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1% Methode und Auswirkung geldwerter Vorteil bei NUR Selbständigen - Rechenbesipiel mit Denkfehlern

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 16:05

Guten Tag zusammen,

ich lese hier schon seit einiger Zeit zu diversen Themen mit weil ich in den nächsten Monaten einen neuen Geschäftswagen (selbständig) erwerben möchte.

Bisher war das Thema nicht so relevant das ich in den letzten Jahren ein Fahrzeug mit einem geringen BLP

gefahren habe und AFA sowie die laufenden Kosten sich ausgeglichen haben bzw. sich nicht soooo "ungünstig" im Rahmen der EST Erklärung ausgewirkt haben...

(seinerzeit waren die PKW´s noch viel günstiger … :-) , das "gleiche" in NEU kommt mich jetzt - nach 8 Jahren - fast das doppelte an Kaufpreis ?! Wahnsinn .. )

habe mir deshalb auch nie näher mit dem Thema beschäftigt. 1% vom BLP wird versteuert, auf der anderen Seite die Afa und die Kosten … am Ende läuft das auf ein "Null-Summen-Spiel" … v

on daher war mir nicht so wichtig ein neues / teueres Auto zu fahren, bin da sehr bescheiden.

Autos kosten inzwischen sehr viel Geld und der "Vorteil" wie viele denken ist meiner Meinung nach nicht mehr so gegeben … Angangs ist es evtl. ein steuerlicher Vorteil, zum "Nutzungsende" hin aber kehrt sich das ganze um … aber das mag ja jeder sehen wie er will, viele sind auch weiterhin vom "Leasing" überzeugt und de Meinung, dass das die "günstigste" Lösung ist …. am Ende ist das "Geld" … WEG … :-)

 

Ich habe in der Suchfunktion sehr viele Themen zu geldwerten Vorteilen von Arbeitnehmern gefunden bzw. fast nur über deren Besteuerungspraxis - aber etwas konkretes auf meinen "Fall" wenig und kann nur auch anhand von Internetseiten grob mein Anliegen "grob überschlagen". Die restlichen Themen drehen sich um eine "günstige Möglichkeit" einen Geschäftswagen zu fahren bzw. die Steuerpraxis zu umgehen o.ä. auch Rechenbeispiele der Arbeitnehmer kann ich nicht ganz anwenden da ich nicht SV-Pflichtig bin und hier einige Parameter wegfallen .. habe auch keine laufende Buchhaltung über Steuerberater o.ä. da es völlig ausreicht am Jahresende den Steuerberater eine Erklärung (EÜR) erstellen zu lassen und am Ende seiner Berechnung gibt es eine "Abrechnung" .. :-) mal ist es mehr und mal weniger, aber der Fiskus "GEWINNT" immer .. ;-)

Hoffe das sich hier ein ähnlich agierendes Forumsmitglied findet der mir meine Rechnung kurz überblicken kann und evtl. einen "Denkfehler" findet -- DAFÜR VORAB VIELEN DANK. Es geht um das grobe "Kostenkonstrukt", die Details dann würde ich in den nächsten Monaten bei der EST Erklärung mal den Steuerberater die tats. Auswirkungen "berechnen" lassen …

** ich habe KEINE Fahrten zum Büro, da ich im DG mein Büro habe und immer von zu Hause "arbeiten" fahre, Privatwohnsitz auch gleichzeitig Firmensitz, daher fällt die 0,03% Regelung weg -- oder ??

Ich habe folgende Überlegungen (grob) angestellt (sind jetzt vereinfachte Beispiele, für EIN volles Steuerjahr !!):::

BLP Neufahrzeug 35.000 Euro , Nettobarpreis nach Abzug der Nachlässe: ca 22.200 Euro

bei 1% Methode die ich anwenden werde / muss, als geldwerter Vorteil bei der EST:

350 Euro mtl. hinzuzurechnen / 4200 Euro p.a.

d.h. mein GEWINN erhöht sich jährlich um den Betrag von 4.200 EURO !?

bei einem vereinfachen Rechenbeispiel und betrieblichen Einnahmen (vor Kosten) von zB 50.000 Euro

steigt der Gewinn auf 54.200 Euro !?

