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*Hilfe* Haftpflichtschaden verursacht durch ein Kind

Themenstarteram 26. Juli 2010 um 20:32

Hallo zusammen,

 

ich habe eine kleine Frage bzw. Problem. Letztes Wochenende ist der Sohn unserer Nachbarin an meinen 3,5 Jahre alten Focus mit seinem Fahrrad hängen geblieben. Er wollte es an diesem vorbei heben, was leider nicht ganz geklappt hat.

Die Familie ist regulär Haftpflicht versichert. Bilder dazu findet ihr anbei.

Die Werkstatt hat einen Kostenvoranschlag von 965,55 Euro an die Versicherung gegeben. Ein Bild der Rechnung ist ebenfalls anbei.

Ist das real? mir kommt das sehr gering vor.

Letztes Jahr ist mir jemand in den Kotflügel gefahren und der kostete alleine fast 1200 Euro mit allem drum und dran.

Der Kostenvoranschlag stammt von einer Ford-Werkstatt. Diese hat sich eigenständig mit dem Versicherungsvertreter abgestimmt.

Meine Skepsis gegenüber des Kostenvoranschlages rührt daher, das ich auch einen Leihwagen angefordert hatte. Zudem war die Aussage des Meisters, der den Kostenvoranschlag erstellt hat, das man die Frontschürze austauschen müsse (ich möchte hier nicht Sinn oder Unsinn dieser Aktion diskutieren). Meiner Anfrage warum der nun eingereichte Vorschlag so abweicht wurde ausgewichen.

Der neue Kostenvoranschlag kam aber erst zustande, nachdem Versicherung und Werkstatt sich ausgetauscht haben. Ich möchte hier nichts unterstellen, jedoch traue ich Versicherungen aus Prinzip nicht (Ich bin, bevor ich Rechtsschutzversichert war, schon einmal auf einem Haftpflichtschaden sitzen geblieben, da mir damals die Mittel gefehlt haben, meinen Schaden einzuklagen. Die Gegnerische Versicherung hat damals selbst die Aussagen von Sicherheitsbeamten, die den Vorfall beobachtet haben, als falsch abgetan. Und ich stand mit über 700 Euro Schaden an meiner verbeulten Heckschürze im Regen. Eine junge Frau war nicht in der Lage korrekt aus zu parken...).

Ich habe angefragt, welchen Betrag ich noch bei Auszahlung erhalte, hier wurde mir gesagt, das neben 19% MwSt auch noch von der Versicherung eigenmächtig 30% abgezogen werden, da diese davon ausgeht, das ich es irgendwo anders günstiger machen lasse. Das finde ich ziemlich dreist. Es würden als ca. 550 Euro ausgezahlt...ich halte es für utopisch das ordentlich für diesen Betrag beheben zu lassen. Zumindest wenn alles rechtens sein soll (Rechnung etc.).

Den verbeulten Kotflügel habe ich mir auch auszahlen lassen, hier habe ich jedoch noch 850 Euro von 1200 erhalten (-19% MwSt; -11% Versicherungs"spanne"). Daher kommt mir das alles ziemlich komisch vor. Das Versicherungen neben der MwSt noch einen intern kalkulierten Betrag abziehen ist mir bekannt. Das dieser so hoch sein soll, jedoch nicht.

Für den Fall der Fälle bin ich Rechtsschutzversichert. Zudem habe ich gelesen, das bis zu einer Höhe von 750 EUR von Bagatellschäden gesprochen wird und hier ein Werkstattgutachten reicht. Ab diesem Betrag (und diesen überschreite ich laut Werkstattrechnung deutlich) ist man als Geschädigter jedoch berechtigt einen Gutachten einzufordern. Wäre das in diesem Fall sinnvoll?

 

Ich möchte hier beim besten Willen nicht jeden Cent raus schinden, aber nach meinen Erfahrungen als Geschädigter traue ich keiner regulierenden Versicherung über den Weg. Ich lasse mich auch gerne durch korrekt präsentiertes Fachwissen auf den richtigen Weg leiten ;-)

 

Danke für sinnvolles Feedback!

 

Radkastenrost

Schaden05
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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Juli 2010 um 14:38

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wir müssen uns alle nicht wundern und aufregen wenn die Versicherungsprämien so hoch sind weil alle immer das max rausholen wollen um aus einem Schaden einen Vorteil zu erziehlen.

