"Zugmaschine" für Airstream Classic gesucht
Moin, ich hoffe ich bin hier richtig, ich suche für meinen (relativ) neu erworbenen Airstream Classic ein geeignetes Zugfahrzeug. Anfangs dachte ich, mein jetziges Alltagsauto, ein Mercedes GL 350 CDI, wäre geeignet, aber nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass der GL den Airstream zwar ziehen kann, aber zum ersten der Verbrauch dabei selbst überland auf 15-20 Liter steigt, zum zweiten der Wagen wirklich nur noch unerträglich langsam beschleunigt. Letzteres mag vielleicht etwas belanglos wirken, allerding frage ich mich, wie es dann auf Pässen oder Steigungen aussieht. 224 PS sind für knapp 5 Tonnen gesamtgewicht dann wohl doch etwas wenig. Könnt ihr mir ein geeigneteres Zugfahrzeug empfehlen? Preis spielt hier kaum eine Rolle, der Verbrauch zwar auch nicht so wirklich, aber ein Diesel wäre mir schon lieber (und auch geeigneter wegen dem Plus an Drehmoment, nehme ich an). An diesem Punkt gleich mal vorweg: LPG scheidet für mich von Anfang an aus, da es bei uns in Österreich kaum LPG-Tankstellen gibt. Allradantrieb und Automatik sollte er haben, am besten ein SUV/Geländewagen. An alle die einen Airstream haben, was verwendet ihr als Zugfahrzeug? Stilvoll sollte er schon auch sein, ich will jetzt keine Rostlaube vor einen so edlen Wohnwagen spannen. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, danke schon im Vorraus.
Beste Antwort im Thema
Lastwerte des Herrstellers in deutscher Zulassung
Das ist ja das Problem, die US Fahrzeuge werden mit den EU Zulassungskriterien konfrontiert und die lassen halt nicht so viel zu wie die US Zulassung. Genauso haben Anbauteile oft das selbe Problem.
Allein die Eingruppierung als Geländewagen hat 6 Bedingungen in der EU und von denen muss ein Fahrzeug 5 erfüllen.
Ich werde hier weiter mit Interesse alles mitlesen und wenn ich noch Infos aus guten Quellen bekomme diese mitteilen. Ich hoffe auch zu erfahren wie es ausgegangen ist, leider ist es offt nicht der Fall, dass
man das Ende mitgeteilt bekommt.
Wir sind hier in der Regel keine Profis sondern bemühte Leien, die sich untereinaner Helfen und Tips geben. Daher gehe ich davon aus, dass hier auch Fehlinterpretationen nicht selten sind. Ich nehme mich da nicht aus. Ich hoffe immer einen Endbericht eines Themenstarters zu bekommen, denn dort läuft nunmal alles zusammen und wird hoffentlich gefiltert.
Aus allen Beiträgen hier kann man einen wunderbaren Fragekatalog erstellen. Den muss man peniebel abarbeiten oder einen Zulassungsspezialisten unterbreiten.
Gruß
Dortmunder 65
112 Antworten
Habe jetzt erst die Frage gelesen.
Kurz gesagt es gibt bei den 50 mm zwei Toleranzausführungen, liegt im 1mm + Bereich oder nicht.
Hinzu kommt wie abriebfest das Kugelmaterial sein muß. Es gibt Hängerkupplungen die genau sagen welche benutzt werden muß, bzw bei welchem Maß unter 50 mm ein Austausch erforderlich ist.
Gruß
Dortmunder 65
PS In der Regel wird nur die Genauere gefordert und ich habe keinen namenhaften Hersteller gefunden, der die andere Variante anbietet.
Zitat:
Original geschrieben von Dortmunder 65
Wenn ich den Text zum Führerschein BE lese würde ich sagen ist nicht gefordert.Gruß
Dortmunder 65
Fahrerlaubnisrechtlich sehe ich da auch keine Probleme. Aber die technischen Gesetze (StVZO / FZV) haben da abweichende Grenzen,
Zitat:
Original geschrieben von Dortmunder 65
Das einzige komische ist, das bei Geländewagen in dem Zusammenhang aber nicht von einer durchgehenden Bremse (Druckluft) gesprochen wird. Muss man in dem Fall eine haben oder nicht?
