100er zulassung
Habe bei meinem letzten Campingkurztripp mehrere Wohnwagen mit 100er Zulassung gesehen, unter anderem auch ein grösser ww und als Zugfahrzeug einen Ford Galaxy! Ich habe mir da doch sehr gewundert wie das geht! Wer weiss wie das genau berechnet wird mit dem Gewichtsverhältnis!
Beste Antwort im Thema
Dem französischen Polizisten ist es egal, ob du 130 km/h (bzw. 110 km/h bei Nässe) fährst. Wenn's knallt, könnte sich allerdings deine Versicherung dafür interessieren, ob du die für die Betriebserlaubnis zugrundeliegende Geschwindigkeit (80 bzw. 100 km/h) eingehalten hast. Das dürfte im Zweifelsfalle mehr schmerzen als ein Ticket für zu schnelles Fahren. Also: Obacht und Schluss bei hundert (achtzig) auch in Frankreich...
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Hi
soweit ich weiss, ist die 100er Regelung eine auf das Land Deutschland beschränkte Sache.
Wenn ich die 100 Plakette hätte, dürfte ich in der Schweiz trotzdem nicht 100 fahren. Also wirst Du als Schweizer auch keine 100 Freigabe bekommen, weil es das bei Euch gar nicht gibt.
Aber dafür darfst Du in Frankreich 130 fahren....außer bei Nässe...dann nur 110 ( !!!!!!!! )
Korregiert mich wenn ich falsch liege
Gruß
Andreas
Dem französischen Polizisten ist es egal, ob du 130 km/h (bzw. 110 km/h bei Nässe) fährst. Wenn's knallt, könnte sich allerdings deine Versicherung dafür interessieren, ob du die für die Betriebserlaubnis zugrundeliegende Geschwindigkeit (80 bzw. 100 km/h) eingehalten hast. Das dürfte im Zweifelsfalle mehr schmerzen als ein Ticket für zu schnelles Fahren. Also: Obacht und Schluss bei hundert (achtzig) auch in Frankreich...
@onkelsösö, das ist auch der Grund, weshalb ich mich auch als Schweizer an die Zulassungsbedingungen der 100 Regelung von Deutschland halte, denn wenn etwas mit 90-100 in Frankreich passiert, kann mir keine Versicherung Fahrlässigkeit anhängen, wenn das Gespann in D die Plakette erhalten würde. Für mich bedeutet dies vor allem etwas fleissiger Reifen zu wechseln, als was man eigentlich sonst von Gefühl her würde, was ja auch nicht schlecht ist :-)
Zitat:
Original geschrieben von jj.77
100 km/h im Ausland?seit vier Jahren fahre ich mit meinem 100 km/h-Wohnwagen-Gespann durch die Schweiz und Italien. Ein Schweizer Grenzbeamter sagte mir, wenn ich in Deutschland 100 km/h fahren darf, darf ich das auch in der Schweiz. Das mache ich auch, allerdings mit gemischten Gefühlen. Kann jemand eine verbindliche Auskunft geben?
Um Gottes Willen! Auch mit 100er-Schild sind in der Schweiz nur 80 erlaubt.
100, werden sehr sehr teuer!
In dem anderen 100er thread ist eine URL drin, die die Geschwindigkeitszulassungen in Europa darstellt. Ein absoluter Flickenteppich!
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Dem französischen Polizisten ist es egal, ob du 130 km/h (bzw. 110 km/h bei Nässe) fährst. Wenn's knallt, könnte sich allerdings deine Versicherung dafür interessieren, ob du die für die Betriebserlaubnis zugrundeliegende Geschwindigkeit (80 bzw. 100 km/h) eingehalten hast. Das dürfte im Zweifelsfalle mehr schmerzen als ein Ticket für zu schnelles Fahren. Also: Obacht und Schluss bei hundert (achtzig) auch in Frankreich...
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Mit der Versicherung ist richtig. Mit dem Polizisten nicht: Den dürfte es genauso wie den deutschen Wachtmeister interessieren, wenn die höchstzulässige Geschwindigkeit überschritten wird - und die ist lt. Zulassung 100km/h.
Grüße, Mike
Zitat:
Original geschrieben von Omega-Camper
Die Zulassungsstelle erteilt aufgrund der Bescheinigung des technischen Dienstes die Ausnahmegenehmigung und händigt zwei gesiegelte "100“-Plaketten, eine große für den Anhänger hinten und eine kleine für die Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs aus.
Gebühren: Beurteilung durch den Sachverständigen ca. 35,- €, Zulassungsstelle ca. 13,- €.Geltungsbereich: „Tempo 100“ gefahren werden darf im Rahmen dieser Genehmigung auf Autobahnen, aber nicht auf Bundesstraßen, es sei denn sie sind als “Kraftfahrstraßen“ (zweispurige, „autobahnähnliche“ Schnellstraßen) gekennzeichnet.
Grüßle gell
Hmmm, ich meine die Zulassung erfolgt nur für den Hänger.
Es liegt in der Verantwortlichkeit des Fahrers, dass das Zugfahrzeug die geforderten Voraussetzungen erfüllt.
Von einer `kleinen Plakette´ im Zugfahrzeug (habe die Zulassung für meinen Hänger vor einer Woche in D. bekommen) weiss ich nix.
100 auf Bundesstraßen mit AB-ähnlichem Ausbau ist richtig, die getrennten Fahrbahnen müssen aber noch durch Hindernisse z.B. Leitplanken voneinander entfernt sein.
Achtung: ONKELSÖSÖ hat hier heute einen 4 Jahre alten Thread reaktiviert. 😕
Da braucht man sich nicht wundern wenn Fragen auftauchen; schließlich hat sich die Gesetzeslage bezüglich der 100er Zulassung zwischenzeitlich geändert.
Aber da gibt es ja auch schon einige Threads dazu....
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Hmmm, ich meine die Zulassung erfolgt nur für den Hänger.
Es liegt in der Verantwortlichkeit des Fahrers, dass das Zugfahrzeug die geforderten Voraussetzungen erfüllt.
Ist jetzt auch so.
Die erste 100er Zulassung hatte aber diese Beschränkung auf genau ein Gespann.
Wollte man einen Hänger mit 2 verschiedenen Fahrzeugen ziehen, brauchte man für jedes Gespann eine extra 100er Zulassung.
Zitat:
Von einer `kleinen Plakette´ im Zugfahrzeug (habe die Zulassung für meinen Hänger vor einer Woche in D. bekommen) weiss ich nix.
Die gibt es ja, durch die geänderte Gesetzeslage, nicht mehr.
Ich hab sie aber noch auf der Windschuitzscheibe kleben 😉
Update: Auch ich habe jetzt die 100er Plakette
Da ich eh immer "um die 100" fuhr war ich immer etwas angespannt bei dem Vortrag meiner Beifahrerin über "wenn sie dich erwischen...", "Muss dass jetzt sein ...."
Hab dann beim letzten TÜV den Kleber drauf machen lassen und seither reist es sich richtig entspannt :-)))
Aus dieser Warte kann ich die Plakette nur wärmstens empfehlen!