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"Kreislaufschwächen"- Ausrede für SMS und Co.?

Themenstarteram 23. Juni 2012 um 6:42

Siehe z.B. hier:

http://www.rhein-zeitung.de/...wei-Touristen-starben-_arid,443253.html

 

Ich habe den Eindruck, dass sich Meldungen, Autofahrern sei "schlecht geworden", hätten eine "Kreislaufschwäche gehabt" als erste Ursachenangabe häufen. Meist wenn die Strasse gerade ist, keine ungünstgen Umstände und oft auch (hier leider nicht) Alleinunfälle. Ich habe den Verdacht, dass das die neue Masche ist, Ablenkung durch SMS und Co. zu vertuschen.

In obigem Beispiel - wenn man merkt das man "wegtritt" lenkt man doch an den rechten Strassenrand und versucht zu bremsen? Oder sehe ich weisse Mäuse und der Gesundheitszustand der Bevölkerung (Arbeitsdruck?) ist so schlecht?

Amen

Beste Antwort im Thema
am 23. Juni 2012 um 6:54

Da steht aber nichts von SMS & Co drin...

Vielleicht war der Dame wirklich schlecht geworden - dafür sind zu wenig Infos in dem Artikel.. Und wenn dir Schwarz vor Augen wird - ich weiß nicht, wie man in dem Moment reagiert..

Auf jeden Fall sehr traurig.

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am 23. Juni 2012 um 6:54

Da steht aber nichts von SMS & Co drin...

Vielleicht war der Dame wirklich schlecht geworden - dafür sind zu wenig Infos in dem Artikel.. Und wenn dir Schwarz vor Augen wird - ich weiß nicht, wie man in dem Moment reagiert..

Auf jeden Fall sehr traurig.

Du kannst Dir sicher sein das in diesem Fall die Staatsanwaltschaft ganz genau prüft wie es zum Unfall gekommen ist.

Und du kannst dir auch sicher sein das sie es auch rausbekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Ich habe den Eindruck, dass sich Meldungen, Autofahrern sei "schlecht geworden", hätten eine "Kreislaufschwäche gehabt" als erste Ursachenangabe häufen.

Ob dies nur (d)ein "Eindruck" ist oder nicht, das sei mal dahingestellt.

Du weisst ja nichtmal, ob "offenbar wegen Kreislaufproblemen" von der Unfallfahrerin stammt oder von der Polizei vermutet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Meist wenn die Strasse gerade ist, keine ungünstgen Umstände und oft auch (hier leider nicht) Alleinunfälle. Ich habe den Verdacht, dass das die neue Masche ist, Ablenkung durch SMS und Co. zu vertuschen.

Ich kann mir meinetwegen noch vorstellen, daß man in der Kolonne wegen einer SMS zu spät mitbekommt wenn vorne gebremst wird.... und ich kann mir jede Menge anderen Mist vorstellen, den telefonierende oder sonstwie abgelenkte Fahrer anstellen.

Aber komplett die Fahrbahn zu verlassen...? Ich weiss ja nicht ... da spekulierst du schon ziemlich wild in der Gegend rum :rolleyes:

Telefonate könnte man meines Wissens nachweisen, SMSen vielleicht auch. Den Gesundheitszustand u.U. ebenfalls.

 

am 23. Juni 2012 um 9:42

Wenn diese "Kreislaufprobleme" ärztlich bekannt sind und ggf. auch medikamentös behandelt werden, kann dies schon weitere Konsequenzen für die Person haben.

§ 2 FeV - Eingeschränkte Zulassung

(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet.

 

§ 315c - Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Das ist natürliche Sache des Gerichtes zu klären was wie wo angenommen wird oder ob eine entsprechende Dosis von Medikamenten (alles mit "zepam" am Ende ist schlecht zum Auto fahren) im Körper zum Unfallzeitpunkt vorgelegen hat.

Aber das ist alles reine Spekulation und da keiner von uns die Ermittlungsakten kennt, kann man einfach nur ins Blaue hinein raten. Weil darüber hinaus ist auch noch ein §222 StGB interessant für die Staatsanwaltschaft...

Nur so viel ist sicher, ob eine SMS verschickt wurde oder nicht kann man beim Mobilfunkanbieter nachfragen :)

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Wenn diese "Kreislaufprobleme" ärztlich bekannt sind und ggf. auch medikamentös behandelt werden, kann dies schon weitere Konsequenzen für die Person haben.

(...)

Das ist natürliche Sache des Gerichtes zu klären was wie wo angenommen wird oder ob eine entsprechende Dosis von Medikamenten (alles mit "zepam" am Ende ist schlecht zum Auto fahren) im Körper zum Unfallzeitpunkt vorgelegen hat.

