100er zulassung

Habe bei meinem letzten Campingkurztripp mehrere Wohnwagen mit 100er Zulassung gesehen, unter anderem auch ein grösser ww und als Zugfahrzeug einen Ford Galaxy! Ich habe mir da doch sehr gewundert wie das geht! Wer weiss wie das genau berechnet wird mit dem Gewichtsverhältnis!

Beste Antwort im Thema

Dem französischen Polizisten ist es egal, ob du 130 km/h (bzw. 110 km/h bei Nässe) fährst. Wenn's knallt, könnte sich allerdings deine Versicherung dafür interessieren, ob du die für die Betriebserlaubnis zugrundeliegende Geschwindigkeit (80 bzw. 100 km/h) eingehalten hast. Das dürfte im Zweifelsfalle mehr schmerzen als ein Ticket für zu schnelles Fahren. Also: Obacht und Schluss bei hundert (achtzig) auch in Frankreich...

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100zulassung

Hallo C-limo 16v

Im Internet findet mánn ja so einiges beim Adac Wunderbar.

Übersicht technische / zulassungsrechtliche Voraussetzungen:

Das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens darf 3500 kg nicht überschreiten.

Es werden nur festgelegte Kombinationen von Zugfahrzeug/Anhänger zugelassen. Ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug ist nicht möglich.

Das Massenverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse ("Gewicht"😉 des Anhängers und der Leermasse ("Leergewicht"😉 des Zugfahrzeugs darf höchstens betragen:
a) bei ungebremsten Anhängern .......X=0,3
b) bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Schwingungsdämpfern:
Wohnanhänger ..............................X=0,8
andere Anhänger ...........................X=1,1

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger prüft den Zug und bescheinigt:
- die Ausrüstung des Zugfahrzeugs mit ABS,
- die Ausrüstung des Anhängers mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern
- Bereifung des Anhängers. Alter: (höchstens 6 Jahre), mindestens Geschwindigkeitskategorie „L“ und ohne Zuschlag zum Lastindex
- die Einhaltung des Massenverhältnisses "X" laut Daten aus den Fahrzeugscheinen.

Die Zulassungsstelle erteilt aufgrund der Bescheinigung des technischen Dienstes die Ausnahmegenehmigung und händigt zwei gesiegelte "100“-Plaketten, eine große für den Anhänger hinten und eine kleine für die Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs aus.
Gebühren: Beurteilung durch den Sachverständigen ca. 35,- €, Zulassungsstelle ca. 13,- €.

Geltungsbereich: „Tempo 100“ gefahren werden darf im Rahmen dieser Genehmigung auf Autobahnen, aber nicht auf Bundesstraßen, es sei denn sie sind als “Kraftfahrstraßen“ (zweispurige, „autobahnähnliche“ Schnellstraßen) gekennzeichnet.

Grüßle gell

danke für die schnelle und präzise antwort

Kein thema mache ich doch gerne, wenn ich kann.

Tschü

Hi....

eine Anmerkung dazu:

entscheidend ist eigentlich das tatsächliche Gewicht des Zugwagens.
Dieses kann von dem eingetragenen abweichen.
Deswegen kann nachwiegen im Zweifel nützlich sein.....falls nur ein paar KG zur begehrten 100er Plakette fehlen.

Gruß

Andreas

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@AKL33

Also ich habe bei zwei TÜV´s vorgesprochen. Beide weigern sich, vom im Schein eingetragenen (niedrigeren) Gewicht abzuweichen.
Dann habe ich das Bundesverkehrsministerium angeschrieben. Die haben mir die entsprechende Verordnung zugeschickt. Dort steht expliziet drin, das das im KFZ-Brief eingetragenen Gewicht maßgeblich ist. Wenn´s bei Dir anders war, hattest Du Glück.
Ich habe dann noch bei Mercedes nachgefragt. Die haben mir die Auskunft gegeben, dass das im Brief eingetragene Gewicht je nach Ausstattung (Klima, Leder, Schiebedach usw.) entsprechend angepaßt wird.

