(OT) Gebrauchtwagenkauf beim Händler
Hallo zusammen,
ich hätte da ein Problem, das zwar nicht direkt mit Oldtimern zu tun hat, aber vielleicht kennt sich ja der eine oder andere damit aus, da es ihm auch schon passiert ist:
Folgende Sachlage: Ihr wollt einen (älteren) Gebrauchten bei einem Händler kaufen, dieser möchte aber aus mehr oder weniger verständlichen Gründen keine Gewährleistung übernehmen und schreibt daher in den Kaufvertrag einen Zusatz a la 'Verkauf an Wiederverkäufer'.
1. Schützt das den Verkäufer wirklich vor eventuellen Reklamationen, oder habe ich als offentsichtlich privater Käufer doch Gewährleistungsansprüche?
2. Kann es u. U. dazu kommen, daß ich einen Nachweis für eine gewerbliche Verwendung des Fahrzeugs erbringen muss bzw. gar Mehrwertsteuer nachzahlen muss, wenn ich den Wagen wie geplant privat nutze?
Vielen Dank und frohe Ostern
Donnerschlag
22 Antworten
Moin,
Ich kenne das Problem 🙂 Das ist ärgerlich ... aber wenn der Händler sagt ... iss nicht ... dann iss nicht ... iss leider so ... oder du musst Ihm den Privatverkauf über nen Aufpreis schmackhaft machen ... so dass es sich für den Verkäufer lohnt eine Garantieversicherung abzuschließen und das Risiko der Sachmängelhaftung zu tragen ...
MFG Kester
So wie ich ihn verstehe, ist er ja durchaus gewillt, das Auto an mich zu verkaufen, eben mit dem Zusatz 'an Wiederverkäufer', er weiß wohl nicht, daß er sich damit gewährleistungstechnisch womöglich doch ins Knie schießt. Nur wie sieht's mit der Steuer aus, müsste ich die dann abführen, oder er, oder niemand?
Auch ein Wiederverkäufer zahlt erstmal die MWST. kann sich aber die ausgewiesende MWST. beim Finanzamt wiederholen bzw. geltend machen. Ich würde auf ein solches Geschäft verzichten, und schon gar nicht auf die denkbare Gewährleistung spekulieren.
Es ist rechtlich nicht unrelevant, das Du Deinem Vertragsparter gegenüber falsche Angaben machst.
Vielleicht hast Du ja einen befreundeten Gewerbetreibenden, der kann das Auto ohne Probleme kaufen und weil er Dir vertraut mit einem minimalen Aufpreis verkaufen.
Er weiß ja, daß ich Privater bin, von daher mache ich keine falschen Angaben, außerdem wäre er ja vermutlich auch verpflichtet das zu prüfen.
Muss die Mwst im Kaufvertrag explizit ausgewiesen werden, oder versteht sich der Betrag implizit netto oder brutto?
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Hallo,
mein Gott, was macht Ihr das alles kompliziert....dabei ist das doch total einfach, legal und entspannt.
Ihr meldet ein Gewerbe als Kfz-Handel an. Dann geht ein Brief ans Finanzamt, daß dieses Gewerbe nicht in Gewinnerzielungsabsicht angemeldet wird, sondern lediglich dazu, im Fahrzeugteilehandel Werkstättenrabatt zu kriegen und Altfahrzeuge ohne Gewährleistungsprobleme zum Eigengebrauch ankaufen zu können. Vorsteueroption entfällt.
Es gibt zwar keinen Anspruch darauf, daß das Finanzamt dieses Fake-Gewerbe anerkennt, in der Regel dürfte es dabei aber keine Probleme geben. Zumindest kenne ich keinen einzigen Fall, wo sich das Finanzamt gesperrt hätte.
Bei der Steuererklärung gebt Ihr die Anlage GSE mit "0" ab.
Beim Fahrzeughändler legt ihr die Gewerbeanmeldung vor. Da steht ja keine Firma drin, denn "Firma" darf sich nur ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen nennen. Und das seid Ihr mit der bloßen Gewerbeanmeldung ja nunmal nicht.
Im Kaufvertrag steht dann also bloß Euer Name und der Händler macht für seine Unterlagen eine Kopie des Gewerbescheines. Damit ist er auf der sicheren Seite und Ihr habt die Karre. Natürlich könnt Ihr die bezahlte MwSt nicht im Rahmen der Umsatzsteuererklärung absetzen, denn sonst gilt das Fahrzeug natürlich als gewerblich (mit allen negativen Konsequenzen).