Mit anderen Worten (und das ist fürs Thread- Thema nicht uninteressant):

"Kreislaufschwäche" taugt u.U. sowieso nicht als Ausrede, weil es gegenüber "am Handy rumgefummelt" garnicht wirklich die folgenärmere Alternative sein könnte(?).

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Nur so viel ist sicher, ob eine SMS verschickt wurde oder nicht kann man beim Mobilfunkanbieter nachfragen

Aber zum Beispiel nicht, ob oder wann sie wirklich gelesen wurde.

am 23. Juni 2012 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Aber zum Beispiel nicht, ob oder wann sie wirklich gelesen wurde.

Oder wann und wie sie verfasst und abgeschickt wurde.

am 23. Juni 2012 um 11:17

Naja was jetzt folgenunschwerer ist will ich jetzt gar nicht beurteilen, 2 Menschen sind so oder so tot, das sollte ein Fachanwalt im Verkehrsrecht beurteilen :)

Ich vertrete die Auffassung dass ein Handy (und auch alles andere was nicht verboten ist z.B. riesen McDonalds Menü) nichts beim Autofahrer verloren hat. Darüber hinaus muss sich jeder Fahrzeugführer vor Fahrtantritt darüber versichern ob der eigene Zustand und der Zustand des Fahrzeuges "in Ordnung" ist. Wenn man von gewissen gesundheitlichen Schwierigkeiten weiß (die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind), dann sollte man so weit über den Tellerrand blicken und es sich in so weit eingestehen, dass man das Fahrzeug nicht mehr bewegt.

Zu der SMS Thematik, ich arbeite jetzt bei keinem Mobilfunkanbieter, aber ich kann mir schon vorstellen, dass der Sendezeitpunkt und der Empfangszeitpunkt mitgeloggt wird. Es ist auch unerheblich ob und wann die SMS getippt wurde, da schon das "Senden" drücken nicht erlaubt ist.

am 23. Juni 2012 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Es ist auch unerheblich ob und wann die SMS getippt wurde, da schon das "Senden" drücken nicht erlaubt ist.

Man muß ja nicht (immer) zwingend "drücken", das ist ja der Knackpunkt.

am 23. Juni 2012 um 11:27

Da müssten wir jetzt aber die Glaskugel befragen um den konkreten Fall "beurteilen" zu können :)

am 23. Juni 2012 um 11:31

Nee, um den konkreten Fall ging es mir gar nicht, ich will der Verursacherin auch überhaupt nichts unterstellen. :)

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Naja was jetzt folgenunschwerer ist will ich jetzt gar nicht beurteilen, 2 Menschen sind so oder so tot

Da hast du mich falsch verstanden. Ich meinte nicht die Unfallfolgen, sondern die juristischen Folgen, denn darum gehts doch dem Themenersteller:

Wenn bspw. wegen "SMS schreiben" eine Ausrede genutzt würde (so lautet nunmal der Gedanke im Ausgangsbeitrag), dann müsste diese Ausrede logischerweise etwas sein, was juristisch weniger schwer wiegt.

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Darüber hinaus muss sich jeder Fahrzeugführer vor Fahrtantritt darüber versichern ob der eigene Zustand und der Zustand des Fahrzeuges "in Ordnung" ist. Wenn man von gewissen gesundheitlichen Schwierigkeiten weiß (die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind), dann sollte man so weit über den Tellerrand blicken und es sich in so weit eingestehen, dass man das Fahrzeug nicht mehr bewegt.

Das versteht sich von selbst.

Allerdings ist ja in dem Fall garnicht bekannt, ob der Zustand ganz plötzlich eintrat, bereits länger bekannt war oder bei "Fahrtantritt" noch alles völlig normal war.

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Zu der SMS Thematik, ich arbeite jetzt bei keinem Mobilfunkanbieter, aber ich kann mir schon vorstellen, dass der Sendezeitpunkt und der Empfangszeitpunkt mitgeloggt wird. Es ist auch unerheblich ob und wann die SMS getippt wurde, da schon das "Senden" drücken nicht erlaubt ist

hm, klar. Hat allerdings mit dem Empfangen nichts zu tun (daher mein Zitat "Aber zum Beispiel nicht, ob oder wann sie wirklich gelesen wurde").

Das Empfangen einer SMS kann bei einem betriebsbereiten Mobiltelefon ja ohne Zutun des Besitzers erfolgen, dürfte als auch im Auto perSe nicht verboten sein.

Erst das Lesen bzw. zur Hand nehmen des Gerätes wäre verboten, lässt sich aber eher nicht vom Provider aus prüfen.

Alles nur Spekulationen, Spekulationen, Spekulationen

am 23. Juni 2012 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von Atr1x

Und wenn dir Schwarz vor Augen wird - ich weiß nicht, wie man in dem Moment reagiert..

Wenn dir schwarz vor Augen wird reagierst du erstmal garnicht, weil du das garnicht mitbekommst.

