16 Zoll Räder erlaubt?
Hallo kann ich mit meinem Opel Meriva a BJ 06 auch 16 Zoll Räder fahren. Kann mir das jemand sicher sagen. Ist auch 4 Loch wie meine Reifen die jetzt drauf sind. Der Besitzer der 16 Zoll Reifen hat gesagt das die auf einem Meriva a drauf waren.
Kann mir da jemand helfen
Gruß Michael Meininger
15 Antworten
Am besten im Zulassungschein nachsehen ,ob die Reifen bzw. Felgen angeführt sind ,sonst geht ABE verloren und dann wird es teuer.
In der Zulassung steht nichts mehr. Im Internet nach zulässigen Rad-Reifenkombinationen suchen, welche nicht extra eingetragen werden müssen. Da gibt es eine Menge Möglichkeiten.
Opel Umrüstkatalog im Netz suchen.
Gruß
D.U.
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wenn die Felde die folgende Spezifikation hat:
Opel -LM-Rad 6Jx16H2, ET44 mit Reifen 205/50/16 87V
dann darfst du den drauf machen und zum TÜV fahren, wird abgenommen und im FHz.-Schein eingetragen, kostet ca. 100€.
Ohne Eintragung darfst du die trotz ABE nicht Fahren, nur nebenbei, machst du es trotzdem, wirst erwischt dann wird es Teuer.
Es sind auch noch andere Rad/Reifen Kombis erlaubt, die aber alle eingetragen sein müssen.
NUR eine ABE nützt dir in dem Fall garnix.
Ich hab es bei mir mit TÜV und LM Rädern durch...keine Eintragung/Abnahme beim TÜV, keine BE, bei Kontrolle teuer.
Hatte auch mal eine andere 15 Zoll LM Felge drauf mit ET 38 und 195/50/15 Jokohama Reifen....geile Starssenlage, echt Perfect, aber Tacho ging nach.
Hätten 195/55/15 Reifen sein müssen....TÜV sagte noob, nix eintragung.
Sind übrigends die Felgen im Avatar...die jetzigen sind schwarz.
Leider stehen die ET44 Felgen tiefer im Radkasten, da will ich nochmal schauen, welche Distanzscheiben ich drauf mache....2x20 per Achse oder 2x25...muss ich erst beim TÜV nachfragen.
Zitat:
@knigthdevil schrieb am 23. September 2023 um 12:02:09 Uhr:
wenn die Felde die folgende Spezifikation hat:
Opel -LM-Rad 6Jx16H2, ET44 mit Reifen 205/50/16 87Vdann darfst du den drauf machen und zum TÜV fahren, wird abgenommen und im FHz.-Schein eingetragen, kostet ca. 100€.
Ohne Eintragung darfst du die trotz ABE nicht Fahren, nur nebenbei, machst du es trotzdem, wirst erwischt dann wird es Teuer.Es sind auch noch andere Rad/Reifen Kombis erlaubt, die aber alle eingetragen sein müssen.
NUR eine ABE nützt dir in dem Fall garnix.
Naja. Wenn ich der BE seines Fahrzeuges die Größe eingetragen ist darf er sie montieren und fahren. Da braucht er keine zusätzliche Abnahme mehr.
Auch wird es für diese Felgen keine ABE geben da es original Opelfelgen sind. Da gibt es keine ABE.
Also in dem Link vom Meenzer Opelfan gucken und rausfinden ob die bei deinem Auto zulässig sind.
Hier im Gutachten siehst du die Kennbuchstaben, die innen in der Felge zu finden sind bei Alu.
Da müssen im inneren der Felge die Kennbuchstaben vorhanden sein.
Z.B. YJ, J9, P1, S1 oder E6.
Dann kannst du die so fahren und zur Not, das Gutachten ausdrucken und mitführen.
Der Link ist aktueller als von der Webseite Opel-Infos.
https://www.tuev-hessen.de/.../..._Opel_Umruestkatalog_2007_01_ger.pdf
meine Felgen stehen auch in der Opel ABE bzw. Gutachten drin und mussten trotzdem abgenommen werden.
Es sind org. Opel Felgen !
Abnahme trotzdem erforderlich.
