100 Euro Geldstrafe + 1 Punkt ohne Beweis

Guten Morgen liebe Community,
letzte Nacht war ich mit ein paar Kumpels mit einem, zugegebenermaßen, stark motorisiertem Auto unterwegs. Nun bin ich auf dem Kölner Ring ( 30er Zone ) etwas schneller gefahren als erlaubt ( zwischen 10-20 kmh zuviel für ein paar Sekunden ). Anschließend bin ich in eine Seitenstraße abgebogen und plötzlich kam mir ein Streifenwagen mit Blaulicht angerast und hat mich angehalten. Der Vorwurf: fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Strafe : 100 Euro + 1 Punkt. Jedoch meinten die Beamten auch im selben Satz, dass sie nur geschätzt und nicht gemessen haben. Daraufhin habe ich geantwortet, dass ich mich nicht äußern werde, sondern einen Anwalt einschalten werde, da ich nicht glauben kann, dass die Polizei mir ohne Beweise was an den Kopf werfen kann. Infolgedessen kam nur ein „ich denke mal sie werden zahlen müssen“. Kann die Polizei mich wirklich zu einer so hohen Geldstrafe verurteilen ohne irgendwelche Handfesten Beweise? Lohnt sich ein Einspruch? Wie sieht die Rechtslage aus?
Ich bedanke mich im vorraus für eure Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Amen schrieb am 24. April 2019 um 09:20:26 Uhr:



Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 24. April 2019 um 09:13:16 Uhr:


Tja, ist halt das übliche Posen

Posen an sich ist aber nicht verboten. Und da drückt der Schuh, wenn die Ordnungsmacht uneigentliche Tatbestände verwendet, um ein unerwünschtes (aber nicht verbotenes) Verhalten zu sanktionieren.

Die Geschwindigkeitsübertretung an sich ist im Picanto wie im Lambo schlussendlich gleich problematisch im Sinne der Verkehrsgefährdung.

Es wird hier auch nicht das "Posen" bestraft. Es geht auch nicht um unnötigen Lärm. Er ist - nach eigener Aussage - zu schnell gefahren. Das lässt sich mit jedem Fahrzeug leicht vermeiden.

Verfolgt wird auch, wenn überhaupt, nicht das Posen als solches, sondern dass dazu nicht vorschriftsmäßige Fahrzeuge verwendet werden. Bitte nicht wieder versuchen, den Täter zum Opfer zu stilisieren.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Emosch55 schrieb am 24. April 2019 um 06:51:59 Uhr:


Guten Morgen liebe Community,
letzte Nacht war ich mit ein paar Kumpels mit einem, zugegebenermaßen, stark motorisiertem Auto unterwegs. Nun bin ich auf dem Kölner Ring ( 30er Zone ) etwas schneller gefahren als erlaubt ( zwischen 10-20 kmh zuviel für ein paar Sekunden ). Anschließend bin ich in eine Seitenstraße abgebogen und plötzlich kam mir ein Streifenwagen mit Blaulicht angerast und hat mich angehalten. Der Vorwurf: fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Strafe : 100 Euro + 1 Punkt. Jedoch meinten die Beamten auch im selben Satz, dass sie nur geschätzt und nicht gemessen haben. Daraufhin habe ich geantwortet, dass ich mich nicht äußern werde, sondern einen Anwalt einschalten werde, da ich nicht glauben kann, dass die Polizei mir ohne Beweise was an den Kopf werfen kann. Infolgedessen kam nur ein „ich denke mal sie werden zahlen müssen“. Kann die Polizei mich wirklich zu einer so hohen Geldstrafe verurteilen ohne irgendwelche Handfesten Beweise? Lohnt sich ein Einspruch? Wie sieht die Rechtslage aus?
Ich bedanke mich im vorraus für eure Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Die Polizei kann nicht verurteilen, sondern nimmt nur Tatbestände auf, die dann weiter bearbeitet werden. bei dir dürfte es dieser sein:

103600
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat - A - 1 100,00

Dafür braucht man auch keine Messung. Wird gerade gerne genommen, weil man sonst dieser Gruppe Idioten oder auch Raser/Poser genannt, die durch ihr pubertäres Gehabe sämtliche hochmotorisierten Fahrzeuge und deren Halter/Führer in Verruf bringen, nicht mehr Herr würde. Also einfach mal zurückhalten, dann kann sowas nicht passiern.

