und legt es mit vor. Somit ist dann auch Punkt 2 erfüllt, weil nachgewiesen ist, dass ein Rad in der Größe freigängig unters Auto passt.
Anschließend trägt der TÜV-Sachverständige die Räder ein und soweit ich verstanden habe müssen in diesem Fall anschließend die Fahrzeugpapiere noch geändert werden.

Was für ne schwere Geburt !

Ich hoffe es hilft dem einen oder anderen, der sich Mühe gemacht hat mein Geschwurbel zu lesen…

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Zitat:

Original geschrieben von CarstenH


Nein, das stimmt so nicht.

Das Gutachten für die Felge gibt's meines Wissens nur bei Mercedes. Den 250er des TE gibt's sowohl als Coupe und als Cabrio. Wenn es ein Coupe sein sollte, dann steht im Gutachten die Auflage Hinweis 4, dass entweder die Ausstattungscodes verbaut oder alternativ die Spurstangen umgebaut sein müssen.

Warum sollte der TÜV-Prüfer das eintragen, ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind ?

Oder hast Du evtl. noch ein anderes Gutachten ? Ein separates Festigkeitsgutachten für die Original-Felgen liegt mir nämlich nicht vor.

Nochmal darauf zurückkommend, die Felgen des TE müssen ohne die besagten Ausstattungscodes (aus dem PDF Punkt 4) ) eingetragen werden.

Ansonsten geht aus Erläuterung Punkt 1) hervor das, mit einem der Codes, die Felgen eintragungsfrei sind, sozusagen plug & drive, da Freigabe von MB.

Dasselbe gilt dann auch für 19" AMGs wie die Mehrspeichen des C63 oder auch die 7 Doppelspeichen.

Zitat:

Original geschrieben von Bruno_Pasalaki



Zitat:

Original geschrieben von miss_bond


Hallo zusammen

Danke dir niggerson , war bei tüv 89€ bezahl fertig 🙂

Ich habe noch ne fragen , und zwar möchte ich xenon bei ein bekannte mercedes tuner xenon nachrüsten , verliert ich da durch mein junge Stern Garantie ?

Beste grüsse

Miss bond

Für die Beleuchtungsanlage ja. Die hast ja dann beim Tuner.

Hallo Bruno

Verliert man nicht das komplette junge stern garantie wenn man xenon nachrüsten ?
Laut tuner wird nicht dass komplette Scheinwerfe getausch sondern nur neue steuergerät und die xenon birne + fassung ! Komisch dass man hier die scheinwerfe nicht mit tauschen musst !

Hoffenlich verliert ich dadurch nicht das komplette junge stern garantie 🙁

Wenn der Tuner es so macht wie beschreibst verlierst du sogar die Betriebserlaubnis.
Bei umrüstung auf xenon muss auch die Automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfereinigungsanlage verbaut werden!
Auch die Scheinwerfer müssen komplett getauscht werden!

Das was du beschreibst sind HID Kits, die sind verboten ....

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Zitat:

Original geschrieben von mangafa2


Das was du beschreibst sind HID Kits, die sind verboten ....

ja klar mein ich ja, aber so wie er es beschreibt klingt es danach.

Nein , laut tuner sind es original teile . Kein Hid kit ! Merkwürdig dass man kein original scheimwerfe tauschen musst .

Aufgrund Eurer positiven Berichte, war ich gestern nochmal beim TÜV und habe mir erläutern lassen, wie man es denn nun anstellen muss die Original-Felgen doch legal fahren zu dürfen.

Leider sind die Begrifflichkeiten, die der TÜV verwendet nicht immer selbsterklärend. Also starte ich hier den Versuch, das gestern gehörte wiederzugeben:
- Felgen ganz ohne Papiere können nicht legal verwendet werden;
- Die erste Stufe der Legalisierung (wenn man es denn so nennen will ;-) ) ist ein sog. „Gutachten über die Dauerfestigkeit“. Hier hat schon mal jemand nachgewiesen, dass die Felge stabil genug ist, Euer Auto zu tragen. Wenn man dieses hat, muss der sachverständige TÜV-Prüfer aber immer noch selber ermitteln, ob das Rad denn an Eurem Auto freigängig passt. Erst dann kann er es eintragen.
- Die nächstbessere Stufe wäre dann ein „Teilegutachten“. Hier hat jemand schon die Dauerfestigkeit bescheinigt, geprüft dass das Rad am Auto freigängig ist und dies entsprechend im Gutachten niedergeschrieben. Mit dem Teilegutachten kann der sachverständige TÜV-Prüfer das Rad dann ohne weiteres eintragen. Er muss halt nur noch nachschauen, ob Du die genannten Bedingungen erfüllt hast.
- Die folgende Stufe ist dann die „allgemeine Betriebserlaubnis (=ABE)“. Hier hat jemand die Dauerfestigkeit und die Freigängigkeit geprüft. Weiterhin hat dieser jemand der Prüforganisation nachgewiesen, dass er nach Din-ISO zertifiziert und mithin in der Lage ist, diese Bedingungen dauerhaft zu erfüllen. Was dann auch „irgendwo mitgeprüft worden ist“ (O-Ton TÜV-Mann). Somit wird dem Hersteller das Recht eingeräumt, eine ABE zu erteilen aufgrund derer Du berechtigt bist, das Rad ohne weitere Prüfungen und Eintragungen beim TÜV zu fahren.