Hey,
man muss keine haben, sonst wäre dies explizit erwähnt/vorgeschrieben.
Die einzig wichtige Frage die der TE mit der zulassenden Stelle kläre muss ist, ob die Lastwerte des Herstellers (GMC) in eine deutsche Zulassung übernommen werden. Ist das der Fall, braucht er weder eine C/CE Führerschein, noch irgendwelche durchgehenden Bremsen oder andere Kupplungen... Im Zweifelsfall wird eine Einzelabnahme notwenig, die der TE angesichts des bereits hohen finanziellen Einsatzes kaum scheuen wird.
Grüße
Lastwerte des Herrstellers in deutscher Zulassung
Das ist ja das Problem, die US Fahrzeuge werden mit den EU Zulassungskriterien konfrontiert und die lassen halt nicht so viel zu wie die US Zulassung. Genauso haben Anbauteile oft das selbe Problem.
Allein die Eingruppierung als Geländewagen hat 6 Bedingungen in der EU und von denen muss ein Fahrzeug 5 erfüllen.
Ich werde hier weiter mit Interesse alles mitlesen und wenn ich noch Infos aus guten Quellen bekomme diese mitteilen. Ich hoffe auch zu erfahren wie es ausgegangen ist, leider ist es offt nicht der Fall, dass
man das Ende mitgeteilt bekommt.
Wir sind hier in der Regel keine Profis sondern bemühte Leien, die sich untereinaner Helfen und Tips geben. Daher gehe ich davon aus, dass hier auch Fehlinterpretationen nicht selten sind. Ich nehme mich da nicht aus. Ich hoffe immer einen Endbericht eines Themenstarters zu bekommen, denn dort läuft nunmal alles zusammen und wird hoffentlich gefiltert.
Aus allen Beiträgen hier kann man einen wunderbaren Fragekatalog erstellen. Den muss man peniebel abarbeiten oder einen Zulassungsspezialisten unterbreiten.
Gruß
Dortmunder 65
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@Dortmunder 65:
Super geschrieben! 🙂
Ich kann mir - als Laie, der auch ich bin - beim besten Willen nicht vorstellen, dass die US-Richtlinien hier übernommen werden. Aber auch ich bin auf das Ende der Geschichte gespannt.
Und gerade in diesem Bereich von MT gibt es ja ein entspanntes Miteinander. Fehler und Missverständnisse kann man in Ruhe klären, ohne sich an die Gurgel zu gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Dortmunder 65
Lastwerte des Herrstellers in deutscher Zulassung
Das ist ja das Problem, die US Fahrzeuge werden mit den EU Zulassungskriterien konfrontiert und die lassen halt nicht so viel zu wie die US Zulassung.
Hey,
ganz im Gegenteil, gerade Fzg. und/oder Anbauteile mit Herstellerfreigaben, Festigkeitsgutachten, Schallpegelmessung, Abgasgutachten etc. führen zu einer erleichterten Zulassung. Erst wenn diese Freigaben und Gutachten nicht existieren werden deutsche Einzelabnahmen aufwendig und teuer.
Mittlerweile gibt es viele Importeure die sich richtig gut mit den Befindlichkeiten beider Seiten auskennen und einen guten Draht zu den Prüfstellen pflegen.
Im übrigen sprechen wir hier nicht von europäischen Zulassungskriterien, sondern von deutschen. Nur diese sind relevant. Es gibt in dem Fall keine eurpoaweit einheitlichen Kriterien. Es wäre übrigens im Vergleich zu Deutschland ein leichtes die Kombination in GB zuzulassen...
Ok,
leider sind die von mir genannten Kriterien leider auch deutsche Kriterien.
Zusätzlich habe ich heute, von zwei unhabhängigen Quellen, die Beschränkung der Kugelkopfkupplung
auf 3,5 t genannt bekommen und zusätzlich ist min. in Deutschland und Österreich die Auflaufbremse auf 3,5 t beschränkt. Es gibt zwar Bauart bedingte Sonderregeln, diese treffen aber hier nicht zu und hätten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 bzw. 45 km/h zu folge.
Das sind auch im wesentlichen die Gründe warum die Europäischen SUV selbst bei Faktor 1,5 nur 3,5 t
Anhängelast haben.