Eben, wenn man will gibt es für alles einen Tatbestand.

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 24. April 2019 um 10:19:46 Uhr:


Eben, wenn man will gibt es für alles einen Tatbestand.

Und das ist in Hinsicht auf das Klientel auch gut so, obwohl es den Tatbestand schon ewig gibt.

Finde ich auch

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Wer in der "Raserstadt" Köln in einem stark motorisiertem Auto in einer 30er Zone ca. 20km/h zu schnell gefahren ist, dürfte wohl zu 100% in das Beuteschema der dortigen Polizei fallen. Vielleicht waren es ja auch weit mehr als 20km/h, dann haste noch Glück gehabt. Außerdem herrscht dort Null-Toleranz gegenüber Rasern.
Wenn du schon selber zugibst zu schnell gefahren zu sein, zahl die Kohle und fahre das nächste mal wie vorgeschrieben.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. April 2019 um 10:18:11 Uhr:


103600
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat - A - 1 100,00

Dafür braucht man auch keine Messung. Wird gerade gerne genommen, weil man sonst dieser Gruppe Idioten oder auch Raser/Poser genannt, die durch ihr pubertäres Gehabe sämtliche hochmotorisierten Fahrzeuge und deren Halter/Führer in Verruf bringen, nicht mehr Herr würde.

aber auch nicht als Gummi-Pauschalverurteilungsparagraf tauglich, denn für diese unangepasste Geschwindigkeit müssten die Polizisten schon konkrete Indizien belegen können.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. April 2019 um 11:11:55 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 24. April 2019 um 10:18:11 Uhr:


103600
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat - A - 1 100,00

Dafür braucht man auch keine Messung. Wird gerade gerne genommen, weil man sonst dieser Gruppe Idioten oder auch Raser/Poser genannt, die durch ihr pubertäres Gehabe sämtliche hochmotorisierten Fahrzeuge und deren Halter/Führer in Verruf bringen, nicht mehr Herr würde.


aber auch nicht als Gummi-Pauschalverurteilungsparagraf tauglich, denn für diese unangepasste Geschwindigkeit müssten die Polizisten schon konkrete Indizien belegen können.

Natürlich.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. April 2019 um 11:11:55 Uhr:


...
aber auch nicht als Gummi-Pauschalverurteilungsparagraf tauglich, denn für diese unangepasste Geschwindigkeit müssten die Polizisten schon konkrete Indizien belegen können.

Ja, die werden sie wohl haben, denn Gummi-Pauschal-Verurteilungen gibt es bei uns nicht. Sollte der TE der Auffassung sein, sich rechtmäßig verhalten zu haben, kann er die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zur Klärung nutzen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 24. April 2019 um 11:02:04 Uhr:


Wer in der "Raserstadt" Köln in einem stark motorisiertem Auto in einer 30er Zone ca. 20km/h zu schnell gefahren ist, dürfte wohl zu 100% in das Beuteschema der dortigen Polizei fallen. Vielleicht waren es ja auch weit mehr als 20km/h, dann haste noch Glück gehabt.

Warum wird so sehr auf den Wagen rumgeritten? Wer mit 50 durch eine 30er Zone fährt, gehört immer zum Beuteschema der Polizei. Da ist es auch egal, ob es 55, oder 60KMH waren... 🙄

Weil es nun Mal so ist..

Mit, Breit -Tief - Laut ... Fällst du eher auf...

