1. Mal: TÜV Plakette Wohnwagen

Hallo
ich brauche eure Erfahrung bezüglich TÜV für ein Wohnwagen :

Der WW braucht eine neue TÜV PLakette.
Die Gasprüfung ist erst 06 /14 gemacht worden und wollte ich eigentlich erst im Herbst Winter wieder machen lassen.
Ein Caravanhändler will für TÜV und Gasprüfung 160 € Euro haben !?
Da es meine 1. TÜV für ein WW ist, wie teuer ist denn ein TÜV für den WW normalerweise und könnte ich ggf. auch selbst zum TÜV fahren und was würde es dann dort kosten ?? Als was zählt ein WW: Anhänger ungebremst oder ?

Das Auto fahre ich in der Regel auch selbst zum Tüv und habe eigentlich auch nie Wartezeiten etc.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pandatom schrieb am 31. Mai 2015 um 21:16:11 Uhr:



Zitat:

@mjbralitz schrieb am 31. Mai 2015 um 21:09:09 Uhr:


Ist die Gasprüfung wirklich vorgeschrieben??? Habe mal gehört, ist nicht Pflicht! Nicht für TÜV!?!
Hast Du falsch gehört! Ohne erfolgreiche Gas-Prüfung gibt es keinen TÜV! Ist schliesslich ein sicherheitsrelevantes Teil!

Das stimmt nicht. Der Prüfer darf das max. als geringen Mangel im Bericht vermerken. Er darf die Plakette bei einem Wohnwagen nicht wegen fehlender Gasprüfung verweigern.

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Hallo

beim Wohnwagen bekommt man TÜV auch ohne Gasprüfung. Beim Wohnmobil nicht.Das ist hier auch schon zig mal diskutiert worden.
Wobei ich auf eine "fristgerechte" Prüfung aber nicht verzichte.

Gruß Volker

Hallo , Themenstarter , für die Gasprüfung habe ich im letzten Jahr 40,--€ bezahlt (Wohnmobil mit 4,6 Tonnen!)! TÜV hat -je nach Prüfaufkommen- unterschiedliche Preise , ist auch regional unterschiedlich , aber 160,--€ kommt mir etwas überteuert vor , für einen Wohnwagen !!! joeleo .

Öh, je nach Prüfaufkommen gibt es natürlich keine unterschiedlichen Preise, die liegen bundeslandweit für jede Prüforganisation fest und unterscheiden sich üblich nur kaum.

Unabhängig davon ist natürlich ob und wie viel die Werkstatt dafür kassiert dass sie den Wohnwagen zur HU vorstellt. Das liegt hier in der Ecke zwischen kostenlos und 20€.

Gebühren für die Gasprüfung schwanken dagegen deutlich, Händler habe ich schon von 20-60€ gehört, die Prüforganisationen liegen so zwischen 30 und 45€.

Die Gasprüfung ist erstmal für jede Gasanlage vorgeschrieben wenn man sie in Betrieb nimmt. Für die HU ist die allerdings nur beim Wohnmobil relevant, es wird ja nur die Verkehrssicherheit geprüft. Beim Wohnwagen darf die nur im Stand betrieben werden, spielt also für den Fahrbetrieb keine Rolle, also gibt es hier auch ohne Gasprüfung die HU. Das ist auch kein geringer Mangel, das ist gar keiner und lediglich einen Hinweis wert.

Die meisten Sachen der Gasprüfung kann man selber machen. Wenn nichts nach Gas riecht ist die Anlage höchstwahrscheinlich dicht. Zündsicherungen kann man selber prüfen und gucken ob Schläuche und Druckregler noch nicht die 10 Jahre überschritten haben auch. 90% der nicht bestandenen Gasprüfungen entstehen durch zu alte Schläuche/Druckregler und Kühlschränke die nicht mehr auf Gas funktionieren/zünden weil am Wohnwagen meist nie gebraucht.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 3. Juni 2015 um 19:16:27 Uhr:


...
Beim Wohnwagen darf die nur im Stand betrieben werden, ...

Das ist nicht allgemeingültig sondern hängt vom Baujahr und auch von der Art des Reglers ab.

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Tatsächlich, es gibt Wohnwagen bei denen das Gas auch während der Fahrt betrieben werden darf, z.B. für den Kühlschrank.
Ich weiß aber nicht, ob dann die Gasprüfung TÜV-Relevanz hat.

Bei der Gasprüfung wird die Anlage auf Druckbeständigkeit geprüft, da werden x Bar Druck angelegt und die muss die Anlage glaube ich ca 10 Minuten verlustfrei halten. Außerdem schauen die sich auch den Kamin an, ob der o.k. und auch nicht nass ist. Natürlich müssen alle Geräte zünden und einwandfrei brennen.