Die amerikanische Kugelkopfkupplung wird laut TÜV Süd auch nicht in Deutschland zugelassen, da die Kugel ein falsches Maß hat. Es soll verhindert werden, dass eventuell doch ein falscher Hänger angehängt wird, bzw bei Veräusserungen die Tatsache nicht weiter beachtet wird.
Gruß
Dortmunder 65
Zitat:
Original geschrieben von Dortmunder 65
Die amerikanische Kugelkopfkupplung wird laut TÜV Süd auch nicht in Deutschland zugelassen, da die Kugel ein falsches Maß hat. Es soll verhindert werden, dass eventuell doch ein falscher Hänger angehängt wird, bzw bei Veräusserungen die Tatsache nicht weiter beachtet wird.
Hallo,
genau hier würde ich in einen intensivere Diskussion mit dem Aussagenden gehen. Eine Begründung für eine Zulassungablehnung die darauf fußt, dass dem Antragsteller unterstellt wird, er könne einen falschen Anhänger anhängen oder beim Verkauf vergessen diese Umstände zu erwähnen, ist mit Nichten eine rechtswirksame Aussage und wird mit Sicherheit so in keiner Zulassungsverordnung stehen.
Dann wird das Gespann explizit mit Verweis im Fahrzeugschein aufeinander zugelassen. Ein potenzieller Käufer kann aus dem Fahrzeugschein erlesen, dass das Fahrzeug eine amerikanische Kupplung hat und diese ausschließlich mit solchen Kupplungen gefahren werden darf...
Mit der o.g. Begründung dürften keine Zweitausrüsterfelgen mehr zugelassen werden. Denn was passieret wenn der Käufer falsche Reifengrößen aufzieht, oder beim Verkauf nicht erwähnt, dass die Felgen nur für dieses Modell und den Jahrgang zugelassen sind?
Umrüstungen und Sondergenehmigungen
Wie bereits geschrieben, werde ich mich hier nicht soweit aus dem Fenster lehnen (obwohl ich ebenerdig wohne) und behaupten, dass eine Zulassung ohne weiteres möglich ist, aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass TüV-Prüfer nicht TüV-Prüfer ist und es z.T. regional unterschiedliche Einschätzung zur Zulassungsfähigkeit von Bauteile etc. gibt. Deshalb auch mein mehrfacher Verweis auf erfahrene Importunternehmen. Diese haben oft bereits Zulassungerfahrungen und kompetente Partner bei den Zulassungsstellen an der Hand. (bestes Beispiel für den Zulassungswirrwar ist der Hummer H1, es gibt Leute die beißen sich die Zähne an einer Zulassung aus und andere (Importeure) haben mit einem gewissen Aufwand schon mehre zugelassen bekommen...).
*Offtopic*
Schaue hier im Forum mal nach Felgeneintragungen. Es gibt User, die bekamen vom Hersteller zugelassene und gelieferte Felgen nicht auf Ihr Auto eingetragen. Mit einem Schreiben vom Hersteller (in dem Fall Opel - da gibt es speziell einen Mitarbeiter der sich richtig gut auskennt) war eine Eintragung ohne weiteres möglich. Andere fahren speziell zu bestimmten Prüfstellen und Prüfern, und haben da weitaus weniger Probleme als anderswo.
Die deutschen Zulassungsbestimmungen sind das eine, die vielfältigen Bauarten und herstellerspezifischen Eigenheiten sind so komplex, dass es auch unter den Prüfern Uneinigkeit geben kann.
*Offtopic End*
Ich finde es toll, dass es noch Leute wie den TE gibt, die sich ein Ziel setzen und keine Kosten und Mühen scheuen, um Ihren Traum vom mobil sein zu leben. Ich bin mir sicher, dass er die richtigen Ansprechpartner für sein Vorhaben finden wird (auch auf der Zulassungsseite).
Grüße
Hi Cab1.8
Ich hoffe für den TE, dass er an die richtige Adresse kommt. Zumindest kann er ja an Hand unserer guten Diskusion die richtigen Fragen stellen. Ich gebe Dir recht mit der Auskunft des TÜV Süd, aber
hier sieht man, dass es ohne Profis ein zweckloses Unterfangen sein kann.
