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,Rabattretter !!!

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 18:46

Hallo zusammen,

gegenwärtig setze ich mich gerade mit dem Thema Rabattretter auseinander. Viele Versicherungen bieten heute Rabattretter an in denen man vermeiden kann das man nach einen Schaden höher gestuft wird,aber dieser Rabattretter bezieht sich nur auf die Gegenwärtige Versicherung,d.h. wechselt man den Versicherer wird man automatisch höher gestuft wenn im Versicherungsjahr beim Vorversicherer ein Schadensfall gewesen war,also ist man nach einem Schadensfall gezwungen bei der Gegenwärtigen Versicherung zu bleiben.So jetzt aber kommt eine Sache die schon einige erlebt haben,denn auf Grund von 2 oder drei Schadensfällen,also ein Schadensfall in der Haftpflicht und zwei Schadenmsfälle in der Teilkasko,wurde dem Versicherten gekündigt und er muß gezwungenermasen zu einem anderen Versicherer wechseln,der ihn aber sogleich höher stuft da ja der Rabattretter nur bei dem Vorversicherer gültig gewesen ist.

Meine Frage weis jemand ob es da schon Gerichtsurteile gibt zu diesem Thema,denn für was habe ich dann den Mehrbeitrag für einen Rabattretter bezahlt wenn ich dann bei einem anderen Unternehmen zwangsweise höher gestuft werde?

 

MfG

Beste Antwort im Thema

Das "Drama" Rabattretter kann man nur beenden, wenn er verboten wird.

Es gibt nun mal Gesellschaften die das nicht anbieten. Und der Rabattretter macht das was sein Name aussagt. Er rettet deinen Rabatt und nicht deine SF-Jahre.

Du kannst ja mal im Kleingedruckten suchen, ich wette da steht irgendwo, das beim Versicherungswechsel die SF Klasse ohne Rabattretter übermittelt wird.

Also keine Veranlassung für Verbraucherschutz und Gerichte da einzuschreiten.

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Da wirst du wohl kein Glück haben.

Den Prämienaufschlag für den Rabattschutz hat ja der Vorversicherer kassiert, die Neue hat davon also nichts.

Für sie gilt nur der schadensfreie Verlauf.

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 18:56

Ja sicher das ist so,schön und gut,aber da müßte mal ein Gericht entscheiden,denn ich habe für etwas bezahlt und mir wurde unverschuldet die Leistung gestrichen.

Wieso unverschuldet?

Ich denke mal dir wurde die TK gekündigt. Und da steht nun mal im Kleingedruckten, das beide Seiten im Schadensfall ein Kündigungsrecht haben.

You´ll get what you see.

der rabattretter gilt nur für die haftpflicht.

TK hat keinen SF.

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 19:42

Ja gut beide Seiten können nach einem Schadensfall kündigen,aber es geht doch lediglich um das Drama Rabattretter und die Verfahrensweise.Ich denke mal damit müßte sich der Verbraucherschutz mal beschäftigen.

Mir selbst ist es passiert das mir nach zwei TK Schäden die komplette Versicherung also Haftpflicht,VK und TK gekündigt wurden.

am 24. Februar 2010 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von wetter111

Ja gut beide Seiten können nach einem Schadensfall kündigen,aber es geht doch lediglich um das Drama Rabattretter und die Verfahrensweise.Ich denke mal damit müßte sich der Verbraucherschutz mal beschäftigen.

Mir selbst ist es passiert das mir nach zwei TK Schäden die komplette Versicherung also Haftpflicht,VK und TK gekündigt wurden.

Wieso Drama?

Ein Rabattretter für die KH ist doch nur ein Instrument der Kundenbindung. Bist du dort nicht mehr Kunde, warum sollte eine andere Versicherung den Rabattretter der 1. Versicherung übernehmen?

Gruß

Frank, mit Rabattretter unterwegs.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

You´ll get what you see.

d :)

Das "Drama" Rabattretter kann man nur beenden, wenn er verboten wird.

Es gibt nun mal Gesellschaften die das nicht anbieten. Und der Rabattretter macht das was sein Name aussagt. Er rettet deinen Rabatt und nicht deine SF-Jahre.

Du kannst ja mal im Kleingedruckten suchen, ich wette da steht irgendwo, das beim Versicherungswechsel die SF Klasse ohne Rabattretter übermittelt wird.

Also keine Veranlassung für Verbraucherschutz und Gerichte da einzuschreiten.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Also keine Veranlassung für Verbraucherschutz und Gerichte da einzuschreiten.

Das können nur Versicherungsfritzen meinen :(

Also das Minimum wäre, daß bei Kündigung der Aufpreis für den Rabattretter erstattet wird wegen Unmöglichkeit der Leistung o.ä.

Zitat:

Original geschrieben von LC5L

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Also keine Veranlassung für Verbraucherschutz und Gerichte da einzuschreiten.

Das können nur Versicherungsfritzen meinen :(

Also das Minimum wäre, daß bei Kündigung der Aufpreis für den Rabattretter erstattet wird wegen Unmöglichkeit der Leistung o.ä.

ja sicher, und nen Neuwagen gleich dazu...

Spaß beiseite. Wozu gibt es die Bedingungen, wenn am Ende alle rumjammern und plötzlich das geschrieben bzw. vereinbarte keine Gültigkeit mehr haben soll?

Zitat:

Original geschrieben von LC5L

 

Also das Minimum wäre, daß bei Kündigung der Aufpreis für den Rabattretter erstattet wird wegen Unmöglichkeit der Leistung o.ä.

