1 Prozent Regelung
Hallo Zusammen,
ich habe heute ein Anruf bekommen von meiner Geschäftsleitung, dass ich nur noch 10000 Kilometer mit meinen Dienstawagen der 1 Prozent Versteuert wird im Jahr fahren darf. Das steht so nicht im Vertrag und auch nicht im rechtichen Vertragsdokument für das Dienstfahrzeug. Ich bin noch in der Probezeit. Frage: Ist das denn rechtens? Darf ich die Firma das tun?
lg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Stimmt alles. Und ich stehe dazu, dass 10.000 km privater Anteil bei der 1%-Regelung grundsätzlich gering sind und man deutlich mehr privat fahren sollte, damit man persönlich davon profitiert.
Du bist ja ein richtig putziges Kerlchen. Du meinst also, dass eine Führungskraft, die einen Firmenwagen - sagen wir mal einen Wagen im Wert von 50.000 € - ca. 20.000 km p. a. fährt (davon 10.000 km privat) deutlich mehr privat fahren müsste, um persönlich davon zu profitieren?
Diese Führungskraft zahlt bei der 1%-Regelung vielleicht 300 € Steuern im Monat ... Glaubst Du allen Ernstes, dass ein solcher Angestellter für diesen Betrag einen 50.000 € Wagen privat unterhalten könnte.
Sorry, aber ich kann mittlerweile Deine Äußerungen nicht mehr ernst nehmen.
Gruß
Der Chaosmanager
40 Antworten
Gaut, dann ein wenig ausführlicher:
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Das es 2 paar Schuhe sind ist richtig.
Richtig, bis hier kein Einwand.
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Aber die Versteuerung nimmt der Arbeitgeber vor und nicht das Finanzamt.
Falsch. Steuern werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Nicht alle Arbeitgeber sind öffentlich-rechtliches Gemeinwesen, aber nur diese dürfen Steuern erheben.
Wenn also Herr ALDI seiner Kassiererin einen Dienstwagen stellt, dann muss der trotzdem versteuert werden, obwohl Herr ALDI ein privater AG ist und somit keine Steuern erheben darf.
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Das bedeutet, dass die 1% Regelung eine Abmachung im Rahmen des Arbeitsvertrages ist und keine vom Finanzamt geforderte Sache im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.
Wieder falsch. Die 1% Regelung findest du im Einkommensteuergesetz, dort ist festgeschrieben, wie die Versteuerung vorzunehmen ist. Beim Arbeitnehmer ist es ein Sachbezug, beim Unternehmer ist es eine Privatentnahme. Näheres findest du im Gesetz.
Wenn im Arbeitsvertrag hierzu etwas vermerkt ist, dann nur aus vertragsrechtlichen Gründen zwischen AN und AG.
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Zu mal die Steuer ja im Rahmen der Lohnsteuer anfällt und somit ein Problem des Arbeitgebers ist.
Ganz falsch. Die Lohnsteuer war noch nie das Problem des Arbeitgebers, die Lohnsteuer hat schon immer der Arbeitnehmer entrichtet und auch nur diesem wird sie später im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angerechnet, sofern er eine abgibt.
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Dennoch kann der Arbeitnehmer natürlich mit seinem Arbeitgeber abklären, ob die Fahrtenbuchmethode eine Alternative wäre, da diese in gewissen Konstellationen möglicherweise günstiger ist. Dem Finanzamt ist das egal ob Fahrtenbuch oder 1%-Regelung. Nur die Nachweiserbringung ist halt schwieriger.
Hier ist wieder mal was richtig.
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Der Arbeitnehmer ist gegenüber dem Finanzamt überhaupt nicht verpflichtet den Dienstwagen zu versteuern (ist ja auch nicht seiner)...das ist alleinig Sache des Arbeitgebers, wie er die geldwerten Vorteile seiner Arbeitnehmer versteuert.
Vollkommen falsch.
Nochmal: Der Arbeitnehmer muss den Sachbezug versteuern, nicht der Arbeitgeber, auch durch Wiederholung wird es nicht richtiger.
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Bei Fehlverhalten wird auch immer (im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung) der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen! Das dies dann im Endeffekt der Arbeitnehmer bezahlt (z.B. durch Nachversteuerung seiner Bezüge) ist auch klar. Die Bring- und Meldeschuld liegt aber beim Arbeitgeber!
