Sat Jun 01 17:56:20 CEST 2013
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Standspurpirat26
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Kommentare (157750)
.DAS ORIGINAL Hallo Gemeinde ! Hier ist er: 🙂 😁 😉 Der ultimative Off-Topic-Blog Wir machen bis auf weiteres Urlaub ! ( Wer sich ausschließlich vergnügen möchte, suche bitte nach dem nachgemachten, unehrlichen und kuschelweichen Blog des selbsternannten Herrn Dr. Allwissend ! ) Ich hatte den Blog mit sehr viel Mühe und Gegenwehr gegründet, damit man sich die Wahrheit sagen kann, ohne das offizielle Forum zu schädigen. Ich habe viel Schelte der Obrigkeit eingesteckt und mich trotzdem durchgesetzt. Aber das macht nichts. Setzt Euch ins gemachte Nest und kuschelt heuchlerisch weiter ... Ehrlich währt am Längsten 😉 ! Herzliche Grüße, ![]() |
Sat Jul 29 11:45:43 CEST 2017 |
Olli the Driver
Sicherheitsdienst in Trumpscher Auslegung? 🙁
Sat Jul 29 12:02:53 CEST 2017 |
frechdach73
immerhin haben die amis derzeit die ehrlicheren autos! 😁
Sat Jul 29 12:14:34 CEST 2017 |
212059
@ Olli: Mmh, guter Ansatz: Erst Schießen, dann Fragen.
Sat Jul 29 13:36:30 CEST 2017 |
erzbmw
Übrigens, mein Langzeitkranker möchte jetzt BU beantragen, und zwar einmal bei der DRV und privat.
Was heißt das für mich?
Sat Jul 29 14:00:28 CEST 2017 |
Pandatom
Kannst Dir wieder einen Neuen suchen?!
Sat Jul 29 14:10:22 CEST 2017 |
erzbmw
hab ich doch schon.
Nein, ich meine arbeitsrechtlich.
Sat Jul 29 14:26:07 CEST 2017 |
Standspurpirat26
Ich hoffe, du hast ihm schon fristgerecht aus betrieblichen Gründen gekündigt. Den nicht genommenen Urlaub musst du ihm noch Auszahlen. Kündigung nach dem 30.6.bedeutet kompletten Jahresurlaub.
Sat Jul 29 14:33:56 CEST 2017 |
frechdach73
was wäre denn, wenn die BU abgelehnt werden würde?
Sat Jul 29 15:07:19 CEST 2017 |
erzbmw
Jochen, eine derartige Kündigung ist quasi unmöglich. Da ich mehr als 10 Leute beschäftigt habe, müsste ich einen Sozialplan aufstellen, wo er nach der Auswertung mit Sicherheit nicht am erster Stelle stünde.
Sat Jul 29 15:14:56 CEST 2017 |
max.tom
Moin alle 🙂 was iss den BU ???
Sat Jul 29 15:19:41 CEST 2017 |
Standspurpirat26
Berufsunfähigkeit.
Udo, dann musst du ihn aus personenbedingten Gründen kündigen. Schau mal hier :
https://www.hensche.de/...t_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html
Sat Jul 29 15:22:24 CEST 2017 |
max.tom
Ahh dankeee Jochen🙂
Sat Jul 29 15:27:16 CEST 2017 |
KUMXC
Ich denke mal, Udo muss gar nichts tun. Aus der Lohnfortzahlung ist er ja wohl lange raus und bei Eintritt/ Bestätigung der BU wird der Arbeitsvertrag aufgelöst. Ich denke nicht, das da noch Zahlungen fällig werden, die er auch kaum fordern wird, da diese dann zu einer Kürzung der BU- Rente führen können. Die Gesamtleistung darf das bisherige Netto in keinem Zeitraum übersteigen.
KUM
Sat Jul 29 15:30:40 CEST 2017 |
erzbmw
Ok KUM, danke!
Ist die Auflösung des AV ein Automatismus oder gehst du einfach davon aus, das der MA das dann schon machen wird.
Sat Jul 29 15:37:51 CEST 2017 |
KUMXC
Um die BU Leistung zu kriegen, zumindest den gesetzlichen Teil, darf er kein Arbeitsverhältnis mehr haben (ist ja eine Erwerbsunfähigkeit) ich denke da wird er schon rechtzeitig auf Dich zu kommen. Selbst wenn er nur teilweise erwerbsunfähig wäre, müsste er bei Dir eine Änderung des Vertrages erwirken. Ich wüsste keinen Grund, warum Du dir den Stress einer Kündigung machen willst, oder gibt es bei Euch vertragliche Abfindungsregeln nach Betriebszugehörigkeit? Alle anderen Zahlungen wären ja nur fällig, wenn Du kündigen/ ändern willst, aber das Interesse liegt ja dann bei ihm....
KUM
Sat Jul 29 15:43:17 CEST 2017 |
Standspurpirat26
KUM, seit 1.1.2001 gibt es keine gesetzliche BU-Rente mehr. 😉 Sie ist durch die EM-Rente ersetzt worden. BU-Rente ist immer privat.
