§7 Strassenverkehrsgesetzbuch?!
Aii Leute,
ich hatte vor ein paar Monaten einen Unfall mit meinem Corsa. Ein Mädchen ist ohne zu kucken über die Strasse gelaufen und wurde von mir angefahren.
Ich hatte 3 Augenzeugen die alle der Polizei gesagt haben, dass ich nicht Schuld war am Unfall, das Mädchen selbst hat es zugegeben und die Polizei hat mir dann auch in ihrem Bericht Recht gegeben.
Als ich dann mit der Versicherung des Mädchens in Kontakt trat, ich dachte mir ehrlich gesagt, bei einer so klaren und eindeutigen Sachlage, würde die Reparatur schnell von Statten gehen, gab es doch einige "Meinungsverschiedenheiten".
Erst mal musste ich 7 Wochen darauf warten, dass die Versicherung aus dem Arsch kam, einen Gutachter zu schicken, der sich mein Auto angesehen hat.
Ich dachte mir dann, dass es jetzt endlich bald ein Ende hat, bis ich einen Brief von der Versicherung bekam, in dem sie mir mitteilten, dass sie aufgrund §7 Strassenverkehrsgesetzbuch ("Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."😉 nur für 75% des Schadens aufkommen werden.
In der Werksatt wurde mir gesagt, dass sie so eine Frechheit auch noch nie erlebt hätten. Ich dachte auch ich spinne.
Ich habe am Mittwoch einen Termin beim Anwalt, im schlimmsten Fall wird das Mädchen dann auf die 25% verklagt, die ich sonst zahlen müsste.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ist jemandem hier eine Versicherung schon mal mit dem §7 StVg als Vorwand gekommen, den Schaden nicht zu bezahlen? Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Ich finde es so dermaßen dreist und frech.
mfG
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe das Mädchen ist Gesund.
24 Antworten
sorry, falsch geschrieben... hatte das irgendwie falsch verstanden
Ist es in einem solchen Fall nicht so, dass die eigene Haftpflicht erstmal einspringt und sich das Geld dann von der gegnerischen Versicherung zurück holt?
@TE
Wie alt war das Mädchen?
Sollte das Mädchen unter 10 Jahren alt gewesen sein, wird dir dein Anwalt raten, die angebotenen 75% deines Schadens freudestrahlend ohne Kommentar anzunehmen.
Sollte das Mädchen älter gewesen sein, geht der Versicherer davon aus, dass das Schadenereignis für dich nicht unabwendbar gewesen war.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@TE
Wie alt war das Mädchen?Sollte das Mädchen unter 10 Jahren alt gewesen sein, wird dir dein Anwalt raten, die angebotenen 75% deines Schadens freudestrahlend ohne Kommentar anzunehmen.
Sollte das Mädchen älter gewesen sein, geht der Versicherer davon aus, dass das Schadenereignis für dich nicht unabwendbar gewesen war.
Sie war 16. Ihr geht's übrigens gut, sie ist mit leichten Prellungen davon gekommen. Wobei sie auch Glück hatte, dass ich nur ca 35km/h gefahren bin und der Fahrer auf der Gegenfahrbahn auch gut reagiert hat und sie nicht überfahren hat, als sie rübergeschleudert wurde.
Warum spielt das Alter denn hier eine Rolle?
Das die Versicherung das annimmt ist mir schon klar, die sagen mir ja, ich bin mitschuld, weil ich in mein Auto gestiegen bin und gefahren bin. Wäre ich das nicht, hätte es keinen Unfall gegeben, das ist ihre Logik dahinter, deswegen soll ich 25% des Schadens selbst übernehmen.
Also ich war immer der Meinung, dass die Polizei, anhand von Zeugenaussagen und Untersuchungen ein Urteil trifft und das ist auch so geschehen und darin wurde entschieden, dass ich nicht Schuld war. Nicht komplett und auch nicht zu einem Teil. Wie kommt diese Versicherung dann dazu, mir zu erzählen, ich sei teilschuldig?
die polizei faellt kein urteil.
sie sichert beweise und fakten.
im zweifelsfall wirst du vor gericht muessen (mit ungewissem ausgang).
das verschulden des maedchens KANN so ueberwiegen, dass dein anteil auf 0 geht, MUSS aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
die polizei faellt kein urteil.
sie sichert beweise und fakten.
im zweifelsfall wirst du vor gericht muessen (mit ungewissem ausgang).das verschulden des maedchens KANN so ueberwiegen, dass dein anteil auf 0 geht, MUSS aber nicht.
Okay.. aber ich finde es ein bisschen lächerlich, wenn drei Zeugen der Polizei versichert haben, dass sie ohne zu kucken auf die Strasse gerannt ist und sie der Polizei auch gesagt haben, dass sie kurz nach dem Unfall sogar zugegeben hat, dass sie nicht gekuckt hat und es ihre eigene Schuld war, dann zu sagen, dass man den Unfall hätte vermeiden können, wenn man nicht in's Auto gestiegen wäre und deswegen 25% Selbstbeteiligung fällig ist.
