14Tage Rückgaberecht bei "Bastlerauto" vom Händler?

Opel Corsa D

Hallo,
ich glaub ich hab ein Fehler gemacht. Habe ein Corsa Bj. 08 für 4000euro gekauft bei einn Händler.
Habe mich glaub übers Ohr hauen lassen.
Hu ist nur noch bis Januar 2015 gültig. Habe das Auto für 4 bekommen weil ich es OHNE Garantie gekauft hab, darum hat er es auch als Schaden/Bastlerauto im Vertrag eingetragen. Weil so ist das Auto Top (so aus meiner Sicht) und für 4200 hätte ich es mit Garantie bekommen.

War wohl zu geizig wegen den 200euro extra. Nun bereu ich es.

Ein bekannter sah das Auto und meint "oh hier und da wurde aber lackiert und da ist die.Säule nich bündig, der hatte bestimmt ein Unfall und wer weiß was noch vertuscht wurde...
Etwa all das mühsam gesparte in ein Schrotauto gesteckt?

Nun meine Frage:
Gibt es bei so einem miesen Vertrag auch sowas wie 14 Tage Rückgaberecht?

10 Antworten

Ich denke mal nicht da du den als Bastler Objekt gekauft hast, steht sicherlich auch noch was von Export im Vertragsomit ist der Händler fein raus Export wird von Solchen Händlern gerne in den Vertrag mit aufgenommen.

Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Wenn Ja, Anwalt befragen.
M.w. gehen Gericht bei Kaufpreisen in dieser Höhe nicht von einem Bastlerauto aus.
Lt. Mobile.de werden Mängelfreie für ca. 3500 verkauft (hab hier einfach mal ohne weitere Daten nur nach Bj. geschaut)
Die GW-Händler versuchen mit allen Tricks die gesetzliche Gewährleistung auszuhebeln.
Steht im Kaufvertrag kein Unfallschaden oder steht gar Unfallfrei darin und ist das Fahrzeug ein Unfaller, so bekommst du Recht und kannst auf Wertminderung (teilweise Kaufpreisrückerstattung) oder Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen.
Möglichst nicht mit dem Auto fahren und schnell handeln!
Sonst wird man behaupten, du hättest einen Unfall nach dem Kauf gehabt.
Zeugen benennen die gegenteiliges beweisen.
Und natürlich Sicherstellen daß deine Vermutungen richtig sind. Freundlichen oder Gutachten oder noch einfacher Vorbesitzer befragen.
Für die 200.-€ mehr hätte der Verkäufer eine Garantieversicherung abgeschloßen.
Garantie ist freiwillig!
Gewährleistung ist gesetzlich und nicht ausschlißbar.
Nur bei verkauf ins Ausland ( wie oben schon gesagt Exportfahrzeug) oder an Gewerbetreibende gilt dies nicht.
Hat der Verkäufer Export in den Vertrag geschrieben aber deine Adresse ist im Innland kommt er damit auch nicht durch.
Keine Gewähr für diese Meinung und keine Rechtsberatung!

Danke für deine Antwort!
Nein habe leider keine Rechtsschutz bzw. Müsste ich mein Freund Fragen da er den Vertrag unterschrieben hat.

Im Vertrag hat er unter "Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt" mit "Nein" angekreuzt.

Ich habe nun vor, Morgen ein Kennzeichen zu besorgen und damit zum naheliegenden Tüv zu fahren. Den Checken lassen ob hinter den optischen Korrekturen ein Unfall steckt und wie es mit neuem Tüv aussieht.
Leider müsste ich dahin fahren, da ich so schnell kein Hänger bekomme und aber keine Zeit verlieren möchte.

Sollte er kein Unfall gehabt haben und der Tüv ohne Probleme bestehen sollte, behalte ich ihn!?!

Von Export steht nichts im Vertrag.

Es steht noch drin:
Bei oben genannten Fahrzeug handelt es sich um ein Schrott/Bastlerauto, zur ausschließlichen Verwertung von Ersatzteilen. Der Verkauf erfolgt ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung und ohne jegliche Garantie.

Vereinbarung: Optische/ technische Mängel vorhanden. Fahrzeug wird als Bastlerfahrzeug/ defekt verkauft. Kunde würde darüber informiert, dass somit die gesetzliche Sachmängelgeldhaftung erlischt.

