1% regelung
Könnte mir mal bitte jemand nochmal ganz simpel damits jeder versteht die 1% regelung firmenauto erklären und welche konstellation müsste zutreffen damit man die umgehen kann.
- mit fahrtenbuch? Wie lange muss dies geführt werden?
- wieviel % des gebrauchs/km? gelten um aus der 1% regelung zu kommen
Wie kann man das lästige fahrtenbuch umgehen?
Liebe grüsse und schon mal danke
21 Antworten
Weiß ich natürlich nicht. Ist aber einen Gedanken wert.
Die 50%-Grenze habe ich bislang in der anderen Richtung verstanden. Wenn per Fahrtenbuch nachgewiesen ist, dass mehr als die Hälfte betrieblich genutzt wird, kann das FA die unternehmerische Entscheidung, dass das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet wird, nicht mehr weglächeln. Aber evtl. liege ich ja falsch damit.
Da liegst Du falsch, Paul.
Mit der Folge, dass das Fahrzeug trotz Privatanschaffung aktiviert und abgeschrieben werden muss + ggf. Vorsteuerabzug?
Wenn das Auto privat gekauft wurde, wird es ins Betriebsvermögen eingelegt. Vorsteuerabzug für die Anschaffung gibt es dann nicht.
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Klar, aber der Unterhalt dann schon. Mich wundert daran nur die Ersetzung der unternehmerischen Entscheidung. Da sehe ich eine gewisse Grenze.
Tja, Paul. Das sind Gesetze. Damit hast Du ja auch öfter mal zu tun....
Naja, im Steuerrecht werden ja auch vom BVerfG als verfassungswidrig erkannte Gesetze bis zum Ablauf einer vom Gericht gesetzten Nachbesserungsfrist weiter als legal angewendet. Das ist so ein philosophischer Kontext, bei dem mir Ibuprofen schon mal etwas helfen muss. 😁