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[NEWS] StVo-Novelle ungültig?!?

Themenstarteram 1. Juli 2020 um 6:04

Zitat:

https://www.t-online.de/.../...as-sind-die-folgen-fuer-autofahrer.html

 

Den Juristen zufolge verletzt das Bundesverkehrsministerium in seiner Änderung nämlich das Zitiergebot des Grundgesetzes. Es bedeutet: In einer neuen Verordnung muss die Rechtsgrundlage für die neue Verordnung angegeben werden.

Etwas einfacher gesagt, fehlt der Novelle lediglich ein simpler Hinweis, nämlich auf Paragraph 26a Abs.1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Darin steht, dass es dem Verkehrsminister erlaubt ist, Vorschriften zu Fahrverboten zu erlassen – so wie in der jüngsten Novelle. Eigentlich eine Lapalie. Aber: Wenn dieser Vermerk fehlt, dann ist das besagte Zitiergebot verletzt. Und damit kann die entsprechende Verordnung nichtig werden. So hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1999 entschieden.

Bitte hier nicht wieder über Sinn und Unsinn diskutieren.

Es macht absolut nichts wenn so ein Thema mal nicht geschlossen wird!

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema

auch hier https://www.iww.de/.../...aenderungen-der-stvo-novelle-wirksam-f130119

Allen Betroffenen wird geraten, gegen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen.

Respekt vor der handwerklich sauberen Arbeit im Hause Scheuer. Mal wieder. Nicht.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Juli 2020 um 08:26:21 Uhr:

PS. Ich würde ja schreiben "wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein", aber hier im V&S bekommt man da Tonnenweise Steine an die Birne geschmissen (von Leuten die denken, sie wären es). :D

True Story, definitiv. Hier sind zu 90% nur Heilige und absolut vollkommen korrekte, sich immer an alle Regeln haltende Autofahrer unterwegs. Keiner dieser Personen übersieht jemals irgendwas, blickt vorausschauend durch Kurven und Wände sowie um Ecken, und hat zudem jederzeit sämtliche Regeln des Gesetzgebers sowie mögliche, konkretisierende Gerichtsurteile, allzeit und umfassend im Kopf.

 

Das ist der Maßstab an dem man sich messen lassen muss ;)

Wen es noch nicht erwischt hat werfe den ersten Stein. 1 Monat ÖPNV nach übersehenem Tempolimit hat mich zu einem sehr viel bewusst fahrenden Fahrer gemacht. Einer der eben nicht mehr +10km fährt sonder 30 bei 30. Amüsant die Ungeduld der nachfolgenden auf unseren zum Teil Kilometerlangen Tempo 50 Strecken über Felder zwischen Stadtteilen. Aber wir haben die grünen mehrheitlich in Stadtrat gewählt. Und der Wähler wusste was er tat. Wer will kann überholen.

Und je mehr Wagen Schildererkennung haben und dann das Tempo selbst regulieren desto meht Strichfahrer wird es geben. Ergibt den vielmals erwünschten Effekt den Innerstädtischen Verkehr zu entschleunigen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Juli 2020 um 08:30:52 Uhr:

Zitat:

@CV626 schrieb am 11. Juli 2020 um 15:25:04 Uhr:

was sollen erst die Lkw-Fahrer sagen, bei denen fängt der Punktebereich schon viel früher an, und das nicht erst seit der Novelle...

Nein, seit der Novelle fängt der eben nicht mehr früher an. ;)

Gruß Metalhead

Doch. Der Punktebereich beginnt schon bei >15 zu viel. Mit Gefahrgut innerorts sogar bei >10. Und natürlich speziell seit der Novelle: 1 Punkt für Rechtsabbiegen innerorts >Schrittempo.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Juli 2020 um 08:26:21 Uhr:

Zitat:

@FWebe schrieb am 11. Juli 2020 um 12:26:20 Uhr:

 

Um es kurz zu halten:

Gar nicht.

Wer das schafft, gibt hoffentlich freiwillig den Führerschein ab.

:rolleyes:

Ende letzen Jahres haben die auf meiner Arbeitsstrecke für 200m 70 aufgestellt (die Straße wurde vor 2 Jahren unter vollsperrung saniert, nur die letzten 200m nicht --> Daher jetzt Straßenschäden-Tempo-70 --> Allein dafür gehören die Entscheider öffentlich ausgepeitscht. :)).

Das Schild haben die am Ortsausgang in der Kurve so blöd hingestellt, das bemerkst du erst nachdem du dich ein paar mal über das Ende-70-Schild gewundert hast und am nächsten Tag mal bewusst drauf geachtet hast.

Das ist aber kein passendes Beispiel für eine freie Strecke.