Es gibt nun mal in jedem Job solche und solche. Ich würde das Gespann gern mal sehen, wenn es der TE geschaft hat. Ich gönne es dem TE vom ganzen Herzen, schon allein für den Mut wie er es angegangen ist!
Gruß
Dortmunder 65
Soo, nach einem 4-tägigen Urlaub in der schönen Steiermark bei der Ennstal Classic 2012 (Sehr sehenswert, leider habe ich auch dieses Jahr nicht teilnehmen können) bin ich wieder zurück. Die Sache mit dem Wohnmobil ist mehr oder weniger geklärt; Mein Importeur besorgt mir aus den Staaten einen GMC Yukon XL, einen Neuwagen nach meiner Wunschkonfiguration, zum Listenpreis, und er meint, er kann das mit der Zulassung (bez. Sondergenehmigung etc.) Regeln. Wie lang das dauert und wie viel das tatsächlich kostet bleibt noch offen, aber er meint dass das zulassungstechnisch kein Problem ist und ich nächsten Sommer auf jeden Fall damit verreisen kann. Sobald ich genaueres weiß, schreib ichs im Forum. Danke noch mal an alle für eure tatkräftige Unterstützung, insbesondere an Dortmunder 65 und Cab1.8, ihr habt mir sehr geholfen.
Viele Grüße und bis bald aus Österreich!
Sehr gern, ich denke du hast eine sehr gute Entscheidung getroffen. Ich war mit dem Yukon XL sehr zufrieden, ein tolles Auto.
Viel Spaß mit dem Gespann!
Nochmal eine kleine Aktualisierung; Das Auto ist jetzt eingetroffen! Echt toll, der Wagen hat mit dem schweren Wohnmobil keinerlie Probleme, bietet tollen Komfort und natürlich Platz zum Abwinken. Verbrauch mit Wohnmobil auf der Autobahn etwa 17l/100km, auf einer Passstraße wich mir kurz mal die Farbe aus dem Gesicht, als ich die Verbrauchsanzeige gesehen hab; über 30l. Daran muss man sich dann auf die Dauer wohl gewöhnen, aber wenn der Yukon dann "Eingefahren" ist, wird er die meiste Zeit sowieso in der Garage stehen.
Der erste Ausflug war übrigens nach Italien, 5 Tage an einem Campingplatz, da ist das Gespann natürlich ein absoluter Hingucker 😉
Im Winter gehts dann auf Skiurlaub, bis dahin ist ja noch ein bisschen Zeit.
Bilder folgen sobald wie möglich.
Wie ist es denn nun mit der Zulassung und der Art der Verbindung (Bremsenart)???
Würde mich sehr interessieren wie es gelaufen ist!!!
Sondergenehmigung?
Auf Bilder bin ich gespannt!
Danke
Dortmunder 65
Auf Bilder müsst ihr noch eine Weile warten, hab mir immer vorgenommen, endlich ein paar Fotos zu machen und dann erst wieder keine gemacht 😰
Im Moment gibt's leider ein paar formelle Probleme, anscheinend muss man den LKW-Führerschein als Über-60-Jähriger alle 2 statt alle 5 Jahre erneuern, weshalb mein aktueller Führerschein abgelaufen ist und ich ihn erst wieder aktualisieren muss. Daran hindert mich nun die Tatsache, dass meine Brille anscheinend nicht die richtige Stärke hatte (Sehtest nicht bestanden). Jetzt war ich beim Optiker, habe eine neue Brille bekommen, zur Fahrschule gefahren (mit dem alten Mercedes GL, ist eine ziemliche Umgewöhnung) um zu erfahren, dass derzeit kein LKW mit Anhänger zur Verfügung steht und ich die Prüfung nicht mit meinem Privatfahrzeug machen darf.
Ach, ist das kompliziert.
Aus dem Foto wird also vorerst auch nichts, ich hoffe, ich vergess es nicht, wenn wir mit Tochter, Schwiegersohn und Enkel auf Winterurlaub nach Tirol fahren, bin schon sehr Gespannt auf die Gesichter der Leute dort 😛
MfG, Lionel Luthor
Achja, und das mit den Bremsen: Druckluftbremse. Beim GMC nachgerüstet, funktioniert einwandfrei und da war auch die Zulassung kein Problem.