Auch das ist nicht richtig. Der Arbeitgeber haftet für die Steuer (seiner Arbeitnehmer) egal ob er sie in richtiger Höhe berechnet und einbehalten hat oder nicht.
Er ist quasi Erfüllungsgehilfe des Fiskus. Wird im Rahmen einer Prüfung eine Nachforderung erhoben, dann muss diese zwar der AG abführen, aber er MUSS sie auch von seinem Arbeitnehmer einfordern. Tut er dies nicht, wird dies als weitere Lohnzahlung gewertet und nochmal besteuert.
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Das dies dann im Endeffekt der Arbeitnehmer bezahlt (z.B. durch Nachversteuerung seiner Bezüge) ist auch klar. Die Bring- und Meldeschuld liegt aber beim Arbeitgeber!
Unglücklich formuliert, aber kann man so stehen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Das es 2 paar Schuhe sind ist richtig. Aber die Versteuerung nimmt der Arbeitgeber vor und nicht das Finanzamt. Das bedeutet, dass die 1% Regelung eine Abmachung im Rahmen des Arbeitsvertrages ist und keine vom Finanzamt geforderte Sache im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Zu mal die Steuer ja im Rahmen der Lohnsteuer anfällt und somit ein Problem des Arbeitgebers ist. Dennoch kann der Arbeitnehmer natürlich mit seinem Arbeitgeber abklären, ob die Fahrtenbuchmethode eine Alternative wäre, da diese in gewissen Konstellationen möglicherweise günstiger ist. Dem Finanzamt ist das egal ob Fahrtenbuch oder 1%-Regelung. Nur die Nachweiserbringung ist halt schwieriger. Der Arbeitnehmer ist gegenüber dem Finanzamt überhaupt nicht verpflichtet den Dienstwagen zu versteuern (ist ja auch nicht seiner)...das ist alleinig Sache des Arbeitgebers, wie er die geldwerten Vorteile seiner Arbeitnehmer versteuert. Bei Fehlverhalten wird auch immer (im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung) der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen! Das dies dann im Endeffekt der Arbeitnehmer bezahlt (z.B. durch Nachversteuerung seiner Bezüge) ist auch klar. Die Bring- und Meldeschuld liegt aber beim Arbeitgeber!
Der AG kann aber nicht die Pauschale kürzen, wenn er die private Nutzung einschränkt.
Und ob ein Fahrtenbuch im vorliegenden Fall sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Aus meiner Sicht macht dies nur dann Sinn, wenn der Privatanteil sehr gering ist.
Auch macht nicht jeder AG bei der Fahrtenbuchmethode mit, da dies doch einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Meist muss dies dann doch der AN mit dem FA direkt ausfechten.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Der AG kann aber nicht die Pauschale kürzen, wenn er die private Nutzung einschränkt.
Hab ich nie behauptet. Pauschale ist Pauschale. Aber er könnte ja eine andere Regelung wählen (z.B. Fahrtenbuch)
Und ob ein Fahrtenbuch im vorliegenden Fall sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Aus meiner Sicht macht dies nur dann Sinn, wenn der Privatanteil sehr gering ist.
10.000 km im Jahr ist gering.
Auch macht nicht jeder AG bei der Fahrtenbuchmethode mit, da dies doch einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Meist muss dies dann doch der AN mit dem FA direkt ausfechten.
Hab ich auch so geschrieben : erheblicher Mehraufwand.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Falsch. Steuern werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Aber die Versteuerung nimmt der Arbeitgeber vor und nicht das Finanzamt.Nicht alle Arbeitgeber sind öffentlich-rechtliches Gemeinwesen, aber nur diese dürfen Steuern erheben.
Wenn also Herr ALDI seiner Kassiererin einen Dienstwagen stellt, dann muss der trotzdem versteuert werden, obwohl Herr ALDI ein privater AG ist und somit keine Steuern erheben darf.