Nur was im Schein steht, ist zulässig, nicht was in dem Gutachten ist.
Nicht meine Aussage, sondern die von TÜV !
Nur das Gutachten mitführen reicht nicht.
Ist nur ein Hinweis, was jeder selbst macht, muss jeder selbst Wissen.
Zitat:
@knigthdevil schrieb am 23. September 2023 um 19:43:46 Uhr:
meine Felgen stehen auch in der Opel ABE bzw. Gutachten drin und mussten trotzdem abgenommen werden.
Es sind org. Opel Felgen !
Abnahme trotzdem erforderlich.Nur was im Schein steht, ist zulässig, nicht was in dem Gutachten ist.
Nicht meine Aussage, sondern die von TÜV !
Nur das Gutachten mitführen reicht nicht.
Ist nur ein Hinweis, was jeder selbst macht, muss jeder selbst Wissen.
Wenn die Felge eine Meriva Felge ist (KBA Nummer) dann muss sie nicht eingetragen werden.
Wenn es eine andere Opel Felge (Corsa zb)ist natürlich. Dann muss Freigängigkeit und natürlich Traglast geprüft werden.
Im Schein / Brief (wie es früher hieß) steht oftmals nur noch die kleinste zulässige Rad/Reifenkombination drin.
Wenn dein TÜV das nicht weiß…sollte man mal drüber nachdenken…
Da stimme ich apal zu. Hab gerade die Diskussion mit unseren TÜV hier. Wollte eine original Ford Felge vom EcoSport auf den 2005 Fiesta montieren. Reifengröße dürfte ich fahren nur die ET der Felge stimmt nicht TÜV sagt nein auch wenn es eine original Ford Felge ist. Sie steht nicht in diesem EG formular was beim Fahrzeugkauf dabei ist drin, besitzt somit für dieses Fahrzeug keine Freigabe. Eintragung nur mit Teilegutachten über Traglast Freigängigkeit und so weiter und so fort. Bedeutet einzelradabnahme und ist schweineteuer. Obwohl es sich um eine original Ford Felge handelt.
Man kann versuchen über Ford eine Freigabe zu bekommen das habe ich vor mehreren Wochen in Köln schon versucht keine Chance Ford rückt keine Unterlagen raus
Zitat:
@knigthdevil schrieb am 23. September 2023 um 19:43:46 Uhr:
meine Felgen stehen auch in der Opel ABE bzw. Gutachten drin und mussten trotzdem abgenommen werden.
Es sind org. Opel Felgen !
Abnahme trotzdem erforderlich.Nur was im Schein steht, ist zulässig, nicht was in dem Gutachten ist.
Nicht meine Aussage, sondern die von TÜV !
Nur das Gutachten mitführen reicht nicht.
Ist nur ein Hinweis, was jeder selbst macht, muss jeder selbst Wissen.
Das mitführen der ABE hat bei mir bis jetzt immer gereicht, egal ob TÜV Süd, Dekra oder GTÜ und einmal auch KÜS.
Außer bei meinem Meriva, da wurde was eingetragen trotz ABE. Warum?
Weil eine andere Reifengröße gefahren wird, wie in der ABE angegeben.
Mal zum Verständnis:
Eine ABE oder ein Gutachten gibt es nur für Felgen aus dem Zubehör. Für Originale Felgen des Fahrzeugherstellers existiert maximal ein Datenblatt.
Richtig. Eine andere Reifengröße als vom Hersteller vorgegeben erfordert einen Eintrag.
Aber auch wenn man sonst etwas am Fahrwerk verändert, zB eine Tieferlegung muss eine Felge die eine ABE hat eingetragen werden.
Dann wird die Felge in Kombination mit dem „Fahrwerk“ eingetragen.
ABE und Gutachten sind zwei paar Schuhe..
Gutachten muss vom Tüv,Gtü,Dekra abgenommen werden und Abe must du nur alles was gefordert wird einhalten und dann nur mitführen,nicht eintragen.
Original Opel Felgen brauchen nicht eingetragen sofern die Größen von allem für das Auto passen bzw. Zugelassen sind.
Habt ihr mal den Teilekatalog gelesen?
Da steht genau drin wie mit den Opelfelgen zu verfahren ist.
Gruß
D.U.