## FRAGE zur Umsatzsteuerbehandlung: ???

350 Euro - 20% (gesetzlich pauschaler Abzug) = 280 EURO Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage,

d.h. 19% auf 280 Euro = mtl. 53,20 Euro zusätzlich UST abzuführen bzw. anzumelden ??

---------------------------------------

PKW Nutzung und AFA über 6 Jahre == 3.700 Euro AFA p.a.

Kraftstoffkosten (Netto) ca 1.500 Euro, Versicherungen ca 800 Euro, Parken, Waschen und sonstiges ca 500 Euro

in Summe p.a. ca 6.500 Euro anzusetzen

------------------------------------------------

Wartungen in den ersten beiden Jahren nicht vorhanden, in den Folgejahren dann ja als zusätzliche Kosten/Ausgaben natürlich zu berücksichtigen ….

…………………………

## wenn ich richtig verstanden habe können im Jahr der Anschaffung noch sofort Kosten für die Abholung/Überführung und Zulassung angesetzt werden, ebenso eine Garantieverlängerung für Folgejahre, ein Satz Winterreifen, etc...

zB 800 Euro (Überführung) + 150 Euro (Zulassung) + 1200 Euro Winterreifen = 2.150 Euro

dieser Betrag hätte dann lediglich im Anschaffungsjahr eine steuerliche Auswirkung

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Und jetzt meine Rechnung wenn ich das alles richtig verstanden habe...:

betriebl. Einnahmen p.a. 50.000 Euro

+ PKW 1% Hinzurechnung 4.200 Euro

= 54.200 Euro

Kosten betriebliche zB ca 8.000 Euro

+ Kosten PKW 6.500 Euro

= 14.500 Euro

 

d.h. mein betrieblicher Gewinn am Ende des ersten Jahres

ca 39.700 Euro,

ggf. die Kosten 2.150 Euro noch mindern == 37.550 EURO

 

UND NUN der Fiskus …. ich muss am Ende dann auf den Betrag von 37.550 Euro EINKOMMENSSTEUR abführen / zahlen !!??

======================================================

Habe ich das so in etwa richtig Verstanden oder irgendwo einen Denkfehler ???

Wäre Euch wirklich SEHR SEHR DANKBAR für eine kurze Erläuterung bzw. Korrektur falls ein Denkfehler vorhanden sein sollte ….

Viele Grüße

Victor

Beste Antwort im Thema

Hallo @wicky,

 

ich bin Fachmann und rate Dir, diese Frage mit Deinem Fachmann zu erörtern. Das Spielfeld Kfz-Nutzung stellt sich breiter als erwartet auf, um es in einem Forum „lösen“ zu können.

 

Eine weiterer Besprechungspunkt sollte die zeitnahe Erstellung und Festschreibung Deine Finanzbuchführung sein, die nach Deinen Schilderungen nicht gegeben ist und die Verwerfungen der FIBU zur Folge haben kann. Ggfs. muss auch ein Zuordungswahlrecht für die Einkommensteuer und Umsatzsteuer - ggfs. unterschiedlich - ausgeübt werden.

 

Andernfalls melden sich die üblichen Verdächtigen zu diesem Thema und einige Neulinge, aus denen sich nach einiger Zeit eine vermeintlich richtige Tendenzaussage ableiten ließe. Ob diese jedoch alle Themen berücksichtigt, steht letztendlich auch nicht fest, schließlich ist die Meinung zu einem Thema noch lange kein Garant für eine belastbare Einordnung. Vor dem Hintergrund der nachweisbaren Expertisen wäre ein Ansatz meiner Gewichtung, welchen Antwortenden ich Vertrauen entgegenbringen würde. Alternativ könntest Du sonst auch einen Würfel hervorholen... .

 

Das Anliegen, sich selbst mit dem Thema zu beschäftigen, würde ich eher durch die Lektüre von Fachartikeln als Einstieg vorschlagen. Es gibt Literatur mit Grundlagen, die auch für Laien lesbar sind.

 

Bitte verstehe dies jedoch nicht als persönlichen Angriff, sondern gut gemeinten Rat.