Sat Jul 29 15:48:30 CEST 2017 |
KUMXC
Glaub mir einfach, das ich das weiß 😉 Darum hatte ich beim gesetzlichem Teil von Erwerbsunfähigkeit geschrieben, die allerdings erst 100% greift, wenn unter 3 Stunden arbeitsfähig.....es war aber auch von priv. BU die Rede und die sorgt für die Bereicherungsklausel......die Aussagen für Udo können also so stehen bleiben..😉
KUM ( soll,ja Alles verständlich bleiben.....und mit der virales Ausbreitung der Erbsenzählerei hier kann ich leben...😁....ach ja, natürlich ist das Alles nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung😉 )
Sat Jul 29 15:52:17 CEST 2017 |
OS777
Meines Wissens gibt es die für vor 1961 geborene noch sehr wohl, Jochen.
So habe ich es zumindest noch ins Erinnerung...
Sat Jul 29 15:53:52 CEST 2017 |
OS777
Ich bin da ja schon 10 Jahre raus, KUM sollte es aber wissen 😉
EDIT: Er weiss es
Sat Jul 29 15:56:22 CEST 2017 |
Standspurpirat26
Gesetzliche Erwerbsunfähigkeit gibt es auch nicht. Es ist eine volle Erwerbsminderung. 😉 Glaube mir, ich weiß auch, wovon ich spreche, ich mache es gerade durch. 😉
Sat Jul 29 15:56:37 CEST 2017 |
Olli the Driver
Mäxle, mit alten Polos kann man ja noch reisen 😉
http://www.spiegel.de/.../...7-von-london-nach-ulan-ude-a-1160035.html
Besser als sie so enden zu lassen 🙁
(658 mal aufgerufen)
Sat Jul 29 16:08:10 CEST 2017 |
Pandatom
M.W. gibt es seitdem keine gesetzliche EU-Rente mehr, die BU-Rente jedoch sehr wohl.
Sat Jul 29 16:11:25 CEST 2017 |
KUMXC
Ach Jochen, das sind doch nur unterschiedliche Begrifflichkeiten, für den gleichen Fakt, den sich die gesetzliche Rente einfallen lassen hat müssen, um ihre unsinnigen Erwerbsminderungskriterien zu rechtfertigen, die nicht mehr an berufliche Tätigkeiten gebunden sind. Eine teilweise Erwerbsminderung kann eine vollständige Berufsunfähigkeit für den privaten Teil bedeuten....nur das die Gesetzliche dann nur noch min. bezahlen muss. Da ist ne Riesensauerei konstruiert worden und wenn Du in der Mühle gerade drin bist, dann wird es bestimmt schwer....gerade mit psych. Merkmalen. Meinst Du eigentlich das macht Sinn? Du hast doch noch ein paar Jahre bis zur Rente und ich hatte eigentlich gedacht, Dir geht's besser.... In so einem Fall wie bei Dir sind die Gutachten immer eher schwammig und Prognosen nie eindeutig....da kommst Du doch in einen blöden Überprüfungsmaraton.... Ist aber zu persönlich...😉
KUM
Sat Jul 29 16:13:35 CEST 2017 |
erzbmw
Er ist vor 1961 geboren, somit kommt er noch in den Genuss der staatlichen BU. Die Krankenkasse hat ihm übrigens dazu geraten.
Sat Jul 29 16:15:03 CEST 2017 |
KUMXC
Klar rät die KK dazu....die will aus der Leistungspflichtig raus....😛
KUM
Sat Jul 29 16:18:15 CEST 2017 |
A346
Eine BU-Rente ist doch grundsätzlich privat und gilt ausschließlich für den ausgeübten Beruf.
Eine gesetzliche EM-Rente gilt für eine generelle Erwebsminderung, egal welcher Beruf/Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Es geht dann halt nix mehr, kein Job.
In den jährlichen Rentenauskünften ist auch immer eine Rente bei "Voller Erwerbsminderung" aufgeführt.
Jochen hat das richtig be-/geschrieben.
Sat Jul 29 16:18:34 CEST 2017 |
KUMXC
Udo
Ist aber auch für Dich das Beste...sonst kommt er wieder für ne Zeit arbeiten und Du musst auch wieder zahlen, so er sich wieder verabschiedet. Und mit der alten Regelung sind die Chancen einfach besser...
KUM
Sat Jul 29 16:22:15 CEST 2017 |
KUMXC
OK, das nächste Mal schreib ich dann lieber 2 Seiten um auch alle Begrifflichkeiten zu klären....nützt der Frage zwar nichts...aber alle Beteiligten sind zufrieden. Es gibt übrigens auch die teilweise Erwerbsminderung, bei der doch glatt eine Erwerbstätigkeit möglich wäre...😉
KUM
Sat Jul 29 16:23:22 CEST 2017 |
frechdach73
bitte, kum...wenn du zuviel schreibst, liest es wieder keiner! 😁
Sat Jul 29 16:24:43 CEST 2017 |
Faltenbalg25217
... bitte auch das Verweisungsrecht in allen kleinen Fitzeleien darstellen. 😉 ... neee, bloß nich ...