Völlig konform. Hab nix anderes geschrieben. Da liegt ein Missverständnis vor. Natürlich ist die Lohnsteuer eine Form der Einkommensteuer. Und die Steuern werden auch nicht vom AG erhoben. Ich sagte nur, dass die Bringschuld beim AG liegt. Das zeigt ja auch die örtliche Zuständigkeit des FA.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Wieder falsch. Die 1% Regelung findest du im Einkommensteuergesetz, dort ist festgeschrieben, wie die Versteuerung vorzunehmen ist. Beim Arbeitnehmer ist es ein Sachbezug, beim Unternehmer ist es eine Privatentnahme. Näheres findest du im Gesetz.Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Das bedeutet, dass die 1% Regelung eine Abmachung im Rahmen des Arbeitsvertrages ist und keine vom Finanzamt geforderte Sache im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.Wenn im Arbeitsvertrag hierzu etwas vermerkt ist, dann nur aus vertragsrechtlichen Gründen zwischen AN und AG.
Siehe oben. Auch falsch verstanden oder von mir schlecht formuliert. Mir ging es nicht um die gesetzliche Regelung, sondern welche der gesetzlichen Regelungen vereinbart werden. Und das passiert zwischen AG und AN. Das die 1% Regelung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist mir klar, aber sie ist nicht der einzige Weg der Pflichterfüllung.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ganz falsch. Die Lohnsteuer war noch nie das Problem des Arbeitgebers, die Lohnsteuer hat schon immer der Arbeitnehmer entrichtet und auch nur diesem wird sie später im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angerechnet, sofern er eine abgibt.Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Zu mal die Steuer ja im Rahmen der Lohnsteuer anfällt und somit ein Problem des Arbeitgebers ist.Hier bleibe ich anderer Meinung. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Jedoch hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen (§ 38 Abs. 3 EStG), vom Bruttolohn einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen (§ 41a EStG). Der Arbeitgeber HAFTET für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und kann für zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Anspruch genommen werden (§ 42d EStG).
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Vollkommen falsch.Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Der Arbeitnehmer ist gegenüber dem Finanzamt überhaupt nicht verpflichtet den Dienstwagen zu versteuern (ist ja auch nicht seiner)...das ist alleinig Sache des Arbeitgebers, wie er die geldwerten Vorteile seiner Arbeitnehmer versteuert.
Nochmal: Der Arbeitnehmer muss den Sachbezug versteuern, nicht der Arbeitgeber, auch durch Wiederholung wird es nicht richtiger.Wieder andere Meinung, siehe Lohnsteuer.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Auch das ist nicht richtig. Der Arbeitgeber haftet für die Steuer (seiner Arbeitnehmer) egal ob er sie in richtiger Höhe berechnet und einbehalten hat oder nicht.Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Bei Fehlverhalten wird auch immer (im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung) der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen! Das dies dann im Endeffekt der Arbeitnehmer bezahlt (z.B. durch Nachversteuerung seiner Bezüge) ist auch klar. Die Bring- und Meldeschuld liegt aber beim Arbeitgeber!
Er ist quasi Erfüllungsgehilfe des Fiskus. Wird im Rahmen einer Prüfung eine Nachforderung erhoben, dann muss diese zwar der AG abführen, aber er MUSS sie auch von seinem Arbeitnehmer einfordern. Tut er dies nicht, wird dies als weitere Lohnzahlung gewertet und nochmal besteuert.Jein. Siehe oben. Bring- und Meldeschuld ganz klar AG und nicht AN.
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Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
...Hier bleibe ich anderer Meinung. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Jedoch hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen (§ 38 Abs. 3 EStG), vom Bruttolohn einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen (§ 41a EStG). Der Arbeitgeber HAFTET für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und kann für zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Anspruch genommen werden (§ 42d EStG).
...
Du wirfst zwei verschiedene Dinge in einen Topf.
1) Wer die Steuerlast zu tragen hat -> der Arbeitnehmer und
2) Wer die Höhe der Steuer zu berechnen, diese einbehalten und an das Finanzamt abzuführen hat -> Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber bei der Berechnung etwas falsch macht und zu wenig Steuern einbehält, dann haftet er dafür.
Das ist aber eine ganz andere Kiste.
Steuerschuldner im rechtlichen Sinn ist der Arbeitnehmer, Haftungsschuldner der AG.
[Nachtrag]
Lass doch mal eine Falschberechnung außen vor. Wer hat dann netto weniger in der Tasche, der AG oder der AN?
[/Nachtrag]
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
10.000 km im Jahr ist gering.
Das kann so pauschal nicht gesagt werden. Ob 10 tkm Privatanteil gering sind oder nicht, liegt doch an der gesamten Fahrleistung. Bei 20!tkm jährlicher Gesamtfahrleistung sind 10 tkm relativ viel und selbst bei 50 tkm sind das immer noch 20%.
