17" Turbinen-Styling 292, Winterreifen Mischbereifung
Hallo zusammen
Ich habe einen Z4 sDrive35i (E89) und von einem andern Z4 (E89) folgende Felgen erhalten:
Turbinendesign Turbinen-Styling 292 mit alten Sommerreifen.
- BMW VA 3611 6785248 + HA 3611 6785249
- Dimensionen: 8 J x 17 Zoll und 225/45 R 17 vorn, 8,5 J x 17 Zoll und 255/40 R 17 hinten
- Originalbereifung (Bridgestone Sommer) mit Notlaufeigenschaft montiert
- Dimension der Sommerpneu: Frontbereifung: 225/45 R17 ET29 / Heckbereifung: 225/40 R17 ET40
Ich würde diese Felgen gerne für den Winter nutzen.
Ich hatte noch nie unterschiedliche Felgen (8J und 8.5J) für den Winter.
Was empfiehlt sich da bzw. was ist erlaubt und/oder passend?
Idee1: rundum 225/45 R17 91H Michelin Alpin A4 , Non RunFlat
Idee2: rundum 225/45 R17 91H Pirelli W210 Sotto Zero 2 Runflat
Geht das, oder was ist Eure Empfehlung für Mischbereifung mit dieser Felge?
Oder soll ich diese "Sommerfelgen" verkaufen und vier identische Winterfelgen erstehen?
Grüsse, Matthias
PS: Ich habe mal diese Übersicht gefunden von "erlaubten" Reifen. Aber ob Winter oder Sommer, ob Mischbereifung etc. weiss ich halt nicht. Laie.
VA:
225/45 R17 91W auf 8 J x 17“ ET 29
225/40 R18 88W auf 8 J x 18“ ET 29
225/35 R19 88Y auf 8 J x 19“ ET 29
HA:
225/45 R17 91W auf 8 J x 17“ ET 29
255/40 R17 94W auf 8 ½ J x17“ ET 40
225/40 R18 88W auf 8 J x 18“ ET 29
255/35 R18 90W auf 8 ½ J x18“ ET 40
225/35 R19 88Y auf 8 J x 19“ ET 29
255/30 R19 91Y auf 9 J x 19“ ET 40
23 Antworten
Auch wenn es dem ein oder anderen Neu ist. Pannenset ist Pflicht. Alternativ Reservereifen, ist nur beim Zett schwierig ;-)
Ich bin letztes Jahr von RFT aud NON gewechselt und nun im Februar TÜV gefahren. Die Werkstatt, bei welcher ich die Hauptuntersuchung durchführen ließ rief mich an - ohne Pannenset bekomme ich keinen TÜV. Also, günstiges Pannenset reingelegt und gut wars.
Viele Grüße
Zitat:
@mjpmotw schrieb am 28. April 2016 um 13:32:39 Uhr:
@hornmic
255/40 R17: Bridgestone Blizzak LM-25 NON-RUNFLAT
225/45 R17: Bridgestone Blizzak LM-25 RUNFLAT -> nicht kombinierbar255/40 R17: Continental WinterContact TS 790 V Felgenrippe, NON-RUNFLAT
225/45 R17: keine 790er Serie lieferbar255/40 R17: Vredestein Wintrac Xtreme S 98V XL
225/45 R17: Vredestein Wintrac Xtreme S, gibt es nur 94V XL225/45 R17: Vredestein Wintrac Xtreme 98W XL mit Felgenschutzleiste (FSL)
225/45 R17: Vredestein Wintrac Xtreme, gibt es keine 98W XL Serie, schon gar nicht mit FSL
Ja, da scheinst Du recht zu haben. Wobei es den Vredestein Xtreme S ja in beiden Größen gibt. Die Traglast würde ich da vielleicht einfach ignorieren ob nun 670 kg pro Reifen oder 750 kg, das ist bei einem Z4 herzlich egal. Die 94er Reifen sind schon stark genug.
Ansonsten kombiniere einfach bei den Bridgestone den LM25 mit einem anderen LM-Reifen. Pro Achse dürfen ja unterschiedliche Reifen gefahren werden. Ich würde aber jetzt auch keine Winterreifen kaufen, wenn es keine passenden Paare gibt. Im "Winter" gibt es vielleicht mehr mögliche Kombinationen. Meine Auflistung war ja einfach nur ein Beispiel. Und wenn alle Stricke reißen, dann kombiniere doch einfach zwei Marken. Wenn Dir die Felgen gefallen, dann ist das bestimmt eine Möglichkeit. Und ansonsten gilt wie immer: Wer schön sein will muss leiden, das gilt beim Z4 erst recht bei schicken Winterfelgen mit Mischbereifung ...
Auf unserem Z4 ist diese Felge auch im Winter montiert. Da ist ein Toyo in 225/255 drauf...sicher nicht der beste aber immerhin eine Möglichkeit.
LG
Zitat:
@strohei schrieb am 28. April 2016 um 20:01:47 Uhr:
Auch wenn es dem ein oder anderen Neu ist. Pannenset ist Pflicht. Alternativ Reservereifen
Kannst Du eine Quelle dafür angeben?
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Wie ich geschrieben habe.
Es war ein Prüfer der Dekra, welcher Ende Februar bei ATU in München meine Untersuchung durchgeführt hat. Ich habe mich auf die Aussage verlassen und keine Quellen hinterfragt. Dazu habe ich keine Zeit und keine Lust, ich vertraute auf die Aussage. Gerne habe ich dieses unpraktische Pannenset nicht gekauft, es blieb mir aber nichts anderes übrig damit ich die Plakette bekomme.
