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VW Vento 1H

servus leutz!

die geschichte:
man wird geblitzt. 82 statt 50 km/h innerorts.
gründe: kaputter tacho, mitfahren im verkehrsfluss.
verjährung: 3 monate (oder?)
einschreiben: liegt noch auf der post, wurde NICHT angenommen bzw. die tür wurde dem postboten garnicht erst geöffnet.

die frage:
man spekuliert auf verjährung. kurz vor ende der 3 monate bekommt man ein einschreiben (bzw lediglich die mitteilung, dass jenes auf der post hinterlegt ist), denkt sich aber: "hey, schön blöd..noch 7 tage bis zur verjährung - der brief kann bleiben wo er ist und die sache verjährt nächste woche."
ist das korrekt?
oder ist die verjährung dadurch unterbrochen, dass die mitteilung, dass ein einschreiben hinterlegt wurde, im "eigenen hoheitsgebiet" (sammelbriefkasten eines 3-familien-hauses) abgelegt wurde?

ich will in diesem thread keine:
- moralapostel
- klugscheisser die keinen plan von der materie haben

sondern:
- jemand der gezielt ahnung hat

22 Antworten

Zitat:

Es bringt also nichts, die Zustellung zu verzögern, da die Verjährung bereits unterbrochen ist.

Die Verjährung ist unterbrochen (durch den Bescheid), d.h. der Person bleibt nur der Widerspruch (IMO mit wenig Erfolgsaussichten). Die Zustellung wird zwar erst wirksam, wenn die Person ihn abholt, trotzdem hat das keine Auswirkungen auf die Verjährung und die Folgen des Bussgeldbescheids.

Gruß
Christian

ich glaub..der betreffende hat ein wenig schiss 🙄

ich hab da auch mal ne frage!

FOLGENDES:

Ich bin am 20 sept. 2003 na ffm gefahren mit nem golf vom freund, zu diesem zeitpunkt waren seine reifen und lenkrad nicht eingetragen!

der polizist meinte das der fahrzeughalter & ich bekommen jeweils 40 € bußgeld und 3 punkte.

seit dem hab ich nichts von der polizei gehört, mittlerweile ist meine probezeit vorbei!

erwartet mich überhaupt noch was??

keine ahnung..wenns so is wie in diesem fall dann net

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da die rechtslage schlecht für mich aussieht..hab ich mich entschlossen das schreiben einfach mal holen zu gehen. nu liegt das drecksding vor mir.

irgendwie hab ich immernoch hoffnung dass da was positives drinsteht 🙄

ich werds nu ma mit der hoffnung dasses net so mies is aufmachen....

scheisse...

Also verjährung gibt es meiner Meinung nach noch. Also mal kurze Story, glaube sie noch einigermaßen richtig in erinnerung zu haben.
Ein Kumpel wurde mit 144 auf der auf 120 begrenzten Bahn geblitzt, noch in der Probezeit. Dann kam aber ca. 2 Monate nichts und so war er nur noch 1 monat in der Probezeit. Dann kam doch noch der Brief. Hat dann erstmal über Anwalt das Bild angefordert. Hat auch nochmal 2 Wochen oder so gedauert, dann war er nicht ganz eindeutig auf dem Foto zu erkennen und das verfahren wurde eingestellt. Bin mir jetzt aber nichtmehr sicher ob es wegen des unscharfen Fotos oder Verjährung eingestellt wurde, er hat mal von beidem geredet. Also ich würde an deiner Stelle auch mal das Foto anfordern und so. Vielleicht biste auch nicht zu erkennen und joa.. wer weiß.
Viel Glück

lies ma meinen text den ich als link gepostet hab...die ham mich direkt nach der messung angehalten 🙄

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