Sat Jun 01 17:56:20 CEST 2013
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Standspurpirat26
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Kommentare (157750)
.DAS ORIGINAL Hallo Gemeinde ! Hier ist er: 🙂 😁 😉 Der ultimative Off-Topic-Blog Wir machen bis auf weiteres Urlaub ! ( Wer sich ausschließlich vergnügen möchte, suche bitte nach dem nachgemachten, unehrlichen und kuschelweichen Blog des selbsternannten Herrn Dr. Allwissend ! ) Ich hatte den Blog mit sehr viel Mühe und Gegenwehr gegründet, damit man sich die Wahrheit sagen kann, ohne das offizielle Forum zu schädigen. Ich habe viel Schelte der Obrigkeit eingesteckt und mich trotzdem durchgesetzt. Aber das macht nichts. Setzt Euch ins gemachte Nest und kuschelt heuchlerisch weiter ... Ehrlich währt am Längsten 😉 ! Herzliche Grüße, ![]() |
Tue Feb 07 17:44:03 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Ohne Detailkenntnis der jeweiligen Verhältnisse der Partei wird ein Richter/Richterin das nicht tun und sollte auch kein Anwalt dazu anraten.
Tue Feb 07 17:54:23 CET 2017 |
Holgernilsson
Hmm, es waren beide Parteien und deren Vertreter vor Gericht anwesend. Was hätte dagegen gesprochen, eine verbindliche Vereinbarung zu treffen? Welchen Sinn machte der Termin dann? Ein nettes Pläuschchen abhalten?
Tue Feb 07 18:01:33 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Ohne verbindlich erteilte Auskünfte (strafbewehrt und erschöpfend vollständig) über die jeweiligen Einkommen und Belastungen, kann man das nicht berechnen. Nur schätzen könnte man. Wer als Anwalt dazu rät, sollte eine äußerst entspannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Hintergrund haben, weil das teuer werden kann. Muss es ja nicht. Aber außerordentlich riskant ist das schon. Der Termin wird sicherlich kein Hauptsachetermin zum Unterhalt (Ex und ggf. Kind) gewesen sein. Vermutlich eher zum Umgang und/oder wer die bisherige Wohnung benutzen darf.
Tue Feb 07 18:06:33 CET 2017 |
Standspurpirat26
N´ Abend zusammen! Ihr habt ja wieder Themen! 😰
Hier mal was Lustiges und Böses! Klick und siehe Bild unten.
Schönen Feierabend!
Tue Feb 07 18:11:20 CET 2017 |
Ostelch
Holger, das Gericht darf dabei aber nicht Partei ergreifen. Der Grat ist bei einer Unterhaltsvereinbarung sehr schmal. Hier sind die Anwälte gefordert, nicht das Gericht.
Tue Feb 07 18:18:30 CET 2017 |
Ostelch
Danke, Jochen! Herrlich. Der Postillion bringt auf den Punkt. Mit dem Typ kommt die Satire aber an ihre Grenzen. Ich lache und denke im nächsten Augenblick, dass das so unwahrscheinlich auch wieder nicht ist, bei dem Irrsinn, den der Zirkus Trump da jeden Tag aufführt.
Tue Feb 07 18:20:01 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Der Gedanke kam mir beim Betrachten auch. 🙂
Tue Feb 07 18:37:09 CET 2017 |
martinb71
Es ist ja schon so weit, dass man sich morgens als erstes fragt. Was der Depp während man geschlafen hat wieder verbockt hat.
Tue Feb 07 18:38:21 CET 2017 |
Holgernilsson
Ostelch, es ging mir nicht um Parteiergreifung. Vielmehr um Vermittlung. Vielleicht fehlt mir aber auch die erforderliche Rechtskenntnis.
Tue Feb 07 18:46:22 CET 2017 |
Standspurpirat26
Martin, DER, oder der ANDERE 😉 In Europa/Asien gibt es ja noch Einen.
Tue Feb 07 18:56:03 CET 2017 |
martinb71
Jochen im Moment der Donald. Die Meldungen über ihn sind lustiger - obwohl es dafür eigentlich zu ernst ist.
