"Versehentliche" Falscheingabe des EZ-Jahrs
Hallo miteinander!
Was mich mal interessieren würde, wie schlimm wäre es eigentlich, wenn mir beim eingeben vom Erstzulassungsjahr ein kleiner Tippfehler unterlaufen würde (so ein, zwei Jahre).
Ich frage, weil manche Versicherungen für mein Auto keine Kaskoversicherung mehr anbieten.
Das im Falle einen Unfalls(da könnte ja der Fehler plötzlich auffallen und freiwillig der Versicherung gemeldet werden) natürlich nur der tatsächliche Fahrzeugwert ausgezahlt werden würde, stört mich nicht, aber hätte es vielleicht auch andere Konsequenzen?
Könnte gar der Versicherungsschutz verweigert werden?
Vielen Dank für Eure Antworten in voraus!
Gruß
Golf3AAZ
12 Antworten
....wie UrQuattro letztens verwies: http://home.arcor.de/ro/robertvandyk/vvg48.htm#16
Grundsätzlich darf die Versicherung verweigern - in so einem Fall sogar eher üblich als bei Überschreitung der Fahrleistung.
Dort wird nachberechnet und evtl. Vertragsstrafe - in deinem Fall wird sie dann wohl eher komplett die Zahlung verweigern, weils einfach praktikabler ist.
Zudem...
Die Zulassung meldet alle relevanten Daten aus dem Fzgbrief bei Anmeldung mit der Deckungskarte an die Versicherung - also warum so ein Umstand? Lohnt sich echt nich.
Wenns zu alt ist gibts halt keine Kasko und fertisch.
Zumal es sicher welche gibt, die es anbieten.
Grüße
Schreddi
Stimmt ,
vorsätzliche Falschangaben bei einem Vers.vertrag können bei einem Schaden zwangsläufig eine Zahlungsverweigerung nachsichziehen.
Bei einem Golf 3 müßte eigentlich noch TK angeboten werden , sind aber meistens in einer hohen TK-Klasse.Stellt sich zwangsläufig die Frage ob TK überhaupt noch sinnvoll ist.
Das ist es ja eben. Die Teilkaskoklasse ist so hoch, das der Beitrag mit Vollkaskoversicherung sogar deutlich sinkt.
Aber es ist wohl wie ich mir schon gedacht habe leider nicht machbar.
Zum Thema andere Gesellschaften:
Die Auswahl von relativ günstigen Gesellschaften, die Autos älter als 10 Jahren noch Vollkasko anbieten und die mich als SF 25 / SF 25 Fahrer im Falle eines Unfalls nicht unter 30% zurückstufen, scheint doch sehr begrenzt.
Gegen einen guten Tipp hätte ich natürlich nichts einzuwenden :-)
Vielen Dank an alle für Eure Anworten!
tja, da muss man halt bischen flexibel sein.. 😉
nee, im Ernst:
1. ist Vollkasko für ein >10-Jahre-Auto Blödsinn.
(Ist aber auch nur meine Meinung aus Berufserfahrung. Nichts weiter.)
2.
Zitat:
Ich frage, weil manche Versicherungen für mein Auto keine Kaskoversicherung mehr anbieten.
Riecht nach Direktversicherung.
(Ich lass mich auch gern korrigieren)
Frag mal ´ne richtige.
3. gibt auch Teilkasko Tarife mit Deckungserweiterung, die Vollkasko-ähnliche Leistung aufweist.
z.B. Bei Kollision mit anderem Fahrzeug, wonach die
Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert zu 80% erreichen. -> erweiterte Teilkasko ersetzt den Eigenschaden...
(ja, sowas gibts)
Gegen den Baum fahren is dann natürlich Pech.
Zerkratzter Lack auch.
Wär für Deine Zwecke prima. Bei nem richtigen crash beruhigt es.
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Hallo UrQuattro!
Wie schon erwähnt senkt die Vollkasko ja sogar den Teilkaskopreis und Teilkasko ist für mich Pflicht. (nicht zuletzt aufgrund der vielen Rehe hier *g*)
Aber am wichtigsten ist mir die Rückstufung im Schadensfall. Früher habe ich bei der Victoria das doppelte bazahlt wie jetzt bei Ontos, dabei sind die in der Rückstufung, sowohl in Haftpflicht als auch bei Kasko, die schlechtesten (SF 25 --> SF 11, zumindest in "günstigen" Tarif).
Kannst Du mir denn eine "richtige" Versicherung empfehlen die SF 25 nur auf SF 20 - SF 23 zurückstuft und die preislich relativ günstig ist (ich bin schon bereit für Qualität mehr zu bezahlen) ?
Wäre Dir sehr dankbar.
Dürfte tatsächlich schwer werden so eine Versicherung zu finden. Wird wohl eine lange Suche werden. Letztendlich kann es da günstiger sein sich ein jüngeres Auto zu kaufen.Aber das steht für dich zur Zeit wohl nicht zur Debatte.
Hi,
nur ne Frage - Vollkasko steht nicht um Raum oder?
Und Teilkasko....
Also - ich muss ehrlich sagen - bei nem 3er Golf (isses überhaupt einer) solltest du wirklich bei jeder größeren Versicherung noch Teilkasko bekommen.
