"Raserparagraph" § 315d Absatz 1 Nr. 3 StGB seitens des BGH bestätigt

Stuttgarter "Raser-Fall" rechtskräftig abgeschlossen
Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dem neu geschaffenen Straftatbestand des "Alleinrennens"
(§ 315d Absatz 1 Nr. 3 StGB)

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Es dürfte sicherlich einige interessieren? Wurde heute beim BGH online gestellt.

46 Antworten

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. März 2021 um 19:46:34 Uhr:


....
Warum existiert dann überhaupt dieser Thread?

... weil die Anwendung des noch recht neuen "Raserparagraphen" und die jetzt erfolgte höchstrichterliche Rechtssprechung dazu interessant sind.

Wertungen und persönliche Meinungen zum eigentlichen Strafmaß sind hingegen weniger hilfreich - das gibt erfahrungsgemäß wieder nur "trouble" 🙄

Zitat:

@remix schrieb am 19. März 2021 um 19:58:43 Uhr:



Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. März 2021 um 19:46:34 Uhr:


....
Warum existiert dann überhaupt dieser Thread?
... weil die Anwendung des noch recht neuen "Raserparagraphen" und die jetzt erfolgte höchstrichterliche Rechtssprechung dazu interessant sind.

Beispielsweise; immerhin besteht ja doch ein vage Möglichkeit, daß es Leute hat, die ihr Fahrverhalten ob solcher Entscheidungen anpassen, wenn sie einmal bekannt sind.

Ich verstehe manchmal die Forumsleitung nicht. Entweder man ist nicht beim Thema oder Beiträge zum Thema sind obsolet, also überflüssig, was ich als unerwünscht interpretiere.

Hier geht es um den § 315d. Eine Diskussion über das Zustandekommen des Urteils ist obsolet. Über was dürfen wir in diesem Thread schreiben? Dürfen wir überhaupt in diesem Thema schreiben?

"Beim Beschleunigen kurz Vollgas zu geben" und eine "maximal mögliche Geschwindigkeit erreichen zu wollen" sind nicht dasselbe. Wer bewusst eine maximal mögliche Geschwindigkeit erreichen will, begibt sich zwangsläufig in einen Geschwindigkeitsbereich, in dem das Fahrzeug nicht mehr beherrscht und der Verkehr nicht mehr übersehen werden kann. Ich würde das mit jemandem vergleichen, der sich die Augen verbindet und in diesem Zustand mit einem Messer in eine Menschenmenge läuft. Eine gezielte Tötungsabsicht gegen einen einzelnen Menschen ist sicherlich nicht nachweisbar, aber das Verhalten lässt ein Todesopfer wahrscheinlich werden. Ich finde es richtig, dass der Gesetzgeber diesen Paragraphen geschrieben hat.

Ähnliche Themen

Zitat:

@motor_talking schrieb am 19. März 2021 um 17:51:51 Uhr:



Zitat:

Mit dem vorliegenden Urteil würde es ausreichen maximal zu beschleunigen um daraus ein Rennen mit mir selbst zu stricken. Also Leute, kauft Euch kräftige Fahrzeuge, so wie Jean-Pierre und tretet das Gaspedal nicht ganz durch bis aufs Blech, dann ist die Beschleunigung nicht maximal

Ist jede Vollgas-Beschleunigung sofort strafbar?
Sind "Beschleunigung" und "Höchstgeschwindigkeit" nur auf das Maximum des jeweiligen Fahrzeugs bezogen, oder werden die äußeren Umstände auch berücksichtigt?

Die Pressemeldung spricht nur von "Höchstgeschwindigkeit", was mir laienhaft ungenau vorkommt.

Im tatsächlichen Urteil heißt es:
"maximal mögliche Geschwindigkeit zu
erreichen.
....
mit der maximal zu erreichenden Geschwindigkeit ...."

Gemeint ist wohl die Geschwindigkeit, die sich mit dem Tatfahrzeug am Tatort erreichen ließ.

Aber das kann nicht ganz allgemein gelten, z.B. hat manch ein Traktorfahrer seine Höchstgeschwindigkeit bei 6km/h oder 25km/h erreicht.

Man sollt vielleicht nicht vergessen, dass der Gesetzgeber beim 315d Abs. 3 auch von grober Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit spricht, die hier wichtige Tatbestandsmerkmale sind.

Der § 315d beschreibt verbotene Kraftfahrzeugrennen. Zu einem Rennen gehört normalerweise mehr als ein Fahrzeug. Der Unfallfahrer hatte aber keinen Gegner.

Das Gericht erkennt dass hier ein Rennen gegen sich selbst veranstaltet wurde. Mit diesem Urteil kriminalisiert man nun jede Fahrt mit größtmöglicher Beschleunigung. Jean-Pierre Krämer ist mit einer ähnlichen Geschwindigkeit durch die Stadt gefahren. Der Unterschied war der dass er dazu nicht die maximale Motorleistung abgerufen hat.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. März 2021 um 22:57:35 Uhr:


Der § 315d beschreibt verbotene Kraftfahrzeugrennen. Zu einem Rennen gehört normalerweise mehr als ein Fahrzeug. Der Unfallfahrer hatte aber keinen Gegner.

Das Gericht erkennt dass hier ein Rennen gegen sich selbst veranstaltet wurde.