Übrigens war ich in meinem privaten und beruflichen Umfeld bisher tatsächlich immer derjenige, der andere auf eben solche Schilder hinweist, wenn sie scheinbar übersehen wurden.

 

Andere Menschen interessieren sich nur für Tempokontrollen, welche mich z.B. überhaupt nicht interessieren.

 

Zitat:

@lex-golf schrieb am 13. Juli 2020 um 08:56:07 Uhr:

Wen es noch nicht erwischt hat werfe den ersten Stein.

Ja nun, dann darf ich ja kräftig werfen, wobei das nicht heißt, dass ich perfekt fahre. Meine Fehler sind bisher halt nur nicht so ausgeprägt, dass es zu irgendwelchen Sanktionen geführt hat.

 

Wobei das meiner Meinung nach auch nicht Sinn einer solchen Diskussion sein sollte. Für Fehler gibt es, quasi strafmildernd, eine Toleranz, wie z.B. die ersten 10 km/ h nur mit einer leichten Geldstrafe, womit ich an sich kein Problem habe.

Ich kann dieses „ übersehen“ nicht mehr hören bzw. lesen.

In Berlin zwischen Kladow und Spandau geht es mit 70 durch den Wald.

Zwischen drin sind ca. 100 Meter 50 angesagt, viele donnern da mit 90 durch. ganz klar ein Fahrverbot.

Bremst man auf 60 runter wird man erst richtig bedrängest, oder es wird gleich überholt und durchgezogen.

Die Zahl der „überstehenden“ Limits schätze ich vernachlässigter klein ein.

am 13. Juli 2020 um 10:43

Das sagt der Fachmann:

Prof. Dieter Müller

"... die alten Bußgeldvorschriften gelten nicht mehr, solange die Verordnung nicht formell für nichtig erklärt ist; Gleichzeitig ist das neue Recht aber nicht anwendbar."

deshalb stellen viele Behörden jetzt Verfahren gleich ganz ein, v.a. im Falle von Widersprüchen;

allerdings haben Behörden lt. Müller auch einen grösseren Ermessensspielraum:

"Es handelt sich ja um Regelsätze - die Behörden können sich also weiter am alten Recht orientieren, aber sie könnten nun auch davon abweichen und eigene Sanktionen festsetzen. Die Behörden haben derzeit also einen grösseren Ermessensspielraum"

Spiegel:

"was ist mit Autofahrern, schon ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot nach den neuen Vorschriften bekommen haben?"

Prof. Müller:

"Wenn sie sich dagegen gewehrt haben, liegen die Verfahren auf Eis oder werden eingestellt. Letzteres würde ich den Behörden dringend nahelegen. Wenn das Bußgeld oder das Fahrverbot bereits bestandskräftigt wurde, kann der Betroffene selbst nichts mehr machen. Ich würde aber aus Gerechtigkeitsgesichtspunkten dringend raten, diese Bescheide behördenseitig zurückzunehmen, also Fahrverbote aufzuheben und das Bußgeld auf den Betrag zu reduzieren, der nach altem Recht verhängt worden wäre. Die Differenz wäre zu erstatten"

schönes Durcheinander - in Hessen wird deshalb schon von Seiten der Behörde eingestellt....

Prof. Müller ist Prof. für Strassenverkehrsrecht an der Hochschule der sächsischen Polizei Link

Gruß rmx

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 11. Juli 2020 um 23:12:21 Uhr:

Zitat:

@carchecker75 schrieb am 11. Juli 2020 um 12:2:36 Uhr:

Was soll die Verschärfung Unfallzahlen sinken

Faktencheck:

https://www.destatis.de/.../liste-strassenverkehrsunfaelle.html

Zusammenfassung:

Die Zahl der Unfälle steigt fast jährlich.

Warum es im März und April 2020 einen Einbruch gab, das muss man heute niemandem ernsthaft erklären.

Fakt ist aber auch, die Unfälle mit Personenschäden und getötete sind auf niedrigstem Niveau, und jährlich stetig gesunken.(Trotz stetig steigendem Verkehr)

Wenn man nun die Statistik auf die Anzahl der Fahrzeuge münzt, sind die Unfälle schon auch niedriger.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Juli 2020 um 09:04:43 Uhr:

 

Fakt ist aber auch, die Unfälle mit Personenschäden und getötete sind auf niedrigstem Niveau, und jährlich stetig gesunken.(Trotz stetig steigendem Verkehr)

Mag sein, aber man will ja nicht nur die Zahl der Verletzten und Toten senken, sondern die Zahl der Unfälle generell.

