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[StVO] Wer gibt den Lappen ab, wer muss Strafe zahlen?

Themenstarteram 15. September 2017 um 10:57

Folgende Situation:

  • Person A gehört ein Auto und ist auch auf A zugelassen
  • Person B ist das Auto zur Nutzung überlassen

Das Szenario:

  • Person B überlasst einer weiteren Person C das Auto.
  • C ist alkoholisiert und B sitzt mit im Auto, ebenfalls mit Sprit im Tank.
  • Polizeikontrolle (zum Glück!) - Promillebereich unbekannt

Mein Kenntnisstand:

C muss den Führerschein abgeben und eine Geldstrafe zahlen.

Müssen A und B mit irgendwas rechnen?

Ich bin Person D, die sich schon lange über die Alkoholfahrten von B ärgert. - Ich kann ja nicht dauernd, ggf. umsonst, die Polizei rufen...

Beste Antwort im Thema

Wenn B wußte, das C blau war und daneben saß,hat er ein Problem. Wenn der Halter da nicht dabei war und von nichts wußte, ist er nicht zu belangen. Volkstümlicher Link: http://straffrei-mobil.de/.../...nes-betrunkenen-fahrers-wird-bestraft

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. September 2017 um 17:39:36 Uhr:

 

Das ist also alles ohne große Aufregungen abgelaufen. Habe mich hinterher allerdings schon gefragt, wie die Rechtslage gewesen wäre, wenn der Mann versucht hätte zu fliehen. Oder wenn mein Fahrzeug einen Schaden davongetragen hätte.

Zumindest hätte hier eine Straftat vorgelegen, nämlich die Unfallflucht und so wie du die Sache schilderst der 315c StGB.

Von daher hätte der 127 StPO hier gegriffen. Aber auch hier muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Wie es dann mit deinem Schaden aussieht, entzieht sich auch meiner Kenntnis. Wird aber mit Sicherheit Rennereien geben, kann ich mir vorstellen.

Um aber jeglicher Gewalt aus dem Weg zu gehen, hätte man hier auch einfach hinter dem Besoffski her latschen können mit gleichzeitiger Standleitung über die 110 um Polizei heranzuführen und auf dem laufenden zu halten. Aber so wie es gelaufen ist, war es doch optimal.

Wird fast täglich mit Ladendetektiven praktiziert, die hinter einem Dieb her sind und verständlicherweise nicht den Helden spielen wollen.

 

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 18. September 2017 um 15:04:31 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. September 2017 um 08:20:07 Uhr:

Wer redet denn von einem Angriff auf den Suffkopp? :rolleyes:

Du selber, in diesem Beitrag von dir:

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 18. September 2017 um 15:04:31 Uhr:

Zitat:

Das wäre aber selbst unter Korinthenpolierern ein überzogener Unfug. Unter Nothilfe fällt das allemal. Selbst eine etwaige Gewaltanwendung.

Davon ab hast du scheinbar keine Ahnung von Notwehr, Norhilfe oder der Jedermann-Festnahme, anders kann ich mir deine Auslassungen zu meinen Einwãnden und die kruden Vergleiche mit dem Nachbarn, der mit dem Messer bewaffnet hinter meiner Frau herrennt , nicht erklären.

Letzteres wãre natürlich über die Nothilferegelung gedeckt, da wende ich dann auch die Gewalt an, die ich in der Situation für angemessen halte. Bei einem Angriff mit Waffe ist das uU sogar Gewalt, die bleibende Schäden verursacht.

All das ist bei dem besoffenen Nachbarn, der Autofahren will, nicht gegeben.

@Drakhe: ob der Nachbar eine Straftat oder OWi begeht weißlich in dem Moment nicht, und es ist auch nicht meine Aufgabe eine Straftat zu verhindern. Ich darf eine gegenwärtige Gefahr abwenden.

Was habt ihr für ein Problem damit, einfach dann die Polizie zu rufen, wenn der Nachbar eindeutig angetrunken sein Fahrzeug besteigt? Um den Rest müssen sich dann die Kollegen in Grün kümmern.

Zwischen einem Eingreifen und einem Angriff liegen in meiner Werteordnung durchaus Welten. Wenn Du meinst, dass ich keine Ahnung habe, dann hast Du Recht. Ich habe Wissen. :p:cool:

Das Problem beim Abwarten sollte sich durch verstehendes Lesen erschließen. Wenn nicht, dann ist das schade. Aber Du wirst dann im - hoffentlich nicht eintretenden - Falle eigener Betroffheit sicher auch keine Hilfe erwarten. Das ist dann auch ein konsequenter Standpunkt.

