Fußraumbeleuchtung erlaubt, nicht erlaubt???
Hallo Jungs,
vorgestern wurde ich leider von der Polizei angehalten. Nunja..ich fuhr rechts ran..denke mir nichts Böses (da ich weiß, dass alles eingetragen ist) und ließ beide Fenster runter. Von links kam ne Polizistin und von rechts ihr Kollege mit dem Kommentar: "ohje ohje...an dem Wagen ist ja alles verboten"
Ich war leicht irritiert und fragte ihn nach dem Grund seiner Bedenken. Die Antwort:
"1. Deine Felgen vorn sind viel zu Breit 10x17 gehören nicht vorne hin...2. Die Fußraumbeleuchtung (blaue Neonlichtröhre) gehört auch nicht in das Auto...Sie blendet andere Verkehrsteilnehmer"
Da wurd ich doch leicht böse und antwortete: "Das blaue Licht was sie gesehen haben war mein Radio. Die Fußraumbeleuchtung erhellt lediglich den Fußraum, und nicht mehr. Überzeugen Sie sich selbst davon....Und zur Felge: Im KFZ-Schein sind die Felgen eingetragen..RUNDUM 10X17 mit 245er Bereifung"
Er hat sich das angesehen und blieb trotzdem bei der Meinung: "Egal, die Dinger sind verboten und gehören abgebaut. Die Reifen sind aber in Ordnung"
Zudem kam hinzu, dass die Kollegin meine Reifen inspizierte..."Na die Reifen sind auch nicht mehr das Wahre...die sind ja blank!!!"
Meine Antwort darauf: "es ist lediglich die Außenseite, die etwas weniger profil hat...Schauen Sie sich bitte die Mitte und die Innenseite an...Da sind locker 5mm Profil!!!!!"
"Ja, der Junge hat Recht...Die Reifen sind ok" Meinte dann ein anderer Polizist.
Doch die Tussi lies nicht locker und fragte dann nachm Verbandskasten und nem Warndreieck.
Tja..Arschkarte gezogen...die hatte ich beim Installieren des Verstärkers im Treppenhaus gelassen. Jetzt hatten Sie doch was gegen mich. Es waren gerade 3 Min vergangen und schon kam Sie stolzierend mit ner Mängelkarte....
Toll..."Fehlender Verbandskasten, Warndreieck und Neonlichtbeleuchtung im Fußraum"
Stimmt es wirklich, dass die Fußraumbeleuchtung nicht zulässig ist?
Am nächsten Tag war ich bei ner Polizeidienststelle und der nette Polizist meinte: "Naja...von meiner Seite aus wäre das in Ordnung...Die Fußraumbeleuchtung leuchtet ja nicht den Innenraum aus...und wenn Du im Wagen sitzt kann ich auch kein blaues Licht erkennen. Da aber die Kollegin die Fußraumbeleuchtung als Mangel eingetragen hat, kann ich Dir da leider nicht weiterhelfen. Sonst würde das ganze intern zu Konflikten führen....Pass auf, ich mach Dir nen Vorschlag: Du bekommst von mir weitere 14 Tage um Dich bezüglich der Fußraumbeleuchtung schlauer zu machen. Am Besten ist es du gehst direkt zum TÜV. Wenn er es absegnet kannst du die Neonröhre dranlassen, ansonsten mußt Du die Dinger leider abbauen."
Hat jemand von Euch schon ähnliche Erfahrungen gesammelt????
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von blue_inge
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die wegen blauen Innenleuchten Stress machen werden...
Bei mir steht : Beachten Sie die StVZo
aber nicht, das die verboten sind...
und bei Conrad conrad 1
steht auch nichts davon....im Gegensatzt dazu :
Conrad 2aber wo ist da der Unterschied?