Tue Feb 07 18:56:19 CET 2017 |
Ostelch
Holger, ein Richter ist da oftmals in einer Zwickmühle. Aber er darf eben keine Vorschläge machen, die nur für eine Partei von Vorteil sind. Und da zählt die Verpflichtung, bestimmte Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abzugeben, zu denen man nicht sowieso verpflichtet ist, ganz sicher. Es ist für einen Unterhaltsempfänger auch günstig, wenn sich der andere Teil wegen der Unterhaltszahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Vereinbarung unterwirft. Wenn ein Richter in einer Verhandlung ungefragt mit solchen parteiergreifenden Tipps käme, wäre wohl auf Anwaltsseite der Teufel los.
Tue Feb 07 18:57:14 CET 2017 |
Standspurpirat26
Ausdruck ist Alles!
Tue Feb 07 18:58:53 CET 2017 |
Ostelch
Wie, es gibt neben The Donald noch einen Konkurrenten? Das kann nicht sein!
Tue Feb 07 19:23:46 CET 2017 |
yellow84
Holger, wie sieht es bei dir am 22.02. Zwischen 12 und 14Uhr aus? Geht bei mir dann aber nur im Großraum Teltow.
Tue Feb 07 20:23:09 CET 2017 |
max.tom
Moin moin alle🙂
Tue Feb 07 20:27:47 CET 2017 |
Standspurpirat26
Moin Mäxle! Mal ne Frage: Sollen wir dich weiterhin Mäxle nennen oder lieber Tommy?
Tue Feb 07 20:32:40 CET 2017 |
Standspurpirat26
Was für die Thermomixer unter uns: Vitamin-Wunder: http://www.rezeptwelt.de/.../i1v6evui-3fa2c-675821-cfcd2-u9u773dt
Tue Feb 07 20:35:34 CET 2017 |
max.tom
Jochen ..Lieber Mäxle da weiss ich das ich gemeint bin 🙂
(549 mal aufgerufen)
Tue Feb 07 21:06:12 CET 2017 |
Holgernilsson
Ostelch, ich meinte nicht, dass der Richter einen konkreten Hinweis hinsichtlich der steuerlichen Dinge hätte geben sollen. Andy schrieb, dass überhaupt keine verbindliche Vereinbarung getroffen wurde. Und in diese Richtung hätte der Richter m.M. nach sehr wohl lenken können, denn eine solche Vereinbarung wäre für beide Seiten vorteilig gewesen, weil dadurch für beide Seiten eine Rechtssicherheit herbeigeführt worden wäre.
Marc, ich kann leider am 22.02. tagsüber nicht außerhalb der Stadt sein. Mein Büro ist mitten in Berlin, ca. 40 Minuten Fahrtzeit nach Teltow. Wenn Du einen Abstecher nach Berlin machen könntest in dem von Dir genannten Zeitraum, können wir uns gerne bei mir im Büro treffen.
Tue Feb 07 21:39:25 CET 2017 |
yellow84
Hab ich mir schon gedacht. Bin aber bestimmt mal wieder in Berlin.
Tue Feb 07 21:41:23 CET 2017 |
Holgernilsson
Ok. Schade. Dann ergibt sich sicher eine andere Gelegenheit.
Tue Feb 07 22:01:30 CET 2017 |
212059
Die Richter wandeln immer am Abgrund, wenn sie den Rechtsstreit in eine bestimmte Richtung schieben. Dazu kann auch schon der Versuch des Vergleichsabschlusses gehören. Ich habe schon Befangenheitsanträge aus diesem Grund mitbekommen.
Tue Feb 07 22:02:42 CET 2017 |
Holgernilsson
In Andys Fall war es doch wohl gar keine streitige Verhandlung.
Tue Feb 07 22:25:35 CET 2017 |
Ostelch
Dann war es erst recht Sache der Parteien, vorher eine sinnvolle Vereinbarung auszuarbeiten. So was geht in der Kürze der Verhandlungszeit sowieso schief.
Tue Feb 07 22:41:18 CET 2017 |
Holgernilsson
Ok. Das ist ein Argument.
