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Kaminzimmer

Sat Jun 01 17:56:20 CEST 2013    |    Standspurpirat26    |    Kommentare (157750)

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DAS ORIGINAL

Hallo Gemeinde !

Hier ist er:

🙂 😁 😉

Der ultimative Off-Topic-Blog
 

Wir machen bis auf weiteres Urlaub !

( Wer sich ausschließlich vergnügen möchte, suche bitte nach dem nachgemachten, unehrlichen und kuschelweichen Blog des selbsternannten Herrn Dr. Allwissend ! )

Ich hatte den Blog mit sehr viel Mühe und Gegenwehr gegründet, damit man sich die Wahrheit sagen kann, ohne das offizielle Forum zu schädigen. Ich habe viel Schelte der Obrigkeit eingesteckt und mich trotzdem durchgesetzt. Aber das macht nichts. Setzt Euch ins gemachte Nest und kuschelt heuchlerisch weiter ...

Ehrlich währt am Längsten 😉 !

Herzliche Grüße,
Jochen ( Jock68 )

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Sat Dec 17 23:01:29 CET 2016    |    Holgernilsson

Heute waren wir zunächst bei einem der größten BMW Händler Berlins und anschließend in der Niederlassung. In beiden Häusern wurden wir trotz jeweils etwa 20 minütigem Aufenthalts von keinem Verkäufer angesprochen, obwohl wir uns sichtbar für den X1 interessiert haben. Die wollen wohl nicht verkaufen.

Der X1 hat uns recht gut gefallen. Leider waren die Ausstellungsstücke alle nur sehr mager ausgestattet, so dass wir uns kein so richtiges Bild machen konnten. Auf keinen Fall kann man die Seriensitze nehmen, weil die den Komfort von Campingklappstühlen bieten. Was denkt sich BMW dabei, solche Sitze zu verbauen?

Die Niederlassung verdient kaum die Bezeichnung, weil die Anzahl der ausgestellten Fahrzeuge einfach zu gering ist. Man scheint mehr wert auf den Verkauf von Gebraucht- als auf den von Neuwagen zu legen, weil die Ausstellungsfläche für die Gebrauchtwagen größer ist als die für die Neuwagen. Das sind alles Faktoren, die mich nicht begeistern.

Sat Dec 17 23:30:11 CET 2016    |    Faltenbalg25217

Udo, anscheinend will die Gegenseite nicht weiter sprechen. Daran kannst Du selbst erstmal wenig ändern. Und die Verjährung ... also das ist schon etwas merkwürdig, dass der gegnerische Anwalt davon spricht. Prüfungspunkt Nr. 1 bei Fristen ist immer, wann sie zu laufen beginnen. Es muss erstmal der Werkohn fällig geworden sein, damit die Verjährungsfrist beginnen kann. Das ist erst mit der Abnahme oder der Fertigstellung (Abnahmereife) der Fall. Es fehlt nach deiner Schilderung an beidem. Die - nicht abgesprochene - falsche Farbe ist ja wahrscheinlich nur einer der Kritikpunkte, aber ein wesentlicher. Also ist da bislang auch nichts mit Verjährungsbeginn. Von daher ist das erstmal nicht nachvollziehbar. Sollte ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommen, der Farbton sei im Gesamtgesign erfüllungstauglich und daher zumutbar, dann läge der Beginn der Verjährung beim Abschluss dieser Farbgebung (vor 1,5 Jahren = da droht dann auch keine Verjährung). Soll der Dödel doch im richtigen Farbton lackieren. Warum will der das nicht? Kann man nicht so ganz verstehen. Und Verhandlungen hemmen die Verjährung bis zu deren Abbruch oder ihrem einschlafen. Ggf. verlängert sich die Verjährung auch noch durch weitere Umstände. Ihr habt doch einen Vorschlag gemacht. Warum soll der nun induskutabel sein?

Sat Dec 17 23:30:59 CET 2016    |    Standspurpirat26

Holger, wichtiger wäre für Dich gewesen, Die Werkstatt und die Rapataturannahme zu testen! 😉 😁

Sat Dec 17 23:33:14 CET 2016    |    Holgernilsson

Paul, meiner Kenntnis nach hemmen die Verhandlungen die Verjährung seit der Reform des Schuldrechts nicht mehr. Daher fürchte ich, dass Du Dich in diesem Punkt irrst.

Sat Dec 17 23:44:08 CET 2016    |    Ostelch

Kurzer Einwurf: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: 😉

§ 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen

Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Ansonsten: Gute Nacht allerseits!

