100er Schild anstatt Aufkleber

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Mein heutiger Besuch beim Straßenverkehrsamt ergab, man will mir mein schickes
100er Metallschild, geprägt wie ein richtigen Kennzeichenschild, nicht abstempel.
Man würde nur Aufkleber zulassen ... das wäre so, keine weitere Erklärung.

Da ich am Anhänger aber keine wirklich geeignete Fläche für einen Aufkleber habe,
würde ich dennoch gerne das Schild verwenden wollen.
Kennt jemand ein Amt in NRW das damit kein Problem haben ?
Das Siegel ist ja nicht städtisch, sondern Ländersache.

...und die Folie kommt mir nicht auf den Hänger 🙄

34 Antworten

Da anscheinend noch niemand die Rechtsgrundlage gefunden hat:

Es ist die "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)"

Dort sind in §1 die Voraussetzungen für Tempo 100 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen geregelt, und unter der Nummer 4 findet sich:
"die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist." (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html)

und in § 5 steht dann dazu:
"Die Ausführung der großen Tempo-100 km/h-Plakette nach § 1 Nr. 4 bestimmt sich nach § 58 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung."

Damit würde ich ein Blechschild grundsätzlich für zulässig halten. Aber die Behörde müsste es "ausgeben", wie auch immer man das örtlich auslegen möchte.

Eigentlich war auch schon seit geraumer Zeit die Rede davon, dass man die Pflicht zum Siegeln der Schilder abschaffen wolle, und es soll sogar schon Behörden geben, die quasi im Vorgriff auf eine neue Regelung darauf verzichten.

(Grund ist dass die Siegel von den Tempo-100-Schildern offensichtlich gerne entwendet werden. Deswegen verwenden manche Zulassungsstellen dafür auch nicht mehr die silbernen, sondern die roten oder blauen Siegel)

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juni 2024 um 18:51:24 Uhr:


Da anscheinend noch niemand die Rechtsgrundlage gefunden hat:

(Grund ist dass die Siegel von den Tempo-100-Schildern offensichtlich gerne entwendet werden. Deswegen verwenden manche Zulassungsstellen dafür auch nicht mehr die silbernen, sondern die roten oder blauen Siegel)

Wenn ich das hier gezeigte Siegel von Düren mit Unserem vergleiche, so besteht da schon ein Unterschied.
Dachte noch, wäre ja nur ein NRW Siegel, aber selbst dort wird noch die Stadt erwähnt und bei uns ist auf dem Siegel zusätzlich noch ein QR-Code als Serienummer in Folge, also jeder Siegelaufkleber ist einmalig.
Bei der heutigen Zulassung wurde auch jeder Aufkleber nach dem Aufkleben sofort gescannt, also erfaßt.

Mir wurde beim Zulassen vor einem Jahr der 100er-Aufkleber, den ich beim Schildermacher abholen mußte,
mit dem Siegel beklebt und dann ausgehändigt. Welchen Weg der Aufkleber dann geht, können die ja
dann bei uns nachvollziehen, da es ne Seriennummer hat.
Auch das Erschleichen einer 100er-Zulassung ist doch eher absurd, eher kommt es doch vor, dass Leute ohne Erlaubnis die Höchsgeschwindigkeit, wie selbstverständlich auf der Autobahn übertreten. Dazu muß man nicht mal diese Dashcam-Videos heranziehen.

Bin gespannt, ob noch jemand verkündet, bei seiner NRW-Behörde würde man Blechschilder siegeln :-)

Zitat:

@wedbster schrieb am 14. Juni 2024 um 21:18:16 Uhr:



Wenn ich das hier gezeigte Siegel von Düren mit Unserem vergleiche, so besteht da schon ein Unterschied.
Dachte noch, wäre ja nur ein NRW Siegel, aber selbst dort wird noch die Stadt erwähnt und bei uns ist auf dem Siegel zusätzlich noch ein QR-Code als Serienummer in Folge, also jeder Siegelaufkleber ist einmalig.
Bei der heutigen Zulassung wurde auch jeder Aufkleber nach dem Aufkleben sofort gescannt, also erfaßt.

Der QR-Code ist seit ungefähr 2015 auf allen Zulassungssiegeln.

