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Mehr Schein als Sein: Mercedes-Benz Europagarantie

Mercedes CLK 208 Coupé

Im Januar diesen Jahres wurde ich glücklicher Besitzer eines CLK 320 Cabrio, EZ 2001. Ein paar kleinere Macken, die kurz danach in Erscheinung traten, würde wohl die „Mercedes-Benz Europagarantie für Gebrauchtfahrzeuge - PKW“ abdecken – dachte ich. Ich wurde jedoch eines besseren belehrt:

U. a. streikte der Telefonlift, ein mechanisches Teil in der Mittelkonsole, welches das Festtelefon elegant um 180 Grad nach oben schwenken soll – wenn nicht, wie bei meinem CLK, die Rasterung defekt ist, so dass der Lift in der Grundposition nicht mehr arretiert ist – statt dessen fröhliches Dauerschwenken. „Auswechseln“, so die Diagnose meiner DC-Vertragswerkstatt.

Und auch ein Nebelscheinwerfer zeigte Wassereintritt, wobei das Glas (von der Garantie ausgeschlossen) makellos war. Das Wasser musste einen anderen Weg gefunden haben. Hier wollte die Werkstatt abdichten – wozu letztlich doch das Glas erneuert wurde.

Die Werkstatt setzte unverdrossen beide Positionen auf die Rechnung, trotz anderer mündlicher Absprachen. Ich forderte umgehend Klärung per Brief, da ich diese Teile als in der Garantie eingeschlossen ansah. Nach Wochen bequemte man sich, mich anzurufen: Man werde dies über Garantie abwickeln, damit sei die Sache erledigt.
Pustekuchen. Ende vorige Woche bekam ich wieder eine Rechung über ein Nebelscheinwerferglas und einen Telefonlift. Erläuternder Satz auf der Rechung: „Antrag wurde von der Gebrauchtwagengarantie abgelehnt“. Danke für die umfassende Aufklärung, hätte man kaum besser machen können – oder doch, immerhin sucht meine Werkstatt seit vorletztem Wochenende per Annonce eine Fachkraft für Garantie-/Gewährleistungsabrechungen.

Den (weiteren) Dialog mit meiner Werkstatt ersparte ich mir, rief statt dessen das Service-Telefon von DC für solche Fälle an (00800/1 777 777 7, falls noch jemand Bedarf hat…). Dort nahm man mich meiner Person und meinen CLK-Problemen verständnisvoll an und versprach baldigen Rückruf – der schon nach 10 Minuten mit folgendem Ergebnis folgte:

- der undichte Nebelscheinwerfer sei durch Ziffer 2 f („Dichtungen“) ausgeschlossen
- der Telefonlift sei durch Ziffer 2 q („Interieur“) ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.

Wenigstens stimmte man mir zu, dass man mit dem Begriff „Interieur“ 99% des Fahrzeuginnenlebens mühelos von der Garantie nach Gusto ausschließen könne.

Im Ergebnis: Erfreut bin ich nicht. Mit der Gebrauchtwagengarantie von BMW bin ich mit meiner Barchetta besser gefahren. Ich denke, dies könnte meinerseits Auswirkungen auf zukünftige Gebrauchtwagenkäufe haben.

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9 Antworten

Hallo,

wenn Du den Wagen erst Januar gekauft hast, warum weist Du die Werkstatt dann nicht auf die gesetzliche Sachmängelhaftung hin? Innerhalb der ersten 6 Monate trägst Du nicht mal die Beweislast, dass die Mängel schon bei Kauf da waren.

Gruss
clk

Hallo CLK27,

dies wird der nächste Schritt bzw. Versuch sein. Dazu muss ich mich allerdings an die 310 km entfernte NL wenden, die mir den Wagen verkauft hat. Ganz einfach wird es nicht werden, denn die Sachmängelhaftung schließt ebenfalls nicht alles und jedes ein. Ich zitiere einmal den ADAC:

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.

Hallo,

das stimmt prinzipiell, aber wenn sich MB bei einem vier Jahre alten (!) Wagen, dreimonatiger Nutzung und bei den oben beschriebenen Mängeln auf typischen Verschleiss herausreden wollte, wäre das ein Ding! Kann mir absolut nicht vorstellen, dass MB das überhaupt versuchen würde oder gar damit durchkommen. Schwieriger könnte aber sein, falls Du bei einer anderen MB Werkstatt reparieren hast lassen. Die gesetzl. Nachbesserungsansprüche hast Du nur gegen den Verkäufer.

Gruss
clk

@Eifelwolf:
danke für diese nützlichen Hinweise und guten Ausführungen.

Ich muss dennoch sagen, dass zumindest der Telefonlift, der ja immerhin ein bewegliches Interieurteil ist durchaus auch nach einem Jahr hinübe sein kann und ich die Ablehnung der Garantie hier verstehe.
Die Abdichtung der Lampe hätte ich unterdessen evtl. selbst mal in Augenschein genommen. Evtl. hätte man so Ärger und Geld sparen können.
Auf mündliche Zusagen der Werkstatt gebe ich schon lange nichts mehr...

Hallo Eifelwolf,

ich hatte auch bei meinem als Werkswagen gekauften CLK nach ca. 5 Monaten ein kleines Problem (ein Schalter defekt). No problem, bei meiner Mercedes-Werkstatt reparieren lassen, Rechnung an die bezahlt (weil DC Berlin auf Anrufe von denen, einer eigenen Vertragswerkstatt, nicht reagiert hat). Die Rechnung habe ich dann einfach nach berlin geschickt mit dem Hinweis auf die gesetzl. Gewährelistung und der Bitte um Bezahlung. Hat anstandslos geklappt, dauerte nur ca. 4 Monate, bis das Geld kam, aber das ist normal bei DC, die schnellsten waren die noch nie...

Zitat:

Original geschrieben von Eifelwolf


Hallo CLK27,

dies wird der nächste Schritt bzw. Versuch sein. Dazu muss ich mich allerdings an die 310 km entfernte NL wenden, die mir den Wagen verkauft hat. Ganz einfach wird es nicht werden, denn die Sachmängelhaftung schließt ebenfalls nicht alles und jedes ein. Ich zitiere einmal den ADAC...

 

🙂 Heute kam seitens der DC-NL die Zusage zur Übernahme der Kosten... ist doch einmal etwas! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Eifelwolf


🙂 Heute kam seitens der DC-NL die Zusage zur Übernahme der Kosten... ist doch einmal etwas! 🙂

Alles andere hätte mich bei der Sachlage auch gewundert. Freundlich, aber selbstbewußt auftreten, dann klappts meist.

Re: Mehr Schein als Sein: Mercedes-Benz Europagarantie

Zitat:

Original geschrieben von Eifelwolf


[...] immerhin sucht meine Werkstatt seit vorletztem Wochenende per Annonce eine Fachkraft für Garantie-/Gewährleistungsabrechungen. [...]

Hast Du nie daran gedacht, Dich zu bewerben, bei Deinem jetzigen Arbeitgeber drei Tage Urlaub zu nehmen, als Gewährleistrungsabrechner Deinen eigenen Fall zu bearbeiten und anschließend (beiderseitige Probezeit) fristlos zu kündigen ? 😁

*Scherz !*

MfG ZBb5e8

Die Idee hat was.... muss ich einmal darüber nachdenken 😉 . Nun ja, dieses Mal "zahlt" ja mein Händer in Bayern.

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