Zitat:

@AS60 schrieb am 18. September 2017 um 20:04:37 Uhr:

Um aber jeglicher Gewalt aus dem Weg zu gehen, hätte man hier auch einfach hinter dem Besoffski her latschen können mit gleichzeitiger Standleitung über die 110 um Polizei heranzuführen und auf dem laufenden zu halten.

Ja, wäre in dem Fall wohl auch meine vorzugsweise Reaktion. Rennen konnte der nicht mehr.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. September 2017 um 00:45:48 Uhr

 

Zwischen einem Eingreifen und einem Angriff liegen in meiner Werteordnung durchaus Welten. Wenn Du meinst, dass ich keine Ahnung habe, dann hast Du Recht. Ich habe Wissen. :p:cool:

Das Problem beim Abwarten sollte sich durch verstehendes Lesen erschließen. Wenn nicht, dann ist das schade. Aber Du wirst dann im - hoffentlich nicht eintretenden - Falle eigener Betroffheit sicher auch keine Hilfe erwarten. Das ist dann auch ein konsequenter Standpunkt.

Aha, das mit dem Wissen hast du im bisherigen Threadverlauf gut verstecken können, sei es drum.

Wenn für dich zwischen Eingreifen und Angreifen in deiner Werteordnung Welten liegen, dann frage ich mich warum du vorher davon sprichst, notfalls Gewalt anzuwenden, und darauf hatte ich mich bezogen. Ich werde die entsprechende Passage nicht ein drittes Mal zitieren, du hast sie so getätigt, nicht ich.

Und dann gebe ich zu Bedenken, dass auch aus einem gutgemeinte Eingreifen in direkter Folge ein Angreifen werden kann - wie heißt es so schön: wer A sagt muss auch B sagen, aber wehe dem Leichtfertigen.

@Erwachsener: das war sicher ein riskantes Manöver, denn die Folgen hätten auch krass ausfallen können, du wüsstest ja nicht, wie der Suffkopp reagiert.

Aber trotzdem mein Respekt für diesen persœnlichen Einsatz, ist nicht selbstverständlich! Nächstes Mal würde ich an deiner Stelle aber lieber die Polizei zum Täter Lotsen, und diesen nicht selber blockieren.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 19. September 2017 um 21:55:06 Uhr:

....

Aha, das mit dem Wissen hast du im bisherigen Threadverlauf gut verstecken können, sei es drum.

Wenn für dich zwischen Eingreifen und Angreifen in deiner Werteordnung Welten liegen, dann frage ich mich warum du vorher davon sprichst, notfalls Gewalt anzuwenden, und darauf hatte ich mich bezogen. Ich werde die entsprechende Passage nicht ein drittes Mal zitieren, du hast sie so getätigt, nicht ich.

Und dann gebe ich zu Bedenken, dass auch aus einem gutgemeinte Eingreifen in direkter Folge ein Angreifen werden kann - wie heißt es so schön: wer A sagt muss auch B sagen, aber wehe dem Leichtfertigen.

...

Zwecklos, Du willst es offenbar nicht verstehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. September 2017 um 22:00:09 Uhr:

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 19. September 2017 um 21:55:06 Uhr:

....

Aha, das mit dem Wissen hast du im bisherigen Threadverlauf gut verstecken können, sei es drum.

Wenn für dich zwischen Eingreifen und Angreifen in deiner Werteordnung Welten liegen, dann frage ich mich warum du vorher davon sprichst, notfalls Gewalt anzuwenden, und darauf hatte ich mich bezogen. Ich werde die entsprechende Passage nicht ein drittes Mal zitieren, du hast sie so getätigt, nicht ich.

Und dann gebe ich zu Bedenken, dass auch aus einem gutgemeinte Eingreifen in direkter Folge ein Angreifen werden kann - wie heißt es so schön: wer A sagt muss auch B sagen, aber wehe dem Leichtfertigen.

...

Zwecklos, Du willst es offenbar nicht verstehen.

Das gleiche habe ich auch gedacht, zumindest das eint uns ja. Also lassen wir das jetzt hier besser. Ich schweige ab jetzt in dieser Hinsicht.

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