Sat Jul 29 16:26:01 CEST 2017 |
Standspurpirat26
Danke, Fritzi!
Wer nicht persönlich betroffen ist kann und sollte sich kein Urteil über die Situation erlauben. Klar, KUM, du denkst genau wie die KK und die DRV: Wirtschaftlich. Wenn ein Kunde auf BU geht und keine Beiträge mehr zahlt, bekommst du auch weniger Provision. Ist doch logisch.
Sat Jul 29 16:36:59 CEST 2017 |
KUMXC
Jochen
Wo hast Du denn den Quatsch rausgelesen? Aber ja, ich bin froh, wenn jeder, der ein Problem hat, auch eine private BU hat, die dann auch zahlt. Ich denke ganz einfach das man ein erfüllteres Leben führen kann, wenn man sich die Erwerbsfähigkeit erhält und hatte einfach nicht den Eindruck, das Du das Arbeitsleben schon, zumindest temporär, abschreiben musst. Ich verdiene übrigens doch glatt auch Geld damit, Kunden beim Vorgang der Beantragung einer privaten BU zu begleiten ( bei denen ich nie Provision gekriegt habe) und da es auf diesem Gebiet nur sehr wenige wirklich gute Fachanwälte gibt, läuft das gar nicht schlecht...😉
Michael
Du hast Recht...schreibt man Zuviel, ist das Klugscheissen....schreibt man zu wenig, kommen die Klugschei.....die Welt ist ungerecht...😁
KUM
Sat Jul 29 16:53:59 CEST 2017 |
erzbmw
Mir reichen die Hinweise von KUM. Begrifflichkeiten hin oder her.
Sat Jul 29 17:18:25 CEST 2017 |
A346
Boah, jetzt möchte die DRV von mir erneut wissen, welchen voraussichtlichen steuerlichen Gewinn ich aus dem Betrieb der PV-Anlage im Zeitraum vom 01.09.2017 bis 31.12.2017 erzielen werde.
Diesen Vordruck (R0230) hatte ich bereits beim Rentenantrag ausgefüllt.
Flötepfeifen, ab dem 01.07.2017 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, also das Ganze mit einem marginal geänderten Vordruck wiederholen.
Ich darf im Jahr 6.300 Euro hinzuverdienen, weil ich die gesetzliche Regelaltersgrenze noch nicht erreicht habe. Mit dem Stromverkauf werde ich wohl keinen steuerlichen Gewinn erzielen, dazu ist die Abschreibung zu hoch.
Egal, ich fülle den Vordruck aus und schreibe da eine gewürfelte Zahl hin. Wenn ich da eine "Null" eintrage, werden die bei der DRV vermutlich komisch und stellen Fragen. Habe ich keinen Bock drauf 😁
Sat Jul 29 17:20:32 CEST 2017 |
Pandatom
"Berufsunfähigkeitsrente
Die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist, solange die Anspruchsvoraussetzungen, die für die Bewilligung der Rente maßgebend waren, weiterhin vorliegen. Sie beträgt zwei Drittel der Erwerbsunfähigkeitsrente, die – allerdings unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Zurechnungszeit - wie eine Altersrente berechnet wird.
Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig im Sinne des bis zum 31.12.2000 geltenden Rechts sind, können ab 01.01.2001 im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten."
Quelle
"-Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde zum 31. Dezember 2000 abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
-Vor 1961 Geborene haben ein Recht auf Erwerbsminderungsrente, sobald sie nicht mehr in der Lage sind, ihren erlernten oder einen gleichwertigen Beruf auszuüben.
-Alle anderen bekommen nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie in keinem Job länger als drei Stunden arbeiten können.
-Die volle Erwerbsminderungsrente liegt meist bei weniger als einem Drittel des letzten Bruttogehalts.
-Wer bereits eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht bezieht, erhält diese auch weiterhin.
-Weil die gesetzliche Absicherung knapp ausfällt, sollten Arbeitnehmer über eine private Ergänzung nachdenken: entweder eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung."
Quelle
Sat Jul 29 17:22:32 CEST 2017 |
Standspurpirat26
Fritzi, die Frage wurde mir am Donnerstag auch gestellt. Ich gab 150€/Monat an. War kein Problem. Den versicherungstechnischen Teil habe ich erfüllt.
Sat Jul 29 17:22:41 CEST 2017 |
Holgernilsson
Erbsenzählerei? Ich habe doch gar nichts geschrieben.
Sat Jul 29 17:24:34 CEST 2017 |
Holgernilsson
Und ich kann zum Thema Rente auch nichts beitragen. Habe nämlich keine Ahnung davon.
Sat Jul 29 17:26:26 CEST 2017 |
Standspurpirat26
Danke, Tom! 😉
Sat Jul 29 17:27:24 CEST 2017 |
Standspurpirat26
Holger, ich kann auch Erbsen zählen und vor allen Dingen Flöhe husten hören! 😁
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