#Fotorecht: Fotografieren von strafbaren Handlungen inkl. Person ?
Hallo Leute,
das Fotorecht hat sich ja verschärft, wie Ihr sicher alle wisst.
http://www.fotomagazin.de/.../...-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen
Auch an anderer Stelle hier bei Motor-Talk wird über Videografie gestritten, z.B. in Bezug auf Dashcams.
Aber meine Frage geht in eine andere Richtung.
1.
Wenn ich beobachte, dass sich jemand an meinem Auto oder Motorrad zu schaffen macht, zum Beispiel um das selbige zu stehlen, oder Teile zu entfernen, wie Navi, Koffer, Autoradio und anderes, dürfte ich die Person mit dem Smartphone fotografieren um damit die Person, auch wenn unbekannt, anzuzeigen?
2.
Oder bei Schlägereien und anderen Auseinandersetzungen auf der Strasse, also im öffentlichen Verkehrsraum. Auch dort könnte man Fotos anfertigen, natürlich mit den Personen drauf um sie in diesem konkreten Fall anzuzeigen? Sonst wären die Fotos ja wertlos.
Kritisch könnte das ja sein, weil ich sein Persönlichkeitsrecht verletze. Aber ich tue das ja zum Allgemeinwohl oder um Beweise zu sammeln in diesem konkreten Fall. Also kein willkürliches Dauerfotografieren.
Gruss
W.
59 Antworten
Liest du dir die posts eigentlich auch durch? Das Neue ist "Hilflosigkeit" als Voraussetzung, das ist bei einem Tätet nicht erfüllt, daher ändert sich in diesem Punkt nichts.
Jetzt kommt die Masche wieder, ob ich was gelesen hätte. Mann oh mann. Langweilig.
Es geht mir um die Frage, ob die Person, die ich beim hantieren an meinem Motorrad forgrafiere, die ja dann offensichtlich nicht nur "Beiwerk" der Aufnahme ist und natürlich auch nicht "hilflos", es sei denn der Typ wär' auch noch betrunken, mich nachher anschwärzen kann, dass ich ein Foto von ihm gemacht hätte.
Und ob die Polizei auch so ein Foto entgegen nehmen würde.
Ich will das Bild ja nicht in dem Sinne veröffentlichen. Also nicht bei Facebook und bei Instagramm hochladen.
Zitat:
@Wolfgang Wegner [url=http://www.motor-talk.de/.../...ndlungen-inkl-person-t5756422.html?...]Defacto darf man dann wohl gar nichts mehr fotografieren. Des ist doch alles Schwachsinn.
In der Tat!
Wie ich lese, geht der Schwachsinn weiter. Und der Gesetzestext wurde weder gelesen noch verstanden.
Deine gewünschten Urteile gibt es nicht. Die wären auch Schwachsinn. Die Richter sind aber nicht schwachsinnig.
Situ war schneller als meine Änderung oben.
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Ich will mal ein Beispiel bringen, das ein bischen anders gelagert ist, als der Meininger Fall:
Ein Auto rempelt mit an. Auf dem Parkplatz vom Real. Ich mache ein Foto mit dem Handy des anderen Autos. Die Person kann man im Auto deutlich erkennen. Er schreit, ich darf nicht fotografieren.
Hmmm
Zitat:
@situ schrieb am 19. Juli 2016 um 15:29:29 Uhr:
Das wurde dir doch schon mehrfach erklärt (diese Antwort nach der Änderung).
Kann ich so leider nicht rauslesen.
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 19. Juli 2016 um 15:16:20 Uhr:
Jetzt kommt die Masche wieder, ob ich was gelesen hätte. Mann oh mann. Langweilig.
Vielleicht langweilig, ja, aber leider berechtigt.
Ich zitiere:
Zitat:
Das VG Meiningen schreibt 2014 dazu: Die Weitergabe eines Bildes an eine einzelne Person zum Zwecke der Beweissicherung für eine Strafanzeige kann unter keine der Alternativen eines Verbots subsumiert werden.
Was genau hast du daran nicht verstanden?
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 19. Juli 2016 um 15:30:08 Uhr:
Ich will mal ein Beispiel bringen, das ein bischen anders gelagert ist, als der Meininger Fall:Ein Auto rempelt mit an. Auf dem Parkplatz vom Real. Ich mache ein Foto mit dem Handy des anderen Autos. Die Person kann man im Auto deutlich erkennen. Er schreit, ich darf nicht fotografieren.