Entscheidend ist hier wohl die Selbstinzenierung in den sozialen Medien mit dem Ziel, die eigene "Leistung" bewerten zu lassen.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. März 2021 um 22:57:35 Uhr:


Das Gericht erkennt dass hier ein Rennen gegen sich selbst veranstaltet wurde. Mit diesem Urteil kriminalisiert man nun jede Fahrt mit größtmöglicher Beschleunigung

Nein, das tut es nicht. Lies dir die Vorschrift mal in Gänze und in Ruhe durch.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. März 2021 um 19:46:34 Uhr:


Warum existiert dann überhaupt dieser Thread?

Zusammenfassung, nur so ein bischen und nicht komplett:
"Augenblicksversagen" scheidet damit beim Angeklagten definitiv aus. Meinung zum Thema
Tja, was soll man dazu sagen ... wahnsinnig wichtiger Beitrag der zur Diskussion einläd....🙁
Das es genauso richtig ist. Ebenso, da Antwort auf obiges
Man kann sie hier finden: 4 StR 225/20.weitere Info
Ich halte das Urteil für bedenklichMeinung zum Thema
Für mich ist das Urteil zu Milde.
..habe ich auch eine eigene - nicht schmeichelhafte - Meinung.
deutlich als eigene Meinung gekennzeichnet, durchaus OK
Zum tödlichen Unfall kam es ja auch beim Ausweichversuch.Beitrag zum Thema
Bevor du das Urteil inhaltlich kritisierst wäre es hilfreich,..........Na ja...in Verbindung mit den darauf folgenden Absätzen OK
was mir laienhaft ungenau vorkommt.OK Diskussionsbeitrag
Das Strafmaß ist ein Witz ausgesprochen überflüssig ohne im Gerichtssaal gewesen zu sein
...die Besserwisser um die Ecke...Antwort auf OT des Vorbeitrages, Thread gleitet ab...
Was maßt Du Dir an nanana, aber im Kontext OK

Es ist immer schwer so etwas in seiner Gesammtheit zu beurteilen. Gerade bei Threads die auf einem Urteil im Gerichtssaal basieren war wohl meist keiner von uns dabei.
Insofern lasse ich Besserwisserei bezüglich der Rechtsprechenden Organe nicht zu. Eigene Meinungen sind erlaubt.
Gerade bei solchen Themen bin ich fürchterlich empfindlich wenn es um die Ansprache der Mitdiskutanten geht, lasst andere Meinungen zu und geht vernünftig darauf ein.

Das nur so als Einblick worauf ich beisse.......

Moorteufelchen

Zitat:

@Ostelch schrieb am 19. März 2021 um 23:50:44 Uhr:



Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. März 2021 um 22:57:35 Uhr:


Das Gericht erkennt dass hier ein Rennen gegen sich selbst veranstaltet wurde. Mit diesem Urteil kriminalisiert man nun jede Fahrt mit größtmöglicher Beschleunigung

Nein, das tut es nicht. Lies dir die Vorschrift mal in Gänze und in Ruhe durch.

Grüße vom Ostelch

sehr richtig, was manche für sophistische Kopfstände veranstalten, den Sinn eines Urteils derart zu verquasten und Haare in der Suppe zu suchen. Jeder einigermaßen vernünftige Mensch kapiert um was es hier geht, nämlich um gemeingefährliche Rücksichtslosigkeit und dem Spiel mit Menschenleben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. März 2021 um 19:01:51 Uhr:


Jetzt kommen wieder die Besserwisser um die Ecke, die reflexhaft nach höheren Strafen rufen. Was maßt Du Dir an, Du kennst keine Akte, keine Aussage, warst beim Verfahren nicht dabei und Juristisch ausgebildet bist Du auch nicht.

Hier bedarf es keiner Kenntnis, weder zur Akte, noch zur Aussage. Auch ist es nicht notwendig beim Verfahren anwesend gewesen, oder juristisch gebildet zu sein.

Hier wurden Menschenleben ausgelöscht und Ich betrachtet das, so wie es passiert ist, als Mord, denn als Unfall kann man das ja nicht bezeichnen.

Der § 315d lautet wie folgt:

Zitat:

(1) Wer im Straßenverkehr

1.
ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2.
als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3.
sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html

In der Entscheidung geht es ja um den Absatz 3 und da ist der Begriff "Kraftfahrzeugrennen" gar nicht relevant.

Es genügt, daß jemand mit unangepasster Geschwindigkeit fährt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte; im Grunde ist dieser §315d, (für meine Auffassung), insofern in Zusammenhang zu §1 StVO zu sehen.

@Geisslein
Das Problem für den Begriff "Mord" ist die Nachweisbarkeit; deswegen hatte der BGH auch die entsprechende Entscheidung aus Berlin einkassiert. Denkbar ist aber, daß sowohl nationale wie auch europäische Gesetzgebung die Zügel hier noch einmal anziehen. (Künftig könnte übrigens auch die Fallkonstellation "Kurveschneiden" explizit dazukommen).

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. März 2021 um 09:57:22 Uhr:



Hier bedarf es keiner Kenntnis, weder zur Akte, noch zur Aussage. Auch ist es nicht notwendig beim Verfahren anwesend gewesen, oder juristisch gebildet zu sein.

Hier wurden Menschenleben ausgelöscht und Ich betrachtet das, so wie es passiert ist, als Mord, denn als Unfall kann man das ja nicht bezeichnen.

Um nur eine "Meinung" zu haben, also für Recht nach Bauchgefühl, braucht es auch weder Sach- noch Fachkenntnis. Wer sich professionell mit solchen Fragen auseinandersetzen muss, um tiefgreifende Entscheidungen zu treffen, kann und darf es sich nicht so leicht machen.

Grüße vom Ostelch

Ähnliche Themen