Sat Dec 17 23:49:02 CET 2016    |    Holgernilsson

Ok, der § 203 BGB war mir nicht geläufig. Ich hatte den § 204 im Kopf.

Aber: Streng genommen hat der gegnerische Anwalt die außergerichtlichen Verhandlungen selbst für beendet erklärt. Er hat verkündet, die Angelegenheit für ausgeschrieben zu halten. Von gegenseitigen Verhandlungen kann auch seitens Udo keine Rede sein. Er verhandelt nicht.

Aber, ich weiß nicht, ob das wirklich so ausgelegt werden kann, wie ich es getan habe.

Sat Dec 17 23:49:49 CET 2016    |    Faltenbalg25217

Holger, dunkel ist mir in Erinnerung, dass mal irgendsowas diskutiert wurde. Es wurde aber nicht umgesetzt. Man wollte ja die Justiz entlasten und die außergerichtliche Streitbeilegung fördern. Da wäre der Entfall der Hemmung bei außergerichtlichen Verhandlungen nicht sinnvoll gewesen.

Aktuell § 203 BGB
"Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein."

Insoweit hat sich da nichts geändert. Es ist allerdings etwas tricky, punktgenau nachzuweisen, wann die Hemmung begann und wann sie wieder endete, ggf. ja auch mehrfach. Bei Udo ist da aber nichts im Feuer.

Chantalle: o.k. hat sich ja schon geklärt 🙂

Sat Dec 17 23:51:15 CET 2016    |    Holgernilsson

Paul, siehe meinen vorherigen Post.

Sun Dec 18 00:05:49 CET 2016    |    212059

@ Udo: Ganz blöde Situation, insbesondere, wenn - wie üblich im Bauwesen - nix Schriftliches vorhanden ist. So wie der gegnerische Anwalt schreibt, will er entweder die Zahlung oder es geht vor Gericht, da er offenbar Verhandlungen nicht mehr will. Verjährt ist hier wohl noch nix, da die Gespräche durchaus als Verhandlungen gewertet werden können und - im Ernstfall - bekommt man einen Mahnbescheid über Nacht, so dass dies vor Jahresende klappen würde.

PS: Rechtsverdreher haben wir durchaus mehrere ;-)

Sun Dec 18 00:09:39 CET 2016    |    Faltenbalg25217

*hust* Tatsachenverdreher ... das Recht (als Gesamtkunstwerk) ist schließlich heilig. 😎

Sun Dec 18 01:32:59 CET 2016    |    Standspurpirat26

Den Katzen geht's gut!

Sun Dec 18 09:19:39 CET 2016    |    Pandatom

Guten Morgen (oder soll ich schon "Mahlzeit" rufen?) zusammen. Möchte noch jemand Kaffee?
@ Jochen, schön dass es den beiden gut geht. Der Kater scheint auch schon wieder seine Hinterläufe angewinkelt zu haben. Offenbar schmerzfrei?

Sun Dec 18 09:50:28 CET 2016    |    frechdach73

moin mädels (wo steckt eigentlich staffy?)...na, alles frisch? mal sehen, auf welchen weihnachtsmarkt es uns dieses wochenende verschlägt. was macht ihr heute schönes?

Sun Dec 18 09:56:35 CET 2016    |    Pandatom

Nix....Michael, auf der Couch flaggen und den Kreislauf stabilisieren. Haben die ganze Adventszeit lang keinen Weihnachtsmarkt aufgesucht und werden dies die letze Woche auch nicht tun. Die Stimmung ist einfach nicht danach.
Die Frage nach staffy habe ich mir auch schon oft gestellt. Sie war seit dem 29.11. nicht mehr online im MT. Hoffentlich gehts ihr gut?

Sun Dec 18 10:14:41 CET 2016    |    frechdach73

tom, dann erhol dich mal erfolgreich. die letzten wochen hatte ich auch durchhänger, war ständig müde, bin früh abends ins bett und morgens später zur arbeit, weil ich einfach nicht ausgeschlafen war. donnerstag bin ich dann zuhause geblieben und hab den halben tag geschlafen. erst seit gestern fühle ich mich wieder fit. war wohl alles ein bissel viel, in letzter zeit, auf arbeit.

Sun Dec 18 10:57:12 CET 2016    |    Holgernilsson

Peter, für mich ist das keine Verhandlung, wenn eine Partei eine konkrete Bedingung vorgibt und gleichzeitig die Verhandlungen für gescheitert erklärt, wenn sich die andere Partei dieser Bedingung nicht unterwirft.