Auch ohne dass jemand verletzt wird, ist so ein Unfall schließlich ein Ärgernis, und das nicht nur für die direkt Beteiligten, sondern auch für die, die dann anschließend im Stau stehen.

am 14. Juli 2020 um 9:56

Zitat:

@CV626 schrieb am 14. Juli 2020 um 11:35:02 Uhr:

 

Mag sein, aber man will ja nicht nur die Zahl der Verletzten und Toten senken, sondern die Zahl der Unfälle generell.

....

das ist bei steigendem Verkehrsaufkommen aber die Quadratur des Kreises und statistisch gesehen unmöglich; im Gegenteil dürfte es bei steigendem Verkehrsaufkommen eher exponenzielle Effekte geben, da eine Behinderung/ein Unfall gleich mehrere weitere nach sich ziehen kann;

so gesehen ist die gesunkene Zahl der Unfälle mit Personenschäden und Getöteten ein Riesenerfolg ;

glaube nicht, dass das nur an der besseren Technik liegt, sondern auch am Verhalten von 99% aller VT ;

ein schärfere Sanktionierung vermindert nicht das immer höhere Verkehrsaufkommen, es sei den der Plan wäre, Fahrverbote in so hoher Zahl auszusprechen , dass diese eine Verkehrentlastung verursachen....:D

Gruß rmx

Zitat:

@remix schrieb am 14. Juli 2020 um 11:56:36 Uhr:

 

das ist bei steigendem Verkehrsaufkommen aber die Quadratur des Kreises und statistisch gesehen unmöglich; im Gegenteil dürfte es bei steigendem Verkehrsaufkommen eher exponenzielle Effekte geben, da eine Behinderung/ein Unfall gleich mehrere weitere nach sich ziehen kann;

so gesehen ist die gesunkene Zahl der Unfälle mit Personenschäden und Getöteten ein Riesenerfolg ;

glaube nicht, dass das nur an der besseren Technik liegt, sondern auch am Verhalten von 99% aller VT ;

ein schärfere Sanktionierung vermindert nicht das immer höhere Verkehrsaufkommen, es sei den der Plan wäre, Fahrverbote in so hoher Zahl auszusprechen , dass diese eine Verkehrentlastung verursachen....:D

Gruß rmx

Mag sein - aber wenn sich die Leute durch schärfere Sanktionen besser an die Tempolimits halten, dann kann das zumindest punktuell schon mal Unfälle vermeiden, denn wenn ich nur TL fahre statt TL+30, fliege ich auch seltener aus der Kurve und fahre seltener dem Vordermann am Stauende auf...

Und wir habe ja hier schon gehört, dass die deutlich früher drohenden Fahrverbote in CH nach ein paar Jahren diesbezüglich tatsächlich etwas verändert hatten. Warum soll das in D nicht auch funktionieren?

Wobei die CH Limits Grenzwertig niedrig sind. 50-80-100/120

am 14. Juli 2020 um 10:14

70% aller Unfälle finden in geschlossenen Ortschaften statt, wer da 30 km zu schnell fährt, gehört weggesperrt. 20% auf der Landstraße, dort könnte es passieren, das man aus der Kurve fliegt.

Autobahn sind es knapp 10% aller Unfälle, ich bezweifle, das ich dort mit 150 km, wo 120 km erlaubt ist, aus der Kurve fliege.

Einfach an die Vorgaben halten und man hat keine Probleme. Es gibt genügend Autobahnstrecke die frei sind (noch)! Vorausschauendes fahren und im Zweifel für die anderen Verkehrsteilnehmer mit denken.

Zitat:

@lex-golf schrieb am 14. Juli 2020 um 12:12:48 Uhr:

Wobei die CH Limits Grenzwertig niedrig sind. 50-80-100/120

Ist eben ein kleines Land.. da fährt man 200km und ist am anderen Ende.. hier reichen 200km teilweise nichtmal aus um ein einzelnes Bundesland zu durchqueren..

Die Lösung ist eigentlich naheliegend: situationsabhängige Tempolimits. Wie auf manchen Autobahnen schon. Einfach große digitale, unübersehbare Tafeln über die Fahrbahnen Außerorts aufspannen und die Geschwindigkeit abhängig vom Fahrzeugaufkommen und Witterung festlegen. 30-50-70-100-120, da wäre vieles denkbar.

Zitat:

@lex-golf schrieb am 14. Juli 2020 um 12:12:48 Uhr:

Wobei die CH Limits Grenzwertig niedrig sind. 50-80-100/120

Es geht hier nicht um die allgemeinen Tempolimits, sondern um die Tempoüberschreitungen, ab denen ein Fahrverbot droht. Da ist CH auf dem gleichen Niveau wie es in D wäre, wenn die Novelle gültig wäre, also >20 innerorts und >25 außerorts.

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