§7 Strassenverkehrsgesetzbuch?!

Aii Leute,

ich hatte vor ein paar Monaten einen Unfall mit meinem Corsa. Ein Mädchen ist ohne zu kucken über die Strasse gelaufen und wurde von mir angefahren.
Ich hatte 3 Augenzeugen die alle der Polizei gesagt haben, dass ich nicht Schuld war am Unfall, das Mädchen selbst hat es zugegeben und die Polizei hat mir dann auch in ihrem Bericht Recht gegeben.

Als ich dann mit der Versicherung des Mädchens in Kontakt trat, ich dachte mir ehrlich gesagt, bei einer so klaren und eindeutigen Sachlage, würde die Reparatur schnell von Statten gehen, gab es doch einige "Meinungsverschiedenheiten".

Erst mal musste ich 7 Wochen darauf warten, dass die Versicherung aus dem Arsch kam, einen Gutachter zu schicken, der sich mein Auto angesehen hat.

Ich dachte mir dann, dass es jetzt endlich bald ein Ende hat, bis ich einen Brief von der Versicherung bekam, in dem sie mir mitteilten, dass sie aufgrund §7 Strassenverkehrsgesetzbuch ("Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."😉 nur für 75% des Schadens aufkommen werden.

In der Werksatt wurde mir gesagt, dass sie so eine Frechheit auch noch nie erlebt hätten. Ich dachte auch ich spinne.

Ich habe am Mittwoch einen Termin beim Anwalt, im schlimmsten Fall wird das Mädchen dann auf die 25% verklagt, die ich sonst zahlen müsste.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ist jemandem hier eine Versicherung schon mal mit dem §7 StVg als Vorwand gekommen, den Schaden nicht zu bezahlen? Hat jemand Erfahrung damit gemacht?

Ich finde es so dermaßen dreist und frech.

mfG

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe das Mädchen ist Gesund. 

24 weitere Antworten
24 Antworten

Das wird wohl ein Richter entscheiden müssen, ohne anwaltliche Vertretung wird man sich auf dem Gerichtsflur wohl Blutblasen laufen.

Zitat:

Original geschrieben von Made_iin_Germany


Also es war eben so, dass sie am Strassenrand stand und in meine Fahrtrichtung gesehen hat, also meinen Gegenverkehr beobachtet hat, und als ich dann einen Meter vor ihr war, losgerannt ist.

Und das hast Du alles gesehen bzw. beobachtet?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von Made_iin_Germany


Also es war eben so, dass sie am Strassenrand stand und in meine Fahrtrichtung gesehen hat, also meinen Gegenverkehr beobachtet hat, und als ich dann einen Meter vor ihr war, losgerannt ist.
Und das hast Du alles gesehen bzw. beobachtet?

naja und??

wenn ich sehe das nen fußgänger am straßenrand steht und in meine richtung guggt, dann gehe ich davon aus ,dass er mich gesehen hat, und NICHT vor meine karre rennt.

da der te sowieso schon nur 35 gefahren is,völlig ok ,ich kann mirnämlich schon denken,worauf du hinaus willst .(

aber dann muss ich bei JEDEM fußgänger der an den straßen unterwegs ist voll in die eisen steigen und darf nur in schrittgeschwindigkeit an vorbei fahren

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway



aber dann muss ich bei JEDEM fußgänger der an den straßen unterwegs ist voll in die eisen steigen und darf nur in schrittgeschwindigkeit an vorbei fahren

Die Rechtsprechung stellt teilweise extrem hohe (und manchmal schwer nachzuvollziehende) Anforderungen an den Unabwendbarkeitsnachweis - insbesondere dann, wenn Fussgänger beteiligt sind.

Letztlich wird der vom TE beauftragte Anwalt nach erfolgter Akteneinsicht am besten die Chancen für einen Prozess beurteilen können.

An dieser Stelle ohne genaue Kenntnis der örtlichen und sonstigen Verhältnisse zu spekulieren ist müssig.

Müsig (!) ist es auch zu spekulieren, was eine Kuppel auf der Straße zu suchen hat. Womöglich hat man die noch hinter einer Kuppe abgelegt.

Sorry, hab gerad Klugscheißmodus an...

Moin,

allein, dass Du Dein KFZ im Straßenverkehr bewegst, stellt eine Gefährdung dar, die sogenannte Gefährdungshaftung.

Diese Gefährdungshaftung wird wohl die gegnerische Versicherung meinen und deshalb auch nur 75% des Schaden übernehmen wollen.

Was jetzt die richterliche Entscheidung vor Gericht sich auswirkt ist fraglich, Recht haben und vor Gericht Recht bekommen, sind zweierlei.