Gruß
Der Chaosmanager
Aber genug von meiner Seite aus...wichtiger wäre der TE mit sein Problem...wir schweifen zu sehr ab...Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Du wirfst zwei verschiedene Dinge in einen Topf.Zitat:
Nein. Das tue ich nicht und das weis ich auch.
1) Wer die Steuerlast zu tragen hat -> der Arbeitnehmer und
2) Wer die Höhe der Steuer zu berechnen, diese einbehalten und an das Finanzamt abzuführen hat -> Arbeitgeber.Wenn der Arbeitgeber bei der Berechnung etwas falsch macht und zu wenig Steuern einbehält, dann haftet er dafür.
Das ist aber eine ganz andere Kiste.
Nein ist sie nicht. Denn darum ging es dem TE. Ursprungsfrage des TE war: Was behält mein AG ein und welche Gegenleistung bekomme ich???
Darauf habe ich geschrieben, dass er aufpassen muss, dass der Einbehalt des AG nicht mehr Wert ist als die Gegenleistung (Dienstwagen mit geringem Privatnutzungsanteil).Steuerschuldner im rechtlichen Sinn ist der Arbeitnehmer, Haftungsschuldner der AG.
Das stimmt. Wie bereits mehrfach von mir ausgeführt.
[Nachtrag]
Lass doch mal eine Falschberechnung außen vor. Wer hat dann netto weniger in der Tasche, der AG oder der AN?
[/Nachtrag]Nimm mal eine Falschberechnung an. Wer ist dann Schuld???
Oder wer zahlt den Verspätungszuschlag bei nicht abgeführter Lohnsteuer???
Oder welches FA erhält meine Lohnsteuer, wenn ich in Hamburg wohne und mein AG in München ist???
Mein Wohnsitzfinanzamt Hamburg, die meine EStErkl bekommen??? Nein!
Das ist bei der 1%-Regelung nicht relevant. Hier gibt es nur das Verhältnis Bruttolistenpreis zu privat gefahrenen km. Alles andere ist rechnerisch unwichtig. Egal wie die Gesamtlaufleistung ist, der BLP bleibt gleich. Bei einem 7er BMW wäre die 1%-Regel egal wie viel man fährt eine Katastrophe. Hingegen bei einem Dacia Duster (z.B.) wäre die 1% Regel bei 20.000 km Privatanteil ein Geschenk.Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Das kann so pauschal nicht gesagt werden. Ob 10 tkm Privatanteil gering sind oder nicht, liegt doch an der gesamten Fahrleistung. Bei 20!tkm jährlicher Gesamtfahrleistung sind 10 tkm relativ viel und selbst bei 50 tkm sind das immer noch 20%.Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
10.000 km im Jahr ist gering.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Das ist bei der 1%-Regelung nicht relevant. Hier gibt es nur das Verhältnis Bruttolistenpreis zu privat gefahrenen km. Alles andere ist rechnerisch unwichtig.Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Das kann so pauschal nicht gesagt werden. Ob 10 tkm Privatanteil gering sind oder nicht, liegt doch an der gesamten Fahrleistung. Bei 20!tkm jährlicher Gesamtfahrleistung sind 10 tkm relativ viel und selbst bei 50 tkm sind das immer noch 20%.
Gruß
Der Chaosmanager
Vielleicht liest Du nochmals, was du selbst geschrieben hast. Um den Privatanteil ging es im Zusammenhang mit der Fahrtenbuchmethode, die du selbst in die Diskussion eingebracht hast.
Viele Grüße an dein Kurzzeitgedächtnis
Der Chaosmanager
??? Versteh ich nicht??? Hier bin ich wohl raus....Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Vielleicht liest Du nochmals, was du selbst geschrieben hast. Um den Privatanteil ging es im Zusammenhang mit der Fahrtenbuchmethode, die du selbst in die Diskussion eingebracht hast.Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Das ist bei der 1%-Regelung nicht relevant. Hier gibt es nur das Verhältnis Bruttolistenpreis zu privat gefahrenen km. Alles andere ist rechnerisch unwichtig.
Viele Grüße an dein Kurzzeitgedächtnis
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
??? Versteh ich nicht???Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Vielleicht liest Du nochmals, was du selbst geschrieben hast. Um den Privatanteil ging es im Zusammenhang mit der Fahrtenbuchmethode, die du selbst in die Diskussion eingebracht hast.
