• Online: 1.091

Bernie's blog

meine Lieblingsautos B7 S4 Avants 8ED und Kabriolet 8H

Sat Mar 01 19:43:19 CET 2025    |    Superbernie1966    |    Kommentare (4)    |   Stichworte: amtlicher Blödsinn, Audi, B7/8E, Beschleunigen im Überholverbot, S4, Steilvorlage auf die Fresse

Anhörbogen
Anhörbogen

hat mich doch nach zwei Monaten ein Anhörungsbogen erreicht; die Geschichte bisher:

https://www.motor-talk.de/.../polizei-darf-alles-t8130201.html

gut - habe mich natürlich aufgeregt weil Post vom Amt ist bei mir IMMER irgendwie Scheiße.

was steht drin ? drei Vorwürfe, wobei der erste aus dem Verwarngeld ( steht so auf der Mängelkarte ) ein Bußgeld macht.

ich hätte einen anderen Verkehrsteilnehmer am Überholen behindert nach § schlagmichtot

das ist abstrus, weil am Tatort und im Anhörbogen so der Ort beschrieben

ein Überholverbot

gilt

kurz zusammengefasst: die Kinder von der Autobahnpolizei Weinsberg wollen mampfen gehen.
Sie fahren am Umkehrpunkt / Reviergrenze zur ABP Kirchberg/Jagst von der Autobahn ab und wollen zügig was futtern. Da schlurft ein bluffiger Audi A4 mit prolliger 4-Rohr AGA und bluffigem Kennzeichen ( V 8 ) vor ihnen her. es soll elegant überholt werden mittels angetäuschtem Linksabbiegen.
Jetzt gibt der Arsch ( ich darf das schreiben weil das bin wohl ich ) Gas und beschleunigt.

der Überholvorgang wurde mittels Amtsmißbrauchs ( Zücken der Kelle ) auch durchgezogen.

eine Einsatzfahrt lag nachgewiesen nicht vor.

Ich frage mich schon, warum die Bußgeldstelle in Küau überhaupt mich anschreibt ? Das LRA Hohenlohekreis sollte doch die Beschilderung kennen und damit dürfte es den Mitarbeitern klar sein, dass an der Stelle ( gemäß Tatvorwurf ) ich gar nicht versucht haben kann, einen anderen VT am Überholen zu behindern.

Abgesehen davon bin ich ausgangs mit 55 in der 70er Zone unterwegs gewesen. Für einen Überholvorgang wird eine Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefordert.
Und mein Audi S4 V8 40V Automatik quattro mit LPG ist auch kein landwirtschaftliches Teil ( die dürfen an der Stelle überholt werden )

Also was tuen ? Bußgeldbescheid abwarten ( weil Tatmehrheit mit Verwarngedöns ) und dann dem LRA das Überholverbot um die Ohren hauen ?

Vor Gericht gehen lassen und dem LRA dann noch die Kosten meines Anwalts aufbrummen ?

Einen Strafantrag stellen gegen den gegnerischen Fahrer ? ( mit Sicherheit verpufft so etwas )

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ? ( dito im Quadrat )

ich habe jetzt den Chef von der Autobahnpolizei Weinsberg ins Boot geholt; mal sehen wie der sich äußert...

wie geschrieben, ich bin halt so ein gottverdammter Sturkopf und in diesem Fall bekomme ich sowas von eindeutig Recht, dass es schon fast unanständig ist...

eigentlich sollte ich den Spieß herumdrehen und Schmerzensgeld ( wie der Herr Max aus Heilbronn ( wegen "Beleidigung" )) einklagen.

So wie in Amiland: Bürgerrechte mißachtet: eine Million Euro für den Kläger


Sat Mar 01 20:01:42 CET 2025    |    PIPD black

Keine Ahnung, ob das was bringt…..außer Ärger.

Vor Gericht und auf hoher See…..das Ergebnis kann keiner vorhersagen. Es gibt solche Richter und solche. IdR wird man den Stimmen zweier Polizisten mehr Gewicht schenken.

Das Überholen im Überholverbot (Abbiegespur, durchgezogene Linie und Verbotsschilder) sollte mich vor Jahren mal nen 10er kosten. Da man mich aber nicht angehalten hat, sondern nur das Kennzeichen hatte, war die Beweisführung schwierig. War wohl ein Cop in Zivil, Verfolgung hatte er aber nicht aufgenommen. Glück für den Fahrer meines PKW.

Gegen so eine milde „Straftat“ steht dein Verhalten (Beschleunigen während des Überholtwerdens/Behinderung beim Wiedereinordnen, nicht eingetragene Veränderungen am Fahrzeug). Ich würde tippen, dass der Richter, dir nen Denkzettel verpasst. Das Vergehen der Cops als Lapalie hinstellt und dich wegen Vorsatz richtig zur Kasse bittet, ggfs. sogar mit Fahrverbot. Da wird deine Rechtschutz gut zu tun haben, das wegzubügeln.

Nicht, dass ich dir das wünschen würde, aber ich halte das Szenario für realistisch und du solltest genau überlegen, ob du den Kampf führen möchtest.

Sat Mar 01 20:07:06 CET 2025    |    Superbernie1966

eine Option ist halt die Einwendung beim LRA, dass da sowieso Überholverbot ist.

bei Schreiben vom LRA bin ich schwer von Begriff - möglicherweise ist das "durch die Blume" die Chance auch ums Verwarngeld ( Tatmehrheit ) herumzukommen.

Schwer tue ich mir damit, dass es Menschen 0ter, 1ster und 2ter Klasse gibt.

Sat Mar 01 20:12:09 CET 2025    |    PIPD black

Wenn du Widerspruch erhebst, wird das Bußgeldverfahren eingeleitet. Das kostet nicht nur extra, sondern landet dann, wenn nicht eindeutig wie bei mir damals, vor Gericht.

Sorry….ist ja noch der Anhörungsbogen.
Da kann man dann mal auf das Überholverbot verweisen. Mehr aber auch nicht.

Sat Mar 01 20:17:21 CET 2025    |    Superbernie1966

jo - dank Dir !

Deine Antwort auf "Steilvorlage"

Blogautor(en)

Superbernie1966 Superbernie1966


Letzte Kommentare

Archiv

Blogleser (25)