 

P.S. Das Fragen eines StB als wenig sinnvoll zu bezeichnen, rief ein Stirnrunzeln bei mir hervor: Hast Du mal drüber nachgedacht, dass Du das Thema nicht vollständig überblickst? Hast Du mal über Aufwandseinlagen nachgedacht? Bist Du Dir auch bewusst, dass die Beratung auch eine Ausgabe darstellt und nach dem Abzug der Steuerentlastung und Rückerstattung der Vorsteuer nur ein Bruchteil Dich belasten wird? Wie kommst Du auf den Gedanken ggfs. 500 EUR für eine Antwort zahlen zu müssen; hast Du angefragt? Das Statement steht eher für eine mit Vorurteilen belastete Haltung.

 

Michael

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Mit Blick auf die Eingangsfrage und deinen Beitrag von gestern 13:05 Uhr: weniger schwätzen, mehr Fahrtenbuch führen - und sich über eine dann akzeptable Steuerlast freuen. Als "schwer" und "kompliziert" bezeichnen das immer diejenigen, die es selbst nie gemacht haben.

Du solltest auch bedenken, dass der spätere Gewinn beim Verkauf vom Pkw wieder versteuert werden muss.

Steht der Wagen nur noch mit 1 Euro in den Büchern, haut das auch ganz gut rein.

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 22. Februar 2020 um 20:15:43 Uhr:

Das ist völlig richtig. Ersetzt aber keineswegs eine fundierte steuerliche Beratung (die mir meiner in 20 Jahren nie gesondert berechnet hat).

Nein. Da sind einige Fehler drin. Aber wie schon richtig festgestellt wurde, kann wohl nicht allen Ernstes vom TE erwartet werden, dass die hier schreibenden Fachleute ihm kostenlose Beratung zu Teil werden lassen.

Zitat:

@Deloman schrieb am 24. Februar 2020 um 13:39:08 Uhr:

Du solltest auch bedenken, dass der spätere Gewinn beim Verkauf vom Pkw wieder versteuert werden muss.

Steht der Wagen nur noch mit 1 Euro in den Büchern, haut das auch ganz gut rein.

Es gibt notwendiges Betriebsvermögen. Demnach besteht unter bestimmten Umständen die Verpflichtung, einen PKW im Betriebsvermögen zu aktivieren.

Weiß jemand ob die auch 0,5 % Versteuerung zeitlich begrenzt ist ?

Aktuell ist es ja so........., das Fahrzeug darf nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, oder die rein elektrische Reichweite muss bei mindestens 40 Kilometern liegen.

Ab 2022 müssen 60 km rein elektrisch zurückgelegt werden können, ab 2025 sogar 80 km.

Was passiert mit den Fahrzeugen die jetzt und 2021 zugelassen werden und nur die 40 km schaffen.

Müssen die dann ab 2022 mit 1,0 % versteuert werden ?

Zitat:

Wegen 20% Privatanteil finde ich die Steuerlast schon sehr "hoch", aber ich bin nicht der Erste und auch nicht der Letzte mit dieser Situation … :-))

Hallo Wickie,

tatsächlich solltest Du die Verwendung eines Fahrtenbuchs mal in Betracht ziehen. Sofern im Haushalt noch weitere Fahrzeuge vorhanden sind, kann man schon etwas Geld (Steuerlast) sparen.

Ich fahre recht kostspielige Fahrzeuge als Geschäftswagen (aktuell einen S 400d). Der BLP nervt. In meinem Fall wären das 1.450,00 €, die ich bei der 1%-Lösung zusätzlich versteuern müsste. Mit der Fahrtenbuch-Lösung hatte ich einen Privatanteil von 13,4% in 2019, im aktuellen Jahr (wegen COVID) liegt der Privatanteil bei 16,7%. Damit zahle ich nur einen Bruchteil der 1%-Regelung.

Wenn es darum geht, ein rechtskonformes Fahrtenbuch zu verwenden, kann ich Dir VIMCAR empfehlen.

Einfach Deinen Steuerberater nach Vergünstigungen für VIMCAR fragen.

https://vimcar.de/steuerberater

Gerade Situationen wie die aktuelle Pandemie zeigen einen Nachteil der pauschalen Versteuerung. Ob Du nun Dein Auto brauchst oder nicht - die 1% musst Du jeden Monat versteuern.

Sind es in diesem Jahr gerade mal ~14.000 KM, die ich gefahren bin, waren es in 2019 fast 50.000 KM!

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