Dann haste noch einen mit Gangster Slang hintem Steuer.. Brief auf Bank.

Ist wie es ist...

Grüße

Zitat:

@MvM schrieb am 24. April 2019 um 11:31:57 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 24. April 2019 um 11:02:04 Uhr:


Wer in der "Raserstadt" Köln in einem stark motorisiertem Auto in einer 30er Zone ca. 20km/h zu schnell gefahren ist, dürfte wohl zu 100% in das Beuteschema der dortigen Polizei fallen. Vielleicht waren es ja auch weit mehr als 20km/h, dann haste noch Glück gehabt.

Warum wird so sehr auf den Wagen rumgeritten? Wer mit 50 durch eine 30er Zone fährt, gehört immer zum Beuteschema der Polizei. Da ist es auch egal, ob es 55, oder 60KMH waren... 🙄

Weil es langsam zur Plage wird

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 24. April 2019 um 09:13:16 Uhr:


Tja, ist halt das übliche Posen

Sorry,
aber mit diesen "Einwürfen" kannste keinen Blumentopf gewinnen.
Das geht klar am Thema vorbei, ist nix weiter wie eine Verurteilung eines Menschen den du nicht kennst.

Eine Bekannte von mir "soll" an einer Bahnschranke bei Rot drüber sein. Sie sagt, und ich glaube ihr, es war noch kein Rot. Vorgeworfen wurde es ihr von 2 Beamten, die in ihrem Peterwagen in einer Seitenstraße lauerten. Sie saß allein im Auto. Sie hatte keine Chance, ein paar Hunnis Strafe und 4 Wochen zu Fuss gehen.

20 zuviel kosten keine 100 euronen.
Das wäre der einzige Punkt, an dem du angreifen kannst, denn es gibt keine Messung oder ähnliches. Geschätzt zu schnell ist kein Vergehen. Ich würde, wenn ich überhaupt etwas zugeben würde, die 20 zuviel zugeben, die 35 oder 40 eus dafür zahlen, und gut. Wenn deine Feile sonst einigermassen "normal" ist, also nicht Höllenlaut, 15 Spoiler, 6 Auspuffe, bedeutet ein großer Motor nicht grundsätzlich zu schnell.

Kurz: Wenn du und deine Kumpels nicht alles "$%§)$=/" sind, deine Karre nicht aussieht und sich anhört wie die Hölle, du sonst nicht schon zigmal in gleicher Art aufgefallen bist, würde ich nicht einfach so bezahlen und nicht kleine Brötchen backen.

Gruß Jörg.

Da wird nix kommen...

Mich haben sie auch vorletztes Jahr rausgeholt, unangeschnallt und angeblich mit 80 wo nur 50 erlaubt sind und mein Führerschein wäre erstmal weg, etc...

Ich wusste, dass der Führerschein nicht weg ist weil die Abzüge beim hinterherfahren viel zu hoch sind, da wäre ich wahrscheinlich bei angegebenen 80 sogar ohne Punkte raus gekommen. Ich bin latent dumm und halbfreundlich geblieben, dann hat man mir erklärt die Messstrecke wäre zu gering und das Ticket für 30€ ohne Gurt geschrieben und fertig.

Bzgl. der Raserjagten haben die ersten Gerichte fertig und die Behörden mussten die Beschlagnahmten Autos kostenfrei wieder raus rücken und natürlich den Fahrzeugausfall ersetzen... Wenn die Karre also von einer Werkstatt vom Verwahrhof geholt wird, womöglich 200km weit, dann geprüft wird, vom TÜV für gut befunden wird und vom Zulassungsdienst wieder zugelassen wird, nebst Taxikosten für die Heimfahrt in die 200km entfernte Heimatstadt plus 3 Wochen Ausfallzeit von 200€ für nen S65AMG, Anwaltskosten, uvm. ...
Da kommen einige tausend Euro auf die Staatskasse zu. Danach hat der "Autoposer" die nächsten 3 Satz Reifen und 1 Jahre Leasingrate für die Karre verdient. Steht nur so nicht in den Medien...