Für mich stellt es sich so dar, dass der Anwalt den Druck durch Drohung mit gerichtlicher Geltendmachung erhöhen will, um etwas durchzusetzen, von dem er selbst nicht so recht überzeugt ist, ob er es vor Gericht auch durchbekäme.

Ich würde mir überlegen, was die Leistung für mich wert war und würde das ohne Anerkennung einer Rechtspflicht als Zahlung anbieten. Gegebenenfalls noch ein wenig aufschlagen, um dem Prozessrisiko zu entgehen.

Sun Dec 18 11:11:00 CET 2016    |    yellow84

Gleich geht's auf den Grill. Aber erst noch die Bierdose in den Popo😁


Sun Dec 18 11:20:52 CET 2016    |    frechdach73

"flamme an!", liro...lasst es euch schmecken. wir sind gerade mit dem frühstück fertig geworden! 😁

irgendwie fixt mich das mit dem thema "app" richtig an. ich entdecke immer mehr möglichkeiten, die mich auf neue ideen bringen. man könnte sogar standortbasierte erinnerungen einfügen. interessant...aber wer hat schon ständig sein GPS eingeschaltet...

Sun Dec 18 11:23:20 CET 2016    |    yellow84

Sun Dec 18 11:29:23 CET 2016    |    A346

Zitat:

Fritzi, Dein Name ist gefallen. Der Vogel hat's doch nicht mehr alle 🙁

Danke Tom, habe jetzt was dazu geschrieben. Wer öfter im Kaufberautung Forum unterwegs ist, erkennt sehr schnell die Hintergründe für diesen Thread. Der TE und ein weiterer User dort sind wie eineiige Zwillinge...

Sun Dec 18 11:41:05 CET 2016    |    erzbmw

Moin!

Da wir kürzlich das Thema Lichterketten & Co. hier hatten ... speziell für dich, Ö., so wird bei uns im Erzgebirge dekoriert:
https://www.youtube.com/watch?v=B88OOlQ3sIc

Sun Dec 18 11:51:33 CET 2016    |    Faltenbalg25217

Holger, irgendwie hatten die zuvor schon mal Lösungsvorstellungen gegenseitig ausgetauscht. Das kann man schon als zweiseitige Einigungsbemühungen ansehen. Die jüngsten einseitigen Wunschvorgaben sind natürlich keine Verhandlung, wenn man nicht drauf eingeht.

Wenn der Farbton (ggf. weitere Punkte) nicht stimmig ist, würde ich die Kosten für die Änderung (auf richtig) aufrufen oder "Nachbesserung" verlangen. Für den Handwerker ist es meist billiger, die "Nachbesserung" selbst durchzuführen, als sich die dafür notwendigen Ersatzvornahmekosten abjagen zu lassen. Vor der Abnahme hat man als Auftraggeber die besseren Karten. Nach der Abnahme rennt man seinem Geld meist hinterher. Für mich sieht das auch nach Druckmacherei aus, weil man eigentlich weiß, dass man das so nicht zu verlangen hat.

Sun Dec 18 12:08:56 CET 2016    |    max.tom

Moin allen🙂Jochen super das es dem Kater wieder gut geht 🙂

Sun Dec 18 12:23:17 CET 2016    |    erzbmw

Holger, ich sehe das auch so wie du, dass der Anwalt mitnichten davon überzeugt ist, seine Forderung durchsetzen zu können. Dafür spricht, dass er auf meine letzte Erwiderung nicht geantwortet hat und jetzt, knapp 1 1/2 Jahre später, auf einmal wegen Verjährung wieder aktiv wird.

Nochmal zum Ablauf:

  • zwischen Dezember 2012 und November 2013 erscheint er entweder nicht auf der Baustelle oder verschiebt die Liefertermine mit fadenscheinigen Begründungen, was zu Bauverzug führt.
  • Schlussrechnung stammt aus 11/2013
  • Mängelauflistung durch den Architekten am 17.12.13
  • Vor-Ort-Termin zwecks Besichtigung fand, nach mehreren Absagen und Nichterscheinen durch den Auftragnehmer, erst am 26.11.14 statt, also knapp ein Jahr später
  • von 2 A4-Seiten voller Mängel erkennt er gerade mal 5 davon an, allerdings nur Kleinigkeiten
  • in 12/2014 gibt es ein erstes Vergleichsangebot von uns durch den Architekten (ca. 50 % der Restsumme), im Gegenzug verzichten wir auf eine Mängelbeseitigung. Der Architekt begründet dies damit, dass die Bauherrenschaft kein Vertrauen mehr in die Leistungsfähigkeit des Unternehmens hat.
  • 06/2015 meldet sich dann erstmals der Anwalt und argumentiert, dass die Leistung rügelos in Gebrauch genommen worden wäre, bietet aber 500 € Nachlass an
  • das habe ich dann zurückgewiesen mit Hinweis auf die o. a. Punkte
  • darauf wieder der Anwalt: ich dürfe die Abnahme nicht verweigern (was ich nicht getan habe) und die falsche Färbe hätte ein anderes am Bau beteiligtes Unternehmen vorgegeben, außerdem will er mir weiß machen, dass das verwendete DB703 exakt RAL7014 entsprechen würde (was es nicht tut, DB703 ist ein Eisenglimmerlack, wir haben überall sonst RAL7015, was heller ist und matt ohne Glimmer)
  • daraufhin habe ich ihm am 26.7.15 geantwortet, dass sich eine konkludente Abnahme durch schlüssiges Verhalten - selbst bei einer Nutzung durch den Auftraggeber - nicht vorliegt, wenn sich aus dem sonstigen Verhalten und den Erklärungen des Auftraggebers ergibt, dass er die Werkleistung nicht als im wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert (OLG Koblenz, Urteil vom 21.10.2010 - 5 U 91/09). Bezüglich der falschen Farbe verweise ich auf ein BGH-Urteil vom 17.02.2010 (VIII ZR 70/07), wonach dies einen wesentlichen Sachmangel und damit auch eine erhebliche Pflichtverletzung gem. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB darstellt. Aber, auch hier habe ich mein Vergleichsangebot erneuert.

So, und auf dieses Schreiben von mir kam keine Reaktion, bis eben diese Woche, wo er argumentiert, dass quasi alles gesagt sei und er ein völlig inakzeptables Vergleichsangebot unterbreitet.

Seine vorherigen Schreiben fußten übrigens auf fehlerhaften Angaben seines Mandanten, was ich alles widerlegen konnte.

Ich gehe auch davon aus, dass er eigentlich weiß, dass die Sache gegen ihn läuft bzw. laufen könnte. Deshalb hat er sich so lange auch nicht gemeldet. Wenn er sich sicher wäre, hätte er doch schon längst einen Mahnbescheid beantragen können. Er tut dies jetzt, um Druck aufzubauen und uns zu verunsichern. Man kann sich vor deutschen Gerichten schließlich nie sicher sein, wie so eine Sache ausgeht.

Jetzt stellt sich für mich nur die Frage, was die klügere Taktik ist:
Nochmal antworten und darum bitten, die Vergleichssumme zu erläutern?
Oder 500 € bezahlen und warten, was geschieht.

Sun Dec 18 12:24:32 CET 2016    |    erzbmw

Ach so, noch was: das Treppengeländer ist pulverbeschichtet und lässt sich daher nicht einfach umlackieren. Es müsste komplett neu gemacht werden.

Sun Dec 18 12:31:22 CET 2016    |    Faltenbalg25217

Da würde ich nichts bezahlen, bis er nicht neu und im Wesentlichen mangelfrei geliefert hat. Ich tippe mal darauf, dass da garnichts weiter kommen wird.

Sun Dec 18 12:36:58 CET 2016    |    erzbmw

Trotzdem zurück schreiben?

Sun Dec 18 12:44:51 CET 2016    |    Faltenbalg25217

Wenn Ihr das von einem Dritten machen lassen wollt, dann werden die offenen 4k€ eher zu wenig sein. Mehr als ein Nein mitzuteilen, kann man also gar nicht machen. Einen vernünftigen Vorschlag hattet Ihr gemacht. Der wurde zurückgewiesen. Dass man sich außergerichtlich nichts mehr zu sagen hat, das kam von der Gegenseite. Also würde ich einfach abwarten.

Sun Dec 18 12:45:32 CET 2016    |    Holgernilsson

Wenn Du zurück schreibst, nimmst Du wieder die Verhandlungen auf. Also: nicht reagieren und abwarten. Sollte es vor Gericht gehen, wird es sowieso auf einen Vergleich hinauslaufen. Vielleicht scheut der Handwerker das Risiko und macht nichts mehr. Weißt Du, wie es um seine wirtschaftliche Lage bestellt ist? Eventuell kann er gar nichts machen, weil er dafür kein Geld hat.