Viele Grüße an dein Kurzzeitgedächtnis
Der Chaosmanager
Dann lies nochmal deinen Beitrag von 14:35:19 Uhr - ist doch erst etwas mehr als eine Stunde her ...
Gruß
Der Chaosmanager
Und was hat das mit deiner Aussage zu tun 10.000 km kann man nicht pauschal als gering bezeichnen???Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Dann lies nochmal deinen Beitrag von 14:35:19 Uhr - ist doch erst etwas mehr als eine Stunde her ...Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
??? Versteh ich nicht???
Gruß
Der Chaosmanager
Also ich hab wirklich noch mal alles gelesen, aber ich verstehe nicht, was Du von mir willst??? Oder wie das dem TE weiterhilft??? Und ich finde dementsprechend auch keine Antwort...Sorry....
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Und was hat das mit deiner Aussage zu tun 10.000 km kann man nicht pauschal als gering bezeichnen???Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Dann lies nochmal deinen Beitrag von 14:35:19 Uhr - ist doch erst etwas mehr als eine Stunde her ...
Gruß
Der Chaosmanager
Also ich hab wirklich noch mal alles gelesen, aber ich verstehe nicht, was Du von mir willst??? Oder wie das dem TE weiterhilft??? Und ich finde dementsprechend auch keine Antwort...Sorry....
OK. Ganz langsam. Du hast geschrieben, dass man den GWV auch per Fahrtenbuchmethode versteuern kann (was grundsätzlich richtig ist). Daraufhin habe ich geschrieben, dass sich dies nur bei sehr geringem Privatanteil lohnt. Daraufhin Du: 10.000 km sind gering. Den Rest kennst Du (hoffentlich noch).
Vielleicht klappt's ja, wenn Du alles nochmal liest, was Du so geschrieben hast.
Jetzt weiß ich auch, warum Du alles in Fett schreibst .... dann findest Du Deine Beiträge schneller ... 😁
Grüße
Der Chaosmanager
PS: Inwiefern Deine Beiträge dem TE weiterhelfen, weißt wahrscheinlich auch nur Du ...
OK. Ganz langsam. Du hast geschrieben, dass man den GWV auch per Fahrtenbuchmethode versteuern kann (was grundsätzlich richtig ist). Daraufhin habe ich geschrieben, dass sich dies nur bei sehr geringem Privatanteil lohnt. Daraufhin Du: 10.000 km sind gering. Den Rest kennst Du (hoffentlich noch).
Stimmt alles. Und ich stehe dazu, dass 10.000 km privater Anteil bei der 1%-Regelung grundsätzlich gering sind und man deutlich mehr privat fahren sollte, damit man persönlich davon profitiert.
Vielleicht klappt's ja, wenn Du alles nochmal liest, was Du so geschrieben hast.
Jetzt weiß ich auch, warum Du alles in Fett schreibst .... dann findest Du Deine Beiträge schneller ... 😁
Das stimmt auch.
Grüße
Der Chaosmanager
PS: Inwiefern Deine Beiträge dem TE weiterhelfen, weißt wahrscheinlich auch nur Du ...
Gar nicht. (Bis auf meinen ersten). Der Rest waren nur Rechtfertigungen auf die Beiträge, die meinen ich bin 6 Jahre alt und habe vom Autofahren keine Ahnung.
Zitat:
Original geschrieben von HiFi3j3
Stimmt alles. Und ich stehe dazu, dass 10.000 km privater Anteil bei der 1%-Regelung grundsätzlich gering sind und man deutlich mehr privat fahren sollte, damit man persönlich davon profitiert.
Du bist ja ein richtig putziges Kerlchen. Du meinst also, dass eine Führungskraft, die einen Firmenwagen - sagen wir mal einen Wagen im Wert von 50.000 € - ca. 20.000 km p. a. fährt (davon 10.000 km privat) deutlich mehr privat fahren müsste, um persönlich davon zu profitieren?
Diese Führungskraft zahlt bei der 1%-Regelung vielleicht 300 € Steuern im Monat ... Glaubst Du allen Ernstes, dass ein solcher Angestellter für diesen Betrag einen 50.000 € Wagen privat unterhalten könnte.
Sorry, aber ich kann mittlerweile Deine Äußerungen nicht mehr ernst nehmen.
Gruß
Der Chaosmanager