Da wird natürlich auch noch jeder Steinschlag mit angekreidet, und sich dann über die hohen Versicherungsprämien wundern.

Es hätte vollkommen ausgereicht das Teil neu lackieren zu lassen.

Sorry, aber ich schinde hier gar nichts raus. Die Versicherungen drücken auf der Gegenseite was geht. Ich habe nun mal diese negative Erfahrung in der ich auf meinem Schaden Sitzen geblieben bin. Zudem kann man dem KVA, wie oben bereits erwähnt, entnehmen das hier nicht alles was geht raus geholt wird.

Der Beinahme "Mr.Weisheit" sollte hier eindeutig überdacht werden ;-)

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Hi,

da mit der Deliktunfähigkeit könnte schon drohen, aber der TE hat halt nicht geschrieben, wie alt das Kind war.

Vielleicht hat es aber auch umsichtige Eltern, die in ihrem Haftpflichtversicherungsvertrag die "Kinderklausel" also den Verzicht auf Prüfung der Deliktfähigkeit eingeschlossen haben.

Ohne weitere Infos alles Spekulation.

bye

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

ausser späsen nichts gewesen! kinder unter 8 jahren und sogar bis 14 nicht haftbar ! also dum gelaufen. mfg

Fritze, du bist einfach nur der beste, ein Joke nach dem anderen hier, Respekt Brauner...... :D

Themenstarteram 27. Juli 2010 um 20:45

Die gesamte "Kraterlandschaft" entstand durch das Kind der Nachbarn. Vorher war da nichts! Das andere Zeug sind nur Insekten und das Auto war ne Zeit nicht bei der Wäsche. Bitte erspart mir hier so teils inkompetente Mutmaßungen. Ich habe für diesen Wagen vor 3,5 Jahren einen Haufen Geld bezahlt und ich erwarte das die Versicherung hier einspringt.

Das Kind ist ca. 9-12 Jahre alt. Ich weiß das nicht genau und habe auch nicht nachgefragt. Der Versicherungsmakler hat das ganze weiter geleitet. Jetzt heißt es erst mal warten was die Versicherung sagt.

Danke für die anderen, hilfreichen, Antworten.

Bei dem Alter des Kindes geht die Aufsichtspflicht der Eltern nicht mehr so weit, daß das Kind ständig beaufsichtigt werden muß.

es genügt, wenn es regelmäßig auf die nötige Aufmerksamkeit beim Radfahren hingewiesen wird.

Du kannst also, wenn die Eltern nicht aus moralischer Verpflichtung zahlen, oder eine Haftpflichtversicherung haben, die die Aufsichtspflicht nicht berücksichtigt, Pech haben, daß du deinen Schaden selbst tragen mußt.

Die Haftpflichtversicherung hat ja zwei Aufgaben:

1. berechtigte Forderungen bezahlen und

2. unberechtigte Forderungen abzulehnen.

Hier zählt nicht die moralische Pflicht, sondern nur die gesetzliche.

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

ausser späsen nichts gewesen! kinder unter 8 jahren und sogar bis 14 nicht haftbar ! also dum gelaufen. mfg

Eijeijei... Jetzt sind wir hier schon im Strafrecht verursacherseits, oder wie meint der Leuchtturm das?

Auf den Rest ist Kollege Delle ja schon eingegangen. Ich wollte kein Schiff in der Nähe dieser Küste sein wo.... Ach lassen wir das.

Gruß

Peter

 

PS. Ich kann mir denken wofür die 86 stehen :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

PS. Ich kann mir denken wofür die 86 stehen :rolleyes:

wir auch, Peter, wir auch.........:D

 

Gruß

 

Delle

am 28. Juli 2010 um 9:57

wobei der name leuchtturm ja nicht bedeutet das es ne leuchte ist ;)

am 28. Juli 2010 um 12:14

Wir müssen uns alle nicht wundern und aufregen wenn die Versicherungsprämien so hoch sind weil alle immer das max rausholen wollen um aus einem Schaden einen Vorteil zu erziehlen.

 

Da wird natürlich auch noch jeder Steinschlag mit angekreidet, und sich dann über die hohen Versicherungsprämien wundern.