Sun Dec 18 12:48:30 CET 2016    |    Holgernilsson

Udo, Du siehst, der Jurist und der mit dem gefährlichen Halbwissen sind einer Meinung. Wenn das kein guter Anhaltspunkt für Dich ist.

Sun Dec 18 12:49:44 CET 2016    |    yellow84

Es wird. Und wie das duftet...


Sun Dec 18 12:59:02 CET 2016    |    frechdach73

könnte udo nicht damit drohen, die mängel von einer anderen firma beseitigen zu lassen und die ihm entstandenen kosten beim verursacher einzufordern? gut, er würde damit die verhandlungen wieder aufnehmen, aber evtl. würde er aber auch den druck auf die handwerksfirma erhöhen.
natürlich mit angemessener fristsetzung, dass die verusachende firma den mangel bis, sagen wir, ende januar 2017 einwandfrei beseitigt hat.
wie es um die finanzielle situation des handwerksbetriebs steht, ist da eher zweitrangig. schliesslich kann diese sich immerhin noch einen anwalt leisten...wäre ich pleite, würde ich an seiner stelle eher einsicht zeigen, als auf krawall gebürstet zu sein.

Sun Dec 18 12:59:12 CET 2016    |    Holgernilsson

Passt Du den Garpunkt nach der Optik ab, Marc? Ich verwende immer ein Fleischthermometer und bringe die Kerntemperatur auf 78 Grad Celsius.

Sun Dec 18 13:01:57 CET 2016    |    Holgernilsson

Michael, wenn der Anwalt ein Kumpel ist, hat das Schreiben wenig oder gar nichts gekostet. Der Handwerker muss doch mit Gegenforderungen rechnen. Das muss Udo nicht androhen.

Ich bleibe dabei: nichts machen.

Sun Dec 18 13:07:26 CET 2016    |    erzbmw

Paul, dürfte ich mal nach deinem beruflichen Hintergrund fragen? Gerne auch per PN.

Sun Dec 18 13:09:07 CET 2016    |    frechdach73

Darauf, dass der Anwalt ein Kumpel sein könnte, würde ich in dem Fall keine Rücksicht nehmen. Irgendwann ist die Grenze erreicht. Und Udo kann das Geld dann ja auch per Mandat, oder wie das heisst, einfordern. Oder?

Sun Dec 18 13:11:48 CET 2016    |    Holgernilsson

Michael, hast Du den Sachverhalt verstanden? Der Handwerker will Geld von Udo. Udo will nicht bezahlen, weil die Leistung schlecht war.

Sun Dec 18 13:45:29 CET 2016    |    yellow84

Holger, dass Thermometer liegt noch verpackt unter dem Baum 🙁 aber der Stechtest mit Zungentemperaturprobe hat gepasst. War sehr lecker.

Sun Dec 18 13:54:53 CET 2016    |    erzbmw

Danke an Holger und Paul!

Wirtschaftlich wird es ihm nicht so schlecht gehen, das Unternehmen existiert seit weit mehr als 100 Jahren und als Hobby betreibt er noch eine Kneipe. Allerdings ist sein Ruf entsprechend, das habe ich mittlerweile herausgefunden.

Mein Architekt war schon mehrfach mit ihm vor Gericht, weil Dinge nicht richtig ausgeführt waren, er aber keine Einsicht zeigte und das volle Geld wollte. Von daher kann ich nicht einschätzen, was er tun wird. Wobei ich bezweifle, dass der Anwalt sich vorher mit ihm bezüglich des aktuellen Briefes abgestimmt hat. Ich gehe eher davon aus, dass der Anwalt einfach diesen Schritt macht, damit ihm später kein Fristversäumnis vorgeworfen werden kann.

Sun Dec 18 14:08:05 CET 2016    |    KUMXC

Udo....eigentlich ist es doch ganz einfach. Du bist anwaltlich beraten, wirst die Chance zu gewinnen in etwa abschätzen können und weißt, das ein Restrisiko immer bleibt und das auch vor Gericht (so es überhaupt dazu kommt), die Chance eines Urteilsspruchs recht klein ist. Es wird also zu 90% auf einen Vergleich kommen, bei dem Du auch etwas Federn lassen musst. Gleiches weiß auch Dein " Gegner". Da stellt sich nur die Frage, ob dir die Sache das wirklich wert ist, hier Zeit und Nerven zu investieren. Die Frage hast Du schon beantwortet, also musst und solltest Du jetzt gar nichts machen....weder schreiben, noch zahlen. Dann muss die andere Seite entscheiden, was ihr die Sache wert ist und fertig.
Schönen 4. Advent und keep calme.....
KUM

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