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14 tage Wiederruf

Themenstarteram 11. Februar 2020 um 19:10

Hallo liebe Experten,

Ich habe bei der BMW bank eine autofinanzierung vor knapp 6 Tagen gemacht..

Das ganze war zu voreillig sodass ich das inzwischen bereue..

Im vertrag steht das man 14 Tage Tage Zeit hat den Kreditvertrag zu wiederrufen.. was genau bedeutet das ? Und wie läuft das alles ab ich bin ja schon 100 km ca gefahren?

Vielen dank

Beste Antwort im Thema

Genau richtig. Auto finanzieren, dann zu Chiptuner. Dann geht was kaputt, Motor geht hoch. Keine Garantie wg. Chiptuning (es ist nichts anderes, auch wenn man das heute "Optimierung" nennt, was Quatsch ist, denn meist ist es nur "Pfusch"), danach Insolvenz.

Der Unterhaltungswert dieses Faden ist nicht unerheblich. :D

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am 11. Februar 2020 um 19:17

Du kannst die Finanzierung Widerrufen und den Kredit auslösen wenn du das Geld rumliegen hast. Mit dem Kauf den Autos hat das nichts zu tun. Wie man so schön sagt "gekauft ist gekauft".

Widerruf, Auslösung des gesamten Kreditbetrags - lustig, wenn man den vorher aufgenommen hat, weil man genau den Betrag ja nicht hatte.

Vom Kauf zurücktreten kannst du nicht. Der Kaufvertrag hat ungeachtet der Kündigung des Kredits weiter Bestand.

Warum unterschreiben manche Leute immer Dinge, die sie sich a) nicht leisten können und b) weder wollen noch brauchen ? Peter Zwegat wird nicht arbeitslos.

am 11. Februar 2020 um 19:27

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 11. Februar 2020 um 20:24:11 Uhr:

Widerruf, Auslösung des gesamten Kreditbetrags - lustig, wenn man den vorher aufgenommen hat, weil man genau den Betrag ja nicht hatte.

Der Punkt diente nur der Erklärung.

Zitat:

@BMWn00b schrieb am 11. Februar 2020 um 20:10:31 Uhr:

Im vertrag steht das man 14 Tage Tage Zeit hat den Kreditvertrag zu wiederrufen.. was genau bedeutet das ? Und wie läuft das alles ab ich bin ja schon 100 km ca gefahren?

Du löst den Kredit einfach bei der kreditgebenden Bank ab, in dem du die Summe dort einzahlst. Danach gehört das Fahrzeug zu 100% dir.

M. E. liegt ein Koppelgeschäft vor, wenn du das Auto über die BMW Bank finanziert hast. Demnach sollte ein Widerruf beider Verträge noch möglich sein.

 

Hol dir am besten einen qualifizierten juristischen Rat ein und lass die Frist auf keinen Fall verstreichen...

Wenn ich den TE richtig verstehe, will er nur den Kreditvertrag widerrufen.

Zitat:

@BMWn00b schrieb am 11. Februar 2020 um 20:10:31 Uhr:

Und wie läuft das alles ab ich bin ja schon 100 km ca gefahren?

Vielen dank

Heißt das, Du hast den Wagen schon (vermutlich auf Dich zugelassen) und bist damit schon 100 km gefahren?

Und nun möchtest Du zurücktreten, dem Händler den Wagen mit einem zusätzlichen Haltereintrag wieder auf den Hof stellen und von den Verträgen zurücktreten?

Wenn dem so sein sollte - das wird so nicht klappen.

XF-Coupe

Themenstarteram 11. Februar 2020 um 21:35

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 11. Februar 2020 um 20:40:12 Uhr:

Zitat:

@BMWn00b schrieb am 11. Februar 2020 um 20:10:31 Uhr:

Und wie läuft das alles ab ich bin ja schon 100 km ca gefahren?

Vielen dank

Heißt das, Du hast den Wagen schon (vermutlich auf Dich zugelassen) und bist damit schon 100 km gefahren?

Und nun möchtest Du zurücktreten, dem Händler den Wagen mit einem zusätzlichen Haltereintrag wieder auf den Hof stellen und von den Verträgen zurücktreten?

Wenn dem so sein sollte - das wird so nicht klappen.

XF-Coupe

Genau das hatte ich vor - schade und danke euch allen

Themenstarteram 11. Februar 2020 um 21:36

Zitat:

@SoulSurvivor78 schrieb am 11. Februar 2020 um 20:33:17 Uhr:

M. E. liegt ein Koppelgeschäft vor, wenn du das Auto über die BMW Bank finanziert hast. Demnach sollte ein Widerruf beider Verträge noch möglich sein.

Hol dir am besten einen qualifizierten juristischen Rat ein und lass die Frist auf keinen Fall verstreichen...

Ist das so? Bin jetzt total verwirrt?

Ich nehme an, du hast das Fahrzeug über den Händler bzw. Hersteller finanziert (BMW-Bank)?

In diesem Fall läge ein verbundenes Geschäft vor, d.h. mit dem Widerruf wäre auch der Kaufvertrag des Fahrzeugs hinfällig.