Heute frage ich mich, wie wir uns zu so einer sch*** bringen haben lassen. Bevor wir hin sind haben wir uns fest vorgenommen kein Auto ohne Garantie und Tüv. Weiß nich wie das doch nun so passiert ist.

Zitat:

@Ronja87 schrieb am 9. November 2014 um 17:15:14 Uhr:


Danke für deine Antwort!
Nein habe leider keine Rechtsschutz bzw. Müsste ich mein Freund Fragen da er den Vertrag unterschrieben hat.

Im Vertrag hat er unter "Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt" mit "Nein" angekreuzt.

Ich habe nun vor, Morgen ein Kennzeichen zu besorgen und damit zum naheliegenden Tüv zu fahren. Den Checken lassen ob hinter den optischen Korrekturen ein Unfall steckt und wie es mit neuem Tüv aussieht.
Leider müsste ich dahin fahren, da ich so schnell kein Hänger bekomme und aber keine Zeit verlieren möchte.

Sollte er kein Unfall gehabt haben und der Tüv ohne Probleme bestehen sollte, behalte ich ihn!?!

Von Export steht nichts im Vertrag.

Es steht noch drin:
Bei oben genannten Fahrzeug handelt es sich um ein Schrott/Bastlerauto, zur ausschließlichen Verwertung von Ersatzteilen. Der Verkauf erfolgt ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung und ohne jegliche Garantie.

Vereinbarung: Optische/ technische Mängel vorhanden. Fahrzeug wird als Bastlerfahrzeug/ defekt verkauft. Kunde würde darüber informiert, dass somit die gesetzliche Sachmängelgeldhaftung erlischt.

Heute frage ich mich, wie wir uns zu so einer sch*** bringen haben lassen. Bevor wir hin sind haben wir uns fest vorgenommen kein Auto ohne Garantie und Tüv. Weiß nich wie das doch nun so passiert ist.

Damit ist der Händler fein raus und du wirst das Auto behalten müssen.......😰😠😠

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Auto ist wegen miserablen Abgaswerten beim Tüv durchgefallen und plötzlich fing er vorne das sabbern und rauchen an und Motor lief teilweise total unruhig.
Kann was kleines sein aber auch teure angelegenheit.
Mir alles zu Riskant.

Händler sagte mir nun zu das er den Karren am Freitag wieder zurücknimmt und ich mein komplettes Geld (Auto war ja bei mir ein Glück noch nich angemeldet) wieder bekomme.
Hoffe er hält sein Wort ohne Theater...

Es steht noch drin:

Bei oben genannten Fahrzeug handelt es sich um ein Schrott/Bastlerauto, zur ausschließlichen Verwertung von Ersatzteilen. Der Verkauf erfolgt ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung und ohne jegliche Garantie.

 

Vereinbarung: Optische/ technische Mängel vorhanden. Fahrzeug wird als Bastlerfahrzeug/ defekt verkauft. Kunde würde darüber informiert, dass somit die gesetzliche Sachmängelgeldhaftung erlischt.

Aklso,wenn der Händler das macht,ist er sehr gut!

Ja durch die Sache mit dem Vertrag könnte er mir da auch die kalte Schulter zeigen.

Bin ihm dankbar wenn er sein Versprechen nun hält.Durch Kurzanmeldung und Tüv hätte ich dann zwar paar Euro verloren aber das ganze war mir definitiv eine Lehre, habe an Erfahrung gewonnen und werde dann bei der weiteren Suche ganz anders an die Sache ran gehen 🙂 .

gutes Gelingen!

Zitat:

@Ronja87 schrieb am 12. November 2014 um 12:36:38 Uhr:


Ja durch die Sache mit dem Vertrag könnte er mir da auch die kalte Schulter zeigen.

Bin ihm dankbar wenn er sein Versprechen nun hält.Durch Kurzanmeldung und Tüv hätte ich dann zwar paar Euro verloren aber das ganze war mir definitiv eine Lehre, habe an Erfahrung gewonnen und werde dann bei der weiteren Suche ganz anders an die Sache ran gehen 🙂 .

Was kam nun raus?

Tja....würde mich auch interessieren

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