Gruß
andreasstudent

Hi Andreas

in den meisten KFZ-Scheinen steht doch unter Bemerkungen bei Gewicht bis zu X je nach Ausrüstung.
Wenn ich also ein Leergewicht von sagen wir mal 1750 habe und unten steht je nach Ausr bis 1880....was zählt denn dann ? Nur mal angenommen ich habe einen Vollausstatter und die AHK wiegt ja eh was also ist die Kiste in jedem Fall schwerer als die Angabe im Schein.
Dann müsste doch der höhere Wert zählen ?
Ich nehm an das ist wie die Sache mit der 07er Nummer mitlerweile von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk verschieden ( Auslegungssache ).

Gruß

Andreas

Tempo 100

Also in der entsprechenden Verordnung des Verkehrsministers stand "Leergewicht laut Fahrzeugschein". Ich habe meinen gerade mal überprüft, da steht unter Ziffer 14 -1775 kg. Bei den zusätzlichen Hinweisen "unten" steht leider nichts über Ziffer 14, sondern nur bei Ziffer 13 "je nach Ausstattung".
Ich habe mich damit zufrieden gegeben, weil meinem Wagen auch real 60 kg fehlen. Zu allem Überfluss bin ich vor 2 Wochen mit 105 geblitzt worden. Kostet wohl 50 Euro und einen Punkt.

Gruß
andreas

Hi Andreas

eine Alternative gäbe es dann noch....den WW um 60 KG ablasten.

Gruß

Andreas

P.S. die 105 hatten aber nichts mit dem Fahrzeuggewicht zu tun.... 😁 😁

@ Andreas

habe ich gerade zufällig gefunden

http://www.fritzberger.de/Vom_T_V_100_km_.278.0.html

Gruß

Andreas

@ c-limo 16V

Überleg Dir das mit der 100èr Zulassung.

Bei uns im Club sind alle gerannt und haben sich die recht teure und begehrte Plakette geben lassen. Und was iss - Sie fahren meist wie früher (ohne Plakette) in dem Tempobereich 90 - 100 km/h.

Abzüglich Messtoleranz kommt da ohne Plakette ein Bussgeld raus, das verschmerzt werden kann. Wenn Du natürlich über 100 km/h fahren willst, dann ist die Plakette unter Kosten / Nutzen Aspekt (ohne Spritmehrverbrauch) beinahe Pflicht 😉

Gruß
Bommel

@akl33

siehst du, im Link steht auch "Leergewicht nach Ziffer 14". Wenn ich den Wohnwagen ablasten lasse, kostet das auch wieder Geld und ich laufe zusätzlich Gefahr, dass ich ihn überlade. Dann wird´s richtig teuer. Und die 105 hatten natürlich nichts mit dem Gewicht des Wohnwagens zu tun (der läuft sogar 140 mit dem Teil), hättei ch allerdings eine Tempo-100-Zulassung, müßte ich jetzt nichts zahlen.

Gruß
andreasstudent

100 km/h im Ausland?

seit vier Jahren fahre ich mit meinem 100 km/h-Wohnwagen-Gespann durch die Schweiz und Italien. Ein Schweizer Grenzbeamter sagte mir, wenn ich in Deutschland 100 km/h fahren darf, darf ich das auch in der Schweiz. Das mache ich auch, allerdings mit gemischten Gefühlen. Kann jemand eine verbindliche Auskunft geben?

Weiss jemand ob ich als Schweizer mein Gespann in Deutschland für die 100 km/h zulassen kann, damit ich in Deutschland auch 100 km/h fahren kann.

Besten Dank für die Antwort.

Weiss jemand ob ich als Schweizer mein Gespann in Deutschland für die 100 km/h zulassen kann, damit ich in Deutschland auch 100 km/h fahren kann.

Besten Dank für die Antwort.

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