Ich kenne das so, dass die Händler nach Vertragsabschluss erstmal warten, bis die Widerrufsfrist abläuft und erst dann das Auto ausliefern, um sich genau vor solchen Kunden wie TE zu schützen.

Das wird so offen natürlich nicht gesagt.

Ich habe vor 4 Monate einen Polo mit Tageszulassung 0km geleast.

Zunächst hieß es, ich kann ihn innerhalb 2-3 Tage mitnehmen.

Habe dann den Vertrag unterschrieben und hatte natürlich auch 14 Tage Widerrufsrecht.

Dann auf einmal war der Brief nicht da und der Post kam nicht, wurde falsch adressiert bla bla.

Die haben mir den Wagen genau 15 Tage nach meinem Unterschrift ausgeliefert.

Ähnliches ist in meinem Bekanntenkreis auch schon mehrmals vorgekommen.

Irgendwie kann ich die Händler aber auch verstehen.

Zwischen 0km und 1.000 km + Haltereintrag ist ein beachtlicher Preisunterschied.

Im Fall von TE gehe ich davon aus, dass der Verkäufer entweder unerfahren / naiv war oder einfach gutgläubig.

Wenn alles unter einem Dach abgewickelt wurde, also Finanzierung + Kaufvertrag (verbundenes Geschäft), dann ist der Kaufvertrag ungültig, sobald die Finanzierung nicht durchgeht oder aber rechtzeitig widerrufen wird.

Ich finde das zwar asozial, dass man mit sein Fehlentscheidung andere finanziell belastet, aber wenn der TE das unbedingt will, dann sollte er sich einen Fachanwalt aussuchen und ihm den Vertrag einmal vorlegen.

Er wird dann verbindlich sagen können, was Sache ist.

Ich sehe hier gute Chancen.

Ganz anders wäre es, wenn man das Geld bei Sparkasse o.ä. geliehen hätte. Da würde ein Widerruf natürlich nichts bringen.

@TE: Welches Auto hast du finanziert? Baujahr, Km-Stand, Kaufpreis?

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 11. Februar 2020 um 20:27:26 Uhr:

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 11. Februar 2020 um 20:24:11 Uhr:

Widerruf, Auslösung des gesamten Kreditbetrags - lustig, wenn man den vorher aufgenommen hat, weil man genau den Betrag ja nicht hatte.

Der Punkt diente nur der Erklärung.

„Lustig“ bezog sich nicht auf deinen Post, sondern auf das Ansinnen des TO.

Dieser Weg ist imo der einzig gangbare. Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht möglich, solange kein Mangel, Täuschung o.ä. vorliegt.

Zitat:

@BMWn00b schrieb am 11. Februar 2020 um 22:36:40 Uhr:

Zitat:

@SoulSurvivor78 schrieb am 11. Februar 2020 um 20:33:17 Uhr:

M. E. liegt ein Koppelgeschäft vor, wenn du das Auto über die BMW Bank finanziert hast. Demnach sollte ein Widerruf beider Verträge noch möglich sein.

Hol dir am besten einen qualifizierten juristischen Rat ein und lass die Frist auf keinen Fall verstreichen...

Ist das so? Bin jetzt total verwirrt?

Jetzt muss ich doch zurückrudern. Hab grade das hier gefunden: https://www.autobild.de/.../autofinanzierung-ruecktritt-8448791.html. Ist zwar etwas älter, sollte man aber mal prüfen. Es sieht so aus, als ob der TO doch Chancen hätte. Aber nur, wenn er den Kauf und die Finanzierung über den Händler/BMW abgewickelt hat.

Versuch‘ es erstmal so, um die Frist nicht zu verpassen. Wenn der Händler bockt, wirst du wohl einen Anwalt bemühen müssen. Ich sehe dann aber trotzdem noch ein gewisses Kostenrisiko für die Nutzung/Zulassung des Fahrzeugs. Genau kann dir das aber ein Jurist sagen.

Zitat:

Wenn der Händler bockt, wirst du wohl einen Anwalt bemühen müssen. Ichs sehe dann aber trotzdem noch ein gewisses Kostenrisiko für die Nutzung/Zulassung des Fahrzeugs. Genau kann dir das aber ein Jurist sagen.

Der Händler wird dem TE jedenfalls nicht vor Freude um den Hals fallen, wenn er das Auto nach einer Woche wieder zurück gibt ;)

 

Wenn der Händler um die Rücknahme des Fahrzeugs nicht herum kommt, wird er zumindest versuchen, sich so weit es eben möglich ist, schadenfrei zu halten. Auf eine Nutzungsentschädigung bzw. Ausgleich der Wertminderung wird der TE sich wohl einstellen müssen. Ganz umsonst wird er aus der Sache nicht heraus kommen.

 

Deswegen: Kurzfristig juristischen Sachverstand einholen, dann lässt sich das hoffentlich professionell regeln.

 

Und zur Fristwahrung die Verträge schnellstmöglich (per Einschreiben!) kündigen.

 

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