0,0 oder 0,5 in der probezeit

VW Vento 1H

hi

hab mal ne frage wegen alkohol in der probezeit
ich hab bisher immer gedacht, dass man da 0,0 haben muss, aber eben hab das hier gelesen

Zitat:

Kein Bier mehr für Führerschein-Novizen? Für Fahranfänger könnte künftig eine Null-Promille-Grenze gelten. Es zeichnet sich dafür eine Mehrheit unter den Verkehrsministern von Bund und Ländern ab. Derzeit gilt noch die 0,5-Promille-Grenze. Die Einführung von null Promille für Fahranfänger soll auf der Verkehrsministerkonferenz in Berlin beschlossen werden. also im moment also doch noch keine 0,0 auch wieder so ein scheiß gerücht das irgendwer in die welt gesetzt hatte

also müsste ja eiglt 0,5 im moment gelten oder?

wäre gut wenn jemand nen auszug aus nem gesetzbuch oder so hat, haben ja manchmal hier leute

danke
gruß captainsepp

ps: soll nun nicht in eine diskussion von wegen alkohol am steuer oder nicht ausarten, ist ne reine rechtsfrage

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976


ich wäre auch für 0,0 Promille für ALLE

ich nicht!

es fällt einem verdammt schwer immer bei 0,0 zu liegen. (nen sekt beim geb des cheffes, liter o-saft, hustensaft...)

wenn ich fahre trinke ich im restaurant nen kleines pils zum essen. nach 2 std aufm heimweg sind das dann auch sicherlich wieder annähernd 0,0.

muss gestehen, dass ich auch schonmal mit mehr gefahren bin, dann aber nur unwissentlich im notfall(restalk vom vorabend und dann morgens med. notfall vom bruder oä).

ich denke mal, dass ich, wenn ich am steuer telefoniere (oder gerade meine kippe anstecke), um einiges schlechter reagieren würde, als mit 0,6promille!

mfg

alle glauben, alle meinen, alle finden 😉
ein link zu nem offiziellen text oder so wär hilfreich...

Also ob man nun in der Probezeit ist oder nicht, das ist völlig egal! Wichitg ist das nur, wenn man Punkte bekommt. Je nachdem ob man in der Probezeit ist oder nicht bekommt mehr oder weniger Punkte!

Deshalb gilt für alle:

ab einer Menge von 0,25 mg/l oder 0,50 % Alkohol im Blut ist der Tatbestand nach §24a StVG erfüllt.

jedoch kann eine Menge von 0,3 % + alkoholbedingte Ausfallerscheinungen dazu führen, dass man den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr gem. §316 StGB erfüllt (§"24a StVG, 2 I FeV, 31 II StVZO treten zurück...)

ab einer menge von 1,2 % erfüllt man grundsätzlich den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr....

P.S.: ohne Gewähr, das hab ich jetzt nur mal so aus meinem Gedächtnis abgerufen!

Fakt ist.. eigendlich kann jeder Polizist auch bei 0,2 Promille euch eine Verwarnung aussprechen bzw im Extremfall ist der Führerschein auch dann schon weg... egal ob Probezeit oder nicht... Wer mit Alk egal wieviel erwischt wird und für nicht mehr fahrtüchtig befunden wird hat ein grosses Prob.

Bei einem Unfall mit Alk auch hier egal ob 0,2 oder 2,0 macht die Versicherung Stress und es wird 100%ig auch noch ein strafrechtliches Nachspiel haben, daher wer auf Nr sicher gehen will trinkt nix wenn er noch fahren will.

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Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976


ich wäre auch für 0,0 Promille für ALLE und ne PS Beschränkung für alle in der Probezeit, wobei ich auch keine Verkürzung der Probezeit zulassen würde für Leute mit 80er Führerschein oder ähnliches..

Sowas sagt sich natürlich immer leicht, wenn es einen selbst nicht (mehr) betrifft.

Im Endeffekt zieht eine PS-Beschränkung jede Menge unangenehme Nebeneffekte nach sich, schon mal angefangen bei der praktischen Umsetzung.

Wurde übrigens irgendwo im Forum schon mal ausgiebig diskutiert..

Man muss dazu nichts glauben und wird auch kein Schriftstück finden, in dem steht, dass man in der Probezeit andere Promillegrenzen hat. Es sind nach wie vor die 0,3 und 0,5.

@ThaRob: Ich wohne übrigens "auf'm Dorf", und da erlebt man tatsächlich desöfteren, dass Leute betrunken fahren. Ich war erst vor kurzem Nachts "gut dabei", und wollte mir Kippen holen... zum Automaten sinds 500 meter, zum Auto warens vielleicht 20.... aber n kleiner Nachtspaziergang ist ja auch nicht schlecht 😉 Mir würde aber dennoch eine handvoll Leute einfallen, die gefahren wären. Denn in einem Kuhkaff ist die Wahrscheinlichkeit natürlich winzig, dabei erwischt zu werden. Ich sag mir aber immer, genau dann, wenn man denkt, es passiert schon nix, dann kommt es ganz anders...

... und ab 2,5 Promille ist wieder alles egal, weil: "nicht zurechnungsfähig".

die können dir bis 0.5 wenn du in ne verkehrskontrolle kommst gar nix.

ZITAT VON MEINEM FAHRSCHULLEHRER
wenn die aber hinter dir herfahren und du fahrauffällig wirst und die dich deswegen anhalten, musst du unter 0.3 ham sosnt können die dir auch was anhängen

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