"vorläufiger Führerschein"
Hallo,
ich bin gerade dabei, den C und CE Führerschein zumachen.
Nun habe ich den C Führerschein bestanden, leider kann ich den CE Führerschein aus beruflichen Gründen erst Mitte bis Ende Februar machen.
Ich wollte mir jetzt einen "vorläufiger Führerschein" für die Klasse C holen, wie lange ist er aber gültig?
Mein Fahrlehrer meinte, drei Monate, aus anderen Quellen habe ich zwei Monate.
Ab wann wird gerechnet, ab dem Tag der bestandenen C Prüfung oder der Beantragung/Ausstellung des "vorläufiger Führerschein"?
Und zu guter Letzt, was passiert, wenn ich nach den zwei bzw. drei Monaten die CE Prüfung noch nicht machen konnte, kann ich mir einen neuen "vorläufiger Führerschein" holen?
PS: das der "vorläufiger Führerschein" über 45€ kostet weiß ich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
ok, dann kannst du mir sicher die BRD-Verordnungen zu dem Thema Skilifte in MVP und BRB benennen.
Aber doch gerne:
http://mv.juris.de/mv/UVPG_MV_2006_Anlage1.htm
Es handelt sich nicht, wie Du behauptet hast, um
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
... ein Gesetz zur Betreibung von Skiliften zu erlassen...
sondern um die Anlage 1 zum Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung, in der die EU alle die Baugruppen aufzählt, für die in Planung oder auch während des Betriebes eine derartige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
In der Position 29 sind dann auch die
"Errichtung und Betrieb von Skipisten, Skiliften und Seilbahnen, einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen und -einrichtungen" aufgeführt.
Ergo:
Wenn eine derartige Anlage geplant wird, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeführt werden - nichts anders ist dieses "Gesetz".
Und nur so nebenbei: in Meckpom gibt es sogar eine Skihalle mit Liftanlage und mehrere Wasserski-Seilbahnanlagen, die damit exakt unter diese Vorschrift fallen.
Ups
Ja klar, wenn man da nur das Wort Skilift und Meckpom herauszieht, und Umweltverträglichkeitsprüfung weg lässt und eine reine Aufzählung von möglichen Betriebsanlagen der öffentlichen und privaten Projekte innerhalb einer reiner Anlage von einem Gesetz, direkt zum eigentlichen Gesetz erhebt, dann ist das natürlich eine völlige Lächerlichkeit von den Eurokraten - aber auch nur dann.
Willst Du das auch mit dem "Krümmungsgrad von Gurken" wissen, das ist aber dann noch viel peinlicher für die, die es immer lächerlich machen.
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
...Fullquote...
Der grüne Daumen ist von mir, wieder was gelernt. Danke.
So long
Ghost
Um es komplett zu machen, das mit den EU-krummen Gurken in Kurzfassung:
Es handelt sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Tabelle zur Einteilung von Lebensmittel-Qualitäten, genau das, was wir schon immer unter den sogenannten "Handelsklassen" kennen.
Keine vorgeschriebene Grenze, um überhaupt eine zulässige Gurke zu sein, sondern eine jetzt EU-weit überall identisch vergleichbare, reine Verbraucherinformation.
Krümmung bis 10° ist Handelsklasse "A", bis 20° sind Handelsklasse "B", usw. (reine Beispielzahlen zum Verständnis).
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Zitat:
Und nur so nebenbei: in Meckpom gibt es sogar eine Skihalle mit Liftanlage und mehrere Wasserski-Seilbahnanlagen, die damit exakt unter diese Vorschrift fallen.
In Meckpom gibt es abschüssige Seen, wo man bergab Wasserski fahren kann?
Sowas such ich schon lange. 😉
Viktor