Tue Feb 07 22:51:22 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Es gibt noch einen weiteren Aspekt. (Andy ... besser nicht weiterlesen ...). Das Trennungsjahr hat durchaus auch einen Sinn. Zeit zum Überdenken eigener und nichteigener Positionen ist nicht ganz unwichtig. Da muss nicht gleich alles komplett und unwiderruflich in Beton gegossen werden. 😉
Tue Feb 07 22:53:13 CET 2017 |
Holgernilsson
Deswegen gibt es erst die Trennungsvereinbarung und dann die Scheidungsfolgevereinbarung.
Tue Feb 07 23:01:55 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Da gibt es mehr als nur einen Weg. Das Festnageln bestimmter Punkte kann auch einigermaßen kontraproduktiv sein. Sicherlich auch eine Ansichtssache und sehr von der jeweiligen Situation abhängig.
Tue Feb 07 23:07:30 CET 2017 |
Holgernilsson
Klar. Die Vielzahl der Lösungsansätze ist nahezu unendlich. Das macht es ja so schwierig.
Tue Feb 07 23:40:05 CET 2017 |
Standspurpirat26
N8, zusammen. Schlaft schön!
Wed Feb 08 00:01:49 CET 2017 |
Ostelch
Mir reicht es auch für heute. Guts Nächtle!
Wed Feb 08 09:50:02 CET 2017 |
Holgernilsson
Heute wird gemeldet: Der Aufsichtsrat des BER will nun aktiver die Kontrolle betreiben und so eine zeitnahe Fertigstellung erreichen. Man will sich ab sofort alle zwei Monate treffen. Leider ist das offensichtlich kein Scherz. Ich würde erwarten, dass man sich mindestens alle zwei Wochen trifft, wenn man das Ding wirklich überhaupt bzw. vor 2020 fertig stellen will. Die haben den Knall noch immer nicht gehört.
Wed Feb 08 10:01:18 CET 2017 |
AndyW211320
Guten Morgen.
Ich kann ja mal - wenn Ihr schon so nett seid mich hier zu beraten - etwas Licht ins Dunkel bringen.
Es ging bei dem schwachsinnigen Familiengerichtstermin um 2 Dinge:
1. Umgänge und Kontakte mit Kind.
Ergebnis: Regelung untereinander unter Einschaltung Erziehungs- und Familienberatung.
Status: Läuft. Funktioniert bislang gut.
2. Ehewohnung:
Ergebnis: Keines. In dem uns übersandten Gerichtsprotokoll (mehr gabs nicht / kein rechtskräftiger Beschluss)
steht davon genau gar nichts. Es wurde lediglich darüber diskutiert wer auszieht und wer sich eine neue Wohnung sucht. Die Intention meiner EX mich vor das Familiengericht zu zerren war ursprünglich eine andere. Nämlich einen Titel zu bekommen in dem der Unterhalt beziffert ist (Stichwort: Es geht nur ums Geld, 😉), damit sie sich mit dem Wisch eine neue Wohnung suchen kann (Einkommensnachweis).
Die von mir aufgesetzte Trennungsvereinbarung mit Unterhaltsbezifferung (durch meine RAin) wurde ja von der Gegenseite nicht anerkannt. Also kam es zu einem Vergleich in dem die monatliche Zahlung festgehalten wurde (Kind / Frau / Regelung Kindergeld) + eine Einmalzahlung (Bündel Bundesbanknoten). Man hat uns etwas hochgehandelt aber es ist noch tragbar. Der Anwalt der Gegenseite wollte dermaßen viel, das ich wohl die Grätsche gemacht hätte.
Kein Titel, keine Unterwerfung in die persönliche Zwangsvollstreckung (witzig, selbst die Bank hat jüngst bei dem Kauf der Immob. auf sowas bei mir verzichtet).
Die ganze Sache mit der Wohnung dürfte eh obsolet sein, da ich mit hoher Wahrscheinlichkeit ausziehe. Dann hat der Kleine sein gewohntes Umfeld wieder und Sie kann hier die Miete blechen.
Status: Ich zahle, habe aber drauf bestanden, da gemeinsames Sorgerecht besteht, den 1/2-Anteil Kindergeld zurück zu bekommen. Mündlich hat Sie dahingehend eingwillligt. Mal sehen was passiert.