Und seit ungefähr 2000 gibt es die farbigen Siegel. Das sind zwar immer noch Siegel der Zulassungsbehörden (in der Regel Landkreise bzw. kreisfreie Städte), sie tragen aber in der Mitte das jeweilige Landeswappen und nicht mehr das Wappen der zuständigen Behörde.

Ich hänge mich mal mit einer Frage an....

Habe seit 8 Jahren meinen (gebrauchten) Anhänger mit 100er Plakette rumstehen, aber Plakette + Siegel noch von der alten Zulassungsstelle.

Ist sowas beim Anhänger zulässig oder wäre das wie bei der Umweltplakette neu zu machen?
Also muss das Siegel vom neuen Landkreis drauf?

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Nach meinem Verständnis bleibt die einmal ausgegebene Plakette gültig. Aber ich will nicht ausschließen, dass es da auch andere Meinungen zu gibt...

Grundsätzlich regelt sich Deutschland zu Tode, und das in allen Bereichen, einfach nur schlimm.

man nehme eine alutafel,
schneidet es sich aus, wie man es braucht,
klebt das schild drauf und schraubt oder sonst was,
an den Anhänger.

Zitat:

@garssen schrieb am 15. Juni 2024 um 11:46:27 Uhr:


Grundsätzlich regelt sich Deutschland zu Tode, und das in allen Bereichen, einfach nur schlimm.

Grundsätzlich will ich dir nicht widersprechen, aber im konkreten Fall fehlt ja gerade die einheitliche Regelung 😉

Zitat:

@PLeo schrieb am 15. Juni 2024 um 10:50:16 Uhr:


Ich hänge mich mal mit einer Frage an....

Habe seit 8 Jahren meinen (gebrauchten) Anhänger mit 100er Plakette rumstehen, aber Plakette + Siegel noch von der alten Zulassungsstelle.

Ist sowas beim Anhänger zulässig oder wäre das wie bei der Umweltplakette neu zu machen?
Also muss das Siegel vom neuen Landkreis drauf?

Sofern der nach wie vor im alten Landkreis angemeldet ist, sollte das auch gültig sein. Beachte aber, dass du bei der 100er Zulassung alle 6 Jahre neue Reifen brauchst. Aber das ist ein Problem bei einer etwaigen Polizeikontrolle und interessiert die Zulassungsstelle eher nicht.

Zitat:

@DaXXes schrieb am 15. Juni 2024 um 21:40:49 Uhr:


Aber das ist ein Problem bei einer etwaigen Polizeikontrolle

Bei einer normalen Kontrolle ist das auch kein Problem. Nur wenn man bei über 80km/h "erwischt" wurde wäre das ein Problem.

Grüße
Steini

Zitat:

@DaXXes schrieb am 15. Juni 2024 um 21:40:49 Uhr:


Sofern der nach wie vor im alten Landkreis angemeldet ist, sollte das auch gültig sein.

Es ist eben nicht der alte Landkreis.
Deshalb frage ich ja.

Reifenalter etc ist klar.
Btw 100 steht ja auch im Schein vom Anhänger drin...

@PLeo

Zur Not beim Anmelden einfach Foto davon zeigen und fragen

Am Kopf gratzend: Kein Schw......interessiert sich für das 100er Schild ausser wenn mit dem Hänger ein Unfall passiert oder einer wegen Überladung in eine Kontrolle kommt.

MfG kheinz

Zitat:

@crafter276 schrieb am 17. Juni 2024 um 17:57:42 Uhr:


Am Kopf gratzend: Kein Schw......interessiert sich für das 100er Schild ausser wenn mit dem Hänger ein Unfall passiert oder einer wegen Überladung in eine Kontrolle kommt.

MfG kheinz

Im Grunde kein verkehrter Gedankenansatz .... im Grunde habe ich ja eine "Zulassung".

Der Hänger fährt sein ner Ewigkeit ohne "Schild" herum. Also das Aluschild im guten Willen

hinpappen und die Plastikfolie ins Staufach gelegt.

Heute sah ich auf der Autobahn einen, ich meine Wohnanhänger war es, mit einem Folienschild.
Unten befand sich ein kaum erkennbarer "Stempel" einfarbig, so groß(klein) wie eine 1€ Münze ...

Ohne gesiegeltes Schild mit 100km/h gemessen je nach ZGM des Anhängers teurer Spaß egal was in der Zulassung steht! Ich darf ja auch nicht ohne Nummernschild fahren weil es ohne schöner ist

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