Abgesehen davon, wenn das Mädchen noch beim Arzt war, wird ggf noch die Krankenversicherung des Mädchens ggf Schadenersatz für die Arztkosten bei Deiner KFZ Haftpflicht einfordern.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Die Rechtsprechung stellt teilweise extrem hohe (und manchmal schwer nachzuvollziehende) Anforderungen an den Unabwendbarkeitsnachweis - insbesondere dann, wenn Fussgänger beteiligt sind.

Und genau das ist ein Grundübel das in Deutschland immer weitere Kreise zieht. Statt dem Verursacher zu sagen das er hätte eben besser aufpassen müssen wird noch der Geschädigte zum zahlungspflichtigen Opfer gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Und genau das ist ein Grundübel das in Deutschland immer weitere Kreise zieht. Statt dem Verursacher zu sagen das er hätte eben besser aufpassen müssen wird noch der Geschädigte zum zahlungspflichtigen Opfer gemacht.

Das kommt drauf an, wie man es sieht. Der Gesetzgeber sieht den Autofahrer als

Mit

verursacher, denn wäre er zu Fuss gegangen, dann wäre das Schadensbild ja ein anderes. Man hat so zu fahren, daß eine Gefährdung anderer (besonders Fussgänger) absolut auszuschließen ist und das heisst: Wenn man einen Fussgänger zwischen zwei Autos stehemd und offenbar die Straße überqueren wollend erkennt, dann ist man bremsbereit und rechnet einfach mit dem Fehlverhalten des schwächeren VT.

Hier hätte man auch auf 15 km/h reduzieren können, man hätte sogar anhalten können um dem Mädchen das passieren der Straße zu ermöglichen, man hätte hupen können usw.

Wenn eine Person völlig unvermittelt ein paar Meter vor dir auf die Strasse rennt, bringt Hupen und alles andere auch nicht mehr soviel. Der TE war doch schon langsamer als erlaubt und bremsbereit sicher auch. Sonst wär das ganze wohl etwas anders ausgegangen. Gut für diese spezielle Situation, war er wohl doch immer noch zu schnell. Nur soll man wirklich bei jeder Person, die am Strassenrand steht, Schritttempo fahren? Nur weil jemand am Strassenrand steht, heisst das nicht automatisch, dass er sie überqueren will, es kann auch jemand sein, der auf jemanden wartet und danach Ausschau hält. Und bei einer fast erwachsenen Person muss ich nun wirklich nicht damit rechnen, dass sie mir unvermittelt vors Auto rennt. Verschärfend ist auch zu sehen, dass ein paar Meter weiter ein Fußgängerüberweg vorhanden ist und es ist sogar verpflichtend, diesen dann auch zu benutzen. Auch die Argumentation, wär der Autofahrer nicht ins Auto gestiegen, wäre der UNfall gar nicht passiert, find zum ko...en. Dann wäre der Nachfolgende an seiner Stelle gewesen, und wenn nicht der, dann eben dessen nachfolgender. Und wenn wir das jetzt noch ne Weile so weiterspinnen, sind wir bei einem generellen Fahrverbot angekommen in bebauten Gebieten. Fakt ist: eine fast erwachsene Person hat gepennt und ist dem TE direkt vors Auto gelaufen, erste Pflichtverletzung des Fußgängers. Die Nichtbenutzung des Fg-Überweges ist dann schon die zweite Pflichtverletzung. Somit sehe das Verschulden der Fußgängerin schon als erheblich an, was der Betriebsgefahr deutlich entgegenstehen dürfte.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


Wenn eine Person völlig unvermittelt ein paar Meter vor dir auf die Strasse rennt, bringt Hupen und alles andere auch nicht mehr soviel.

Deswegen muss es geschehen

bevor

diese Person plötzlich losrennt. Man darf doch hupen, um auf sich aufmerksam zu machen, wenn der Fahrer des KfZ eindeutig erkennen kann, daß da jemand (überquerungswillig) am Straßenrand steht und in die andere Richtung blickt.

Zitat:

Nur soll man wirklich bei jeder Person, die am Strassenrand steht, Schritttempo fahren?

Im zweifelsfall ja! Es sei denn, die Person macht keine Anstalten, die Straße zu überqueren oder man hat Blickkontackt aufgenommen. In allen anderen Fällen heißt es abbremsen.

Zitat:

Und bei einer fast erwachsenen Person muss ich nun wirklich nicht damit rechnen, dass sie mir unvermittelt vors Auto rennt.

Mir schon ein paar dutzend Mal passiert. Man sollte damit immer rechnen, gerade bei Jugendlichen und vorallem Kindern. Aber auch Mitvierziger waren scjon darunter, und die haben sich dann auch noch 'genötigt' gefühlt.

Deine Antwort