By the way: als Kfz-Händler könnt Ihr Euch sogar ein rotes 06er-Kennzeichen besorgen, sofern das Punktekonto einigermaßen sauber ist und das polizeiliche Führungszeugnis noch einigermaßen "zivil" aussieht. Kostet zwar was, aber man kann sich dann das Galama mit Kurzzeitkennzeichen schenken. 😉
Gruß Senatorman
Moin,
Natürlich werden nur dann STEUERN fällig ... wenn du das Auto auch entsprechend GEWERBLICH nutzt. Also das ganze wirklich gewerblich abläuft ... den Vertrag bekommt das Amt ja niemals zu sehen ...
Der Verkäufer muss/soll/kann (je nachdem wie seine Steuermoral ist *g*) seinen Gewinn versteuern. Das ist SEIN Bier. Wenn du das Fahrzeug natürlich, weil bei dir kein Gewerbe vorliegt ... nicht ins Gewerbe übernimmst ... bist du an der Stelle auch nicht steuerpflichtig. Das wärst du selbstredend nur, wenn das Fahrzeug ins Firmenvermögen wechseln täte. ABER ... Ich würde dir so kein Auto verkaufen 😁
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Donnerschlag
So wie ich ihn verstehe, ist er ja durchaus gewillt, das Auto an mich zu verkaufen, eben mit dem Zusatz 'an Wiederverkäufer', er weiß wohl nicht, daß er sich damit gewährleistungstechnisch womöglich doch ins Knie schießt. Nur wie sieht's mit der Steuer aus, müsste ich die dann abführen, oder er, oder niemand?
Mehr wollte ich ja gar nicht hören😁.
Zitat:
Original geschrieben von Senatorman
Hallo,mein Gott, was macht Ihr das alles kompliziert....dabei ist das doch total einfach, legal und entspannt.
Ihr meldet ein Gewerbe als Kfz-Handel an. Dann geht ein Brief ans Finanzamt, daß dieses Gewerbe nicht in Gewinnerzielungsabsicht angemeldet wird, sondern lediglich dazu, im Fahrzeugteilehandel Werkstättenrabatt zu kriegen und Altfahrzeuge ohne Gewährleistungsprobleme zum Eigengebrauch ankaufen zu können. Vorsteueroption entfällt.
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Beim Fahrzeughändler legt ihr die Gewerbeanmeldung vor. Da steht ja keine Firma drin, denn "Firma" darf sich nur ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen nennen. Und das seid Ihr mit der bloßen Gewerbeanmeldung ja nunmal nicht.
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By the way: als Kfz-Händler könnt Ihr Euch sogar ein rotes 06er-Kennzeichen besorgen, sofern das Punktekonto einigermaßen sauber ist und das polizeiliche Führungszeugnis noch einigermaßen "zivil" aussieht. Kostet zwar was, aber man kann sich dann das Galama mit Kurzzeitkennzeichen schenken. 😉
Gruß Senatorman
Soviel Aufwand wollte ich deswegen dann doch nicht betreiben😉. Wobei ich vermute, daß der Händler genau in die beschriebene Kategorie fällt.
Hallo,
ob des geballten Unwissens hier schüttele ich heftig meinen Kopf und muss mal einiges richtig stellen:
- ein gewerblicher Verkäufer kann sehr wohl in den Kaufvertrag reinschreiben: "an Wiederverkäufer" und dann die Gewährleistung ausschliessen. Es gibt Urteile darüber, dass er auch nicht verpflichtet ist, zu überprüfen, ob der Käufer tatsächlich gewerblich handelt. Die Gewährleistung soll private Käufer zwar schützen, aber wenn sie sehenden Auges eine solche Klausel im Kaufvertrag akzeptieren, dann erlischt dieses Schutzbedürfnis. Sollte es auch anders lautende Urteile geben: bitte hier zitieren. Ansonsten funktioniert der Weg des Thread-Erstellers.
- die wenigsten so alten FZ werden überhaupt mit ausgewiesener MWSt. verkauft. Die meisten sind Differenzbesteuert. Da wird die MWSt. gar nicht ausgewiesen. Und gewerblicher wie privater Verkäufer zahlen den gleichen Bruttopreis. Der gewerbliche Käufer kann sich die MWSt. nur zurückholen. Insofern ist das Ganze steuerlich völlig unproblematisch.
Aber noch einmal: man muss kein Gewerbe anmelden oder ähnliches. Einfach einen sauberen Kaufvertrag machen, gewerblich und Gewährleistungsausschluss rein, gut ist. Die meisten Händler machen da mit.
Grüße
Kai