Neues von der Rennleitung

Audi A6 C6/4F

Sollte heute Morgen in Frankfurt 60,-€ spenden weil ich angeblich telefoniert habe, was ich natürlich bestritten habe und auch beweisen konnte, da man mit einem Philips-Rasierer schlecht telefonieren kann.

Das haben die zwei mit den Mützen auf dem Kopf zwar eingesehen, aber das Geld wollten sie trotzdem haben, weil das Rasieren angeblich auch ablenken kann und eine Anzeige mindestens das Doppelte kosten wird.

Habe trotzdem nicht bezahlt. Denke, wenn sie schon abzocken wollen, dann können sie dafür auch bisschen schreiben.

Sind sie jetzt alle bekloppt geworden?
Ich esse und trinke im Auto und benutze oft das Diktiergerät oder spiele am Navi... alles verboten. Bin ich also ein Verbrecher?

Die Hände sollen ans Lenkrad, hat mir das Äffchen erklären wollen
Dass man die Hände auch zum Schalten, Knöpfe-drücken, Rauchen oder Nase-Bohren braucht, hat sich scheinbar bis zur der Rennleitung noch nicht rumgesprochen oder muss man jetzt immer wenn man sich irgendwo kratzen will, rechts ranfahren?

Ein Glück, dass man keine Waffen tragen darf. Ich hätte vor Wut schiessen können.

Wie gehe ich am besten vor wenn die Anzeige kommt?
Wegen dem Schwachsinn einen Anwalt zu bezahlen, finde ich auch bisschen albern

41 Antworten

Die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, aber die Story ist geil. 😁

gruss stefan

@ Nilrem
Du hast dich während der Fahrt rasiert ??😁😁
Das hab ich auch noch nicht gehört.

also wenn sie dir nachweisen können das du dich wirklich beim Fahren rasiert hast, dann sehe ich eher schwarz weil hier schon §1 STVO ständige Vorsicht vorschreibt und die ist beim Rasieren und Zeitungslesen und Fensehgucken und sonstigen Aktivitäten eben nicht gegeben!

wenn du das Ding aber nur in der Hand hattest, dürfte das imho nicht für eine Verurteiling ausreichen, denn zumindest bei Handys gibts da schon gegensätzliche Urteile, nur in die Hand nehmen ist zwar auch erlaubt aber eintippen oder SMS ablesen nicht, wobei der Nachweis hier ja kaum zu führen ist...

ich würde erstmal abwarten was sie schreiben und du kannst es durchaus auch ohne Anwalt bis auf eine Verhandlung ankommen lassen, ob das dann aber für dich positiv ausgeht liegt natürlich an deinen eigenen zunächst mal schriftlichen Verteidigungskünsten 😉

Zunächst wird nochmal ein Anhörungsbogen kommen, ob du den zurückschickst, ist dein Ding....

Danach kommt der BG= Bußgeldbescheid mit PZU = Postzustellungsurkunde (gelber Brief) entweder im Briefkasten oder direkt übergeben...ab dem Zustellungsdatum (auf dem Brief vermerkt) hast Du zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.

Dann wird die Akte an das zust. AG abgegeben und irgendwann kommt es zur HV = Hauptverhandlung (mdl. Verhandlung).

Ich spreche jetzt nicht über Fristen u.ä.; dafür gibt es RA´e, die damit Geld verdienen wollen...außerdem wäre das möglicherweise eine Rechtsberatung.

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Zitat:

Original geschrieben von Bollwerk


@ Nilrem
Du hast dich während der Fahrt rasiert ??😁😁
Das hab ich auch noch nicht gehört.

Gibt's alles....vor Jahren selbst mal gesehen.

Morgens, auf der Autobahn. Ein junger Angehöriger der US-Streitkräfte (war in der Nähe einer US-Base), wahrscheinlich auf dem Weg zur Arbeit, hat sich beim Fahren in den Rückspiegel blickend rasiert....

@ Nilrem
Auf dem Anhörungsbogen müsste ja draufstehen, was man dir vorwirft...ich könnte mir aber vorstellen, daß nie einer kommt (sofern du dich nicht rasiert hast)....die üblichen Drohgebärden und Wichtigmacherei halt...