So ein Prob hatte ich zuletzt bei einem 15 Jahre alten Auto - aber auch da gings durch (obwohl an sich Quark, der Totalschaden beim Wildunfall ist schnell da aufgrund des geringen Fzg-wertes und dann gibts doch kaum was).
Also - schließ mich da UrQuattro an. 🙂
Die Rückstufungstabellen....
Mmmh... Sollten auf den Versicherungsseiten einzusehen sein --> lad dir dort mal die AGBs für Kfz-Verträge runter - da sind die Tabellen drin.
Von SF25 kenn ich es z.B. in die.... Moment.... 22 oder 21? Jedenfalls gleicher Beitragssatz.
Grüße
Schreddi
@ Schreddi:
Die Dinger heißen AKB und die Rückstufungstabellen befinden sich in den TB. Nur zur INfo, damit Du richtig suchst.
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Üblicherweise werden die Daten der Zulassungsstelle nicht unbedingt mit dem EZ gespickt übermittelt. Wiel vollkommen uninteressant im ersten Moment. Denn wie jeder weiß ist die VB nur Nachweis für die bestehende Krfatfahrzeughaftpflcihtversicherung zu den gesetzlichen Mindestdeckungssummen...und welchen Versicherer interessiert da die EZ. Dank des Kontrhierungszwangs kommenw ir nach Zulassung eh nur nach nach §38 kurz nach der Zulassung aus dem Vertrag.
Im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist aber das richtige EZ-Datum wichtig. Ne Rolle bei der Tarifierung spielt es allerdings nur bedingt. Soll Versicherer geben die ab bestimmtem Alter einen Zuschlag erheben. Die ZEichnungsrichtlineien der meisten Serviceversicherer machen eine Kasko ab dem 10. Jahr schwieriger. Ob das eine TK oder Vk ist, spielt da in der Regel eine untergeordnete Rolle. Aber das macht eben jeder wie er mag.
Vorschlag: Serviceversicherer wählen mit ner VK, weil VR6 oder GTI sind eben in der TK teurer als in der VK. Rückstufungstabellen kennen aber auch ne neue Besonderheit...unterschiedliche Rückstufungen im folgenden Jahr abhängig davon ob Du bei der VErsicherung bleibst oder wechselst. Letzteres wird natürlich bestraft. Also der Teufel liegt im Detail.
Greetz Estupendo156
Zitat:
Original geschrieben von estupendo156
@ Schreddi:
Die Dinger heißen AKB und die Rückstufungstabellen befinden sich in den TB. Nur zur INfo, damit Du richtig suchst.
...
Daaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanke *auf-die-knie-fall*
Und das von einem, der völlig ohne Tippfehler lebt 😉
Die TBs sind ja meist auch meilenweit entfernt von den AKBs zu finden, natürlich.... *lol*
Absolut ohne Worte sowas 😉
Ich behaupte nicht ohne Tippfehler zu leben. Nur ein Tippfehler beruht zumindestens mal nicht auf fachlichen Defiziten.
Ihr Kfz-Götter...alles Nullen. Kein Wunder, das die Branche rote Zahlen schreibt. Und kein Wunder, das der Kunde keine Ahnung von seinem Produkt hat, wenn der Vermittler oder der selbsternannte Versicherungsspezi nur Luft im Hirn hat.
Kopfschüttel..muß ein eher ernüchternes Gefühls ein...bewegt sich da was :-P
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Daaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanke *auf-die-knie-fall*
Und das von einem, der völlig ohne Tippfehler lebt 😉
Die TBs sind ja meist auch meilenweit entfernt von den AKBs zu finden, natürlich.... *lol*Absolut ohne Worte sowas 😉
Zitat:
Original geschrieben von estupendo156
Ihr Kfz-Götter...alles Nullen. Kein Wunder, das die Branche rote Zahlen schreibt. Und kein Wunder, das der Kunde keine Ahnung von seinem Produkt hat, wenn der Vermittler oder der selbsternannte Versicherungsspezi nur Luft im Hirn hat.
Für wen hälst du dich, dass du dir heraus nimmst, auf derart unverschämte Art andere Leute hier so zu beschimpfen?
Du solltest dir ernsthaft Gedanken über deine Umgangsform machen! Wenn du so mit Kunden reden solltest, würde mich wundern, dass bei dir überhaupt jemand einen Vertrag abschließt.
Und falls du nicht eine "Ich-AG" bist, frage ich mich doch stark, ob du dich unter Kollegen auch derartig daneben benimmst. Dann würde mich nämlich wundern, welcher Arbeitgeber so etwas mit anschaut. Dann würdest du nämlich wegen mangelnder Umgangsformen und damit absoluter Unverträglichkeit mit Teamarbeit einfach vor die Tür gesetzt gehören.
Um beim Thema zu bleiben: Deine Sinn entleerten Beleidigungen haben hier absolut nichts verloren!
Danke schreddi ! Danke ytna !
Hätte ich nicht besser formulieren können.Absolut endgeile Wortwahl ! Wir brauchen keinen belehrenden Versicherungsfachwirtjesuschristus der beim einatmen jedesmal einen halben Meter über dem Fußboden schwebt um auf uns herabschauen zu können !
Hoffe weiterhin auf einen guten Talk
Gruß capri17