? Wertabzug bei Wandlung

Hallo,

es wird ja grade diskutiert, ob VW evtl Autos im Rahmen von Wandlung zurück nimmt mit Wertabzug, bei denen der CO2 Ausstoß unrichtig berechnet wurde.
Da ich aufgrund eines veränderten Fahrprofils (nun ca 25.000 km/Jahr) meinen Wagen gerne loswerden würde, sich ein Verkauf aber nicht rentiert, frage ich mich, wieviel üblicherweise bei einer Wandlung abgezogen wird?

Neupreis vom Golf, siehe Signatur, waren rd 31.000 Euro laut Liste. Bei einem Barverkauf heute würde ich vllt rd die Hälfte bekommen. Da ist mir der Verlust bei grade mal 30.000 km zu hoch.
Wäre, wenn der Wagen für eine Wandlung in Frage käme, der Verlust geringer?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 8. November 2015 um 11:54:20 Uhr:


Danke, dann hab ich ja mal ne Vorstellung.

Das ist dann wohl auch der Grund, weswegen hier praktisch nie zur Anschaffung eines VW (TSI) geraten wird.

Ich möchte mal den Grund wissen, WARUM trotz der allgegenwärtigen negativen Empfehlungen für diese Motoren TROTZDEM immer wieder diese Motoren gekauft werden.

Und das häufig sogar von Kunden, die bisher auch schon schlechte Erfahrungen damit gemacht hatten, da reicht es nicht, dass die Vorgängerautos alle 30.000 Kilometer eine neue Steuerkette benötigten, es MUSS trotzdem wieder ein TSI werden. Weil, jetzt sollte VW doch aus den Fehlern gelernt haben? Ich frage mich, wie viele VWs neu gekauft werden müssen, damit bei den Käufern endlich die Einsicht einkehrt, dass VW keine Benzinmotoren bauen kann, also keine guten, die auch dauerhaltbar sind.

Grüße
Udo

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ich denke die gefahrenen km muss man sich anrechnen lassen (1/2 % des Kaufpreises pro 1000 km)

In der Rechtsprechung ist weitgehend anerkannt, dass der Wert der Nutzung eines Fahrzeugs anhand des Neuwertes des Fahrzeugs und der zu erwartenden Gesamtlaufleistung als lineare Wertminderung nach folgender Formel zu errechnen ist:

Gebrauchsvorteil=Bruttokaufpreis×zurückgelegte Fahrstrecke geteilt durch voraussichtliche Gesamtlaufleistung

Danke.
Was ist denn die zu erwartende Gesamtlaufleistung?

http://automobilkanzlei.de/nutzungsentschaedigung

Gesamtlaufleistung fällt unterschiedlich aus. Je nach Fahrzeug

Höherwertige Pkw/Kombis werden in der Regel mit 200.000 bis 300.000 km veranschlagt, ebenso Dieselfahrzeuge jeglicher Marken und Typen, wobei eine Tendenz Richtung 300.000 km geht.

Beispiele aus der Rechtsprechung

Hier einige Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung:

• VW Golf Variant TDI 209.000 km (OLG Düsseldorf 23.10.06, I-1 U 67/06)
• VW Golf TD, 1896 ccm 250.000 km (LG Duisburg 2.5.06, 6 O 443/04)
• Ford Turnier (EZ 12/00) 200.000 km (OLG Oldenburg 28.10.05, 6 U 155/05)
• Jeep Cherokee 2.5 TD 200.000 km (OLG Jena 19.1.06, 1 U 846/04)
• MB 124 T/E, 250 D 350.000 km (OLG Koblenz 1.4.04, 5 U 1385/03)
• Audi A 6 Quattro TDI, 2,5 l 250.000 km (OLG Karlsruhe 7.3.03, 14 U 154/01).

Na ja, so ganz aktuelle Rechtsprechung ist das auch nicht mehr. Da der TE ja einen VW TSI sein Eigen nennt, würde ich mit Max 150.000 km ins Rennen gehen.

Danke, dann hab ich ja mal ne Vorstellung.

Das ist dann wohl auch der Grund, weswegen hier praktisch nie zur Anschaffung eines VW (TSI) geraten wird.