Viele Grüße
Zitat:
@strohei schrieb am 28. April 2016 um 23:29:01 Uhr:
Wie ich geschrieben habe.
Es war ein Prüfer der Dekra, welcher Ende Februar bei ATU in München meine Untersuchung durchgeführt hat.
Wobei das nichts wirklich zu bedeuten hat: Mein Dekra-Prüfer fragte bei meinem Händler auch, wie mein Z4 im März zu ihm gekommen wäre, immerhin hätte der Wagen ja ein Saisonkennzeichen ab April und dürfte nicht bewegt werden. Die kleine Einschränkung, dass Fahrten zum TÜV erlaubt wären, kannte er ebenfalls nicht.
Ich kenne auch nur den Passus, dass man eine Strafe kassieren kann, wenn man eine Reifenpanne an einer Stelle hat, wo der Verkehr blockiert wird und man die Panne mit einem Pannenset schnell selbst beheben hätte können. Laut Wikipedia ist es nicht Pflicht ein Reserverad bzw. Pannenset mitzuführen. Die Websuche hat aber auch nichts anderes "verwertbareres" auf die Schnelle gefunden.
Zitat:
@strohei schrieb am 28. April 2016 um 20:01:47 Uhr:
Auch wenn es dem ein oder anderen Neu ist. Pannenset ist Pflicht. (...) Die Werkstatt, bei welcher ich die Hauptuntersuchung durchführen ließ rief mich an - ohne Pannenset bekomme ich keinen TÜV. Also, günstiges Pannenset reingelegt und gut wars.
Sorry, dazu hätte ich mich von einem sog. TÜV-Inschenjöhr NIE ohne Angaben zur Rechtsgrundlage verpflichten lassen, schon gar nicht über die stille Post der Werkstatt. Denn die gibt es in der StVZO und auch im höherrangigen Europarecht eben nicht. Vielleicht hatte die Werkstatt gerade einen Überbestand an Pannensets an den Mann oder die Frau zu bringen?
Übrigens: Mein Z hatte auch im Dezember erstmals die HU (über eine Werkstatt), mit Non-Runflats und ohne Pannenset. Natürlich überhaupt kein Problem. Ebenso seit Jahren der 1er meiner Frau, den fahre ich immer selbst direkt zur DEKRA und hatte auch noch nie Probleme.
Gruß
Mick
Zitat:
@mick070 schrieb am 29. April 2016 um 09:54:38 Uhr:
Zitat:
@strohei schrieb am 28. April 2016 um 20:01:47 Uhr:
Auch wenn es dem ein oder anderen Neu ist. Pannenset ist Pflicht. (...) Die Werkstatt, bei welcher ich die Hauptuntersuchung durchführen ließ rief mich an - ohne Pannenset bekomme ich keinen TÜV. Also, günstiges Pannenset reingelegt und gut wars.Sorry, dazu hätte ich mich von einem sog. TÜV-Inschenjöhr NIE ohne Angaben zur Rechtsgrundlage verpflichten lassen, schon gar nicht über die stille Post der Werkstatt. Denn die gibt es in der StVZO und auch im höherrangigen Europarecht eben nicht. Vielleicht hatte die Werkstatt gerade einen Überbestand an Pannensets an den Mann oder die Frau zu bringen?
Übrigens: Mein Z hatte auch im Dezember erstmals die HU (über eine Werkstatt), mit Non-Runflats und ohne Pannenset. Natürlich überhaupt kein Problem. Ebenso seit Jahren der 1er meiner Frau, den fahre ich immer selbst direkt zur DEKRA und hatte auch noch nie Probleme.
Gruß
Mick
Ganz ehrlich. ich verlasse mich grundsätzlich auf die Information meiner langjährigen Werkstatt und des Prüfers. Darum mache ich mir keinen Stress für ein 30€ Pannenset. Ich habe keine Zeit und keine Lust dafür, mich wegen dieser doch nicht so gravierenden Sache über Rechtsgrundlagen zu informieren, zumal ich der Werkstatt vertraue. Mir ist wichtig, ich bekomme TÜV und kann meine Auto wieder holen. Ich hatte nur diesen einen Tag Zeit da ich außerhalb meines Saisonkennzeichens den Termin hatte und bei meiner Versicherung nur dieser eine Tag angemeldet war. Sofern jemand einen Link zu einer juristisch klar definierten Seite, also nicht Wikipedia oder irgendwelche Zeitschriftenberichte, einstellen kann welche Deine Ausführung belegt wäre ich dankbar. Würde diese Info beim nächsten ATU-Besuch mitnehmen und das Pannenset zurückgeben. Wenn die Werkstatt und der Prüfer mir Blödsinn erzählt haben, würde mich das ärgern und mich sauer machen. Und dann geht es mir nicht um 30 Euro sondern ums Prinzip.
Viele Grüße
Verkehrsrechtlich sind Fahrten zum TÜV (und zurück) außerhalb der Saisongültigkeit ohne Weiteres erlaubt. Versicherungstechnisch ist es eine andere Sache. Ich hatte vor meinem TÜV Termin mehrfach mit meiner Versicherung telefoniert, jeder der Kundenberater meinte das wäre nicht zulässig. Nach dem durchlesen der AGB fand ich den Passus welcher dies nach Anmeldung gestattet und habe diesen beim nächsten Anruf zitiert. Zumindest bei meiner Versicherung muss die Fahrt zum TÜV vorab angemeldet werden. Wenn der Versicherer nicht informiert ist, fährt man ohne Versicherungsschutz. Möglich dass dies jede Versicherung anders handhabt.
Viele Grüße