Ich meine, dass könnte ich ja dann bei jeedem Unfall sagen. Ist doch totaler Schwachsinn.
Ich wüsste in 'ner million Jahren nicht, wie ich den Unfall hätte verhindern können, ich bin ja sogar noch 15 km/h langsamer gefahren, 50 km/h waren ja erlaubt und das Mädchen hätte einfach nur 1om weiter die Fussgängerampel benutzen müssen anstatt direkt hinter einer Kuppel ohne zu schauen über die Strasse zu laufen. Und mir ist absolut schleierhaft wie man vor Gericht plausibel meine Teilschuld erklären will.
Die Teilschuld (so könnte der Staatsanwalt argumentieren) beruht darauf, dass Du innerhalb der überschaubaren Stracke nicht rechtzeitig anhalten konntest. Hinter der Kuppel hätte ja auch ein Hindernis in Form eines LKWs stehen können.
§3 StVo
Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich erlaube mir kein Urteil über Schuld und Teilschuld, ich versuche nur mal wie ein Staatsanwalt oder Richter zu denken. Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern man bekommt nur ein Urteil.
nuja, innerhalb der ueberschaubaren strecke hat er doch gehalten.
(da gehts ja auch eher um die geschwindigkeit und sichtverhaeltnisse)
da wird eher interessant sein, ob das maedchen hinter einem lambo miura(hoehe 1050mm) oder einem MB sprinter auf die strasse trat 😉
Also es war eben so, dass sie am Strassenrand stand und in meine Fahrtrichtung gesehen hat, also meinen Gegenverkehr beobachtet hat, und als ich dann einen Meter vor ihr war, losgerannt ist.
Ich hab's noch geschafft auf die Bremse zu treten aber hab' sie erwischt und auf die Gegenfahrbahn geschleudert, wo das nächste Auto zum Glück noch weit genug weg war um zu bremsen.
um bei 35km/h und einem meter abstand noch zum bremsen (nicht anhalten) zu kommen, haettst du ne reaktionszeit von 0.1sek 😉
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
um bei 35km/h und einem meter abstand noch zum bremsen (nicht anhalten) zu kommen, haettst du ne reaktionszeit von 0.1sek 😉
0.1028571... Sekunden um genau zu sein. Und selbst dann hätte er das Mädchen ungebremst erwischt 😁
Zitat:
Original geschrieben von Made_iin_Germany
Und mir ist absolut schleierhaft wie man vor Gericht plausibel meine Teilschuld erklären will.
schlicht und einfach durch die sog. "betriebsgefahr"...
Folgendes habe ich im Netz gefunden:
Zitat:
" Jeder Autofahrer unterliegt der Gefährdungshaftung des StVG, er muss grundsätzlich jeden Schaden ersetzen, der bei einer Beteiligung seines KFZ entstanden ist – unabhängig vom Verschulden. Das klingt zunächst ungewohnt und in der Realität sieht das natürlich auch etwas anders aus. Wenn beispielsweise zwei Autos zusammenstoßen, dann unterliegen beide der Gefährdungshaftung, was letztlich wieder zum Verschuldensprinzip führt. Wenn aber ein Auto mit einem Fußgänger zusammenstößt, dann unterliegt das Auto der Gefährdungshaftung und der Fußgänger nicht. Trotzdem muss der Autofahrer für den Schaden nicht automatisch allein aufkommen, soweit er darlegen kann, dass auch der Fußgänger Schuld an der Verursachung des Unfalls hat. Von der seinem Auto grundsätzlich zuzurechnenden Betriebsgefahr von 15 – 35 % kommt er aber nur dann los, wenn das Verschulden erheblich ist und der Unfall auch für einen Idealfahrer nicht zu verhindern gewesen wäre."
@pepperduster
bold haette aber zumindest
auchein unterer part sein muessen.
Zitat:
"..grundsätzlich zuzurechnenden Betriebsgefahr von 15 – 35 % kommt er aber nur dann los, wenn das Verschulden erheblich ist und der Unfall auch für einen Idealfahrer nicht zu verhindern gewesen wäre."
1m ; 35km/h; verdeckte sicht; usw.... wuerde vmtl. auf 0% rauslaufen
(wie jeder aber weiss, bin ich nur laie)
wenn ein unfall auch fuer einen "perfekten" fahrer unvermeidbar ist und zudem noch ein fehlverhalten des geschaedigten hinzukommt, das
deutlichueber der betriebsgefahr des kraftfahrers liegt, gibts nur eine "normale" einschaetzung 😉
diese muss aber natuerlich nicht mit einem richterlichen urteil uebereinstimmen.
mit einer RSV und deckung, gaebe es fuer mich wohl nur einen (oder 2?) weg(e).
die VS in kenntniss zu setzen (oder lassen), dass man deren ansicht nicht teilt und sich anwaltlich vertreten laesst bis hin zur folge einer klage vor gericht.
RSV scheint ja nicht gegeben und ein restrisiko wird bleiben.
wir waren ja alle nicht dabei.
(auch der richter und die polizei nicht beim ereignis)