Das hat andere Gründe und bezieht sich auf die Steuerkettenproblematik im Golf VI etc. Deiner hat ja schon den neuen Motor mit Zahnriemen.
Die 150.000 km sind aber für normale Fahrzeuge üblich. Hatte ich mal bei einem Opel Astra H, den ich aufgrund eines versteckten Unfallschadens nach drei Monaten gewandelt habe.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 8. November 2015 um 11:54:20 Uhr:


Danke, dann hab ich ja mal ne Vorstellung.

Das ist dann wohl auch der Grund, weswegen hier praktisch nie zur Anschaffung eines VW (TSI) geraten wird.

Ich möchte mal den Grund wissen, WARUM trotz der allgegenwärtigen negativen Empfehlungen für diese Motoren TROTZDEM immer wieder diese Motoren gekauft werden.

Und das häufig sogar von Kunden, die bisher auch schon schlechte Erfahrungen damit gemacht hatten, da reicht es nicht, dass die Vorgängerautos alle 30.000 Kilometer eine neue Steuerkette benötigten, es MUSS trotzdem wieder ein TSI werden. Weil, jetzt sollte VW doch aus den Fehlern gelernt haben? Ich frage mich, wie viele VWs neu gekauft werden müssen, damit bei den Käufern endlich die Einsicht einkehrt, dass VW keine Benzinmotoren bauen kann, also keine guten, die auch dauerhaltbar sind.

Grüße
Udo

Zitat:

@LKOS schrieb am 8. November 2015 um 12:57:10 Uhr:


Das hat andere Gründe und bezieht sich auf die Steuerkettenproblematik im Golf VI etc. Deiner hat ja schon den neuen Motor mit Zahnriemen.

Na und? Das heißt doch nix, es sind auch schon Motorausfälle mit dem neuen Zahnriemen vorgekommen. VW KANN keine guten Benziner bauen. Und Diesel nur, wenn darin eine Betrugssoftware verbaut oder anderweitig manipuliert wurde. Hat VW ja jetzt selber zugegeben.

Und dennoch werden VWs wie geschnitten Brot verkauft .......... ich verstehs nicht.

Grüße
Udo

Zitat:

@udogigahertz schrieb am 8. November 2015 um 13:33:30 Uhr:



Und dennoch werden VWs wie geschnitten Brot verkauft .......... ich verstehs nicht.

Grüße
Udo

Weil die gesellschaft hier total verblödet ist.

Abseits der Polemik und des Stammtisches:
Für den TE ist doch eine hohe prognostizierte Gesamtlaufleistung vorteilhaft, insofern würde ich hier - falls es zu einem Rücktritt kommt - mit 300.000 km verhandeln.

BMW hat vor Jahren mal 160tkm angegeben und das würde dann jahrelang in vielen Fällen als Maßstab benutzt. Inzwischen gibt es auch bessere Urteile aber viel mehr als 0,5% also 200tkm ist wohl kaum drin.

Bei VW gibt es es jetzt wohl 2 Möglichkeiten wenn man noch in der 2jahrigen Gewähr ist und zurück geben will.

Entweder die wollen das still und leise abwickeln mit guten Konditionen oder die stellen sich quer und sagen mit der Nachbesserung ist der Mangel behoben. Dann läuft es auf nen langen Prozess raus.

Gruß Tobias

Ist denn schon bekannt, welche Fahrzeuge betroffen sind?
Und wieso nur innerhalb der zwei Jahre?

Nachdem was bisher bekannt ist sind wohl vor allem die Motoren mit der zylinderabschaltung betroffen. Kann sich aber noch täglich ändern 😉
Nach 2 Jahren enden deine Ansprüche gegen den Verkäufer.
Ob sich wegen des aktiven Betruges und der Manipulationen weitere Rechtliche Möglichkeiten ergeben müsste es gerichtlich geklärt werden. Und das bei jedem Fahrzeug separat weil sammelklagen gibt es in D nicht.

Gruß Tobias

@ Udo : warum Menschen, die trotz schlechter Erfahrung, sich immer wieder für den denselben Hersteller entscheiden, liegt wohld daran, das sie einer
"Gehirnwäsche" alla "Auto Bild & CO" unterzogen wurden.
Anders kann ich es mir auch nicht vorstellen, weil, der Mensch lernt doch aus seinen
Fehlern, ausser bei VW..hier schaltet das "Hirn" anscheinend ab.

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