Mit etwas Pech setzt das Bewusstsein erst wieder ein, wenn du nur noch nen halben Meter vom Radfahrer weg bist.

Ich kenn das von meiner Mutter. Die ist auch "einfach so" vom Fahrrad gekippt und hat erst was davon mitbekommen als sie auf dem Boden lag.

Grundsätzlich würde ich behaupten, egal ob man jetzt eine SMS schreibt oder telefoniert, wenn man über einen Grünstreifen fährt, dann merkt man das noch früh genug und kann bremsen bevor man in die Fahrradfahrer gerast ist.

Ist man bewusstlos, merkt man das leider nicht und hat sogar noch den Fuß auf dem Gas und wird nicht mal langsamer.

am 23. Juni 2012 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Naja was jetzt folgenunschwerer ist will ich jetzt gar nicht beurteilen, 2 Menschen sind so oder so tot

Da hast du mich falsch verstanden. Ich meinte nicht die Unfallfolgen, sondern die juristischen Folgen, denn darum gehts doch dem Themenersteller:

Wenn bspw. wegen "SMS schreiben" eine Ausrede genutzt würde (so lautet nunmal der Gedanke im Ausgangsbeitrag), dann müsste diese Ausrede logischerweise etwas sein, was juristisch weniger schwer wiegt.

Die richtige Antwort hier ist denke ich "das kommt darauf an".

Fährst du 2 Menschen platt in Folge des SMS schreibens (also durch die eigene Aussage dass man abgelenkt war), dann wird es einfacher sein den §222StGB zu bejahen.

Es kommt bei einem fahrlässigen Begehungsdelikt auf die objektive / subjektive Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit des Erfolges ein. Es werden Fragen gestellt "wie hätte sich ein besonnener und gewissenhafter Fahrer verhalten" und "ob es allgemein (und für einen selbst) vorhersehbar war, dass z.b. eine Ablenkung vom Straßenverkehr zu einer solchen Folge (Tod / Verletzung) von Menschen kommen kann. Und das ist in meinen Augen ganz klar zu bejahen.

Inwieweit das SMS schreiben Führerscheintechnisch relevanz hat, ob die Behörde den Führerschein einziehen wird aufgrund von einem charakterlichen Mangel, da sitze ich an der falschen Stelle :)

Wobei ich finde, dass es bei einem (dauerhaften) körperlichen Mangel schon eher der Fall sein wird, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Inwieweit jetzt aber dieses "Bewusstseinverlieren" auf den §222StGB wirkt das ist denke ich hier wieder schwieriger. Da kommt es im Rahmen der Beweiserhebung darauf an, ob eine medizinische Vorgeschichte vorliegt, medizinische Gutachten, evtl. dauerhafte medikamentöse Behandlung....da wenn es jetzt zum ersten Mal passiert ist und die Person damit überhaupt nicht rechnen konnte, hier die Crux begraben sein könnte.

Das ist meine höchstpersönliche Einschätzung und kann bis ins Detail nur von einem Fachanwalt und je nach Einzelfall beurteilt werden :)

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Darüber hinaus muss sich jeder Fahrzeugführer vor Fahrtantritt darüber versichern ob der eigene Zustand und der Zustand des Fahrzeuges "in Ordnung" ist. Wenn man von gewissen gesundheitlichen Schwierigkeiten weiß (die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind), dann sollte man so weit über den Tellerrand blicken und es sich in so weit eingestehen, dass man das Fahrzeug nicht mehr bewegt.

Das versteht sich von selbst.

Allerdings ist ja in dem Fall garnicht bekannt, ob der Zustand ganz plötzlich eintrat, bereits länger bekannt war oder bei "Fahrtantritt" noch alles völlig normal war.

siehe Punkt 1

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Zu der SMS Thematik, ich arbeite jetzt bei keinem Mobilfunkanbieter, aber ich kann mir schon vorstellen, dass der Sendezeitpunkt und der Empfangszeitpunkt mitgeloggt wird. Es ist auch unerheblich ob und wann die SMS getippt wurde, da schon das "Senden" drücken nicht erlaubt ist

hm, klar. Hat allerdings mit dem Empfangen nichts zu tun (daher mein Zitat "Aber zum Beispiel nicht, ob oder wann sie wirklich gelesen wurde").

Das Empfangen einer SMS kann bei einem betriebsbereiten Mobiltelefon ja ohne Zutun des Besitzers erfolgen, dürfte als auch im Auto perSe nicht verboten sein.

Erst das Lesen bzw. zur Hand nehmen des Gerätes wäre verboten, lässt sich aber eher nicht vom Provider aus prüfen.

Alles nur Spekulationen, Spekulationen, Spekulationen

Das stimmt, daher ist die Frage ob wir jetzt vom SMS schreiben, senden, oder empfangen sprechen :)

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