6502

naja, was sollten die beiden bullen auch sagen. sind ja saublöd dagestanden, als sie dich des telefonierens beschuldigt hatten und du ihnen dann deinen rasierer gezeigt hast. dass die sich da die peinlichkeit sparen wollen, dich ungestraft wieder zu entlassen, ist klar. drum müssen sie sich natürlich auf noch viel peinlichere weise wieder ins recht setzen.

aber geile geschichte. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bollwerk


@ Nilrem
Du hast dich während der Fahrt rasiert ??😁😁
Das hab ich auch noch nicht gehört.

Hab ich neulich erst bei einem Fahrer einer Oberklassenlimo gesehen.

Finde das Verhalten nicht ok, schließlich lenkt es doch ziemlich ab.

Natärlich tut dies auch Rauchen, Essen, Trinken...

Naja, beim Rassieren ist das wohl Auslegungssache, am besten mal kurz den Anwalt befragen.

Fakt ist doch: Nirgendwo steht das essen, trinken, navi bedienen und rasieren verboten sind, demnach hast du auch keinen Verstoß begangen

Ich würde sagen, dass Du dich ohne Spiegel rasierst, weil Du das am Geräusch der "Spähne" hörst wenn die "Fläche" ohne Haare ist und Du ERST beim Aussteigen im Spiegel kontrollierst. Das stellt dann keine Ablenkung dar !!

Gruss und viel Glück

einzigste was ich mir vorstellen kann ist ein Verstoss gegen §23 "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers", Absatz 1:

"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ... "

Was sind "Geräte"? Auch Rasierer?

Telefonieren ohne FSP kostet m.W. nach aber "nur" 40 EUR, keine Ahnung warum Rasieren dann 60 kosten soll?

Und dann habe ich noch das gefunden:

Drei Punkte: Mann mit 128 km/h beim Rasieren geblitzt, keine Hand am Steuer

Auf der Autobahnstrecke Bamberg-Nürnberg hat die Polizei jetzt einen Mann geblitzt, der sich bei Tempo 128 grade selbst rasierte, ohne eine Hand am Steuer zu haben.
Mit der rechten Hand hielt der Fahrer den Rasierapparat, während er zeitgleich mit der linken Hand die Haut am Kinn straffte um besser rasieren zu können.
Für sein Verhalten bekommt der Fahrer jetzt insgesamt drei Punkte in Flensburg und muss 75 Euro Bußgeld zahlen.

Quelle

also die 60 EUR ohne Tempoverstoss für das rasieren und dabei hatte Nilrem ja sogar noch eine Hand am Steuer ist schon unerhältnismässig. Da kommt vermutlich nichts mehr nach...

Zitat:

Original geschrieben von ABT_AS3


Fakt ist doch: Nirgendwo steht das essen, trinken, navi bedienen und rasieren verboten sind, demnach hast du auch keinen Verstoß begangen

allerdings nach §1 STVO kann das durchaus alles verboten sein, wenn man es während der Fahrt macht.

inwieweit diese oder andere Tätigkeiten die ständig gebotene Vorsicht aber wirklich einschränkt, entscheidet im Zweifel allerdings ein Richter und nicht die Rennleitung!

Alles großer K Ä S E:

Handy kostet einheitlich 40€ und ´nen Punkt auf der "sichersten Bank" Deutschlands 😉.
§§ 1.23 Stvo sind ja schön und lassen sich hervorragend lesen...
Aber in diesem Fall völlig unrelevant.
Diese kommen in Betracht, wenn ein schädigenden, nötigendes oder sonstwas eingetreten ist.
Ist etwas eingetreten? Nein, nur bis auf die Tatsache, dass die Bartstoppeln etwas gekürzt wurden.
Durchsetzungsfähig bleibt nur ein 5€ oder sogar 10€ teurer Tatbestand, da du nicht BEIDE Hände am Lenkrad hattest.

Im Tatbestandskatalog ist lediglich dieser eben genannte Tatbestand und das Telefonieren aufgelistet.
...Preise und Folgen sind ja bekannt...