Diese Überlegung ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Versicherungsnehmer bezahlt einen Aufpreis für den Rabattretter, der nur im Falle eines Unfalles zum Tragen kommt. Aber wenn ein Unfall geschieht, wird der Vertrag gekündigt und der Rabattretter kann nicht mehr in Anspruch genommen werden.

 

Das Verzwickte an der Sache ist aber die Tatsache, dass nach einem Unfall der Versicherungsvertrag nicht zwangsläufig gekündigt wird, sondern eine Kündigung erfolgen kann, worauf in den bei Vertragsabschluss vorliegenden Versicherungsbedingungen hingewiesen wird.

 

Rabattretter eröffnen die Möglichkeit, nach einem Unfall nicht in der SF heruntergestuft zu werden, bergen aber auch die Gefahr, nach einem Unfall eher die Versicherungskündigung zu erhalten.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Zitat:

Original geschrieben von LC5L

 

 

Das können nur Versicherungsfritzen meinen :(

Also das Minimum wäre, daß bei Kündigung der Aufpreis für den Rabattretter erstattet wird wegen Unmöglichkeit der Leistung o.ä.

ja sicher, und nen Neuwagen gleich dazu...

Spaß beiseite. Wozu gibt es die Bedingungen, wenn am Ende alle rumjammern und plötzlich das geschrieben bzw. vereinbarte keine Gültigkeit mehr haben soll?

Kannst du halten wie ein Dachdecker, was der VN denkt was er vereinbart hat ist glasklar. Sich mit 'nem breiten Grinsen zurückzulehnen und auf irgendwelche Bedingungen zu verweisen ist, gelinde gesagt, grenzwertig. Es sollte sich niemand aufregen, wenn die Leute kein Vertrauen mehr zur Versicherung haben und nur noch auf den Preis schauen. Irgendwann werdet Ihr den Knall auch noch hören ;)

am 24. April 2010 um 11:56

Zitat:

 

Kannst du halten wie ein Dachdecker, was der VN denkt was er vereinbart hat ist glasklar. Sich mit 'nem breiten Grinsen zurückzulehnen und auf irgendwelche Bedingungen zu verweisen ist, gelinde gesagt, grenzwertig. Es sollte sich niemand aufregen, wenn die Leute kein Vertrauen mehr zur Versicherung haben und nur noch auf den Preis schauen. Irgendwann werdet Ihr den Knall auch noch hören ;)

na, grundsätzlich ist der rabattretter ja eine gute sache, ein seriöser vermittler wird den kunden auch darauf hinweisen, dass im falle eines wechsels nicht der rabatt bzw. die ''prozente'' sondern die sf weitergegeben werden. wenn ich also vorhabe länger bei einer gesellschaft zu bleiben, weil ich zufrieden bin, dann kann es unter umständen sinn machen einen soclchen einschluss gegenmehrprämie abzuschliessen. der ''knall'' wie du ihn nennst ist doch jetzt schon da. in keinem bereich ist das ''gesellschaftshoppiung'' so gross wie im kfz bereich. nirgendwo anders wird so ausdrücklich auf den preis geschaut. hauptsache billig. dabei wird kaum auf die bedingungen geachtet und da gibt es genügend unterschiede, die im schadenfall die vermeintlich preiswerte versicherung teuer wird.

stichworte: neuwagenentschädigung, marderbissfolgeschäden, haarwildklausel, werkstattklausel, verzicht der einrede der groben fahrlässigleit, um nur einige zu nennen.

im grunde müssten alle versicherer für ein identisches rodukt den gleichen preis nehmen, da die gesellsschaften statistisch gesehen prozentuell dieselbe quote betragseinnahnen/schadenaufwendungen haben. geringe abweichungen, die sich aus den verwaltungs- und vertrienskosten ergeben sind natürlich möglich.

im grunde arbeiten alle kfz versicherer defizitär, weil sie aber die kfz-versicherung als crosssellingansatz für notwendig erachten, tobt hier ein preiskampf, den es objektiv nicht geben dürfte.

am 10. Mai 2010 um 16:00

Gleich als erstes, ich bin selber Versicherungsfachmann und kenne die Problematik mit Rabattschutz oder Rabattrettern.

Ich finde es eine feine Sache. Problematisch ist einfach, dass die KFZ-Versicherung, egal welcher Anbieter, wirklich überall defizitär ist. Die Anbieter müssen immer den gleichen Spagat stemmen: günstige Prämien, weil sonst die Kunden weglaufen und gleichzeitig aber wahnsinnig hohe Schadenszahlen . Daher gehen eben viele Anbieter (auch mein Arbeitgeber) dazu über, bei Schadenshäufungen zu kündigen. Finde ich persönlich gut. Dies betrifft in der Regel aber nur die reinen Billigkunden, die eben nur eine Autoversicherung bei uns haben. Einen Kunden der mehrere Verträge bei uns hat, wird sehr sehr selten die Kündigung ausgesprochen. Und wenn, dann werde ich als Vermittler vorher befragt ob ich etwas dagegen habe (Kundenbeziehung usw.).

Es ist einfach so dass die Kunden wirklich leider so sehr auf den Preis sehen, und darüber vergessen: was nichts kostet ist auch nichts wert. Dann wird halt einfach mal ein Schaden nicht bezahlt oder Ärger gemacht.

Ist meine Meinung, bitte zerreisst mich nicht in der Luft dafür.

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