 

Es hätte vollkommen ausgereicht das Teil neu lackieren zu lassen.

am 28. Juli 2010 um 12:44

Der KVA umfaßt doch - bis auf das Luftgitter - nur Positionen, die im Zusammenhang mit den Lackierarbeiten stehen…

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 14:38

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wir müssen uns alle nicht wundern und aufregen wenn die Versicherungsprämien so hoch sind weil alle immer das max rausholen wollen um aus einem Schaden einen Vorteil zu erziehlen.

Da wird natürlich auch noch jeder Steinschlag mit angekreidet, und sich dann über die hohen Versicherungsprämien wundern.

Es hätte vollkommen ausgereicht das Teil neu lackieren zu lassen.

Sorry, aber ich schinde hier gar nichts raus. Die Versicherungen drücken auf der Gegenseite was geht. Ich habe nun mal diese negative Erfahrung in der ich auf meinem Schaden Sitzen geblieben bin. Zudem kann man dem KVA, wie oben bereits erwähnt, entnehmen das hier nicht alles was geht raus geholt wird.

Der Beinahme "Mr.Weisheit" sollte hier eindeutig überdacht werden ;-)

Tja, unser Pepper weis von allem halt ein bisschen....:rolleyes:

 

Aber für MT reicht das schon........:D

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Radkastenrost

 

...()...Ich habe angefragt, welchen Betrag ich noch bei Auszahlung erhalte, hier wurde mir gesagt, das neben 19% MwSt auch noch von der Versicherung eigenmächtig 30% abgezogen werden, da diese davon ausgeht, das ich es irgendwo anders günstiger machen lasse. Das finde ich ziemlich dreist. Es würden als ca. 550 Euro ausgezahlt...ich halte es für utopisch das ordentlich für diesen Betrag beheben zu lassen. Zumindest wenn alles rechtens sein soll (Rechnung etc.).

Den verbeulten Kotflügel habe ich mir auch auszahlen lassen, hier habe ich jedoch noch 850 Euro von 1200 erhalten (-19% MwSt; -11% Versicherungs"spanne"). Daher kommt mir das alles ziemlich komisch vor. Das Versicherungen neben der MwSt noch einen intern kalkulierten Betrag abziehen ist mir bekannt. Das dieser so hoch sein soll, jedoch nicht.

...()...

Ich möchte hier beim besten Willen nicht jeden Cent raus schinden, aber nach meinen Erfahrungen als Geschädigter traue ich keiner regulierenden Versicherung über den Weg. Ich lasse mich auch gerne durch korrekt präsentiertes Fachwissen auf den richtigen Weg leiten ;-)

 

Danke für sinnvolles Feedback!

 

Radkastenrost

Hallo,

wenn Du bedenken hast, ob man etwas zu dem von Dir besagten Preis ordentlich machen lassen kann, wieso lässt Du es dann nicht in der Fachwerkstatt reparieren und trittst Deine Forderungen ab, so dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet?!

Ich lese raus, dass Dir Dein Auto sehr viel bedeutet, und daher würde ich persönlich den Wagen zur Fachwerkstatt bringen, dort dann eine Abtretungserklärung unterschreiben und dann hole ich den Wagen später wieder ab und die Beschädigung ist repariert.

Und wenn Du diesen Weg gehst, dann wird die gegnerische Versicherung auch nix am "Preis drücken"!

Gruß Tobi

am 28. Juli 2010 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von Radkastenrost

Vorher war da nichts! Das andere Zeug sind nur Insekten und das Auto war ne Zeit nicht bei der Wäsche.

Dazu fällt mir nichts mehr ein, ausser ein Verweis auf den rechten oberen Teil von Foto Nr. 2.

Da kommt mir spontan das Wort Topfschwamm in den Sinn.

Mfg Zille

@all

 

nun seit mal bitte alle ein bisschen zurückhaltender mit eueren  "technisch/-analytischen Gutachten" hier anhand der Fotos....:eek:

 

Leuts`s da haben sich schon richtige Sachverständige blaue Augen geholt....:rolleyes:

 

So etwas kann man nur beurteilen, wenn man das Fahrzeug selber gesehen hat und auch das "Gegenstück"

 

Und selbst dann sollte man etwas von der Materie verstehen, sprich man sollte das Beurteilen von solchen Schäden gelernt haben

 

Also höhrt doch bitte auf em TE hier gleich Betrug zu unsterstellen.

 

Und was den Reparaturweg betrifft, da sollte hier besser auch mal der eine oder andere an Dieter Nuhr denken........:D

 

Gruß

 

Delle

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