Tüv gibt's ohne Gasprüfung, ist unerheblich für den Tüv. Hatte letzte Woche Tüv und diese Woche Gasprüfung.
Stelle den WW auch zu meiner Werkstatt und hol Ihn dann abends wieder ab.

Servus,
Je nach dem wo der TE herkommt könnte auch folgendes noch ein Weg zur Reduzierung sein.
Zwischen Muenchen und Odelzhausen gibt es Größeres Caravan Zentum. Diese bieten an, wenn man
deren Aufkleber anbringt, gibt's die Gaspruefung umsonst.
Ich habe darauf verzichtet, da ich darauf bedacht bin mir meinen WoWa nicht verkleben zu lassen. Er ist zwar schon älter, aber sowas brauche ich nicht.

Gruß
Andreas

Ich starte mal den Versuch etwas mehr Fakten beizusteuern..

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 3. Juni 2015 um 20:27:19 Uhr:


Tatsächlich, es gibt Wohnwagen bei denen das Gas auch während der Fahrt betrieben werden darf, z.B. für den Kühlschrank.
. . .

Das hängt nicht vom Wohnwagen oder Wohnmobil ab, sondern von der Art/Bauweise des verbauten Gasregler.

Details siehe dazu hier einmal Regler für den Stand- und den Fahrbetrieb. Regler für den Fahrbetrieb beinhalten zusätzlich einen so genannten Crashsensor. Der Typ für den Fahrbetrieb darf selbstverständlich auch im Stand betrieben werden.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 3. Juni 2015 um 20:27:19 Uhr:


. . .
Bei der Gasprüfung wird die Anlage auf Druckbeständigkeit geprüft, da werden x Bar Druck angelegt und die muss die Anlage glaube ich ca 10 Minuten verlustfrei halten. Außerdem schauen die sich auch den Kamin an, ob der o.k. und auch nicht nass ist. Natürlich müssen alle Geräte zünden und einwandfrei brennen.

Die verbindliche Regel auszugsweise aus dem DVGW Arbeitsblatt G607 Zitat:

7.1 Flüssiggasanlagen, auch Anlagenteile, sind vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen auf Einhaltung dieser Technischen Regeln zu prüfen. Es ist eine Dichtheitsprüfung nach der Druckabfallmethode mit Luft durchzuführen. Die Leitungen von der Anschlussstelle des Druckregelgerätes bis zu den geschlossenen Einstellgliedern der Geräte sind vor dem Einlassen von Gas mit einem Überdruck von 150 mbar zu prüfen. Die Leitungen gelten als dicht, wenn nach einer Wartezeit von 5 min für den Temperaturausgleich der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von 5 min nicht fällt.

Die Geräte müssen nicht nur zünden, viel wichtiger ist die automatisch Abschaltung der Gaszufuhr wenn die Flamme erlöschen sollte. Das rettet Camperleben.

Bei der Gelegenheit noch der Hinweis:

  • Schon mal daran gedacht an geeigneter Stelle einen Rauchmelder zu installieren ? ? ?

.

Zitat:

@Käptnblaubär schrieb am 24. Juni 2015 um 09:00:18 Uhr:

Zitat:

  • Schon mal daran gedacht an geeigneter Stelle einen Rauchmelder zu installieren ? ? ?
  • Ist bei mir Serie ;-)

    Zitat:

    @Käptnblaubär schrieb am 24. Juni 2015 um 09:00:18 Uhr:


    Ich starte mal den Versuch etwas mehr Fakten beizusteuern..

    Zitat:

    @Käptnblaubär schrieb am 24. Juni 2015 um 09:00:18 Uhr:



    Zitat:

    @Taxler222 schrieb am 3. Juni 2015 um 20:27:19 Uhr:


    Tatsächlich, es gibt Wohnwagen bei denen das Gas auch während der Fahrt betrieben werden darf, z.B. für den Kühlschrank.
    . . .
    Das hängt nicht vom Wohnwagen oder Wohnmobil ab, sondern von der Art/Bauweise des verbauten Gasregler.

    Details siehe dazu hier einmal Regler für den Stand- und den Fahrbetrieb. Regler für den Fahrbetrieb beinhalten zusätzlich einen so genannten Crashsensor. Der Typ für den Fahrbetrieb darf selbstverständlich auch im Stand betrieben werden.