Hinsichtlich steuerlicher Aspekte gab es da gar nichts. Insofern muss ich das jetzt noch selber klären. Für 2016 wäre es mir fast egal. 2017 allerdings sehe ich nicht ein. Da es hier bei dem ansetzbaren Unterhalt (nur für Frau) um einen heftigen vierstelligen Betrag geht.
Wir werden sehen. Jedenfalls kotzt es mich insgesamt dermaßen an, das ich nur hoffe das es mit der Wohnung klappt und ich für mich neu anfangen kann und die Umgangsregelung eingehalten wird.
LG Andy
Wed Feb 08 10:04:56 CET 2017 |
Holgernilsson
Andy, ich fürchte, es wird in 2017 wohl eher ein fünfstelliger Betrag sein, den Du im ganzen Jahr zu bezahlen hast.
Wed Feb 08 10:20:29 CET 2017 |
AndyW211320
Holger, Ja. Aber Kindesunterhalt interessiert mich nicht, mein Sohn kriegt deutlich mehr als diese schwachsinnige Düsseldofer Tabelle (was habe ich mit Düsseldorf zu tun???? 😁). Daher rechne ich den raus.
Um die Sache zu kompensieren habe ich die Bremsen dermaßen anzogen das es raucht. Einen hohen 4-stelligen Betrag zahle ich in dem Jahr dadurch erstmal nicht. Zudem habe ich mit Hilfe Arbeitgeber den Liquidätsschock abgefedert. So lange ich die Immobilie nicht neu belasten muss ist alles im grünen Bereich. 😉
@Paul, Ja. Trennungsjahr hat noch andere Aspekte (Versöhnung....) - kommt für mich nicht in Frage.
Wed Feb 08 10:26:49 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes erfolgt im Grundsatz immer. Wichtig ist nur, dass der dem Kind (bis Ausbildungsende) und der Ex zustehende Unterhalt (Trennungszeit ja, darüber hinaus nur begrenzt) fachlich korrekt durchgerechnet wurde. Sich dann über die Details zu verständigen und das auch zuverlässig zu leben, das geht bei konstantem Gehaltsbezug eigentlich immer.
Etwas zu vergeben, kann auch sehr befreiend sein. Das muss die Ehe nicht wiederbeleben. Aber es kann Dir deine eigene Zukunft auch in einer anderen Beziehung erleichtern und - vor allem - dem Seelenfrieden eures gemeinsamen Kindes nur gut tun. 😉
Wed Feb 08 11:03:46 CET 2017 |
AndyW211320
Paul. Naja, man kann, muss man aber nicht.
Wichtig ist das es dem Kleinen gut geht.
Sie wird aber bei mir keine Punkte mehr machen.
Und wenn ich nur dran denke das sich wieder so eine Tante in mein Leben reinschleicht kriege ich das K... .😉
Mir reichts gewaltig.
Wed Feb 08 11:14:32 CET 2017 |
Ostelch
Andy, atme mal durch und rüste emotional ab. Das Gericht kann nichts dafür, dass ihr euch scheiden lassen wollt. 😉 Es versucht nur, euer privates Problem sachlich zu regeln. Die "Düsseldorfer Tabelle" ist kein Schwachsinn, sondern das Maß der Dinge, welches die Gerichte beim Unterhalt verwenden, damit bundesweit eine einheitliche Berechnungsgrundlage besteht. Auch außerhalb von Düsseldorf.
Wed Feb 08 11:49:58 CET 2017 |
Faltenbalg25217
Andy, dem Kleinen wird es gut gehen wenn er spürt, dass seine Eltern erwachsen miteinander umgehen. Direkten Einfluss hast Du nur auf dein eigenes Verhalten. Nur wenn Du der Ex nicht mehr gram bist, wirst Du auch genau das auf euren Kleinen ausstrahlen. Nur dann wird auch er einen guten Frieden mit der Situation finden und sich unbeschwert entwickeln können. Und für Dich ist das auch nicht anders, gerade und insbesondere was neue Beziehungen angeht. Kinder haben eine Antenne für sowas und verlernen das erst mit dem "Erwachsenwerden". Lass das einfach mal sacken. Das braucht noch seine Zeit.
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