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 24. April 2019 um 13:11:54 Uhr:



Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 24. April 2019 um 09:13:16 Uhr:


Tja, ist halt das übliche Posen

Sorry,
aber mit diesen "Einwürfen" kannste keinen Blumentopf gewinnen.
Das geht klar am Thema vorbei, ist nix weiter wie eine Verurteilung eines Menschen den du nicht kennst.

Eine Bekannte von mir "soll" an einer Bahnschranke bei Rot drüber sein. Sie sagt, und ich glaube ihr, es war noch kein Rot. Vorgeworfen wurde es ihr von 2 Beamten, die in ihrem Peterwagen in einer Seitenstraße lauerten. Sie saß allein im Auto. Sie hatte keine Chance, ein paar Hunnis Strafe und 4 Wochen zu Fuss gehen.

20 zuviel kosten keine 100 euronen.
Das wäre der einzige Punkt, an dem du angreifen kannst, denn es gibt keine Messung oder ähnliches. Geschätzt zu schnell ist kein Vergehen. Ich würde, wenn ich überhaupt etwas zugeben würde, die 20 zuviel zugeben, die 35 oder 40 eus dafür zahlen, und gut. Wenn deine Feile sonst einigermassen "normal" ist, also nicht Höllenlaut, 15 Spoiler, 6 Auspuffe, bedeutet ein großer Motor nicht grundsätzlich zu schnell.

Kurz: Wenn du und deine Kumpels nicht alles "$%§)$=/" sind, deine Karre nicht aussieht und sich anhört wie die Hölle, du sonst nicht schon zigmal in gleicher Art aufgefallen bist, würde ich nicht einfach so bezahlen und nicht kleine Brötchen backen.

Gruß Jörg.

Du hast schon alle Beiträge gelesen? Es gibt einen passenden Tatbestand bei dem nicht gemessen werden muss.
Und dass sich Polizisten hinstellen und einen xbeliebigen beschuligen bei Rot gefahren zu sein, obwohl es nicht stimmt, kannst du nicht wirklich glauben.
Was sollen sie davon haben.
Dass deine Bekannte ( und somit auch du ) glaubt dass sie nicht bei Rot gefahren ist, ist normal. Mit Absicht fahren die wenigsten bei Rot.
Aber da sie ja bezahlt hat, scheint am Verstoß selbst ja doch was dran zu sein.
Aber jetzt schweifen wir zu weit vom Thema ab.

Hallo AS60,
ja, ich habe die Beiträge gelesen.

Ja, niemand macht irgendwas mit Absicht.
Natürlich, die Ampel wird Rot, 20 Sek. später geht die Schranke runter.. ..klar fährt da KEINER mit Absicht drüber.

Du merkst schon, kann nicht so ganz passen... ….aber Absicht, Zufall oder sonstwas entscheiden nicht wir.

Natürlich glaube ich meiner Bekannten, warum sollte sie mich anlügen ??

Natürlich glaube ich den Beamten, warum sollten sie lügen ?

Natürlich ist nichts, garnichts. Meine Bekannte könnte aus Scham lügen, die Beamten bekommen einen besseren Stern auf der Schulter für jeden Lappen den sie kassieren. Warum sollten sie also lügen ????

Genau, du weißt es nicht.
In diesem Fall jedenfalls, glaube ich meiner Bekannten.
Im Fall des TE glaube ich.. ..wem ?
Den Beamten, die geil darauf sind die Raser zu stoppen ??
Dem TE, der meint, er wäre nur "etwas" zu schnell gewesen ?
Tja, und darum bleibe ich dabei, der von mir zitierte hätte sich seinen Einwurf sparen können.

Gruß Jörg.

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