    Zitat:

    @Käptnblaubär schrieb am 24. Juni 2015 um 09:00:18 Uhr:



    Zitat:

    @Taxler222 schrieb am 3. Juni 2015 um 20:27:19 Uhr:


    . . .
    Bei der Gasprüfung wird die Anlage auf Druckbeständigkeit geprüft, da werden x Bar Druck angelegt und die muss die Anlage glaube ich ca 10 Minuten verlustfrei halten. Außerdem schauen die sich auch den Kamin an, ob der o.k. und auch nicht nass ist. Natürlich müssen alle Geräte zünden und einwandfrei brennen.
    Die verbindliche Regel auszugsweise aus dem DVGW Arbeitsblatt G607 Zitat:

    7.1 Flüssiggasanlagen, auch Anlagenteile, sind vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen auf Einhaltung dieser Technischen Regeln zu prüfen. Es ist eine Dichtheitsprüfung nach der Druckabfallmethode mit Luft durchzuführen. Die Leitungen von der Anschlussstelle des Druckregelgerätes bis zu den geschlossenen Einstellgliedern der Geräte sind vor dem Einlassen von Gas mit einem Überdruck von 150 mbar zu prüfen. Die Leitungen gelten als dicht, wenn nach einer Wartezeit von 5 min für den Temperaturausgleich der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von 5 min nicht fällt.

    Die Geräte müssen nicht nur zünden, viel wichtiger ist die automatisch Abschaltung der Gaszufuhr wenn die Flamme erlöschen sollte. Das rettet Camperleben.

    Bei der Gelegenheit noch der Hinweis:

    • Schon mal daran gedacht an geeigneter Stelle einen Rauchmelder zu installieren ? ? ?

    .

    Wäre da ein Gasmelder nicht besser???

    Hallo,

    Hab mal mit Interesse hier gestöbert..

    Gasprüfung ist in DE für Caravans nicht mehr vorgeschrieben. Dem TÜV interessiert das nicht.

    Wie das mit speziellen Funktionen und Genehmigungen beim fahren mit Gasbetrieb zusammen hängt weiß ich nicht.

    Was aber wichtig ist: Viele Campingplätze lassen Dich ohne Gasprüfung nicht auf den Platz. (und das ist auch gut so)
    Eine Gasprüfung kostet i.d.R. 25€, wie schon oben beschrieben. Es sei denn, der Prüfer benutzt Kurluft und eine goldene Luftpumpe. Freie Werkstätten bieten in der Regel beides an: Tüv (45€) und Gas (25) zusammen. Jeder € mehr ist Quatsch. Beim Wowa dauert der Tüv 5 Minuten. Gasprüfung 15 Minuten.Was soll man da auch groß untersuchen: Schlauch, Druckminderer, Abschaltung nach ausblasen der Flamme, abdrücken.

    Ich persönlich finde diese Regelung sehr fragwürdig. Die Gasprüfung müsste immer mit dem Tüv erfolgen, so wie z.B. Asu beim Auto. Mein WoWa ist Uralt, aber die Gasanlage immer auf neuestem Stand. Ich schlafe doch nicht auf ner Bombe.
    Grüße :-)

    Das entspricht auch meiner Erfahrung.

    Den TÜV interessiert nur der Anhänger, sprich das Fahrgestell. Der Aufbau mit allem Drum und Dran ist für den TÜV eine „Ladung”, bei der interessiert ihn höchstens, ob die richtig gesichert und vorschriftsmäßig beleuchtet ist, mehr nicht.

    Zitat:

    @Taxler222 schrieb am 3. Juni 2015 um 20:27:19 Uhr:


    Tatsächlich, es gibt Wohnwagen bei denen das Gas auch während der Fahrt betrieben werden darf, z.B. für den Kühlschrank.
    Ich weiß aber nicht, ob dann die Gasprüfung TÜV-Relevanz hat.

    Da hat sich glaube ich bisher noch keiner Gedanken drum gemacht, gibt es ja auch noch nicht so lange und häufig.

    Dass die Campinggasprüfung beim Wohnwagen für die HU nicht erforderlich ist wurde ja mit der Tatsache begründet dass die nicht beim Fahren genutzt werden darf und damit für die Verkehrssicherheit die bei der HU geprüft wird keine Rolle spielt. Aktuell ist es jedenfalls so dass die fehlende Gasprüfung beim Wohnanhänger nur ein Hinweis im Rahmen der HU ist und kein Mangel.

    Unabhängig davon ist die Prüfung natürlich trotzdem vorgeschrieben, selbst wenn bei der HU nicht geprüft.

    Zitat:

    @Moers75 schrieb am 27. Juni 2015 um 20:02:53 Uhr:



    Zitat:

    Unabhängig davon ist die Prüfung natürlich trotzdem vorgeschrieben, selbst wenn bei der HU nicht geprüft.

    Soweit ich weiß, ist die bei uns nicht vorgeschrieben, sie ist freiwillig. Nur ohne kommst du in viele Campingplätze gar nicht mehr rein. Abgesehen davon sollte sie schon allein aus Selbsterhaltungsgründen gemacht werden.

    oh man, Gasprüfung WOWA ist keine Pflicht am WOMO ist sie plicht für die HU.

    dann gas benutzten während der fahrt, für WOWA's die vor dem 01.07.2007 zugelassen sidn, die dürfen völlig ohne umbauten gas benutzten, nach dem 01.07 .07 müssen bestimmte regler verbaut werden mit CS sensoren, dann dürfen die es acuh'!

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