Um nun zurückzukommen zu den OEM Rädern des TE zu kommen:
Das was man bei Mercedes herunterladen kann, ist eine ABE. Diese ist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. bei mir: Ohne Fahrdynamikpaket müssen die Spurstangen umgerüstet werden, wenn man 18“ fahren möchte). Wenn man diese Bedingung nicht erfüllt, dann heisst das zwar nicht, dass die Räder nicht passen. Die ABE gilt dann aber nicht und ich darf die Räder trotzdem nicht fahren.

Über einen Umweg geht es dann aber trotzdem: Man muss dem TÜV-Sachverständigen klar machen ,dass es für die Original-Felgen mal ein Dauerfestigkeitsgutachten gegeben haben muss, sonst hätte Mercedes keine ABE dafür bekommen. Punkt 1 ist somit erfüllt.
Dann recherchiert man im Internet eine Zubehörfelge in derselben Dimension (hier bei 8x18 ET45 tut es z.B. die Platin P65) für die es ein Teilegutachten gibt. Das druckt man aus und legt es mit vor. Somit ist dann auch Punkt 2 erfüllt, weil nachgewiesen ist, dass ein Rad in der Größe freigängig unters Auto passt.
Anschließend trägt der TÜV-Sachverständige die Räder ein und soweit ich verstanden habe müssen in diesem Fall anschließend die Fahrzeugpapiere noch geändert werden.

Was für ne schwere Geburt !

Ich hoffe es hilft dem einen oder anderen, der sich Mühe gemacht hat mein Geschwurbel zu lesen…

Nichts anderes als ich bereits geschrieben habe.
Das mit dem vergleichsgutachten hab ich vergessen zu schreiben, aber das können die tüver selbst am pc schauen die haben da zig gutachten. Aber wenn man es selber bringt kanns schonmal schneller gehen!

Kurze Frage: Weiss jemand welchen Lastindex die Reifen für den nen 350 CDI mindestens haben müssen ? Reicht 94 ?

Zitat:

Original geschrieben von CarstenH


Kurze Frage: Weiss jemand welchen Lastindex die Reifen für den nen 350 CDI mindestens haben müssen ? Reicht 94 ?
ja

Danke dir CarstenH ,

Sehr ausführlich beschrieben , bei mir war es nicht so dramatisch , bin mit dem felgen hingefahren , ausgetiegen ca 30 min gewartet , geld gezahl dann dürfe ich es wieder gehen .

Zitat:

Original geschrieben von miss_bond


Nein , laut tuner sind es original teile . Kein Hid kit ! Merkwürdig dass man kein original scheimwerfe tauschen musst .

wie schon gesagt muss xenon eine automatische leuchtweitenregulierung UND eine waschanlage haben.

dazu gibt es weder eine alternative noch eine grundlage es eintragen zu lassen. geschweigeden eine ABE!

anders ist es bei einem LED scheinwefer. der benötigt keine waschanlage....allerdings sind die anders geschaltet und somit wieder ne andere geschichte als xenon. obs das im freien zubehörhandel schon gibt weiss ich nicht.

nur mal schnell nen brenner einbauen und xenon birne? nee...mal davon abgesehen dass es nicht erlaubt ist bist du nachts ein mega blender....und dieses aufblenden der verkehrsteilnehmer denen du entgegen kommst wird dich irgendwann tierisch nerven. garantieverlust? du verlierst noch mehr nämlich die betriebszulassung des fahrzeugs. lass also die finger von dem scheiss...

danke dir Cayman41 ,

Ich bleibt dann bei Halogen lampe 🙂 in 2 Jahre wenn die JS Garantie abläuft ,dann wird dem Wagen verkauft , erst dann suche ich mir gezielt auf ein ILS Fahrzeug ^^

LG

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