Links gehen nicht.
sorry, habe ich gerade bemerkt...
unter:
conrad
gibt es im Bereich CarStyling, innen
blaue und weiße Sofitten
bei den weißen steht,
Passend für alle Fahrzeuge, deren Innenraum mittels einer Soffittenlampe beleuchtet wird. Diese Leuchtmittel passen exakt in die Fassung, sind aber dank LED-Technik wesentlich langlebiger! Angenehmes blaues und helles Licht. Betriebsspannung 12V/DC. Im Bereich der StVZO nicht zugelassen!
und bei den blauen steht nichts.... nur die Maße
Du kommst aus IZ?! Yeah. Ich auch. 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von barcode
Du kommst aus IZ?! Yeah. Ich auch. 🙂
habe ich schon gesehen, hast ja auch ein markantes Kennzeichen, aber habe dein Auto noch nie hier rumflitzen gesehen.... (in unserem Kaff)
Gruß
Blue_Inge
ich hätte mir die arbeit gemacht und bei eine andere Dienststelle mal nachgefragt so ganz unverbindlich wie es ist wenn eine unscheinbahre fußraum beleuchtung nur dann funktioniert wenn die türen aufgehen ob es verboten ist denn schließlich wird daß licht " nur zum ein und aussteigen benutzt "
Also die Bullen wollen sich fast immer ein bischen aufspielen, ich hätte zu den gesagt, das die ALLES was die meinen NICHT der STVZO zulässig ist aufzuschreiben die Buletten können sich von mir aus ein ... im Arsch freuen!!, Ich habe einen guten Anwalt (Rechtschutz sei dank)! Ich hatte auch mal so voll IDIOTEN (und sowas soll uns beschützen) und die hatten ein Zollstock rausgeholt und haben von meiner M3 Lippe bis zum Boden gemessen 12cm! Da sagt der zu mir: Oh 12cm...ist das nicht zu tief? Ich wollte gerade sagen verarschen kann ich mich selber, habe es doch lieber gelassen ;-) und ich sagte: Hallo? 12cm ist nicht zu tief, es ist ja schließlich eingetragen! Er darauf: Hm..da müssen wir uns nochmal erkundigen! ***kopfschüttel** und sowas lassen die auf die Menschheit los!
**Armes Deutschland**
lol davor hab ich auch noch schiss ... wenn mich wer anhält und sagt dies und das stimmt nicht blabla obwohl alles eingetragen usw ..
die penner sagen dann ne .. so geht das net und legen mir die mühle auf eis ... das wärs ja 🙁
Also ne Fußraumbeleuchtung ist mit Sicherheit nicht verboten. Zumindest nicht wenn sie weiß ist und nur bei geöffneter Tür leuchtet. So is es bei mir nämlich bereits ab Werk eingebaut.
Zitat:
Original geschrieben von BigMäc
Also ne Fußraumbeleuchtung ist mit Sicherheit nicht verboten. Zumindest nicht wenn sie weiß ist und nur bei geöffneter Tür leuchtet. So is es bei mir nämlich bereits ab Werk eingebaut.
AHA! Ich wusste es. Der Teilevogel bei BMW sagte mir letzte Woche es gibt keine Fußraumbeleuchtung ab Werk im E36, schon garnicht im Compact!
Ich habs geahnt, jetzt hab ich wegen dem so zwei Kofferraumfunzeln bestellt. Grrr! 🙁
Na wenigstens sind die dann ja scheinbar legal, solange die nur bei geöffneter Tür leuchten. Gibt ja schließlich genug Autos mit Einstiegs- bzw. Fußraumbeleuchtung, siehe größere BMW und Mercedes...
edit: BigMäc, falls du ein Foto hast auf dem man erkennt wie diese Leuchten aussehen und wo genau die eingebaut sind wäre es ganz toll, wenn du das mal hier posten würdest, dann könnte ich mir die Suche nach dem richtigen Einbauort sparen. Vielleicht bestelle ich ja dann doch noch die original Leuchten.
Gruß COmp316i
@Comp316i:
Natürlich gab's das im Compact. Es ist Bestandteil des Innenlichtpaket's.
Aber im Prinzip is das auch nix anderes wie solche "Kofferraumfunzeln".
Hab ein Bild gefunden, auf dem man die Beifahrerseite mit ausgebautem Handschuhfach sieht. Das müsste dir eigentlich weiterhelfen.
Tja Was man darf und was man nicht darf kommt halt auf den Standpunkt des Betrachters an.
Unsere Polizei fährt mit Standlicht + Nebelschweinwerfer + Handy am Ohr durch die Stadt. Wenn das ich gewesen wäre ... ui ui ui .
Zum Thema:
Röhren im Fussraum sind eigentl. erlaubt, sofern sie an den Türkontakt gekoppelt sind.
Dass es noch n extra schalter gibt, brauch ja keiner wissen... Zur Not : "Huch, da muss dann wohl neTüre nicht richtig zu sein 😉" (Aufmachen, schalter aus, zu und "Ahhh, die wars dann wohl"😉
gruss