Hmmm
Hmm - ich glaube zunächst mal, ob REAL oder METRO, spielt nur eine sehr sekundäre Rolle; möglicherweise gar keine. Ein anderes Auto, dass ein Handy hat, ist mir noch nicht begegnet. Das Auto müsste dir natürlich gestatten, sein Handy zu benutzen. Es ist aber völlig unnötig und damit provokativ, die Person im Auto zu fotografieren. Es gibt ja keinerlei Grund. Was soll also der Blödsinn? Interessant sind die Beulen und das Kennzeichen. Nicht aber, ob der Fahrer einen Bart trägt oder das Mädchen hübsche Augen hat.
Wir können aber gern noch ein Beispiel machen.
PS: Bei uns hat's auch 32 Grad.
Zitat:
@situ schrieb am 19. Juli 2016 um 15:33:32 Uhr:
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 19. Juli 2016 um 15:30:08 Uhr:
Ich will mal ein Beispiel bringen, das ein bischen anders gelagert ist, als der Meininger Fall:Ein Auto rempelt mit an. Auf dem Parkplatz vom Real. Ich mache ein Foto mit dem Handy des anderen Autos. Die Person kann man im Auto deutlich erkennen. Er schreit, ich darf nicht fotografieren.
Hmmm
Hmm - ich glaube zunächst mal, ob REAL oder METRO, spielt nur eine sehr sekundäre Rolle; möglicherweise gar keine. Ein anderes Auto, dass ein Handy hat, ist mir noch nicht begegnet. Das Auto müsste dir natürlich gestatten, sein Handy zu benutzen. Es ist aber völlig unnötig und damit provokativ, die Person im Auto zu fotografieren. Es gibt ja keinerlei Grund. Was soll also der Blödsinn? Interessant sind die Beulen und das Kennzeichen. Nicht aber, ob der Fahrer einen Bart trägt oder das Mädchen hübsche Augen hat.
Wir können aber gern noch ein Beispiel machen.
😁😁😁😁
Muss heißen: Ich mache ein Foto des anderen Autos, mit dem Handy. (meinem)
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 19. Juli 2016 um 15:40:55 Uhr:
Muss heißen: Ich mache ein Foto des anderen Autos, mit dem Handy. (meinem)
Dann bin ich ja beruhigt. Denn das Auto könnte dich ggf. verklagen, wenn du sein Handy ohne Einverständnis benutzt. Wäre ja dann so zu sagen eine "unechtes" Selfie".
Zitat:
@birscherl schrieb am 19. Juli 2016 um 15:31:32 Uhr:
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 19. Juli 2016 um 15:16:20 Uhr:
Jetzt kommt die Masche wieder, ob ich was gelesen hätte. Mann oh mann. Langweilig.Vielleicht langweilig, ja, aber leider berechtigt.
Ich zitiere:
Zitat:
@birscherl schrieb am 19. Juli 2016 um 15:31:32 Uhr:
Zitat:
Das VG Meiningen schreibt 2014 dazu: Die Weitergabe eines Bildes an eine einzelne Person zum Zwecke der Beweissicherung für eine Strafanzeige kann unter keine der Alternativen eines Verbots subsumiert werden.
Was genau hast du daran nicht verstanden?
Jo. Also ists erlaubt, Fotos an einzelne weiterzugeben. Stand 2013
2016:
http://www.refrago.de/...rdnungswidrigkeit_fotografieren.frage705.html
Zitat:
@birscherl schrieb am 19. Juli 2016 um 15:49:56 Uhr:
Auto-Fokus quasi …
😁😁
Wo ist jetzt das Problem mit dem REAL- oder METRO-Fall?
Dokumentation des Schadens ist legitim. Dokumentation des Fahrers ist auch legitim. Die Dokumentation erfolgt auch anlassbezogen und nicht willkürlich. Es gibt ein berechtigtes Interesse des Geschädigten. Der Schädiger kann noch so lange schreien "Du darfst das nicht", solange keine Polizei vor-Ort ist werde ich die Bilder auch nicht löschen - und es ist dann immer noch nicht illegal.
Mit dem OWi-Fall hat das auch nichts zu tun, weil nur diesem Fotograf kein eigenes Interesse an der Dokumentation zusteht.