Und Vorsicht:

Das bloße in der Hand halten ist schon 40€ wert und durchsetzungsmäßig. Also voll und ganz auf das Handy bezogen.
Deswegen: lasst es dort liegen wo es liegt.
Ach noch etwas:
Wenn ihr bei laufendem Motor irgendwo steht, ...auf der Strasse, an der Strasse, neben der Strasse, überall dort, wo es öffentlich ist, kostet es,
...ihr ratet es schon...
40€ und ´nen Punkt!!!
Analog wie Trunkenheit, untrascharf geregelt.

Alles andere ist mir neu und trifft, wenn es sich genauso zugetragen hat wie du es beschrieben hast, nicht zu.

Ausserdem hätten sich die Futzis entscheiden müssen und nicht den ganzen Tatbestandkatalog herunterpredigen, bis sie etwas "Verwertbares" gefunden haben, gell?

So long

... and don´t drink ´n´ drive
... und nicht nur heute...

Zitat:

Original geschrieben von atahualpa


Das bloße in der Hand halten ist schon 40€ wert und durchsetzungsmäßig. Also voll und ganz auf das Handy bezogen.
http://verkehrsanwaelte.de/...iltelefons_keine_ordnungswidrigkeit.html

Weiß nicht, ob das Urteil rechtskräfitg wurde. Und wie die nächste Instanz oder ein anderes Gericht urteilen würde.

Aber dieses Urteil hier erscheint mir vernünftig. Alles, was man mit einer Hand blind machen kann, gehört je nach Situation nicht verboten. Wenn ich alleine auf einer breiten, geraden Straße mit 30 oder 50 km/h fahre, muß ich nicht beide Hände am Steuer haben.....beim Schalten hab ich das ja auch nicht...und wenn ich mich irgendwo kratze ebenso.... Umlegen sollte also erlaubt sein.

Auch die Bentuzung beim Parken am Straßenrand bei laufendem Motor gehört nicht verboten, sondern sollte gerade deshalb erlaubt sein, um die Leute dazu zu bewegen anzuhalten. Und aus Umweltschutzgründen hier den Motor auszuschalten zu müssen, ist bei einem 2 minütigen Halt auf einer z.B. einstündigen Fahrt auch etwas überzogen....da sollen dann zuerst mal die ganzen Diesel-LKWs mit Rußfilter ausgestattet werden, das bringt mehr.

6502

Sehe gerade, dass ich den Typen auch noch falsche Papiere vorgezeigt habe.
Der Kfz-Schein, den ich dabei hatte, ist von einem 4B 😁

Ich werde die Sache auf jeden Fall anfechten. Habe heute stundenlang im Netz gesucht und absolut nichts gefunden. Einzig, der bereits von juhuuh erwähnter Raser von der A7 hat bisher dran glauben müssen und in dem Bußgeldkatalog steht auch nichts über Rasieren, Rauchen, Essen …

Es ist mir auch schleierhaft, wieso das Rasieren teurer sein soll als z.B. Telefonieren und von Beamtenbeleidigung kann auch keine Rede sein, da die Frage, ob er sich von seinem Beifahrer am Sack kratzen lässt wenn ihn da was juckt, rein informativ gestellt war und nicht als Andeutung auf seine Sexualorientierung gedacht war

Das kann man langsam wirklich als Wegelagerei bezeichnen, nachdem ich auch in Ösistan zwei Mal unschuldig zur Kasse gebeten wurde.

Da haben zwei Dorfgendarmen tatsächlich behauptet ic wäre durch rot gefahren, obwohl sie HINTER der Kreuzung standen und hinter mir noch mindestens 3-4 Autos durchgefahren sind die nicht angehalten wurden

Als ich im Oktober 2005, 20,-€ zahlen dürfte, weil ich kein Abblendlicht beim Sonnenschein an hatte und das TFL dem Blödmann nicht gut genug war, hat es mir auch nix genutzt, dass das Gesetz noch gar nicht im Kraft war.

Die 60,-€ werde ich jedenfalls kampflos nicht bezahlen, zumal ich die 1-2 Punkte auch nicht gebrauchen kann. (die kommen sicherlich auch noch dazu)

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